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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Guest Der Friese
Das ist bitter, denn tatsächlich hat der Abbiegende die doppelte Rückschaupflicht. Wenn du davon noch nie gehört hast solltest du dich noch mal intensiv mit den Verkehrsvorschriften befassen.

 

ähnliches lese ich jetzt das dritte mal, es ist aber gut, dass du mich nochmals darauf hinweist.... :blink:

 

gruß

der friese

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

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höre ich das erste mal - kein witz....
Das ist bitter, denn tatsächlich hat der Abbiegende die doppelte Rückschaupflicht. Wenn du davon noch nie gehört hast solltest du dichnoch mal intensiv mit den Verkehrsvorschriften befassen.

 

Gruß

Goose

Das sehe ich genau wie Du.

 

Allerdings sollte man an dieser Stelle auch die Offenheit von @Der Friese positiv erwähnen.

 

Eine Bereicherung für dieses Forum und ein Schritt in die richtige Richtung.

 

MfG

 

Peter

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Ich persönlich kann mich auch nicht erinnern, dass ich schon mal nach hinten geguckt hätte, wenn ich irgendwo auf dem Dorf nach links abbiege.
Dann hast Du vermutlich bisher unwahrscheinliches Glück gehabt.

 

Ich bin letztes Jahr mit meinem Sattelzug durch eine ländliche Ortschaft mit ca. 30 Km/h hinter einem VAN gefahren. Der blinkte links um in eine Grundstückseinfahrt einzubiegen.

 

Hinter mir ein PKW der den langsamen 40 Tonner überholen wollte und rauszog. Ich hab noch mit dem Kompressor krach gemacht, hat aber nichts genutzt.

 

Es kam wie es kommen mußte.

Wenn ich jetzt so drüber nachdenke, denke ich nicht, dass es Glück ist.

Wohl eher schließt mein Fahrstil aus, dass jemand hinter mir herfährt, geschweige denn das Bedürfnis verspürt mich zu überholen.

Und schon dreimal nicht schafft es ein LKW an mir dran zu bleiben und so meinen Abbiegevorgang zu verdecken.

 

Ich würde also sagen, da RF-Mitglieder ja in der Regel schneller links abbiegen als andere geradeaus fahren, können sie sich den Schulterblick beim Linksabbiegen sparen.

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Ich würde also sagen, da RF-Mitglieder ja in der Regel schneller links abbiegen als andere geradeaus fahren, können sie sich den Schulterblick beim Linksabbiegen sparen.

 

Ich würde also sagen, da RF-Mitglieder ja in der Regel schneller überholen als andere linksabbiegen, können sie sich [...] Ich erspar mir jeden weiteren Kommentar.

 

Ich bin aber zuversichtlich das es RF-Mitglieder gibt, welche etwas mehr Sachverstand an den Tag legen. :blink:

 

MfG

 

Peter

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Aber nicht doch. RF-Mitglieder überholen keine Autos, die links blinken.

Wer so doof wäre, ist in der Regel zu langsam. ;)

Sehr witzig, wenig bis gar nicht hilfreich.

 

Sinngehalt fraglich.

 

Im übrigen würde ich kein RF-Mitglied als doof bezeichnen.

 

MfG

 

Peter

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Ich hab schon öfter igO überholt. Ist zwar selten, aber durchaus möglich, wenn weithin keiner entgegenkommt und ne Schnarchnase mit 40 vor einem herzuckelt. Auf einer Vorfahrtstraße ist das auch kein Problem, auch Abbieger aus Nebenstraßen müssen gucken, ob frei ist.

 

Letztens erst als Fußgänger in Kiel gesehen: Transporter parkt im Weg, Schlange bildet sich, um Gegenverkehr durchzulassen. Gegenverkehr ist weg, der erste fährt los am Hindernis vorbei, ist auf der anderen Fahrspur. Da fährt ein paar Meter weiter aus der Seite jemand mit Schwung nach rechts raus, weil ja von links keiner kam und nach rechts hat er nicht geschaut. Haarscharfe Sache, wer wäre Schuld gewesen? M.E. ganz klar der Abbieger.

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Da fährt ein paar Meter weiter aus der Seite jemand mit Schwung nach rechts raus, weil ja von links keiner kam und nach rechts hat er nicht geschaut. Haarscharfe Sache, wer wäre Schuld gewesen? M.E. ganz klar der Abbieger.

