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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

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Sorry, aber mehr als einen Versuch von Polizistenbashing (gerade bei der Überschrift) kann ich hier kaum erkennen. Solche Unfälle können auch genau so mit "normalen" VT's passieren. Hier war es offensichtlich eine Einsatzfahrt, bei der der Unfall passierte. Klar dürfen solche Unfälle nicht passieren, aber ads gilt sowohl für :think: als auch für Normalsterbliche.

 

Von daher, was soll diese polemische Threadüberschrift außer polarisieren? :vogelzeig:

 

 

Will/wollte vermeiden, dass ein modehator diesen Thread in "polizisten sind auch nur menschen" verschiebt, wo seit einiger zeit ja jegliches fehlverhalten unserer XXX gebündelt schöngeredet, banalisiert und verharmlost wird wird

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Ich denke auch, da muss man nicht weiter drüber reden, solange man keine weiteren Details erfährt. Die Überschrift finde ich daher auch total daneben.

 

Goose erzählt doch immer, dass es das beste wäre, sofort mit den Behörden zu reden :vogelzeig:

:think:

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Solche Unfälle können auch genau so mit "normalen" VT's passieren.

"normale" VTs die mit 70 km/h (absichtlich) über eine rote Ampel fahren und dabei jmd. umfahren, müssen da aber mit anderen Konsequenzen rechnen als die :vogelzeig: s die mal eben im dringenden einsatz etwas kollateralschaden erzeugen (z.b. um den u-bahn-schwarzfahrer noch rechtzeitig zu erwischen...)

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@faun

 

Das wundert mich doch sehr. Goose erzählt doch immer, dass es das beste wäre, sofort mit den Behörden zu reden :vogelzeig:

 

 

Reden ist silber und schweigen ist Gold.

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Jeder darf sich schließlich anwaltlich vertreten lassen. warum sollten gerade die Beamten eine Ausnahme bilden?

 

"Polizeipräsident Klaus Steffenhagen hat derweil beantragt, dass die Ermittlungen in diesem Fall eine andere Polizeidienststelle führen soll. Steffenhagen: "Ich habe volles Vertrauen in die bisher mit den Ermittlungen betrauten Beschäftigten der Direktion Verkehr. Um Vorwürfen entgegen zu treten, nicht objektiv gearbeitet zu haben, habe ich mich zu diesem Schritt entschlossen."

 

Was ist denn da los? Wilder Westen oder was?

Bei uns ist jeder Parkrempler von einer fremden Dienststelle aufzunehmen. Was anderes wäre undenkbar

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Die beiden Polizisten, die im Streifenwagen saßen, haben sich nicht geäußert. Sie schweigen, lassen sich anwaltlich vertreten.

 

Nicht sehr kooperativ. :vogelzeig:

 

Vorbilder für alle VTs.

Genauso muss man reagieren, sonst kann einem schnell ein Strick gedreht werden.

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"normale" VTs die mit 70 km/h (absichtlich) über eine rote Ampel fahren und dabei jmd. umfahren, müssen da aber mit anderen Konsequenzen rechnen als die :think: s die mal eben im dringenden einsatz etwas kollateralschaden erzeugen (z.b. um den u-bahn-schwarzfahrer noch rechtzeitig zu erwischen...)

Und wovon träumst Du, wenn Du schläfst?! :vogelzeig:

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"normale" VTs die mit 70 km/h (absichtlich) über eine rote Ampel fahren und dabei jmd. umfahren, müssen da aber mit anderen Konsequenzen rechnen als die :) s die mal eben im dringenden einsatz etwas kollateralschaden erzeugen (z.b. um den u-bahn-schwarzfahrer noch rechtzeitig zu erwischen...)

Du weisst schon, dass Du hier absoluten Bloedsinn schwafelst, oder? :vogelzeig::think:

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Was ist denn da los? Wilder Westen oder was?

Zumindest ist die Vorgehensweise sehr undurchsichtig. Eine offene Berichterstattung würde hier wesentlich mehr bürgernähe bedeuten und dem Bürger zeigen, dass der Unfallverursacher wie jeder anderer behandelt wird. Imho wäre das Mindestes über den Führerscheinentzug, wer die Ermittlungen leitet und Zeugenaufrufe zu berichten.

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Wird denn so berichtet, wenn ein anderer VT diesen Unfall verursacht? :vogelzeig: Zeugenaufrufe wurden getaetigt, welche Dienststelle die Ermittlungen fuehrt - ueber all das wurde doch berichtet. Was denn noch? Vielleicht 'ne kleine Vorverurteilung? :think:

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Guest Pferdestehler

Exakt.

 

Und daher habe ich das jetzt mal in den gewohnten Thread verschoben. Wäre dem TE dankbar, wenn er zukünftig entsprechende Postings gleich hierhin packen könnte.

