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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Die Zahlen sind sicherlich genauso richtig wie die Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen.

 

Dieser Wert liegt irgendwas um die 3.500 Euro für Single. Nun frage mal in deinen Bekannten und Freundeskreis danach wer einen solchen Verdienst hat. Viele werden es sicherlich sein, wenn diese aus normalen Arbeitern etc. bestehen.

 

Somit sind es zwar Durchschnittswerte aber fern jeglicher Realität.

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Blaulicht,   es ist gigantisch.   Mit allem hätte ich gerechnet, aber nicht, dass man den Dienstherrn als Schuldigen für so ein bescheuertes Video ausmacht mit der Begründung, dass der Tiefschutz ni

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Dreiste Einbrecher sind zwischen 22 Uhr am Mittwoch und 7 Uhr früh am Donnerstag in die Bezirksdienststelle der Polizei Beyenburg, Am Kriegermal 22, ein. [..] Beute machten die Täter offenbar jedoch nur bei der Polizei. Und was für eine: Seit dem Einbruch fehlt die Dienstwaffe des so genannten "Dorf-Sheriffs" – eine Walther P 99 samt des mit 15 Patronen gefüllten Magazins.

 

WZ-Newsline

 

Das WDR Fernsehen leitete seinen Lokalzeitbeitrag dazu mit einen Hinweis auf die Einbruchsberatung der Polizei ein, die zufällig am gleichen Tag stattfand. Wer den Schaden hat, braucht halt für den Spott nicht zu sorgen... :sneaky:

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Das WDR Fernsehen leitete seinen Lokalzeitbeitrag dazu mit einen Hinweis auf die Einbruchsberatung der Polizei ein, die zufällig am gleichen Tag stattfand. Wer den Schaden hat, braucht halt für den Spott nicht zu sorgen... :kopfschuettel:

Ob Du wohl noch genauso albern lachen würdest, wenn Dir der Typ, der die Dienstwaffe gestohlen hat, rein zufällig über den Weg läuft und Dir eben diese Waffe vor die Nase hält, mit der dezenten "Bitte", Du mögest ihm doch "bitte" Deine Wertsachen überlassen?!

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Vorhin schreibt mir mein Cousin ne E-Mail..

Er hat an der Hauseingangstür die Unterschrift unter seine persönlichen Angaben verweigert, als die Polizei mit nem Blitzerfoto da stand und ihm das unter die Nase hielt; jetzt soll er 35 € bezahlen wegen Verstoßes gegen §111 OWiG, weil er angeblich alle Angaben verweigert hätte.

 

Jetzt weiß ich nicht genau, was die Polizisten behauptet haben, aber es beginnt schon wieder streng zu riechen.. <_<:kopfschuettel:

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Ob Du wohl noch genauso albern lachen würdest, wenn Dir der Typ, der die Dienstwaffe gestohlen hat, rein zufällig über den Weg läuft und Dir eben diese Waffe vor die Nase hält, mit der dezenten "Bitte", Du mögest ihm doch "bitte" Deine Wertsachen überlassen?!

 

Das wäre bestimmt schlimmer, als wenn das mit einer der anderen 20 Millionen illegalen Schusswaffen passieren würde, die man hierzulande schätzt ... :kopfschuettel:

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vermischen wir jetzt legalen und illegalen Besitz??? :kopfschuettel:

 

Nö, man geht von ca. 20 Millionen illegalen Waffen in D aus, ungefähr genau so viele wie auch legal sind. Allein in München werden pro Jahr 1500 Stück davon entdeckt und beschlagnahmt. Entsprechende gleichwertige Zahlen aus anderen Städten lassen dann zu, diese Gesamtzahl hochzurechnen.

 

Legale Schusswaffen braucht man auch nicht zu schätzen, die kann man ja zählen. <_<

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Allein in München werden pro Jahr 1500 Stück davon entdeckt und beschlagnahmt.
Woher hast du diese Zahl? Bezieht sie sich auf Schusswaffen oder illegale Waffen allgemein (aso incl. Butterfly, Schlagring etc)?