 

Klar ist hier eindeutig der Abbieger schuld.

 

Eine ähnliche Situation hatte ich als ich auf einer schmalen Straße mit meinem LKW einen Fahrradfahrer überholte.

 

Da bog ebenfalls ein PKW nach rechts ein und hatte plötzlich ein Problem in Form eines etwas größeren Hindernisses.

 

 

MfG

 

Peter

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Grundsatz: die Vorfahrt gilt auf der gesamten Vorfahrtstraße, nicht nur auf dem Richtungsfahrstreifen. Wenn also jemand nach rechts (oder auch links) auf eine Vorfahrtstraße einbiegt, so muß er sich vergewissern, daß aus beiden Richtungen niemand kommt. So hat eben auch der, der gerade jemanden überholt, dem Einbiegenden gegenüber Vorfahrt. Der Einbiegende ist wartepflichtig.

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Guest Der Friese
Grundsatz: die Vorfahrt gilt auf der gesamten Vorfahrtstraße, nicht nur auf dem Richtungsfahrstreifen. Wenn also jemand nach rechts (oder auch links) auf eine Vorfahrtstraße einbiegt, so muß er sich vergewissern, daß aus beiden Richtungen niemand kommt. So hat eben auch der, der gerade jemanden überholt, dem Einbiegenden gegenüber Vorfahrt. Der Einbiegende ist wartepflichtig.

 

dem kann ich mich so anschliessen und auch da ist die doppelte rückschaupflicht notwendig und so kenne ich es auch....

ich wundere mich allerdings, dass die doppelte rückschaupflicht auch dann gilt, wenn ich auf einer vorfahrtsstrasse fahre und in ein grundstück links liegend einbiegen will, dass ich da auf eventuell mich überholende fahrzeuge aufzupassen habe....

darum gehts ja in dem ausgangsartikel, dass die "ohne gurt-fahrerin" von der straße nach links abbiegen wollte und dabei von dem gerade überholenden streifenwagen erwischt wurde....

 

gruß

der friese

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ich wundere mich allerdings, dass die doppelte rückschaupflicht auch dann gilt, wenn ich auf einer vorfahrtsstrasse fahre und in ein grundstück links liegend einbiegen will, dass ich da auf eventuell mich überholende fahrzeuge aufzupassen habe....
Du verlässt die bevorrechtigte Straße, das andere Fahrzeug setzt seine Fahrt auf dieser fort.

 

Grúß

Goose

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ich wundere mich allerdings, dass die doppelte rückschaupflicht auch dann gilt, wenn ich auf einer vorfahrtsstrasse fahre und in ein grundstück links liegend einbiegen will, dass ich da auf eventuell mich überholende fahrzeuge aufzupassen habe....

 

Du möchtest nach links in (D)ein Grundstück, oder eine Einmündung einbiegen.

 

Der Gegenverkehr hat Vorrang weil Du seinen Fahrtweg kreuzt.

 

Aus dem gleichen Grund hat auch der Überholende Vorrang.

 

 

 

Du verlässt die bevorrechtigte Straße, das andere Fahrzeug setzt seine Fahrt auf dieser fort.

Korrekt

 

MfG

 

Peter

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@bluey

So hat eben auch der, der gerade jemanden überholt, dem Einbiegenden gegenüber Vorfahrt. Der Einbiegende ist wartepflichtig.

 

Nur zählt da sicher auch der Zeitpunkt, wann mit Abbiegen begonnen wurde, und wann der Überholer ausgeschert hat. Ansonsten könnte ich jedem Abbieger in die Seite fahren und anschließend behaupten, ich wollte gerade überholen.

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Nur zählt da sicher auch der Zeitpunkt, wann mit Abbiegen begonnen wurde, und wann der Überholer ausgeschert hat. Ansonsten könnte ich jedem Abbieger in die Seite fahren und anschließend behaupten, ich wollte gerade überholen.

Natürlich gilt das nur, wenn der Überholer seinen Überholvorgang bereits begonnen hat und nicht, wenn er erst ausschert, nachdem der andere bereits eingebogen ist.

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  • 2 weeks later...