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HarryB es muss sicherlich nicht bei jedem VT so berichtet werden, aber gelegentliche detailierte Darstellung des gesamten Vorganges, dürfte bei der übrigen Bevölkerung durchaus zu einer besseren Einsicht in den gesamten Vorgang eines VU mit Personenschaden führen. Einfach mal Aufklärung über dem Niveau eines Boulevard-Blattes betreiben, dann braucht man auch weniger "Angst" vor Vorurteilen aus der Bevölkerung haben.

 

Bzgl. des Zeugenaufrufes habe ich nur den vom weißen LKW gefunden. Negativ ist auch, dass der Polizeipräsident erst zwei Tage nach dem Unfall Worte des Beileides findet.

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"normale" VTs die mit 70 km/h (absichtlich) über eine rote Ampel fahren und dabei jmd. umfahren, müssen da aber mit anderen Konsequenzen rechnen als die :) s die mal eben im dringenden einsatz etwas kollateralschaden erzeugen (z.b. um den u-bahn-schwarzfahrer noch rechtzeitig zu erwischen...)

Du weisst schon, dass Du hier absoluten Bloedsinn schwafelst, oder? :vogelzeig::think:

Da würde ich doch gerne Saturn nach Belegen fragen. Immerhin stellt er hier eine Behauptung in den Raum von einiger Tragweite.

 

Der Streifenwagen, der bei einem Unfall zwei Menschen verletzte, fuhr zu schnell in die Kreuzung. Deswegen leitet die Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.

Innenstadt - Für zwei Polizisten hat der Unfall mit einem Streifenwagen vorigen Dienstagabend auf dem Hansaring ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 25-jährigen Fahrer und seinen Beifahrer (26) wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt. Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass das Polizeiauto zu schnell bei Rotlicht in die Kreuzung Hansaring / Lübecker Straße gefahren war und die Beamten ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben.

http://www.ksta.de/html/artikel/1214566294591.shtml

 

Ich frage mich nur, warum auch gegen den Beifahrer? Gelten da für :) andere Gesetze?

 

MfG.

 

hartmut

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Ich frage mich nur, warum auch gegen den Beifahrer? Gelten da für :vogelzeig: andere Gesetze?

 

Vielleicht weil der Beifahrer der Streifenführer war / ist und dem Fahrer Anweisung gegeben hat.

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Vielleicht weil der Beifahrer der Streifenführer war / ist und dem Fahrer Anweisung gegeben hat.

Dann bin ich dafür, es soll jeder Chef verknackt werden wenn einer seine Fahrer einen Unfall baut. :vogelzeig:

 

MfG.

 

hartmut

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Der Chef sitzt aber nicht nebendran und drängt seinen Mitarbeiter zur Eile bzw. lässt ihn über rote Ampeln fahren.

Es soll Chefs geben die ihre Mitarbeiter zur Eile drängen, also machen wir gleich mal eine pauschale Verurteilung. :)

 

Und welche Rolle hier der Beifahrer gehabt hat???????????????????????????????

 

Also zu mir hat niemand, und ich habe auch zu niemanden jemals gesagt, wie er bei einem Einsatz fahren muss. :vogelzeig:

 

Der am Lenker ist verantwortlich. :think:

 

MfG.

 

hartmut

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Der am Lenker ist verantwortlich. :vogelzeig:

 

Das sehe ich genauso, umso mehr verwundert es mich, das hier großartige Ermittlungen angestellt werden. Schuld ist der, der bei rot über die Kreuzung fährt - ob mit oder ohne Blaulicht und Signal ist vollkommen wurscht.

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umso mehr verwundert es mich, das hier großartige Ermittlungen angestellt werden.

Weil sonst gleich einge sagen,

 

eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus :vogelzeig:

 

Schuld ist der, der bei rot über die Kreuzung fährt - ob mit oder ohne Blaulicht und Signal ist vollkommen wurscht.

Pauschal kann das keiner sagen, kommt auf die Umstände an.

 

Wenn nur mal verglichen wird, +20 ohne besondere Umstände ist gerade eine Verwarnung (35€), und wielange die Ampel rot hatte?

 

Die sollen erst mal ermittel, und dann erst kann was gesagt werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Pauschal kann das keiner sagen, kommt auf die Umstände an.

 

hartmut :vogelzeig: ........die Ampel war rot. Umstände zählen da nix - rot ist nun mal rot.

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hartmut :think: ........die Ampel war rot. Umstände zählen da nix - rot ist nun mal rot.

Na und?

 

Durfte er die rote Ampel überfahren? Ja / Nein.

 

Sollen jetzt alle mit eingeschalteter Blaufunzel schön brav auf Grün warten?

 

Wie schon geschrieben, wir kennen die Umstände nicht. Wir wissen nicht ob der :vogelzeig: noch gemeint hat es reicht bei Gelb, denn mit 70 rauscht kaum einer mit Absicht über eine schon länger rote Ampel.