Sie erscheint mir so oder so recht hoch. Ich arbeite sicher nicht in einer Behörde von der Größe von München, jedoch müsste, wenn man diese Zahl als bundesdeutschen Mittelwert nimmt, auch bei uns im Schnitt alle zwei Tage eine illegale Waffe festgestellt werden, und das ist nun doch nicht der Fall.

 

Gruß

Goose

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Woher hast du diese Zahl?

 

Siehe hier. Dort heißt es sogar 1500 bis 2000 Schusswaffen.

 

Die Zahl 20 Millionen kommt übrigens aus Polizeikreisen:

 

In Deutschland gibt es nach Einschätzung von Experten doppelt so viele illegale wie legale Schusswaffen. "Nach unseren Schätzungen sind in Deutschland 20 Millionen illegale Schusswaffen im Umlauf und 10 Millionen legal registriert", berichtete der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt.

 

Siehe hier.

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Hallo Goose,

ich weis nicht wie gut Dein Bundesweiter Überblick ist, aber ich halte diese Zahlen für Plausibel. Ich kenne momentan nur die Berliner Zahlen etwas detaillierter und da finden sich in der POLIKS bei der Jugendgruppengewalt 199 eingezogene Schusswaffen (gemäß § 1 Waffengesetz) in 2007. Insgesamt sind um die 2700 Schusswaffen eingezogen worden. Ich versuche mal eine Zusammenfassung zu erstellen, da der Bericht rund 160 Seiten hat.

 

Grüße

Klaus

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  • 1 month later...
Guest Pferdestehler

Was da gelaufen ist, weiß wohl auch noch niemand außer den Beschuldigten. Der Beamte hat laut Staatsanwaltschaft sicher nicht in Notwehr gehandelt. Ist momentan auf freiem Fuß (???), hat Meldeauflagen und Kontaktverbot. Hatte irgendwo gelesen, dass es eine private Verbindung zwischen Täter und Opfer gegeben haben solle, ich meine wohl, der Kleinkriminelle hatte ein Verhältnis mit der Ex des Beamten.

 

Üble Geschichte!

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Streifenwagen vom Typ VW der Bundespolizei bei glatten Fahrbahnverhältnissen ins Schleudern.

 

Zur Klärung der Unfallursache wurden Sachverständige der DEKRA hinzugezogen.

 

Was es da von einem DEKRA Sachverständigen zu klären gibt, wenn ein Fz. wegen unangepasster Geschwindigkeit auf glatter Straße außer Kontrolle gerät und gegen einen LKW fährt, möchte ich mal wissen ?. :kopfschuettel:

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Was es da von einem DEKRA Sachverständigen zu klären gibt, ...

So pervers es vielleicht klingen mag, aber wie wäre es mit Regression gegenüber den Erben bei fahrläßiger Verursachung des Unfalls? 5000 Euro weniger Steuergelder für den Kauf eines neuen VW, sind schon eine Steuerentlastung, die geprüft sein will.

In Australien hatte sich auch kürzlich eine Autovermietung bei den Erben gemeldet, nachdem die Jugendlichen unter einem Gletscherabbruch begraben wurden. Schließlich musste ja ein neuer Schlüssel besorgt und das Auto abgeschleppt werden.

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Guest Der Friese
So pervers es vielleicht klingen mag, aber wie wäre es mit Regression gegenüber den Erben bei fahrläßiger Verursachung des Unfalls? 5000 Euro weniger Steuergelder für den Kauf eines neuen VW, sind schon eine Steuerentlastung, die geprüft sein will.

 

glückwunsch zum beklopptesten posting des jahres.... :kopfschuettel:

es sei denn, du hast den zynismus-button vergessen, ich habe ihn zumindest nicht gefunden....

 

gruß

der friese

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In Australien hatte sich auch kürzlich eine Autovermietung bei den Erben gemeldet, nachdem die Jugendlichen unter einem Gletscherabbruch begraben wurden.

