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Warndreieck Nicht Gezeigt-Mitteilung An Fsst. ? Abendteuerlicher Vorga


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Ich denke, da gibt es hüben wie drüben, den einen oder anderen, guck einfach mal in den Spiegel.     Ich, zum Beispiel         Hier liegt das Problem.   Vor nicht allzulanger Zeit hatten wir hier im

Hallo, Biber,   sorry, wenn ich mich in eure Diskussion einklinke, vor Allem, weil diese mit dem Thema nichts zu tun hat, aber das hier kann ich einfach nicht mehr hören.   Du setzt hier "die Juden" m

Du spinnst. Oder Du hast mal wieder Allmachtsphantasien mit feuchten Träumen. Oder keine Ahnung. Wahrscheinlich alles auf einmal.

hallo Forumsuser, bitte entschuldigt meine Schreibweise ohne jegliche absätze- irgendwie kann ich hier beim texterstellen kein enter drücken :( Folgender Sachverhalt ist vorgefallen: ich wurde gerade einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen, nachdem ich Führerschein und Fahrzeugschein freundlich ausgehändigt habe fragte der eine Polizist wer denn Herrn xy (Name des Halters) sei... ich antwortete nur kurz und sachlich: der Fahrzeughalter. Darauf hin fragte er mich schon etwas energischer in welcher Beziehung ich zu ihm stehen würde, ich entgegnete das ich ihm diesbezüglich zu keiner Auskunft verpflichtet bin. Nun schaltete der freundliche Beamte komplett auf Kriegsmodus... im Befehlston fragte er ob ich Warndreieck und Verbandskasten an Bord hätte, dies bestätigte ich. Als er dieses sehen wollte entgegnete ich das ich lieber das Verwarngeld zahlen möchte. (sei es weil ich bei der Kälte nicht aussteigen mochte oder ich nicht wollte das so eine verkappter Stasi-Mitarbeiter in meinen Kofferraum schaut sei dahingestellt). Auch in den Motorraum wollte er dann schauen was ich ebenfalls ablehnte (muss man denn als dummer Nutzer wissen wie die Haube zu öffnen ist?). Daraufhin tickte er vollkommen aus und wollte meinen Ausweis, den Ausweis meiner Begleiterin, das Tüv-Protokoll, das Au-Protokoll und war für 20 min. fleißig am telefonieren und beriet sich mit seinem Kollegen. Als er dann irgendwann fertig war gab er mir die Papiere wieder und teilte mir mit das er gegen mich ein Bußgeldverfahren wegen "Verstoß gegen die Weisungen eines Polizeibeamten" einleiten wird sowie der Führerscheinstelle eine Mitteilung schicken wird das diese "meine Fahreigung überprüfen solle".... auf meine Frage warum an meiner Fahreignung zu zweifeln wäre entgegnete er das ich mich "unkooperativ verhalten habe". Wo leben wir denn hier eigentlich, dachte ohne begründeten Anfangsverdacht muss ich solche Hilfssherrifs nicht in meinen Kofferraum schauen lassen ?? Nur weil dieser Beamte offensichtlich ein kleines Neidproblem hat wenn ein Jüngling mit einem neuen A8 nachts im östlichen Teil der Republik unterwegs ist und sich beim Dialog mit den Beamten nicht unbedingt überaus kooperativ verhält reicht das um an seiner Fahreigung zu zweifeln ?!? Ich bin der Meinung das es in diesem Staat schon viel zu viel Überwachung gibt und möchte gern meine Privatsphäre bei jeder Gelegenheit bestmöglichtst schützen, dazu gehört auch das es den Beamten einfach mal nichts angeht in welcher Beziehung ich zum Fahrzeughalter stehe, was sich in meinem Kofferraum befindet oder vielleicht noch bei und mit wem meine Begleitung heute Nacht schläft... :-x Was meint ihr, ist hier tatsächlich ein Verstoß gegen die Weisungen eines Polizeibeamten gegeben und lässt dies auch noch zweifel an meiner Fahreignung zu ??? Danke für eure Mühe beim lesen des Absatzlosen Textes... :)

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Moin Moin

 

 

Abgesehen davon, daß ich es für unnötig halte, wegen dieser Sache drei Threads aufzumachen, frage ich mich, wer denn den Kriegsmodus eröffnet hat.

 

Du Jüngling im neuen aber nicht dir gehörenden A8, der Kollege mag ein Neidproblem haben, du aber scheinst ein Penisproblem zu haben. Oder warum erwähnst du das Fahrzeug?

Lies dir mal das hier durch

http://dejure.org/gesetze/StGB/248b.html

und du wirst vielleicht einsehen, daß es den Kollegen sehr wohl etwas angeht, in welcher Beziehung du Jüngling im neuen A8 mit Penisproblem zu dem Fahrzeughalter stehst.