Auch Polizisten sind nur Menschen... und wenn man dieser Meldung glauben mag, bald auch recht gut überwachte:

 

Mäurer, der zurzeit auch als Vorsitzender der Innenministerkonferenz die Entwicklung des staatlichen Digitalfunks nach dem TETRA-Standard betreibt, freute sich vor allem für die Polizeibeamten: Bremen setzt bei allen "ortsveränderlichen Geräten" auf Modelle mit integrierter GPS-Ortung: "Wir sehen immer, wo sich die Beamten befinden, das ist ein großer Fortschritt."

 

Heise

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  • 1 month later...
Guest bigfoot49

mal wieder hochholen das Ding...

 

 

Schwerer Unfall auf der A7

Ein 43-jähriger Beamter des niedersächsischen Landeskriminalamts hat im Einsatz einen schweren Unfall auf der A7 verursacht. Bei dem Zusammenstoß mehrerer Fahrzeuge nahe Hannover wurden am Montagabend insgesamt neun Menschen verletzt, zwei davon lebensgefährlich, wie die Polizei mitteilte. Der 43-Jährige befand sich nach LKA-Angaben auf einer Einsatzfahrt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

http://www.n-tv.de/1129859.html

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Lustig ist laut den Zeitungsmeldungen:
Die genaue Unfallursache ist nach Polizeiangaben noch unklar.

 

Nein, wenn Sheriffs bei ihrer Raserei Unfälle bauen, dann ist das natürlich niemals nicht überhöhte Geschwindigkeit <_<

Du interpretierst da etwas hinein, was nirgends geschrieben wurde. Laut Deines Zitats steht da doch nur, daß die genaue Unfallursache NOCH unklar ist. Man ermittelt also noch. Nichts anderes geschieht bei jedem anderen auch. Darfst Deinen Blutdruck also wieder etwas senken. :cheer:

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Vielleicht habe ich das dringende Bedürfnis, meine Sicht der Dinge mitzuteilen. Und das Bedürfnis ist immer dann gaaanz, gaaanz groß, wenn die Fakten das herbeiillusionierte Weltbild mancher Dogmatiker erschüttert.

 

Ich glaube zwar nicht, dass es die Scheinwelt der Dogmatiker anknacksen wird, dazu würde ja Reflektionsfähigkeit und die Fähigkeit von Selbstkritik Vorraussetzung sein, aber neutrale Dritte haben hierbei eine glänzende Gelegenheit, sich abseits des Dogmas ihr eigenes Bild zu machen. Dafür weise ich gerne auf Widersprüche hin. That's it.

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Allein geschwollen daherzureden bedeutet noch lange nicht, daß dem Geschriebenen auch Sinn, Verstand und vor allem auch Wahrheit beizumessen ist. Vielleicht lebst Du ja auch in einer (zumind. teilweisen) Scheinwelt. Denn es ist doch immer wieder interessant, wenn sich ein "Blinder" als sehend bezeichnet. <_<

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Im Gegensatz zu Dir halte ich die werte Leserschaft für kompetent genug, sich ein eigenes Bild zu machen.

 

Aber ich verstehe Dich ja, da bekommst Du eine jahrelange Ausbildung, ein rechtliches in allen Aspekten begründetes Fundament für Dein Unfehlbarkeitsdogma qua Amtes und trotz alledem blitzt ständig an allen Ecken der Widerspruch durch. Das ist ja auch frustierend. Das Weltbild entspricht eben trotz allen Dogmen nicht ganz der Realität.

 

Wer offenen Auges durch die Welt läuft, der kommt nicht umhin zu erkennen, dass jenseits der von Die vertretenden Ideologie Mißstände anzumerken sind, auch systemimmanente. Zum Beispiel, wenn, wie hier, das Maß zweierlei ist: Der gemeine Unfallverursacher ist der Raser, eine andere Unfallursache ist in Ermangelung von Willen oder Fähigkeit was anderes zu ermitteln fast immer grundsätzlich überhöhte Geschwindigkeit. Schublade auf, Stempel drauf, Sanktionsknüppel raus und der "Rechtsfrieden" nach amtlicher Definition ist wieder hergestellt - auch wenn es oft weder Frieden stiftet, noch geRecht ist.