 

Ich wusste garnicht, das die in Australien Gletscher haben, oder hatten ? :kopfschuettel:

 

Schließlich musste ja ein neuer Schlüssel besorgt und das Auto abgeschleppt werden.

 

Wie die wohl die " Anfahrt " berechnet haben ? :rolleyes:

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Lieber kultiviert schnell als unkultiviert langsam...

Das war leider ganz, ganz tief. Ehrlich. :kopfschuettel: Bringt uns so etwas weiter?

1. stimmt! Aber man weiß ja, von wem es kommt.

2. war das nicht nur ganz tief, es war auch höllisch dumm.

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faun98, das Auto stand normal an einem Parkplatz. Die Jugendlichen sind über eine Absperrung geklettert und hatten den Schlüssel bei sich. Eine Bergung der Leichen war bisher nicht möglich.

Im übrigens sind Schadensersatzeransprüche gegenüber den Erben z.B. bei Suizid auch in Deutschland möglich.

Thx, goose für die Ortskorrektur.

 

Vermutlich soll der Sachverständige aber eher ein technischen Defekt bzw. eine Verschulden des Arbeitgebers bei der Wartung ausschließen. Die Erben/Hinterblieben könnten in diesem Fall auch Schadensersatzansprüche stellen.

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@waschbaerbauch: Der ganze Fall ist bizarr. Wenn ich da nur an die Pressemeldungen der Passauer Polizei denke....

 

Da ist dieser Fall je richtig niedlich: Das war eine Gurtkontrolle (Pic inside)

Auszug hieraus:

Beim Überholvorgang übersehen der 27-jährige Fahrer des Polizeidienstwagens und seine 29-jährige Kollegin, dass die nicht angeschnallte Verkehrsteilnehmerin vor ihnen nach links in ihre Wohnstraße abbiegt. Das Stoppen des Streifenwagens erfolgt dann auf die etwas rustikalere Weise: Der Polizeiwagen rammt den schwarzen Audi voll und bleibt unter dem Auto stecken. Der Sachschaden ist beträchtlich: 25 000 Euro!

:blink:

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@waschbaerbauch: Der ganze Fall ist bizarr. Wenn ich da nur an die Pressemeldungen der Passauer Polizei denke....

 

Da ist dieser Fall je richtig niedlich: Das war eine Gurtkontrolle (Pic inside)

Auszug hieraus:

Beim Überholvorgang übersehen der 27-jährige Fahrer des Polizeidienstwagens und seine 29-jährige Kollegin, dass die nicht angeschnallte Verkehrsteilnehmerin vor ihnen nach links in ihre Wohnstraße abbiegt. Das Stoppen des Streifenwagens erfolgt dann auf die etwas rustikalere Weise: Der Polizeiwagen rammt den schwarzen Audi voll und bleibt unter dem Auto stecken. Der Sachschaden ist beträchtlich: 25 000 Euro!

:whistle:

 

 

Ungeschoren kommt das Unfallopfer allerdings nicht davon: Nach Auskunft der zuständigen Autobahnpolizei Hohenbrunn muss Bettina H. zumindest 30 Euro bezahlen – sie war schließlich nicht angeschnallt!

 

Klar, daß das in der Situation noch wichtig war. :blink: Und welche Strafe bekommen die zwei Supercops? Hätte ich als Privatperson an der Stelle überholt (und so einen Crash gebaut), hätte ich doch sicher auch ein Knöllchen bekommen?

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Guest Der Friese

den letzten absatz fand ich auch grandios

 

Und welche Strafe bekommen die zwei Supercops? Hätte ich als Privatperson an der Stelle überholt (und so einen Crash gebaut), hätte ich doch sicher auch ein Knöllchen bekommen?

na, da kommt wieder irgendein zauberparagraf, dass man das darf und die verhältnismäßigkeit steht gar nicht zur debatte, denn es hätte ja auch eine unangeschnallte bankräuberin sein können - des passt scho´....