 

Gruß

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in welcher Beziehung ich zu ihm stehen würde, ich entgegnete das ich ihm diesbezüglich zu keiner Auskunft verpflichtet bin

Wie kommst du zu dieser Auffassung?

 

Der Polizist kontrolliert. Stellt fest das Fahrer und Halter nicht identisch sind. Er hat nun aus dem Polizeirecht eine Befugnis zu fragen.

Befragen von Bürgern greift in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ein. Für jeglichen Grundrechtseingriff bedarf es somit einer gesetzlichen Norm. Die Polizei hat im Polizeirecht eine Norm, die das Befragen erlaubt, wenn es für polizeiliche Aufgaben erforderlich ist.

 

Wie kommst du jetzt zu Auffassung, dass du ein Recht hättest die Fragen nicht zu beantworten?

Rechtlich gibt es in der StPO die Normen §§ 52,55ff die die Schweigerechte regeln. Auch bei Fragen / Vernehmungen, die auf dem Polizeirecht basieren, kommen diese Normen zur Anwendung.

 

Meiner Ansicht nach dürftest du nur dann schweigen, wenn du das Fahrzeug gestohlen hättest und dich mit der Aussage selber bezichtigen würdest. Was aber dann die Kontrolle verlängern würde.

 

 

Daraufhin tickte er vollkommen aus

 

Ich hätte jetzt zwar gesagt, dass du derjenige warst der augetickt war - folge ich jedoch deine Aussage, dass der Polizist ausgetickt ist, dann hast du ihn doch dazu provoziert. Also kein Grund für dich diese Kontrolle, das Verhalten als negativ zu bewerten.

 

 

war für 20 min. fleißig am telefonieren

Ich hätte vermutlich noch Auto und Insassen komplett auf links gedreht

zumindest hätte ich gedanklich die dafür erforderlichen Rechtsnormen abgeprüft und das wurde mit Sicherheit auch vom Cop vor Ort gemacht

 

Dein Verhalten begründet ein genaues Hingucken - der Cop vor Ort hat mit Sicherheit so einiges am Telefon gecheckt - also sehr genau hingeguckt.

 

 

gegen mich ein Bußgeldverfahren wegen "Verstoß gegen die Weisungen eines Polizeibeamten" einleiten wird sowie der Führerscheinstelle eine Mitteilung schicken wird das diese "meine Fahreigung überprüfen solle

 

Wie heißt es so schön? Wer die Musik bestellt muss auch die Rechnung zahlen.

 

 

Wo leben wir denn hier eigentlich, dachte ohne begründeten Anfangsverdacht muss ich solche Hilfssherrifs nicht in meinen Kofferraum schauen lassen

Wenn er hier mitlesen würde, sich an den Fall erinnern würde, dann könnte er obendrauf noch eine Anzeige wegen Beleidigung schreiben.

 

Ansonsten irrst du ein wenig in der Rechtslage.

- Vorzeigen von Verbandszeug und Warndreieck musst du

dazu muss nicht unbedingt der Kofferraum geöffnet werden; wenn du z.B. VZ WD auf dem Rücksitz hättest

- Anfangsverdacht ist ein Begriff aus der StPO

- durchsuchen des Kofferraums ist möglich

  • aus der StPO
    • gegen Verdächtige (hier kommt dann der Anfangsverdacht)
    • gegen Unverdächtige

    [*]aus dem Polizeirecht

    [*]aus der StVO (zumindest ein Blick in den Kofferraum bezüglich Verkehrssicherheit)

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So einen hübschen "ich bin jung, darf Papis Auto fahren und fühle mich damit ganz toll und stark"-Fall hatten wir ja schon lange nicht mehr. Nur die Blondine auf dem Beifahrersitz und/oder die coolen Jungs auf den Rücksitzen fehlen noch.

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[.....] du aber scheinst ein Penisproblem zu haben. Oder warum erwähnst du das Fahrzeug?

 

Deine Aussage ("Penisproblem") ist eine interessante Schlussfolgerung.

 

Wenn wir schon dabei sind: welches Problem habe ich Deiner Ansicht nach, wenn mein Kompaktwagen über 320 PS / 450 Nm verfügt?

 

Auf Deine Antwort freue ich mich, weil ich dann mein Problem gezielt psychotherapeutisch behandeln lassen kann. Danke im Voraus.

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Was meint ihr, ist hier tatsächlich ein Verstoß gegen die Weisungen eines Polizeibeamten gegeben

Nunja, wenn du Verbandskasten und Warndreieck nicht vorgezeigt hast kann der Freund&Helfer natürlich eine Anzeige schreiben, die üblicherweise in einem Verwarngeld mündet. Wunderlich allerdings dass er dir den Strafzettel nicht gleich mitgegeben hat.

 

Ansonsten ist man natürlich nicht verpflichtet jeden möglichen Unfug mitzumachen, auch nicht das zumindest früher wohl beliebte "Auf-dem-Strich-laufen" oder ähnliches. Man muss auch gar nicht mit der Polizei reden, einfach ein kurzes guten Abend und ansonsten: "dazu möchte ich nichts sagen"...