 

MfG.

 

hartmut

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Durfte er die rote Ampel überfahren? Ja / Nein.

 

Er darf, aber ...........

 

Sollen jetzt alle mit eingeschalteter Blaufunzel schön brav auf Grün warten

 

 

......er muss immer damit rechnen, das ein VT weder die akustischen, noch die optischen Warnsignale wahrnimmt ( Gründe dafür lassen jetzt mal außer acht ), aus diesem Grund muss er mit äußerster Vorsicht in den Kreuzungsbereich einfahren und notfalls stehenbleiben.

 

Wir wissen nicht ob der :vogelzeig: noch gemeint hat es reicht bei Gelb, denn mit 70 rauscht kaum einer mit Absicht über eine schon länger rote Ampel.

 

Also wenn´s noch gelb gewesen wäre, hätte der andere noch rot gehabt - oder ?.

 

Und zum Thema mit 70 über die rote Ampel möchte ich nur anmerken, das ich vor einigen Wochen das zweifelhafte Vergnügen hatte, eine Unfallstelle in Offenbach zu räumen, wo eine junge Polizistin mit diesem Tempo über rot gefahren ist, hinterher eine tödlich und mehrere schwer und leicht Verletzte zu beklagen waren.

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Und zum Thema mit 70 über die rote Ampel möchte ich nur anmerken, das ich vor einigen Wochen das zweifelhafte Vergnügen hatte, eine Unfallstelle in Offenbach zu räumen, wo eine junge Polizistin mit diesem Tempo über rot gefahren ist, hinterher eine tödlich und mehrere schwer und leicht Verletzte zu beklagen waren.

Nur so aus reinem Interesse: wie bzw. wurde die Geschwindigkeit überhaupt festgestellt/ermittelt oder war das getreu dem Motto "das waren garantiert und mindestens 70 km/h...."?

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Nur so aus reinem Interesse: wie bzw. wurde die Geschwindigkeit überhaupt festgestellt/ermittelt oder war das getreu dem Motto "das waren garantiert und mindestens 70 km/h...."?

 

Ob es jetzt 68,5 km/h oder eventuell 72,75 km/h gewesen sind, vermag ich nicht zu sagen, ich habe nur das Ergebnis gesehen, im übrigen hüllt sich die ermittelnde Dienststelle seither in tiefes Schweigen. Es bleibt mir nur festzustellen, das nach meinem Kenntnisstand die Geschwindigkeit nicht unerheblich über 50 km/h gewesen sein muss, um einen vollbesetzten Opel Corsa nach dem Aufprall, ca. 30m über die Kreuzung fliegen zu lassen. Aber das ist auch vollkommen unerheblich. Fakt ist, das hier die Verhältnismäßigkeit der Mittel ( heißt doch so im Amtsdeutsch :vogelzeig: ) weit außer acht gelassen wurden. Wäre vorschriftsmäßig gefahren worden, wäre dieser Unfall nicht passiert.

Guckst Du hier

 

und hier....

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Ansonsten halte ich die 70 km/h vom Schadensbild schon für sehr hoch gegriffen, wenn ich mich an meinen eigenen Kreuzungsunfall erinnere. Es war kein Problem, den Unfallgegner mit 50 km/h quer über die ca. 7 Spuren umfassende Kreuzung zu katapultieren.

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Nach allem was ich gelesen habe ein tragischer Einzelfall, bei dem viele ungünstige Ereignisse zusammengetroffen sind.

 

Das von den Ermittlungen nicht viel bekannt wird, sollte nicht verwundern bei einem VU mit Todesfolge. Wäre bei einem Unfall zwischen Zivis nicht anders, solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind.

 

Ich bedauere nur, dass dieser Unfall von den Anweisungsempfänger begangen wurde, von den Entsdcheidungsempfängern und nicht von den Weisungsberechtigten. So wird das Ganze nicht viel bewegen, als alle möglichen zukünftigen Opfer (Täter) erneut durch eine Anweisung wach zu rütteln, bis diese die selbe nach einem halben Jahr wieder vergessen haben und das Leben weitergeht.

 

Business as usual! How's next?

 

MfG

Prince

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  • 2 weeks later...

Auch wenn ich Gefahr laufe, mich zu wiederholen, das erinnert mich doch wieder an den Skandal in Rheinland-Pfalz.

Die rheinland-pfälzische Justiz hat das Verfahren eingestellt, bei dem es um diese Sache ging:

 

http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9E...n~Scontent.html

 

Der Polizist handelte nicht in echter Notwehr und es bestand für niemanden Lebensgefahr, auch nicht für den 'eingeklemmten' Polizisten, der auch nicht allzu lange im Krankenhaus war.