 

gruß

der friese

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Und welche Strafe bekommen die zwei Supercops? Hätte ich als Privatperson an der Stelle überholt (und so einen Crash gebaut), hätte ich doch sicher auch ein Knöllchen bekommen?

na, da kommt wieder irgendein zauberparagraf, dass man das darf und die verhältnismäßigkeit steht gar nicht zur debatte, denn es hätte ja auch eine unangeschnallte bankräuberin sein können - des passt scho´....

 

gruß

der friese

 

Aus der Meldung geht nicht hervor, inwieweit der "Gurtmuffel" den Nachfolgeverkehr beim linksabbiegen beachtet hat.

 

Blinker an und rum. Kein Einzelfall.

 

 

Klick

 

MfG

 

Peter

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Guest Der Friese
Aus der Meldung geht nicht hervor, inwieweit der "Gurtmuffel" den Nachfolgeverkehr beim linksabbiegen beachtet hat.

 

Blinker an und rum. Kein Einzelfall.

 

 

Klick

 

MfG

 

Peter

 

omg, der ist gut.... :blink:

oder ist das deine tatsächliche meinung, dass i.g.o der linksabbieger darauf achten muss, ob nicht ein überholender den weg kreuzt....??

 

gruß

der friese

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Klar, daß das in der Situation noch wichtig war. :whistle: Und welche Strafe bekommen die zwei Supercops? Hätte ich als Privatperson an der Stelle überholt (und so einen Crash gebaut), hätte ich doch sicher auch ein Knöllchen bekommen?

 

Ja ich würde da mal einen § 315c in den Raum stellen. An so einer Stelle zu überholen ist grob fahrlässig. Unabhängig ob jetzt der Vordermann abbiegt, es hätte aber auch ein Fahrzeug aus der Seitenstrasse kommen können und dann kommt einem plötzlich ein Polizeiauto auf seiner Spur entgegen. :blink:

 

Damit rechnet doch kein Mensch. Und das wegen einem nicht angelegten Gurt. Super.

 

MfG

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Guest Pferdestehler
dass i.g.o der linksabbieger darauf achten muss, ob nicht ein überholender den weg kreuzt....??

Das würde ich mal so behaupten wollen! Du musst auch als Rechtsabbieger in eine vorfahrtberechtigte Straße schauen, ob nicht jemand von Rechts Dir entgegen kommt. Ich hatte mal so einen Unfall des Nachts, fuhr die Hauptstraße entlang und von links bog ein anderes Auto etwas weit ausschweifend in meine Gegenrichtung ein und küsste meine linke Seite. Der Polizei erzählte der Fahrer nachher, ich sei angeblich sehr weit links gefahren. Worauf die Polizei meinte, dass ich rein theoretisch auch am linken Fahrbahnrand hätte fahren dürfen, da es sich um eine Vorfahrtsstraße handelte. Somit hätte der Einbiegende selbst dann die volle Packung bekommen, 100% Unfallschuld.

Gleiches dürfte für Überholer gelten. Bei Richtungswechseln muss man sich immer sicher sein, dass man den Geradeausverkehr nicht behindert. Selbst wenn er von hinten kommt. Eine Teilschuld für den Abbiegenden käme da wohl auf jeden Fall. Die Details klamüsert dann sicherlich ein Richter zusammen.

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Sicherlich könnte der Linksabbieger auch auf andere VT achten, die von hinten kommen. Könnten ja auch Straßenbahnschienen in der Mitte der Straße verlaufen und eine Bahn ankommen.

Im Falle eines auf der Gegenspur überholenden Polizeiautos im Einsatz wäre es allerdings für den VT einfacher gewesen, die :blink: zu bemerken, wenn die Blaulicht oder Martinshorn benutzt hätten. Ob die :whistle: wg. eines nicht angelegten Gurts allerdings Blaulicht einschalten, weiss ich nicht.

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Wenn ich mir die ein oder andere (wirklich dumme und überflüssige) Einlassung hier betrachte, halte ich es für sinnlos, die Sachlage aus polizeilicher Sicht zu beschreiben. Der ein oder andere weiß es ja doch besser oder meint es zumindest. Und auf ebenso dumme Kommentare im Anschluß kann ich gut verzichten. Also: denkt von mir aus, was ihr wollt.