 

Wie du vielleicht gemerkt hast sind Sobbel, Bluey und Blaulicht, laut eigener Aussage, auch bei der Polizei.

 

und lässt dies auch noch zweifel an meiner Fahreignung zu ???

Quatsch. Sowas sagt man halt um "das polizeiliche Gegenüber" einzuschüchtern oder wenn man halt gar net mehr so richtig weiter weis und eben mal einen raushaut.

 

Tipp: Am Anfang der Kontrolle den Beamten darauf hinweisen, dass du das Gespräch mit dem Handy aufnehmen wirst, könnte dazu führen dass der Beamte etwas vorsichtiger in seinen Aussagen wird...

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Lies dir mal das hier durch

http://dejure.org/ge.../StGB/248b.html

und du wirst vielleicht einsehen, daß es den Kollegen sehr wohl etwas angeht, in welcher Beziehung du Jüngling im neuen A8 mit Penisproblem zu dem Fahrzeughalter stehst.

Dort steht nichts von irgendwelchen Verwandt- oder Bekanntschaftsverhältnissen. Wenn der Polizist wissen will ob ich das Kfz gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch genommen habe, dann soll er bitte doch auch genau danach fragen.

 

Ob der Berechtigte mein Opa, Chef oder die lesbische Geliebte meiner Cousine kann bezüglich des §248StGB höchstens zu einem Indiz führen. Dass man dieses in einer Befragung nicht liefern muss versteht sich von selbst.

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Eigentlich hatte ich mir ja vorgenommen, auf des Blaulichts Zeug nicht mehr zu antworten, aber der Threaderöffner ist ja neu hier und kann das vielleicht noch nicht so einordnen.

 

Also auf zur Hygienemaßnahme:

 

Wie kommst du jetzt zu Auffassung, dass du ein Recht hättest die Fragen nicht zu beantworten?

Rechtlich gibt es in der StPO die Normen §§ 52,55ff die die Schweigerechte regeln. Auch bei Fragen / Vernehmungen, die auf dem Polizeirecht basieren, kommen diese Normen zur Anwendung.

 

Meiner Ansicht nach dürftest du nur dann schweigen, wenn du das Fahrzeug gestohlen hättest und dich mit der Aussage selber bezichtigen würdest. Was aber dann die Kontrolle verlängern würde.

Was ein Quatsch!

 

Wir sind hier doch nicht im Strafprozeßrecht. Glaubst du ernsthaft, dass JEDER den du in Uniform auf der Straße triffst dir auf alle möglichen Fragen antworten muss? Und dann auch noch wahrheitsgemäß?

 

Und das Polizeirecht verpflichtet sicher keinen Bürger in einem einfachen Gespäch zu Antworten auf Fragen. Handelte es sich um eine Vernehmung MUSS derjenige über seine Rechte aufgeklärt werden, was hier offensichtlich nicht geschehen ist, schon von daher ergibt sich dass keine Verpflichtung zur Aussge besteht.

 

 

Daraufhin tickte er vollkommen aus

 

Ich hätte jetzt zwar gesagt, dass du derjenige warst der augetickt war - folge ich jedoch deine Aussage, dass der Polizist ausgetickt ist, dann hast du ihn doch dazu provoziert. Also kein Grund für dich diese Kontrolle, das Verhalten als negativ zu bewerten.

Der Beamte hat recht unverhohlen mit Dingen gedroht, die absolut unzutreffend sind. Würde er die Meldung bzgl. der Bezweiflung der Fahrtüchtigkeit des Threaderstellers wirklich machen würde er sich doch sogar strafbar machen. Und nebenbei, bei Angabe der Begründung "verhielt sich unkooperativ" noch lächerlich.

 

Für mich gute Gründe den Kontrollierenden negativ zu bewerten. Wer schon in der leichten Konfrontation mit einem scheinbar deutlich jüngeren ohne erkennbare Problemlage so reagiert, wie wird der erst in einer echten Gefahren- oder sogar Krisensituation reagieren?

Mentale Gefestigkeit sieht anders aus...

 

 

 

war für 20 min. fleißig am telefonieren

Ich hätte vermutlich noch Auto und Insassen komplett auf links gedreht

zumindest hätte ich gedanklich die dafür erforderlichen Rechtsnormen abgeprüft und das wurde mit Sicherheit auch vom Cop vor Ort gemacht

 

Dein Verhalten begründet ein genaues Hingucken - der Cop vor Ort hat mit Sicherheit so einiges am Telefon gecheckt - also sehr genau hingeguckt.

Das ist ja sein gutes Recht und dessen muss man sich in der Situation des Threaderöffners klar sein, aber scheinbar hat der Kollege vor Ort gemerkt, dass es keine Befugnis gibt irgendwas auf links zu drehen. Du hättest natürlich sicher eine gefunden, schon klar...

