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Biber

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  1. In den von Dir verlinkten Beispielen aus Oerlinghausen liegt sie nicht in einem einzigen Fall unter 10 %. Deswegen sollten wir das hier bitte klären, wie Du auf meist kommst. Danke. Die penible Einhaltung des Limits kannst Du übrigens auch selbst an einer Stelle überprüfen, an der eine Stadt eines von diesen Teilen aufgestellt hat. Ich gebe zu, Statistik ist nicht so mein Ding, aber wenn das bei mindestens jedem anderthalbsten Fahrzeug zu sehen ist, dann sind das nach meinem Eindruck eher nicht weit unter 10 %, die zu schnell sind. Ach, und aus eigener Erfahrung: wenigstens LKW-Fahrer halt
  2. Natürlich wäre es besser, wenn der anordnende Richter zwingend den Delinquenten in Augenschein nehmen müßte. Aber die Aufgabe der Unterscheidung zwischen Judikative und Exekutive und die Übertragung der generellen Möglichkeit der Einschränkung von Grundrechten an irgendwelche mehr oder minder schlecht ausgebildete, bezahlte und gelaunte Mitglieder der Exekutive ist inakzeptabel. Ich wiederhole mich gern: Wir haben aktuell mal wieder einige mehr oder minder gut dokumentierte Beispiele von Polizisten, die sich offenbar einen Scheiß um Recht und Gesetz scheren. Ich weiß, der Richtervorbehalt
  3. Ich habe auch nicht behauptet, das entscheiden zu wollen. Muß ich auch nicht. Hat schließlich der Gesetzgeber schon getan. Aber es ist ja nun allgemein bekannt, das es immer wieder Polizisten gibt, die meinen, sie stünden über dem Gesetz. Aber nur, wenn sie motorisiert unterwegs sind. gell?. Du hast selbstverständlich das Recht, Deinen begrenzten Erfahrungshorizont für das Maß der Dinge zu halten.
  4. Es wäre halt schön, wenn sich 'die Polizei' nicht nur grundsätzlich, sondern immer an die Regeln hielte. Regelbrüche sind weder erforderlich noch tolerierbar noch notwendig und deshalb auch nicht erlaubt. Klingt hier irgendwie anders. Sag doch einfach, daß Du außer Deinem festen Glauben nichts konkretes hast und Dich auch nicht durch Fakten irritieren lassen möchtest.
  5. Vor einiger Zeit hatte Bluey sowas auch behauptet. Wenn sich seitdem nichts wesentliches geändert hat, ist das immer noch falsch.
  6. Wenn die Zahl der notorischen Regelbrecher unter den motorisierten VT nur 10 % betrüge, wären das ja schon fast paradiesische Zustände. Sind es aber bekanntlich nicht. Bei welcher erstmaligen fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung würdest Du denn den Begriff des Rasers anwenden, bei welcher wiederholten fahrlässigen Geschwindigkeitsübertretung und bei welcher jeweils vorsätzlichen? Und warum ausgerechnet diese Überschreitungswerte? Ja, die Frage, ob man bei rund auf dem Tacho in der Stadt noch seinen Führerschein behalten dürfen soll, die ist tatsächlich essentiell für die Beurteil
  7. Nun ja. Von Anwälten erwartet zumindest der Mandant regelmäßig irgendeine (schriftliche) Äußerung, die ihm nutzt bzw. zumindest nicht schadet. Der Anwalt darf dabei aus standesrechtlichen Gründen nicht lügen, aber korrekt ist ganz sicher keine Anforderung. Und in allen anderen Berufen sieht es erfahrungsgemäß nicht anders aus: das Interesse des AG steht regelmäßig ziemlich weit vorn. Und das Journalisten aus den verschiedensten Gründen zu einer verkürzten Darstellung neigen, ist ja nun nichts ungewöhnliches. Wobei: eigentlich ist es egal, wie ausführlich sie schreiben. Bei kontroversen Themen
  8. Uneingeschränkte Zustimmung. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit. War beim letzten Mal, als ich nachgesehen habe, noch ein Grundrecht. Und es ist in meinen Augen ein erheblicher Unterschied, ob jeder x-beliebige Polizist (Exekutive) dieses Grundrecht kraft eigener Willkür außer Kraft setzen darf oder ein Richter (Judikative). Ich erwarte von einem Richter, daß er sich schon etwas intensiver mit dem Fall auseinandersetzt als nur auf Riecht nach Alkohol zu reagieren. Außerdem sollte im Zweifel die Willkür-Hemmschwelle eines Polizisten doch regelmäßig wenigstens ein wenig höher liegen,
  9. Wer hindert Dich, seinem Unsinn zu widersprechen? In der Onlineausgabe ist von namhaften Juristen nicht die Rede. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn es gibt sie nicht. Es gibt nur irgendwelche namenlosen Menschen im CDU-geführten Justizministerium in BW, die ihrem Minister einen Brief zusammengeschrieben haben. Und es gibt den 79-jährigen Herrn Nehm, der schon zu seinen Zeiten als Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages durch seine Unvoreingenommenheit aufgefallen ist. Auch diese Behauptung wird durch den Artikel nicht belegt. Es wäre ausgesprochen traurig und ein ziemlich
  10. Nein, wird sie nicht. Dann hast Du ja auch kaum einen Grund, Dich zu echauffieren. Und an den Umsatzeinbußen, die die dortigen Geschäfte befürchten, bist Du ja auch nur eher gering beteiligt. Die Aussage steht zwar so in dem von Zarzal verlinkten Artikel, aber nicht in dem ursprünglichen Artikel zu dem Thema. Demnach hat die IHK nicht die Anlieger befragt, sondern lediglich 137 Gewerbetreibende. Welche Fragen gestellt wurden und ob die Befragung irgendwie repräsentativ sein könnte, bleibt unklar.
  11. Leider nicht zuverlässig, wie zuletzt #350 beweist.
  12. Im Prinzip ja. Ich habe allerdings nicht gerade Corona frei ohne Test und bin auch nicht aus dem Türkei-Urlaub zurück. Und wieder unterscheiden wir uns: jeglichen Unsinn, den Du mal wieder schriebst, kann man völlig leidensfrei unkommentiert lassen.
  13. Das beantwortet nicht die Frage aus #14.
  14. Hier im Forum? Der TE. Durchaus. Er muß nicht mal geschoben haben. Wenn sich sein Fahrzeug illegal auf dem Gelände befunden haben sollte, könnte er sich allerdings wohl glücklich schätzen, wenn es nur um das Falschparken geht.
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