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omg, der ist gut.... :blink:

oder ist das deine tatsächliche meinung, dass i.g.o der linksabbieger darauf achten muss, ob nicht ein überholender den weg kreuzt....??

 

gruß

der friese

 

Das ist in der Tat meine Meinung. :whistle:

 

Außer rechtzeitigem Anzeigen der Abbiegeabsicht, rechtzeitigem Einordnen nach links so weit es nach der Verkehrslage möglich ist und einer deutlichen Herabsetzung der Geschwindigkeit ist stets noch eine zweimalige - also doppelte - Rückschau nötig: nämlich einmal vor dem Fahrstreifenwechsel zum Einordnen und sodann noch einmal mit einem Schulterblick unmittelbar vor dem Beginn des Abbiegens, um auszuschließen, dass von hinten ein überholendes Fahrzeug (das in jedem Fall durchgelassen werden muss) herannaht.

 

>>>Klick<<<

 

Wenn man den Führerschein aufm Rummel im Auto-Scooter erworben hat, sieht die Sache natürlich anders aus. Da gibt es keine Rückspiegel. :ph34t:

 

*scnr*

 

MfG

 

Peter

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Wenn ich mir die ein oder andere (wirklich dumme und überflüssige) Einlassung hier betrachte, halte ich es für sinnlos, die Sachlage aus polizeilicher Sicht zu beschreiben. Der ein oder andere weiß es ja doch besser oder meint es zumindest. Und auf ebenso dumme Kommentare im Anschluß kann ich gut verzichten. Also: denkt von mir aus, was ihr wollt.

 

Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren. die Sachlage ist doch eindeutig in §9 STVO geregelt.

 

Das (Links-)Abbiegen ist in § 9 Abs. 1 StVO geregelt, dort heißt es:

 

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

 

Die Regelung „Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen“ ist dabei auch als die sog. „Doppelte Rückschaupflicht“ bekannt.

 

Wer Linksabbiegen will, muss zunächst den entgegenkommenden Verkehr passieren lassen, aber auch Schienenfahrzeuge, Mofas, Fahrräder, die auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung wie der Abbieger fahren.

 

Das ist eigentlich klar und so auch in § 9 Abs. 3 StVG geregelt.

 

Für den nachfolgenden Verkehr ist die doppelte Rückschaupflicht von Bedeutung.

 

 

>>>Klick<<<

 

Was ist daran so kompliziert ?

 

MfG

 

Peter

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Guest Der Friese

omg.... :whistle:

 

ehrlich gesagt, dass hätte ich nicht gewust, dass der linksabbieger auch innerorts auf überholende fahrzeuge achten muss....

:blink:

 

grß

der friese

 

und wenn ich das so lese, habe ich das gefühl, ich kann nie wieder in meinem leben nach links abbiegen ohne gegen die stvo zu verstossen....

 

Sogar wenn das entgegenkommende Fahrzeug bei Gelb oder in der frühen Rot-Phase über die Ampel fährt oder viel zu schnell unterwegs ist, müssen Linksabbieger mit Nachzüglern rechnen und dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren. Das hat das Landgericht Karlsruhe bestätigt. Hier musste der Linksabbieger selbst für seinen Unfallschaden aufkommen. (Az.: 3 O 471/05)
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So unkompliziert ist das natürlich nur, wenn man wie Papa einfach mal blind irgendeinen Paragraphen rauspickt.

 

In der Regel findet hier eine Schadensteilung statt, wie PS schon richtig vermutet. Und oft darf der Überholer den dickeren Batzen zahlen.

 

Ich persönlich kann mich auch nicht erinnern, dass ich schon mal nach hinten geguckt hätte, wenn ich irgendwo auf dem Dorf nach links abbiege. Hier gibt es wie so oft eben Regeln und den gesunden Menschenverstand.