 

Dass du noch unsouveräner mit der Sache umgegangen wärst überrascht mich jetzt allerdings nicht. ;)

 

 

gegen mich ein Bußgeldverfahren wegen "Verstoß gegen die Weisungen eines Polizeibeamten" einleiten wird sowie der Führerscheinstelle eine Mitteilung schicken wird das diese "meine Fahreigung überprüfen solle

 

Wie heißt es so schön? Wer die Musik bestellt muss auch die Rechnung zahlen.

Genau, sollte der Polizist der zuständigen Stelle mitteilen, dass der Threaderöffner nicht fahrgeeignet wäre (er kann die Führerscheinstelle nicht quasi beauftragen, das doch zu prüfen, wie er scheinbar suggeriert hat), dann könnte es gut möglich sein, dass er dafür die Konsequenzen tragen muss.

Stichwort: Falsche Verdächtigung

 

Wo leben wir denn hier eigentlich, dachte ohne begründeten Anfangsverdacht muss ich solche Hilfssherrifs nicht in meinen Kofferraum schauen lassen

Wenn er hier mitlesen würde, sich an den Fall erinnern würde, dann könnte er obendrauf noch eine Anzeige wegen Beleidigung schreiben.

Kann er natürlich. Als Polizist kann man alles und jeden anzeigen - weiß man ja.

Der Threaderöffner hat allerdings weder Ort noch Datum oder sogar Namen, Dienstelle etc genannt was einen Rückschluss auf den einzelnen Beamten zulassen würde.

Daher hätte die Anzeige nie Aussicht auf Erfolg - was du ja auch sicher weißt, dir aber dennoch nicht zu schade bist diesen Unsinn hier einzubringen...

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Genau, sollte der Polizist der zuständigen Stelle mitteilen, dass der Threaderöffner nicht fahrgeeignet wäre (er kann die Führerscheinstelle nicht quasi beauftragen, das doch zu prüfen, wie er scheinbar suggeriert hat), dann könnte es gut möglich sein, dass er dafür die Konsequenzen tragen muss.

Stichwort: Falsche Verdächtigung

Nein, beauftragen kann er nicht. Aber anregen. Das ist keine Verdächtigung.

Bitte einfach Deine Frau/Freundin, beim Strassenverkehrsamt Mitteilung zu machen, dass Dein aggressives Fahrverhalten häufig eine Gefährdung anderer darstellt. Warte ab, was passiert.

Du hast genau eine Chance. Bei der folgenden MPU.

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Würde er die Meldung bzgl. der Bezweiflung der Fahrtüchtigkeit des Threaderstellers wirklich machen würde er sich doch sogar strafbar machen.

Wohl kaum.

 

Und nebenbei, bei Angabe der Begründung "verhielt sich unkooperativ" noch lächerlich.

Ansichtssache.

 

Wer schon in der leichten Konfrontation mit einem scheinbar deutlich jüngeren ohne erkennbare Problemlage so reagiert,...

WENN er denn tatsächlich so wie geschildert reagiert hat. Was ich in Anbetracht der gesamten und insbes. im Hinblick auf den "Neid"-Hinweis arg bezweifle.

 

wie wird der erst in einer echten Gefahren- oder sogar Krisensituation reagieren?

Durchaus routiniert und der Situation angemessen.

 

Das ist ja sein gutes Recht und dessen muss man sich in der Situation des Threaderöffners klar sein, aber scheinbar hat der Kollege vor Ort gemerkt, dass es keine Befugnis gibt irgendwas auf links zu drehen. Du hättest natürlich sicher eine gefunden, schon klar...

Ich auch. :nick:

 

Dass du noch unsouveräner mit der Sache umgegangen wärst überrascht mich jetzt allerdings nicht. ;)

Daß es für Dich unsouverän erscheinen mag, überrascht mich jetzt allerdings auch nicht. ;)

 

Genau, sollte der Polizist der zuständigen Stelle mitteilen, dass der Threaderöffner nicht fahrgeeignet wäre, dann könnte es gut möglich sein, dass er dafür die Konsequenzen tragen muss.

Stichwort: Falsche Verdächtigung

Glaub ich nicht.