Sondern der Polizist schoss blind und ungezielt in das Auto, in dem auch ein Beifahrer saß.

Man stelle sich vor, er hätte den Beifahrer getroffen - das konnte er nicht sicher verhindern. Was dann? Er hat das billigend in Kauf genommen und ein ggf. die Lage verschlimmerndes Mittel gewählt.

 

Das Resultat ist - dass das Verfahren eingestellt wurde.

 

Ich will niemanden vorverurteilen, und vielleicht sprechen die Umstände tatsächlich für den Polizisten, aber ein solcher Fall muss meiner Meinung nach öffentlich, also vor einem Richter, verhandelt werden.

 

Hier ein Artikel über die Einstellung:

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,536802,00.html

 

Die 'Begründung' und der Tonfall des Zitates des Oberlandesgerichtes in diesem Artikel -und ich gehe davon aus, dass der Spiegel korrekt zitiert- sprechen für sich selbst, wenn man bedenkt, dass es um Eltern geht, deren Sohn mal eben von der Polizei erschossen wurde.

Man darf doch in einem Rechtsstaat sicher spekulieren, wie die Haltung des Gerichtes ausgefallen wäre, wenn der Täter ein 19-jähriger Russlanddeutscher gewesen wäre, der in echter Notwehr gehandelt hätte.

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Dazu sei angemerkt, dass es auch Zeugenaussagen gibt, die eine ganz andere Version erzählen.

 

Nämlich die, dass die Polizei den Wagen gerammt hat und SOFORT das Feuer eröffnet hat und dass ZWEI Polizisten schossen.

Dies würde mindestens erklären, warum ein dritter Mitfahrer sofort aus dem Wagen sprang, was auch nicht in jedem Bericht erwähnt wird.

 

Siehe z.B.

http://www.copzone.de/modules.php?name=For...&highlight=

 

Stutzig machen auch die Videos: Z.B. Youtube:

 

Die Autos stehen VIEL zu weit auseinander, um ein 'Einklemmen' auch nur ansatzweise möglich erscheinen zu lassen.

Es bleiben zu viele Fragen offen, wenn man ein wenig nachforscht.

 

Im Gegensatz zu Müttern, die wie im Fall Lea-Sophie ihre Kinder verhungern lassen und dafür über 10 Jahre ins Gefängnis geschickt werden, wären (ich sage es bewusst im Konjunktiv) gewalttätige Polizisten eine ernste Gefahr für die Allgemeinheit.

 

Daher ist es für mich gelinde ausgedrückt nicht nachvollziehbar, wie ein solches Verfahren eingestellt werden kann.

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Daher ist es für mich gelinde ausgedrückt nicht nachvollziehbar, wie ein solches Verfahren eingestellt werden kann.
Die, die es eingestellt haben, kennen alle Fakten. Du auch?

 

Der Polizist handelte nicht in echter Notwehr und es bestand für niemanden Lebensgefahr, auch nicht für den 'eingeklemmten' Polizisten, der auch nicht allzu lange im Krankenhaus war.
Klasse, du Experte. Warst du dabei? Wie hätte man den Typen deiner Ansicht nach stoppen sollen?

 

Wenn ich einen solchen Mist schon lese... :rolleyes:

 

Gruß

Goose

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Daher ist es für mich gelinde ausgedrückt nicht nachvollziehbar, wie ein solches Verfahren eingestellt werden kann.
Die, die es eingestellt haben, kennen alle Fakten. Du auch?

 

Der Polizist handelte nicht in echter Notwehr und es bestand für niemanden Lebensgefahr, auch nicht für den 'eingeklemmten' Polizisten, der auch nicht allzu lange im Krankenhaus war.
Klasse, du Experte. Warst du dabei? Wie hätte man den Typen deiner Ansicht nach stoppen sollen?

 

Wenn ich einen solchen Mist schon lese... :rolleyes:

 

Gruß

Goose

 

 

Tja, Agent K, daran mußt du dich hier gewöhnen: Jegliche Kritik an Polizei oder Behörden grenzt an Majestätsbeleidigung, Fehler kommen nicht vor. Der Normalbürger hat eben keine Ahnung, höchstens gefährliches Halbwissen und ist sowieso doof und die Medien bauschen nur auf, um ihre Auflagen, bzw.Einschaltquoten zu erhöhen.

 

@goose

nein Goose, du braucht keinen Kommentar dazu abgeben, du hast wie immer recht:........ : Alles Polemik, da ist kein Fünkchen Wahrheit dran

 

Gruß Rallo

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Nun liegt es nicht an dir, was ich kommentiere und wo ich nichts zu sage.

 

Es ist Quatsch, hier so was zu unterstellen.

 

Die StA und das OLG haben nach Würdigung aller Fakten ein strafbares Handeln des Polizeibeamten verneint.