 

Und nun hat es einem aus dem Korp getroffen. Die überhöhte Geschwindigkeit ist offensichtlich und wird nicht widersprochen - für ganz so dumm werden die Leute dann doch nicht gehalten. Und hier mutiert der Raser auf wundersame Weise zu einem pflichterfüllten Exekutivler und alles ist nicht mehr so schlimm. Ein Raser darf es laut Definition nicht ein ("Eh, wir sind ja die Guten"). Es muss sich dann ja zwangsläufig um eine "göttliche Fügung" handeln, denn die Verantwortung für die Ereigenisse wird ja offenkundig nicht vollumfänglich im Verhalten des Betroffenen gesehen. Man schaut nun auf einmal, was die "wahre" Ursache (am Besten höhere Gewalt) war - unübersehbar reine Rechtfertigungsdidaktik.

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Im Gegensatz zu Dir halte ich die werte Leserschaft für kompetent genug, sich ein eigenes Bild zu machen.

Nee, nicht ganz. Denn im Gegensatz zu mir hältst Du die geneigte Leserschaft offensichtlich für genauso voreingenommen, einzig und allein Deiner Meinung zu folgen. Und um da auch möglichst auf Nummer Sicher zu gehen, wird eben hier und dort etwas übertrieben oder behauptet, was noch gar nicht feststeht. Das ist BLÖD-Niveau.

 

Aber ich verstehe Dich ja, da bekommst Du eine jahrelange Ausbildung, ein rechtliches in allen Aspekten begründetes Fundament für Dein Unfehlbarkeitsdogma qua Amtes und trotz alledem blitzt ständig an allen Ecken der Widerspruch durch. Das ist ja auch frustierend. Das Weltbild entspricht eben trotz allen Dogmen nicht ganz der Realität.

Joh joh... dummes Blabla.... was kommt als nächstes?

 

Wer offenen Auges durch die Welt läuft, der kommt nicht umhin zu erkennen, dass jenseits der von Die vertretenden Ideologie Mißstände anzumerken sind, auch systemimmanente. Zum Beispiel, wenn, wie hier, das Maß zweierlei ist: Der gemeine Unfallverursacher ist der Raser, eine andere Unfallursache ist in Ermangelung von Willen oder Fähigkeit was anderes zu ermitteln fast immer grundsätzlich überhöhte Geschwindigkeit. Schublade auf, Stempel drauf, Sanktionsknüppel raus und der "Rechtsfrieden" nach amtlicher Definition ist wieder hergestellt - auch wenn es oft weder Frieden stiftet, noch geRecht ist.

Natürlich gibt es auch in meinem Berufsfeld Mißstände. Das ist überhaupt keine Frage. Allerdings ist Deine völlig aus der Luft gegriffene Einschätzung, der "gemeine Unfallverursacher ist der Raser....." völlig falsch. Aber Du wirst mir ja sicherlich ob Deiner Überzeugung Belege dafür beibringen können. Du hast bestimmt auch gute Einblicke in die Unfallsachbearbeitung, um Dir dieses Urteil bilden zu können. Ich wüßte nur eben gern, welcher Art diese Einblicke sind. Sollte dem nicht so sein, so sind Deine Behauptungen nichts anderes als Polemik und Unsinn.

 

Und nun hat es einem aus dem Korp getroffen.

Stell Dir nur mal vor: das kommt sogar öfters vor. Bei Fahrten unter Einsatzbedingungen fährt eben ein gewisses Risiko, welches man nicht immer ausschalten kann, leider mit. Und manchmal kommt es auch zu einem Unfall. Da es sich dabei aber eben nicht um einen "normalen" Standardfall der Marke "ist eben zu schnell gefahren" handelt, wird genauer hingeschaut. Vor allem auch deshalb, um künftig solche Fälle besser oder möglichst vermeiden zu können.

 

Die überhöhte Geschwindigkeit ist offensichtlich und wird nicht widersprochen

Na bitte. Worüber beklagst Du Dich dann noch?!

 

- für ganz so dumm werden die Leute dann doch nicht gehalten.

Diesen dummen Zusatz hättest Du Dir auch sparen können.

 

Und hier mutiert der Raser auf wundersame Weise zu einem pflichterfüllten Exekutivler und alles ist nicht mehr so schlimm.