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Morgen... :) Also ich gerade diesbezüglich mit einem befreundeten Juristen telefoniert, der sieht die ganze Angelegenheit recht entspannt und hat mich erstmal ein Stück weit beruhigt ;) Unsern Forumscops welche mir aufgrund des Fahrzeuges gleich ein Problem mit meinen Genitalien unterstellen kann ich versichern das dies nicht besteht :-p Das Fahrzeug erwähnte ich lediglich da ich den Verdacht habe das die gleiche Situation mit einem Golf o.ä. wohl ganz anders verlaufen wäre.... sagt mal ist dieser Sozialneid in eurer Berufsgruppe eigentlich Einstellungsvoraussetzung ? Ich kann doch nichts dafür das ihr euch entschieden habt für ein lächerliches Gehalt dem Staat zu dienen.... hättet`s halt mal in der Schule besser aufgepasst und was vernünftiges gelernt ;) Nebenbei sei euch noch gesagt das es durchaus eine menge Vorteile mit sich bringt Fzg. die einem zwar gehören nicht unbedingt auf sich zuzulassen, spart eine Menge dummer Fragen und Rechtfertigungen gegenüber staatlichen Institutionen und Verfolgungsbehörden... ;-) So, nun noch ein schönes, friedliches Wochenende euch allen :)

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und war für 20 min. fleißig am telefonieren und beriet sich mit seinem Kollegen.

 

Ich bin am Montag auf der B 51 in eine Zollkontrolle geraten. Gesprächsverlauf nahezu wörtlich:

"Allgemeine Zollkontrolle, guten Tag. Darf ich sie fragen wo sie herkommen?" "Aus Trier". "Waren sie auch in Luxenburg?" "Ja, tanken". "Haben sie anmeldepflichtige Waren dabei?" "Nein." Führen sie über 10.000 Euro mit sich?" "Nein." "Wirklich nicht?" "Bestimmt nicht!" "Gute Fahrt."

Dauer max. 45 sec.

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@pöserjunge

 

Ich nehm mal die einzige Sachaussage aus deinem Beitrag:

 

Egal ob Golf oder größer oder kleiner: es gilt die Waldformel. Und freche dumme Bengels weisen wir auch in die Schranken. Und manches Verhalten kann größer Konsequenzen nach sich ziehen (z.B. Meldung an die Führerscheinstelle, weil jemand charakterlich ungeeignet sein könnte)

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weil ich dann mein Problem gezielt psychotherapeutisch behandeln lassen kann.

falscher Ansatz. Helfen kann Dir nur das Upgrade auf den M4

 

Lustig, dass Du das sagst, weil heute Mittag haben meine sanftäugige Partnerin und ich darüber gesprochen, wobei wir eher den M3 F80 angedacht haben, wegen der Fellnase. Wir haben dann, auf meinen Vorschlag hin, das Thema vorläufig auf Priorität B (wichtig / nicht dringend) gereiht, zumal dieses Modell erst in 2014 auf den Markt gebracht wird.

 

Und außerdem schwärmt meine künftige Verlobte (psst, nicht weitersagen, sie weiß es noch nicht!) von einem Austin Healey restored by Moser, seit sie während der Ennstal Classic einmal in einem wunderschön aufgearbeiteten "The Pig" mitfahren durfte und ganz hin und weg war.

 

Wobei sich dann wieder das Fellnasentransportproblem ergibt; ja, es ist nicht ganz so einfach......

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Das Fahrzeug erwähnte ich lediglich da ich den Verdacht habe das die gleiche Situation mit einem Golf o.ä. wohl ganz anders verlaufen wäre....

Ich möchte mal behaupten, daß die gleiche Situation mit Dir in einem Fiat Panda genauso abgelaufen wäre. Denn unabhängig vom Auto hättest Du auch da sicherlich eine große Lippe riskiert.

 

sagt mal ist dieser Sozialneid in eurer Berufsgruppe eigentlich Einstellungsvoraussetzung ?

Och, mein Kleiner, auch ich fahre ein recht teures uns schnelles Auto. Da muß ich auf Deinen albernen A 8 ganz sicher nicht neidisch sein. Offensichtlich hast Du doch ein mittelschweres Problem mit Deinen Genitalien.

 

Ich kann doch nichts dafür das ihr euch entschieden habt für ein lächerliches Gehalt dem Staat zu dienen....

Ja nee, iss klar.... wenn Papi Dir Dein Taschengeld mal nicht mehr zahlt, kommen wir auf das Thema zurück.

 

hättet`s halt mal in der Schule besser aufgepasst und was vernünftiges gelernt

Um so zu werden wie Du? Zu meiner Zeit haben sich Abiturienten anders verhalten. Aber vielleicht hast Du ja auch gar kein Abi und lebst nur auf Papis Kosten.....

 

spart eine Menge dummer Fragen und Rechtfertigungen gegenüber staatlichen Institutionen und Verfolgungsbehörden

Dumme Fragen gibt es nicht. Dumm ist nur der, der dummes tut. Du mußt folglich sehr dumm sein.

 

So, nun noch ein schönes, friedliches Wochenende euch allen

Joh. Auch von mir.

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Genau, sollte der Polizist der zuständigen Stelle mitteilen, dass der Threaderöffner nicht fahrgeeignet wäre (er kann die Führerscheinstelle nicht quasi beauftragen, das doch zu prüfen, wie er scheinbar suggeriert hat), dann könnte es gut möglich sein, dass er dafür die Konsequenzen tragen muss.