Nun kann man sich sicher aus dem Fenster lehnen und, obwohl man nicht über das Wissen der o.g. Behörden verfügt, deren Entscheidung in Frage stellen. Aber kann man sowas wirklich ernst nehmen?

 

Gruß

Goose

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Hier sind ja wie so oft bei diesem Thema wieder mal einige Mißverständnisse aufgekommen.

 

Erstens:

Tatsache ist, dass man als Bürger eines Rechtsstaates sehr wohl einen Anspruch hat, Entscheidungen von Gerichten und Behörden erklärt zu bekommen. Und da sehe ich hier -zunächst genau in diesem Fall, Weiteres siehe unten- ein Problem.

 

Zum Punkt mit dem 'ernst nehmen': Wenn es um Schusswaffengebrauch mit Todesfolge geht, wird eine Frage 'zu viel' hoffentlich auch noch ernst genommen. Denn das ist m.E. besser als bei sowas zu wenig zu fragen und das alles hinzunehmen.

 

Wenn die Situation wirklich eine Gefahrenabwehr war, würde eine korrekte öffentliche Verhandlung das erst recht ergeben (oder vertraut die Polizei der Justiz da etwa nicht, verlangt aber, dass der Bürger ihr BLIND vertraut ??).

 

Es gibt ausgerechnet im Forum eines Polizisten (Link siehe oben) genau zu diesem Fall ganz andere Aussagen.

 

Nämlich dass ZWEI Polizisten das Feuer eröffneten. Auch das Polizeiprotokoll spricht eine andere Sprache als das, was in den Medien dazu berichtet wurde. Dort wird die Gefahrensituation für den Polizisten noch weniger drastisch dargestellt.

 

Es kann ganz allgemein in einem Rechtsstaat nicht sein, dass nahezu mechanisch von den Staatsanwaltschaften alle Verfahren eingestellt werden, bei denen Polizisten in einer Konfliktsituation Leute erschießen.

 

Der Verdacht liegt für mich leider derzeit nahe, dass dem so ist.

 

Ich möchte klar hervorheben, dass ich die Justiz kritisiere und nicht primär die Polizei, auch nicht in diesem Fall; da ich, wie Goose richtig anmerkte, die Fakten nicht ganz genau kenne. Aber kannte die Staatsanwaltschaft die Fakten genau?

 

Zweitens:

 

Ich habe einfach mal interessehalber 'Polizei erschießt' in Google eingegeben und bin doch recht schockiert, was da alles kommt.

 

Das kommt ja öfter vor als man so glaubt! Von üblen Situationen, wo Polizisten in emotional aufgeheizte Privatstreitigkeiten hineinkommen und mit der Situation völlig überfordert sind und angegriffen werden bis hin zu krassen Fällen, in denen ich mich schon frage, in was für einem Staat ich lebe.

 

Als Beispiele:

Ein Hammer:

Polizei dringt gewaltsam in eine Wohnung ein, in dem ein Betrunkener allein in seiner EIGENEN Wohnung(!!) randaliert - und knallt ihn ab:

http://archiv.hanflobby.de/archiv/polizei-report.html

Soviel zum Thema Unverletzlichkeit der Wohnung (ein GRUNDRECHT!).

Mich würde interessieren, was hier die juristische Folge war.

 

Traurig, gerade kürzlich, wohl wirklich Notwehr, völlig überforderte Polizisten: http://www.welt.de/hamburg/article2146323/...ch_Angriff.html

 

Sehr dubios: http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1197

 

Unglaublich, das Opfer (des polizeilichen Todesschusses) ist eine junge Frau:

http://projekte.free.de/schwarze-katze/tex...l#polizeigewalt

 

Die allererste Frage, die sich hier stellt, ist die, warum die Polizei nicht über angemessene Waffen verfügt.

Pfefferspray ist zu wenig (da lacht jeder Randalierer drüber), Schusswaffen zu hart, weil tödlich.

 

Aber: Schon mal was von Betäubungswaffen gehört?

Schüsse mit Betäubungswaffen gefolgt von Festnahme hätten in allen dieser Fälle ausgereicht, ohne den Täter umzubringen!!

 

Fragen über Fragen.

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Es kann ganz allgemein in einem Rechtsstaat nicht sein, dass nahezu mechanisch von den Staatsanwaltschaften alle Verfahren eingestellt werden, ..

oder sogar nicht mal einen Anfangsverdacht sieht :( .

:rolleyes:

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Tatsache ist, dass man als Bürger eines Rechtsstaates sehr wohl einen Anspruch hat, Entscheidungen von Gerichten und Behörden erklärt zu bekommen.
Gegen Fragen hat keiner was, das ist sicher unproblematisch. Nur sollte man dann auch die Antworten akzeptieren.