Woher kommt diese Erkenntnis? Wo steht das? Oder ist das eher Deine persönliche Note, die Du da gern hinein interpretierst, damit es etwas leserwirksamer wird?!

 

Ein Raser darf es laut Definition nicht ein ("Eh, wir sind ja die Guten").

Auch hier frage ich mich, woher diese Erkenntnis kommt. Letzteres ist mal wieder ein dummer Zusatz, dessen Sinn nur darin liegen kann, etwas aufzubauschen, was ansonsten kaum oder wenig Beachtung finden würde.

 

Es muss sich dann ja zwangsläufig um eine "göttliche Fügung" handeln, denn die Verantwortung für die Ereigenisse wird ja offenkundig nicht vollumfänglich im Verhalten des Betroffenen gesehen. Man schaut nun auf einmal, was die "wahre" Ursache (am Besten höhere Gewalt) war - unübersehbar reine Rechtfertigungsdidaktik.

Auch ein völlig falscher Rückschluß. Du nimmst glaskugelgleich ein evtl. denkbares, aber nicht zwingend wahrscheinliches Endergebnis vorweg. Zunächst einmal wird lediglich ermittelt, was zu diesem Unfall geführt hat. Nicht mehr und auch nicht weniger. Wenn im Endergebnis das geschrieben wird, was Du hier skizzierst, dann darfst Du Dich u.U. aufregen. Bis dahin aber solltest auch Du vllt. einfach mal abwarten und Deine Glaskugel etwas auf Hochglanz polieren. Scheint mir doch mächtig vernebelt zu sein, das "gute" Stück.

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Auch ein völlig falscher Rückschluß. Du nimmst glaskugelgleich ein evtl. denkbares, aber nicht zwingend wahrscheinliches Endergebnis vorweg.

 

Die Prognose baut auf Erfahrung, mein Lieber, Erfahrung. Selbst extremes Fehlverhalten - wie das im Ergebnis tödliche Aussetzen von hilflosen Personen - wird nur nach heftigen Drängen sanktioniert. Warum soll das hier anders sein, als sonst auch?

 

Wie soll ich auch in eine funktionierende Verantwortlichkeit der Exekutive vertrauen können, wenn mittlerweile sogar nicht mehr vor Beweisfälschungen in Prozessen zurückgeschreckt wird?

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Wow. Das sind natürlich wahnsinnig viele und gute Erfahrungen. Leider aber wohl offensichtlich keine eigenen. Sehr verläßlich, muß ich schon sagen. Da macht das Diskutieren mit Dir ja enormen Sinn => da könnte ich mich gleich mit einer Betonwand unterhalten, bliebe sich im Ergebnis gleich.

 

 

Wie soll ich auch in eine funktionierende Verantwortlichkeit der Exekutive vertrauen können, wenn mittlerweile sogar nicht mehr vor Beweisfälschungen in Prozessen zurückgeschreckt wird?

Nur: man sollte nicht ständig Äpfel mit Birnen vergleichen. In Deinem Link geht es um gänzlich andere Belange mit einer ganz anderen Tragweite. Offenbar hängt man sich aber gern an den wenigen veröffentlichten Mißständen auf. Da können 10.000e von Fällen völlig korrekt abgehandelt worden sein, aber dieser eine läßt den geneigten Schwarzseher dann alle Verfahren in Zweifel ziehen. Sehr objektiv, das muß ich schon sagen.

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Wow. Das sind natürlich wahnsinnig viele und gute Erfahrungen. Leider aber wohl offensichtlich keine eigenen.

 

Aha, man muss Mißstände also am eigen Leib erfahren haben, um sie zu kritisieren? Interessante These.

 

 

Nur: man sollte nicht ständig Äpfel mit Birnen vergleichen. In Deinem Link geht es um gänzlich andere Belange mit einer ganz anderen Tragweite.

 

Aha, sind wir jetzt schon beim Feindstrafrecht? Wenn es gegen die Tätergruppe xyz (xyz = Teilmenge von terroristischen Kinderraubkopiemörderschändern), dann ist alles erlaubt? Der Zweck heiligt also die Mittel?

 

Sorry, bei soviel Rechtsstaatsfeindlichkeit fange ich mich bald an wirklich an aufzuregen.