Stichwort: Falsche Verdächtigung

Nein, beauftragen kann er nicht. Aber anregen. Das ist keine Verdächtigung.

Bitte einfach Deine Frau/Freundin, beim Strassenverkehrsamt Mitteilung zu machen, dass Dein aggressives Fahrverhalten häufig eine Gefährdung anderer darstellt. Warte ab, was passiert.

Du hast genau eine Chance. Bei der folgenden MPU.

Tatsächlich kommt es darauf an, mit welchen Wort bzw. Begründungen der Herr die Mitteilung machen würde. Und eine konkrete Mitteilung "XY ist nicht fahrgeeignet, obwohl der Herr Polizist weiß, dass es dafür keinen Anlass gibt, erfüllt die tatbestandlichen Vorraussetzungen der Falschen Verdächtigung voll.

 

Und nein, nur weil irgendjemand auf einer Behörde anruft und Dinge über einen anderen erzählt wird keine MPU angeordnet. In welcher Welt lebst du denn?

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@MrMijagi

Das Schweigen gilt natürlich nicht für die Angaben nach § 111 OWiG.

 

http://dejure.org/ge...e/OWiG/111.html

Natürlich. Der Threaderöffner hatte aber ja geschrieben, "nachdem ich Führerschein und Fahrzeugschein freundlich ausgehändigt habe", dem §111 OwiG wurde damit ja Genüge getan, von daher spielte er in meinem Post keine Rolle mehr.

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Hallo, MrMijagi,

 

Tipp: Am Anfang der Kontrolle den Beamten darauf hinweisen, dass du das Gespräch mit dem Handy aufnehmen wirst, könnte dazu führen dass der Beamte etwas vorsichtiger in seinen Aussagen wird...

und was machst Du, wenn Dir der Beamte untersagt, dieses Gespräch aufzuzeichnen und Dich dann, wenn Du es trotzdem machst, zur Anzeige bringt?

 

http://www.gesetze-i...stgb/__201.html

 

Was ist, wenn er dann noch als Beweis - und/oder Tatmittel Dein Handy beschlagnahmt (natürlich nach richterlicher Anordnung)?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Und nein, nur weil irgendjemand auf einer Behörde anruft und Dinge über einen anderen erzählt wird keine MPU angeordnet. In welcher Welt lebst du denn?

Und doch. Auch wenn Du es nicht glauben magst. Im Übrigen schrieb ich weder "irgendwer" noch "anruft".

Und meine Welt ist sehr real, das darfst Du zur Kenntnis nehmen. Deine auch? Dann lies hier.

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Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Der Fahrzeugführer hat bei einer Verkehrskontrolle eine Mitwirkungspflicht und da zur Kontrolle auch die Überprüfung mittels ZB I gehören kann, muss ich halt auch an das "Typenschild" welches sich nun mal auch im Motorraum befindet, auch die Kontrolle auf Umbauten ist bei geöffneter Haube etwas einfacher. Kann oder will der Fahrzeugführer diese nicht öffnen, wird ihm geholfen: entweder vom freundlichen PVB oder vom herbeigerufene Abschlepper.

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Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Der Fahrzeugführer hat bei einer Verkehrskontrolle eine Mitwirkungspflicht und da zur Kontrolle auch die Überprüfung mittels ZB I gehören kann, muss ich halt auch an das "Typenschild" welches sich nun mal auch im Motorraum befindet, auch die Kontrolle auf Umbauten ist bei geöffneter Haube etwas einfacher. Kann oder will der Fahrzeugführer diese nicht öffnen, wird ihm geholfen: entweder vom freundlichen PVB oder vom herbeigerufene Abschlepper.

 

Fett von mir........

 

 

 

:rofl:

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Ok,

 

du nennst mich Depp. Für dich fällt mir auch ein Begriff ein. Ich würde jedoch mit Sicherheit einen Mod-Eingriff und Verwarnung hervorwurfen, weil ich deutlichere Worte für dich fände. Also lass ich es... wundere mich nur, wieso dein Trollismus so geduldet ist.

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Nun mag es für Dich lustig sein, allerdings kenne ich genug Abschlepper, die das überaus gern tun. :D

 

Was tun ?

 

Da kommen schlichte Menschen in gelben Autos gefahren, denen man dann mit Herzklopfen, sein Wägelchen anvertraut, das manchmal den Wert eines Reihenhauses hat, und die sollen dann Motorhauben oder Kofferräume öffnen, wobei die doch noch nicht mal ein Auto aufmachen können.

 

Ist das dein Ernst ?

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Ok,

 

du nennst mich Depp. Für dich fällt mir auch ein Begriff ein. Ich würde jedoch mit Sicherheit einen Mod-Eingriff und Verwarnung hervorwurfen, weil ich deutlichere Worte für dich fände. Also lass ich es... wundere mich nur, wieso dein Trollismus so geduldet ist.