 

Wenn ich jedoch deinen Beitrag von 00:30 Uhr lese, dann sehe ich, daß du dort keine Frage stellst, sondern u.a. folgendes behauptest:

Der Polizist handelte nicht in echter Notwehr und es bestand für niemanden Lebensgefahr, auch nicht für den 'eingeklemmten' Polizisten, der auch nicht allzu lange im Krankenhaus war.

Sondern der Polizist schoss blind und ungezielt in das Auto, in dem auch ein Beifahrer saß.

Wie kommst du nun zu dieser Bewertung, daß keine echte Notwehrlage vorlag, wenn du den Sachverhalt nicht im Detail kennst?

 

Wenn die Situation wirklich eine Gefahrenabwehr war, würde eine korrekte öffentliche Verhandlung das erst recht ergeben (oder vertraut die Polizei der Justiz da etwa nicht, verlangt aber, dass der Bürger ihr BLIND vertraut ??).
Eine öffentliche Verhandlung ist dann angebracht, wenn Fragen offen sind. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Würsest du dich auf die Anklagebank setzen wollen, wenn dir nach Prüfung des Sachverhaltes doch nichts vorgworfen wird?

 

 

Zu deinen Beispielen:

 

Hammer: Die Unverletzlichkeit der Wohnung geht nicht so weit, daß man in ihr Feuer legen kann. Da ist die Polizei im Handlungszwang. Wenn sie dann mit einer Eisenstange bedroht wird, hat sie das Recht, diese Bedrohung abzuwehren.

 

 

Messer: Wier kommst du darauf, daß die Kollegen überfordert waren? Warst du schon ml in einer solchen Situation, in der jemand in offensichtlicher Tötungsabsicht mit gezogenem Messer auf dich zu lief?

 

Axt: Auch hier kommen die Fragen von jemandem, der offensichtlich noch nie in einer solchen Situation war.

 

Erschossene Frau: Warum der Schusswaffengebrauch angewendet wurde, steht da nicht. Ist deswegen von einem unrechtmäßigen Schusswaffengebrauch auszugehen?

 

 

Die Polizei in Deutschland ist bewaffnet und im Notfall setzen wir unsere Waffen auch ein. Wenn jemand mein Leben oder das meiner Kollegen ernsthaft und unmittelbar bedroht, so darf er sich darüber nicht wundern.

 

Gruß

Goose

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Gegen Fragen hat keiner was, das ist sicher unproblematisch. Nur sollte man dann auch die Antworten akzeptieren.

 

Genau, die Antwort akzeptieren, Haken zusammen, die Hände an die Hosennaht und laut " jawohl " rufen.

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Genau, die Antwort akzeptieren, Haken zusammen, die Hände an die Hosennaht und laut " jawohl " rufen.

Schon ein bischen Schei*** wenn man die Antwort einfach so schlucken muss. Kann nicht jeder. :rolleyes:

 

MfG.

 

hartmut

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Tatsache ist, dass man als Bürger eines Rechtsstaates sehr wohl einen Anspruch hat, Entscheidungen von Gerichten und Behörden erklärt zu bekommen.

 

Gegen Fragen hat keiner was, das ist sicher unproblematisch. Nur sollte man dann auch die Antworten akzeptieren.

Nun ja, wenn es inhaltliche Antworten sind. Ansonsten ist die Frage ja nicht beantwortet, egal, ob ich das 'akzeptiere' oder nicht.

 

Wenn ich jedoch deinen Beitrag von 00:30 Uhr lese, dann sehe ich, daß du dort keine Frage stellst, sondern u.a. folgendes behauptest:

Der Polizist handelte nicht in echter Notwehr

 

Er war nicht selbst angegriffen, also war es ja keine Notwehr.

Natürlich ist auch Gefahrenabwehr für den Kollegen ein Grund, die Waffe zu ziehen, das ist mir klar, aber:

Es ist mir eben wirklich NICHT klar, ob eine so eindeutige Gefahrenabwehrsituation vorlag wie es in den offiziellen Verlautbarungen steht, bzw. ob es überhaupt(!) Gefahrenabwehr war!

 

Und nochmals: Wenn der Polizist im Recht war, würde das doch hoffentlich auch die Verhandlung vor Gericht ergeben!!

Darum geht es doch: Warum nicht einmal eine Verhandlung?

 

und es bestand für niemanden Lebensgefahr, auch nicht für den 'eingeklemmten' Polizisten, der auch nicht allzu lange im Krankenhaus war.

Sondern der Polizist schoss blind und ungezielt in das Auto, in dem auch ein Beifahrer saß.

 

Wie kommst du nun zu dieser Bewertung, daß keine echte Notwehrlage vorlag, wenn du den Sachverhalt nicht im Detail kennst?