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"Für mich ist es offensichtlich, dass der BKA-Zeuge Damm in dem Verfahren gelogen hat", sagt Anwalt Hoffmann. Folgen wird dieses Verhalten für den Polizeibeamten aber wohl nicht haben. Weil er seine Aussage noch während der Verhandlungssitzung widerrufen hat, http://www.heise.de/tp/r4/icons/inline/extlink.gifgilt die versuchte Manipulation nicht als Falschaussage. "Wir hätten ihn auch ins Messer laufen lassen können", so der Verteidiger. Wenn Damm entlassen und vereidigt worden wäre, hätte er zur Rechenschaft gezogen werden können. "Doch darauf kommt es uns nicht an", fügt Rechtsanwalt Hoffmann an: "Wir wollen nur ein faires Verfahren."

 

Was gibt´s denn für einen Polizeibeamten, der mit Genehmigung seiner Dienststelle, vor Gericht beim Lügen erwischt wird ?

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Aha, man muss Mißstände also am eigen Leib erfahren haben, um sie zu kritisieren? Interessante These.

Nicht zwingend. Wer aber seine Argumentation auf Erfahrungswerten aufbaut, sollte vielleicht auch mit eigenen, zumindest eben solchen aus dem Bekanntenkreis aufwaten können.

 

Aha, sind wir jetzt schon beim Feindstrafrecht? Wenn es gegen die Tätergruppe xyz (xyz = Teilmenge von terroristischen Kinderraubkopiemörderschändern), dann ist alles erlaubt? Der Zweck heiligt also die Mittel?

Weißt Du, es ist zwecklos, mit Dir zu diskutieren. Du versuchst ständig, irgendwas in meine Aussagen zu dichten, was ich gar nicht geschrieben habe. Allerdings vertrete ich aber, wo wir schonmal bei diesem Thema sind, durchaus die Auffassung, daß man in gewissen Bereichen der Kriminalität durchaus mit härteren Bandagen kämpfen (dürfen) sollte. Möglicherweise heiligt da auch der Zweck das ein oder andere Mittel, so es denn in einem gewissen Verhältnis zum Unrecht steht.

 

Sorry, bei soviel Rechtsstaatsfeindlichkeit fange ich mich bald an wirklich an aufzuregen.

Na, dann reiche ich Dir vorsorglich schon mal ein Beißholz. :wacko:

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Richtig, jedoch gibt es auch die sogenannte Dunkelzifferforschung. Die Dunkelziffer ist also keine absolute Unbekannte, sie lässt sich durchaus berechnen. Somit ist Blueys Frage schon berechtigt.

 

Gruß

Goose

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Es ist interessant: Da werden Behauptungen aufgestellt und irgendwie habe ich den Eindruck, daß dann von uns erwartet wird, das Gegenteil zu beweisen. Habt ihr alle kein Internet? Google unbekannt? Manchmal muss man auch mal etwas länger suchen, aber irgendwie und irgendwo findet man in der Regel das, was man wissen will.

 

Gruß

Goose

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  • 2 weeks later...

Hi mt2,

 

hier versuchst du genau mit dem Falschen (damit meine ich nicht dich Goose) zu diskutieren.

 

Erst mal wird dir schon pauschale Blödheit unterstellt, wenn du anderer Meinung als der "Supercop" bist.

Zweitens kann ein Staatsdiener gar keine Fehler machen, schon gar kein LKA - Beamter.

Auch wenn er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hat, sagt das natürlich nichts über seine Geschwindigkeit - nein, niemals nicht!!

 

Der LKA Beamte hatte ja eine Einsatzfahrt - da muss der gemeine Pöbel (also wir alle!!) mit Kollalateralschäden rechnen - vielleicht wurde ja Osama bin Laden in Niedersachsen gesichtet oder ein unverantwortlicher Poolbesitzer hat 50 kg kristallines Chlor gekauft!!! :rolleyes:

 

Du musst das so sehen, dass vielleicht unsere wunderschöne Demokratie in Gefahr war und was sind da schon ein paar Schwerverletzte und lebensgefährlich Verletzte!!!

 

Aber das LKA erklärte, der Hergang werde "so schnell wie möglich und umfassend untersucht" - und da kann ja gar nichts schief gehen.

 

 

Gruß

Highspeedbiker

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Dunkelzifferforschung.