Laß es. Er ist es nicht wert. Ein jedes Forum hat so seine depperten [ © by Biber ] Typen. Und Biber ist ein ganz großer dieser Typen. Belassen wir ihn in seinem Sandkasten. Solche Typen überleben sich ganz von selbst.....

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Da kommen schlichte Menschen in gelben Autos gefahren

Nun, es mag ja sein, daß Du einer dieser schlichten Menschen bist, ich allerdings kenne auch andere.

 

denen man dann mit Herzklopfen, sein Wägelchen anvertraut, das manchmal den Wert eines Reihenhauses hat

Na, wer hat denn da gleich Herzklopfen? Du? Abgesehen davon: viele, die so ein Auto fahren, haben es noch nicht einmal neu erstanden. Gebraucht haben sie nur noch einen Bruchteil dieses Wertes. Getreu dem Motto: nach außen hui, nach innen pfui => mehr Schein als Sein.

 

und die sollen dann Motorhauben oder Kofferräume öffnen, wobei die doch noch nicht mal ein Auto aufmachen können.

Nu stell Dir das einmal vor: da gibt es doch tatsächlich Leute, die mit einem gelben Auto angefahren kommen, aussteiben, uns freundlich grüßen, fragen, wie und womit sie uns behilflich sein können und dann genau das tun: Kofferraum öffnen, Motorhaube öffnen etcpp..... und das überaus gern, flott und kompetent. :D Davon solltest Du Dir eine kleine Scheibe abschneiden. ;)

 

Ist das dein Ernst ?

Jup. Aber sowas von. :)

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@faun98

 

Ich verstehe deinen Einwand nicht?

 

Die Abschleppermenschen verfügen in der Regel über die Ausstattung und das technische Wissen z.b. einen verschlossenen Kofferraum zu öffnen.

 

 

Stell dir mal vor du wärst Polizist und nun hast du den 'Wunsch' in einen Kofferraum zu schauen, der ist verschlossen, der Fahrer sagt:"nö. mach ich nicht auf. Mach den doch selber auf du Hauptschüler. Acab."

Welche Optionen fallen dir denn ein?

Mir fällt zunächst mal ein: aufschließen. D.h. Schlüssel muss ich haben und muss passen. Kann nun sein, dass es keinen passenden Schlüssel gibt, kann auch sein, dass ich mich nicht wegen einem Schlüssel prügel.

Dann kann die Feuerwehr das aufmachen. (die Feuerwehr ist klasse. Die können eigentlich alles). Aber man soll die Feuerwehr ja nicht imm davon abhalten Leben zu retten - gerade wegen eines Kofferraumes.

Und dann gibt es noch die Schlepperfahrer, die in vielen Gemeinden gerne für die Polizei arbeiten. Hauptsächlich Falschparker und Unfälle machen die. Aber jeder Bürger kann die anrufen und sagen:"auto geht nicht an" oder "Schlüssel ist im Auto". Dann kommen die und machen das an oder auf. Und genauso kann die Polizei auch anrufen.

Also Abschlepper anrufen bei verschlossenem Kofferraum, Motorhaube, Fahrgastzelle ist durchaus eine Wahl.

 

Nebenbei die meisten Polizisten würden schon eine Motorraumentriegelung oder Schlüssel für den Kofferraum bedienen könnnen. Jemand zur Hilfe rufen heißt, dass in dem konkreten Fall das Ding eben nicht aufgeht.

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Ah....

 

 

 

Ich merke es gerade.....

 

 

 

Wiedermal dämliche Wortklauberei....

 

 

 

Faun98 meint bestimmt einen Menschen, der nur einen Abschleppauto fährt und nix anderes kann.

 

Wir meinen diese Menschen, vom Pannen-Abschlepp-Dienst, die reparieren, aufmachen und abschleppen können...

 

 

 

 

@Faun98

Ist das so???

Hast du dämliche Wortklauberei gemacht???

 

 

Meine Fresse nervt das hier im Forum!!!!!!!!

 

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Vielleicht mal wieder zum Problem des TE:

 

Er ist ein junger Mann, fährt heute mit dem Papas Auto durch die Gegend, wenn er mal sein eigenes Geld verdient hat, er dieses in ein Oberklassemodell gesteckt hat, und selbiges dann

nachts von anderen jungen Männern geklaut wird, ja dann wird er schimpfen.

 

Und dann wird er sich vielleicht an das Ereignis von vor ein paar Tagen erinnern. Und vielleicht wird es dann verstehen. Vielleicht....

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Vielleicht wird er es verstehen. Vielleicht.

 

Aber wie sollen denn die Sonderschüler sein Auto finden? Sie erkennen es doch gar nicht.

Und wenn der Dieb so schlau ist und einfach nichts aussagt und anstatt den Fahrzeugschein vorzuzeigen nur einfach die Verwarnung zahlt, wie sollen wir dann wissen, dass es ein gestohlenes Auto ist?