 

Ich weiß es nicht, das ist natürlich klar. Aber wenn man sich das Video anschaut: Wieso stehen die Autos so weit auseinander? Dieses Bild passt zu der ominösen Zeugenaussage im oben zitierten Forum, nach der die Polizisten nach dem Crash SOFORT schossen, nicht aber zur Version eines Einklemmens (da müssten die Autos doch nahe beisammen stehen, oder wurden die verschoben??) !

 

Wenn die Situation wirklich eine Gefahrenabwehr war, würde eine korrekte öffentliche Verhandlung das erst recht ergeben (oder vertraut die Polizei der Justiz da etwa nicht, verlangt aber, dass der Bürger ihr BLIND vertraut ??).

Eine öffentliche Verhandlung ist dann angebracht, wenn Fragen offen sind. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Würsest du dich auf die Anklagebank setzen wollen, wenn dir nach Prüfung des Sachverhaltes doch nichts vorgworfen wird?

 

Ich habe den Eindruck, dass in solchen Fällen manchmal die Staatsanwaltschaft die einzigen sind, bei denen keine Fragen mehr offen sind. Das meine ich. Das ist nach meinem Eindruck aber meist nicht so, wenn die potentiellen Täter keine Polizisten sind!

 

Zu deinen Beispielen:

 

Hammer: Die Unverletzlichkeit der Wohnung geht nicht so weit, daß man in ihr Feuer legen kann. Da ist die Polizei im Handlungszwang. Wenn sie dann mit einer Eisenstange bedroht wird, hat sie das Recht, diese Bedrohung abzuwehren.

Eine sehr streng juristische Konstruktion. Es ist doch klar, dass das Vorgehen der Polizei da 'etwas' offensiv war.

 

Messer: Wie kommst du darauf, daß die Kollegen überfordert waren? Warst du schon ml in einer solchen Situation, in der jemand in offensichtlicher Tötungsabsicht mit gezogenem Messer auf dich zu lief?

 

Hier unterstelle auch ich eindeutig Notwehr, also rechtliche 'Unschuld' der Polizei!

Es geht wirklich verdammt schnell, wenn jemand durchdreht und 'wild' angreift. Da suggerieren Filme oft Falsches.

 

Zu der Überforderung: Man muss sich doch Gedanken machen, ob es Sinn macht, dass in solchen Situationen die Polizei überhaupt primär auftritt - bzw. auftreten MUSS. Kann man solche Dinge wirklich am besten per Polizei lösen?

Wohlegemerkt: Wenn die Polizei dann eingreifen muss, kann sie ja nichts für die Eskalation!

Das wäre etwas für Kirchen oder Sozialarbeiter, natürlich VOR der Eskalation. Wo sind die eigentlich?

 

 

Erschossene Frau: Warum der Schusswaffengebrauch angewendet wurde, steht da nicht. Ist deswegen von einem unrechtmäßigen Schusswaffengebrauch auszugehen?

 

Die Informationen wurden offenbar von den ermittelnden Behörden unter Verschluss gehalten. Und das kann es nicht sein.

Und warum haben die das nicht veröffentlicht?

Nochmals: Meine Kritik gilt in erster Linie der Justiz!

 

Aber was ich auch kritisiere, ist, dass auch seitens der Polizei da kaum hinterfragt wird. In Speyer ist es nun mal so, dass

ohne die Polizeikontrolle in dieser Form wahrscheinlich gar nichts passiert wäre.

Natürlich kann man daraus nicht ableiten, dass Kontrollen an sich schlecht sind, das wäre grober Unsinn.

Das gibt jedoch ganz offensichtlich zu denken.

Aber offenbar gibt das kaum einem Polizisten zu denken, und das verstehe ich nicht.

 

Die Polizei in Deutschland ist bewaffnet und im Notfall setzen wir unsere Waffen auch ein. Wenn jemand mein Leben oder das meiner Kollegen ernsthaft und unmittelbar bedroht, so darf er sich darüber nicht wundern.

 

Genau. Wie ist es denn nun mit ANGEMESSENEN Waffen? Also etwas zwischen Pfefferspray und scharfer Munition.

Betäubungswaffen hätten in ALLEN der Beispiele geholfen, schnelle Wirkung des Mittels vorausgesetzt.

Wenn es solche Mittel gibt, wozu dann scharfe Schusswaffen?

 

Gruß

AgentK

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Genau, die Antwort akzeptieren, Haken zusammen, die Hände an die Hosennaht und laut " jawohl " rufen.

Schon ein bischen Schei*** wenn man die Antwort einfach so schlucken muss. Kann nicht jeder. :rolleyes:

 

MfG.

 

hartmut

 

Kein Problem, bei meinen Antworten müssen einige auch manchmal schlucken. :( Manche haben einen ganzen Tag lang einen Schluckauf.

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Ein Hammer:

Polizei dringt gewaltsam in eine Wohnung ein, in dem ein Betrunkener allein in seiner EIGENEN Wohnung(!!) randaliert - und knallt ihn ab:

http://archiv.hanflobby.de/archiv/polizei-report.html

Soviel zum Thema Unverletzlichkeit der Wohnung (ein GRUNDRECHT!).