Und letzterer sagt nunmal: Wenn einer links blinkt, bleibst Du hintendran.

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So unkompliziert ist das natürlich nur, wenn man wie Papa einfach mal blind irgendeinen Paragraphen rauspickt.
Ich habe nichts blind rausgepickt, sondern den betreffenden Paragraphen zitiert.

 

In der Regel findet hier eine Schadensteilung statt, wie PS schon richtig vermutet. Und oft darf der Überholer den dickeren Batzen zahlen.
Das ist auch richtig so.

 

Ich persönlich kann mich auch nicht erinnern, dass ich schon mal nach hinten geguckt hätte, wenn ich irgendwo auf dem Dorf nach links abbiege.
Dann hast Du vermutlich bisher unwahrscheinliches Glück gehabt.

 

Ich bin letztes Jahr mit meinem Sattelzug durch eine ländliche Ortschaft mit ca. 30 Km/h hinter einem VAN gefahren. Der blinkte links um in eine Grundstückseinfahrt einzubiegen.

 

Hinter mir ein PKW der den langsamen 40 Tonner überholen wollte und rauszog. Ich hab noch mit dem Kompressor krach gemacht, hat aber nichts genutzt.

 

Es kam wie es kommen mußte.

 

MfG

 

Peter

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Das macht die Sache aus meiner Sicht noch interessanter:

§ 5 Abs. 7 StVO:

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

 

:blink:

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Unbestitten steht hier ein Fehler beim Überholen für die Polizeibeamten im Raum.

Der § 315c StGB ist natürlich Unsinn, es scheitert spätestens am "grob verkehrswidrig und rücksichtslos".

 

Fraglich für die zivilrechtliche Seite ist natürlich, ob die Dame nun den Blinker gesetzt hat oder nicht. Aber das werden wir hier wohl kaum klären können.

 

Gruß

Goose

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ehrlich gesagt, dass hätte ich nicht gewust, dass der linksabbieger auch innerorts auf überholende fahrzeuge achten muss....

War das jetzt ein Joke? Wenn nicht, warum sollte das igO nicht genauso sein wie agO? Darf man igO nicht überholen?

 

und wenn ich das so lese, habe ich das gefühl, ich kann nie wieder in meinem leben nach links abbiegen ohne gegen die stvo zu verstossen....

Warum übt man in der Fahrschule ständig den Schulterblick? :blink: Und in eine Kreuzung darf man auch erst einfahren, wenn sie geräumt ist.

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Guest Der Friese

@bluey....

natürlich weiß ich, dass man in ortschaften auch überholen darf - es ist aber schön, dass du mit dieser rhetorischen frage die diskussion am laufen hältst... :blink:

aus meiner erfahrung heraus sage ich, dass ich igo selten bis gar nicht links überholt werde, denn für gewöhnlich ist die chance, innerhalb einer ortschaft zu überholen durch relativ gleiche tempi und enge verhältnisse ungleich unsicherer als ausserhalb geschlossener ortschaften, wo es passieren kann, dass autofahrer a sich sicherer fühlt bei tempo 80, autofahrer b aber lieber 120 fahren möchte....

solche differenzen der geschwindigkeiten halte ich innerhalb von ortschaften grundsätzlich für geringer....

 

und den schulterblick habe ich grundsätzlich für rechts gelernt, damit kein fußgänger oder radfahrer erwischt wird....

links der schulterblick diente meines wissen nach auch nur dazu, gewissheit zu verschaffen, dass die kreuzung frei ist - und zwar von fußgängern und radlern....

überholende autos spielten meiner erinnerung nach keine rolle beim links abbiegen.... :ph34t:

 

höre ich das erste mal - kein witz.... :whistle:

 

gruß

der friese

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höre ich das erste mal - kein witz....
Das ist bitter, denn tatsächlich hat der Abbiegende die doppelte Rückschaupflicht. Wenn du davon noch nie gehört hast solltest du dichnoch mal intensiv mit den Verkehrsvorschriften befassen.

 

Gruß

Goose

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