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Na, wer hat denn da gleich Herzklopfen? Du? Abgesehen davon: viele, die so ein Auto fahren, haben es noch nicht einmal neu erstanden. Gebraucht haben sie nur noch einen Bruchteil dieses Wertes. Getreu dem Motto: nach außen hui, nach innen pfui => mehr Schein als Sein.

 

@ Bluey: Was hast du gegen das Fahren eines Gebrauchten? Anschaffungskosten nach 3 Jahren wie bei einem Mittelklassewagen, Versicherung bei 30 % nicht erheblich, gut gepflegt. Spassfaktor groß, Wertverlust noch erträglich.

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@ Bluey: Was hast du gegen das Fahren eines Gebrauchten? Anschaffungskosten nach 3 Jahren wie bei einem Mittelklassewagen, Versicherung bei 30 % nicht erheblich, gut gepflegt. Spassfaktor groß, Wertverlust noch erträglich.

Nicht, absolut nichts. Ich fahre selbst junge Gebrauchte, da mir der Wertverlust im ersten Jahr einfach viel zu hoch ist. Ich meinte damit, daß manche offensichtlich gern den Anschein geben, sie könnten sich ein wer weiß was für ein teures Auto leisten (ausgehend vom Neupreis), haben dafür aber vllt nur die Hälfte des Neupreis bezahlen müssen (wenn überhaupt), da der Wagen schon ein paar Jährchen alt ist. Und dann von "Neid" zu reden, ist wohl mehr als albern. Ich könnte mir mit meinem angeblich ach so kargen Beamtengehalt auch locker einen A8 unterhalten. Nur neu würde ich ihn mir niemals kaufen. Gebraucht kein Problem. Ich zielte nur auf die dümmliche Neid-Bemerkung des TE ab. Und wenn ich mir nur so betrachte, was für Autos etliche meiner hiesigen Kollegen so fahren, dürften eher Leute wie der TE neidisch werden.

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...Und wenn ich mir nur so betrachte, was für Autos etliche meiner hiesigen Kollegen so fahren, dürften eher Leute wie der TE neidisch werden.

Da stimme ich dir zu. Mein preiswertestes Auto war rückblickend ein 4 Jahre alter 911. (Kein Scherz). Leider jetzt nichts mehr für mich. 2 Hunde wollen, sollen, müssen mit genommen werden.

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In Ergänzung zu Prickelpitts treffendem Kommentar schnell noch ein Hinweis von mir, solange ich mich noch nicht selbst überlebt habe:

Der TE (...) hat ja offen gelassen, wem das Fz tatsächlich gehört.
Nicht.
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sagt mal ist dieser Sozialneid in eurer Berufsgruppe eigentlich Einstellungsvoraussetzung ?

Och, mein Kleiner, auch ich fahre ein recht teures uns schnelles Auto. Da muß ich auf Deinen albernen A 8 ganz sicher nicht neidisch sein. Offensichtlich hast Du doch ein mittelschweres Problem mit Deinen Genitalien.

 

 

Hast Du noch die alte C-Klasse? C-Klasse ist nämlich weder schnell noch teuer und ist gegen einen A8 nichts.

 

 

 

Lies dir mal das hier durch

http://dejure.org/ge.../StGB/248b.html

und du wirst vielleicht einsehen, daß es den Kollegen sehr wohl etwas angeht, in welcher Beziehung du Jüngling im neuen A8 mit Penisproblem zu dem Fahrzeughalter stehst.

 

Gruß

 

Sollen die doch ne Anzeige schreiben und dann? "(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt." wird wohl dann sowieso ins Leere laufen.

 

Ich finde das Verhalten des TE amüsant und richtig, man sollte nur am Ende nicht weinen, wenn man etwas stress hat. Grundsätzlich gehe ich mit jedem Polizisten um, wie mit jedem anderen Mensch auch und wenn man mich morgens anruft, muss man eben damit rechnen, dass ich etwas unfreundlich bin.

 

 

Bei den Autos auf dem Polizeihof ist es auch so, dass sie dem Fahrer auch gehören.

 

Noch nie mit dem Auto der Werkstatt zur Arbeit gefahren? Auto von Mama geliehen o.ä. .

 

Der TE, der denkt dass die Cops neidisch sein, hat ja offen gelassen, wem das Fz tatsächlich gehört.

 

Und wenn er das Fahrzeug von Oma oder Mama hat, ist doch egal,er darfs benutzen und fährt damit rum, damit muss man klar kommen. Es sei ihm gegönnt. Würdet ihr "nein" sagen zu einem A8, wenn ihr ihn benutzen dürft? Ihr habt alle mal bei euren Eltern gelebt und auch nicht "nein" gesagt zu Essen oder einem Zimmer das ihr bekommen habt.

Und der Halter des Fahrzeuges hat hier auch nichts verloren.

 

LG f1f2

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