Ist das nicht eine Unterabteilung der Darkologie? Der Wissenschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, Licht ins Dunkel zu bringen? :licht:

Habt ihr alle kein Internet? Google unbekannt?
Und wie ist es mit Dir? Du hättest doch Deine Aussagen mit überzeugenden Links belegen können. Eine Quellenangabe von Letruc und Vachement, den bedeutenden französischen Diplomdarkologen, oder vom weltberühmten Dortmunder Institut für Nachmeßtechnik hätte im Forum einen tiefen Eindruck hinterlassen. :rolleyes:
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Wenn jemand anders etwas behauptet soll ich also das Gegenteil belegen? Ist das jetzt das m3-Syndrom? Wie wäre es zur Abwechslung mal, wenn der, der eine Behauptung aufstellt, sie auch belegt?

 

Gruß

Goose

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Teile doch einfach die Berechnungsformel - die allen unbekannt ist - für die Dunkelziffer mit, den Rest können wir dann schon erledigen.

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Wenn jemand anders etwas behauptet soll ich also das Gegenteil belegen?

Du kannst natürlich eine Behauptung, die Dir nicht paßt anzweifeln mit dem Hinweis, daß sie nicht belegt ist. Aber stärker ist doch ein schlüssiger Beweis des Gegenteils, der dann von Dir belegt werden muß.

 

Für eine solche konkrete Formel müsste ich ebenso suchen wie jeder andere auch.
Was für Dich ebenso mühsam wie für jeden anderen auch ist, wenn es solch eine Formel gar nicht gibt.
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Guest Der Friese

man kann jetzt natürlich seitenlang sich fragen, warum goose seine erkenntnisse nicht preisgibt - man kann sich aber fragen, warum sollte er das tun - man kann aber auch das internet fragen und wenn dann noch fragen offen sind, bin ich mir sicher, goose würde etwas helligkeit in das feld dunkelfeldforschung geben... :licht:

 

gruß

der friese

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es ist richtig, daß es weit ins OT hinausging, jedoch bezog sich der Elefant (zumindest am Anfang) auf die Frage, ob nun der, der eine Behauptung aufstellt, einen entsprechenden Beleg bringen sollte oder ob man locker eine Behauptung aufstellen kann, die solange Gültigkeit hat, bis ein anderer das Gegenteil bewiesen hat.

 

Gruß

Goose

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Nein, das ist doch vollkommen lebensfremd ...

 

oder ?

 

Polizist: "Sie haben Drogen genommen!"

Autofahrer: "Nein"

Polizist: "Beweisen sie es mir durch den Pinkeltest"

 

wie gesagt, volkommen lebensfremd, so etwas ...

 

BTW, der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht: WZ-Newsline

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Polizist: "Sie haben Drogen genommen!"

Autofahrer: "Nein"

Polizist: "Beweisen sie es mir durch den Pinkeltest"

Die Alternative ist: "Haben Sie Drogen genommen?" - "Nein" - "Ich habe aber den Verdacht. Also werde ihn durch eine Blutprobe erhärten müssen"

 

Ist dir das lieber?

 

Gruß

Goose

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Polizist: "Sie haben Drogen genommen!"

Autofahrer: "Nein"

Polizist: "Beweisen sie es mir durch den Pinkeltest"

Die Alternative ist: "Haben Sie Drogen genommen?" - "Nein" - "Ich habe aber den Verdacht. Also werde ihn durch eine Blutprobe erhärten müssen"

 

Ist dir das lieber?

Und genau das ist ein absoluter Witz. Den Verdacht zaubert ihr euch aus dem Hut. Den kann man bei wirklich jedem haben und irgendwie begründen.

 

Es kann nicht sein, dass ich meine Unschuld durch eine solche Schikane beweisen muss.

Wenn ihr keinen Wischtest habt- Pech gehabt. So müßte es laufen.

 

MfG

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Den Verdacht muss ich in der Anzeige auch begründen. Aus dem Hut zaubern kann ich ihn nicht.

 

Den Wischtest (mit dem wir in unserer Behörde ausschließlich arbeiten, ich lasse keinen in einen Becher pinkeln) kann man übrigens auch nur auf freiwilliger Basis durchführen. Wird dieser verweigert, folgt ebenso die Blutprobe.

 

Gruß

Goose

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