Mich würde interessieren, was hier die juristische Folge war.

Die Beamten sind in die Wohnung eingedrungen weil der Mann Feuer gelegt hat (in einem Wohnhaus). Da sich so ein Feuer sehr schnell ausbreiten kann sind die Handlungsalternativen gering. Der Mann muss aus der Wohnung. 1. um ihn selbst vor dem Feuer zu schützen, 2. damit die Feuerwehr arbeiten kann ohne angegriffen zu werden.

 

Unglaublich, das Opfer (des polizeilichen Todesschusses) ist eine junge Frau:

http://projekte.free.de/schwarze-katze/tex...l#polizeigewalt

Könnte es daran gelegen haben, dass sie die Beamten mit einem Brotmesser angegriffen hat?

http://www.germnews.de/archive/gn/2001/07/14.html

 

Er war nicht selbst angegriffen, also war es ja keine Notwehr.
§ 32 StGB Notwehr

 

(1)Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

 

(2)Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 

Ich weiß es nicht, das ist natürlich klar. Aber wenn man sich das Video anschaut: Wieso stehen die Autos so weit auseinander?
Als die Bilder gemacht wurden war der Fahrer bereits durch den Rettungsdienst aus dem Fahrzeug geborgen. Damit der Rettungsdienst das machen kann braucht er aber Platz.

 

Betäubungswaffen hätten in ALLEN der Beispiele geholfen, schnelle Wirkung des Mittels vorausgesetzt.
Die einzige mir bekannte "Betäubungswaffe" ist der Taser, der ist aber nur bei Spezialeinheiten in Gebrauch. Eine Flächendeckende Einführung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, da das Gerät derzeit viel zu umstritten ist.

 

Wenn dich das Thema interessiert hier gibt es eine lange Diskussion zu diesem Thema.

 

Phaser auf Betäubung gibt nur im Fersehen.

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Ich weiß es nicht, das ist natürlich klar. Aber wenn man sich das Video anschaut: Wieso stehen die Autos so weit auseinander? Dieses Bild passt zu der ominösen Zeugenaussage im oben zitierten Forum, nach der die Polizisten nach dem Crash SOFORT schossen, nicht aber zur Version eines Einklemmens (da müssten die Autos doch nahe beisammen stehen, oder wurden die verschoben??) !

Ich kenne den Fall nicht, habe mir weder die Bilder noch irgendwelche Videos dazu angeschaut, aber beim Lesen dieses Absatzes kommt mir doch sofort die Frage auf, ob der Schreiber denn meint, die eingeklemmte Person hat solange in der Position zu verbleiben, bis die ordentlichen Bilder gemacht sind? :(

Nix da, da werden die Fahrzeuge auseinander gezerrt, der Eingeklemmte geborgen und ins Krankenhaus verbracht. Da macht sich hinterher dann mit Sicherheit auch keiner mehr die Muehe, die Fahrzeuge wieder zusammen zu schieben, damit das auf den Fotos besser aussieht...... :rolleyes:

 

Edit: 'BayernSchandi' schrieb es richtiger Weise schon....

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ZITAT

Unglaublich, das Opfer (des polizeilichen Todesschusses) ist eine junge Frau:

http://projekte.free.de/schwarze-katze/tex...l#polizeigewalt

Könnte es daran gelegen haben, dass sie die Beamten mit einem Brotmesser angegriffen hat?

http://www.germnews.de/archive/gn/2001/07/14.html

 

*lol* Haben das unsere Freunde von de Antifa etwa vergessen zu erwähnen? Ich dachte, die Frau wäre aufgrund ihrer Hautfarbe erschossen worden...

 

In den anderen Fällen hätte ich übrigens auch die Schußwaffe genutzt - zumindest in die Beine hätte ich bei einem Angriff mit Messer/Eisenstange/Axt geschossen.

 

Wenn einer so blöd ist und mit der Absicht jemanden zu verletzen oder zu töten, auf einen bewaffneten Polizisten losgeht muß er auch mit dem Echo rechnen.

 

Grobi

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Ich habe einfach mal interessehalber 'Polizei erschießt' in Google eingegeben und bin doch recht schockiert, was da alles kommt.

Was soll das bringen, nur weil da viele Resultate kommen, heißt es noch lange nicht, dass unrechtmäßig geschossen wurde. Was glaubst du eigentlich, wie viele Irre da draußen rumlaufen, die eigentlich besser in die Anstalt sollten? :rolleyes:

 

Ich werde mir die Fälle gar nicht anschauen, da könnte ich jetzt sich über jeden einzelnen Fall diskutieren und was dazu sagen, ist aber kaum im Sinne dieses Threads.

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