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Warndreieck Nicht Gezeigt-Mitteilung An Fsst. ? Abendteuerlicher Vorga


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?was wolltest du sagen?

 

 

Wenn es darum geht, dass die Polizei etwas auf haben will (wie hier den Kofferraum), dann wird das dem Fahrer gesagt. Dann ist das beschädigungsfrei.

Wenn er nicht will und Faun98 kommt und kann das beschädigingsfrei öffnen ist das gut.

Kann er das nur mit Beschädigung, dann eben mit.

Ergibt sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ist immer so. Es ging hier nur um öffnen, das muss nicht in erster Linie beschädigungsfrei sein das muss in erster Linie auf sein

Und wenn das auch nicht geht, dann kommt die Feuerwehr mit der großen Zange.

 

 

 

 

 

 

Zur Sicherheit

Wenn etwas auf muss heißt, dass es auf muss.

Damit geht einher, dass es rechtmäßig ist und dass zu lassen als Alternative ausscheidet und dass natürlich alle Optionen geprüft wurden.

Nur zur Sicherheit. Bevor es wieder am Lesen und Verstehen scheitert und wilde Unterstellungen das Thema sprengen, wie es ja HarryB schon macht und dort eine willkürliche, überflüssige, unrechtmäßige Maßnahme gegen arme, unschuldige Bürger interpretiert - wovon nie die Rede war!

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Ich denke, da gibt es hüben wie drüben, den einen oder anderen, guck einfach mal in den Spiegel.     Ich, zum Beispiel         Hier liegt das Problem.   Vor nicht allzulanger Zeit hatten wir hier im

Hallo, Biber,   sorry, wenn ich mich in eure Diskussion einklinke, vor Allem, weil diese mit dem Thema nichts zu tun hat, aber das hier kann ich einfach nicht mehr hören.   Du setzt hier "die Juden" m

Du spinnst. Oder Du hast mal wieder Allmachtsphantasien mit feuchten Träumen. Oder keine Ahnung. Wahrscheinlich alles auf einmal.

Und wenn das auch nicht geht, dann kommt die Feuerwehr mit der großen Zange.
Gut, daß Du uns das erklärt hast. Sonst hätten wir womöglich HarryB geglaubt, dem ollen Feuerwehrker.

 

Könntest Du hierfür

Damit geht einher, dass es rechtmäßig ist und dass zu lassen als Alternative ausscheidet und dass natürlich alle Optionen geprüft wurden.
mal ein Beispiel aus dem Polizistenleben bringen? Also irgendwas konkretes, wo alles rechtmäßig ist und alle zerstörungsfreien Alternativen ausscheiden, obwohl alle Optionen geprüft wurden? Nur zur Sicherheit
Bevor es wieder am Lesen und Verstehen scheitert
wie hier
?was wolltest du sagen?
konkret, bitte. Basis ist eine allgemeine Verkehrskontrolle, bei der der Fahrer sich weigert, den Kofferraum zu öffnen.
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Guest Kleiner Schelm

Letztendlich ist eine Verkehrskontrolle aber immer ein Spielchen. Die Kunst ist es, den Cop "richtig" zu nehmen.

:nolimit:

 

Du meinst, Kommentare à la "Endlich! Die Stripper sind da!" von der Blondine auf dem Beifahrersitz sollten ausbleiben? :dribble:

 

Spass beiseite.

 

Eine Verkehrskontrolle kann durchaus als "Spiel" bezeichnet werden, nur ist es leider so, dass die Beamten hierbei die Rolle der Bank im Casino einnehmen. Und meistens gewinnt nunmal die Bank.

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Eine Verkehrskontrolle kann durchaus als "Spiel" bezeichnet werden, nur ist es leider so, dass die Beamten hierbei die Rolle der Bank im Casino einnehmen. Und meistens gewinnt nunmal die Bank.

 

Ja, andererseits waren es bei mir bisher überschaubare Barleistungen an die "Bank". Und darüber hinaus habe ich bisher noch immer gewonnen, nämlich an Erfahrung im Sinne der Optimierung einer (unfreiwilligen) Gesprächs-/Verhandlungsführung.

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Guest Kleiner Schelm
Du meinst, Kommentare à la "Endlich! Die Stripper sind da!" von der Blondine auf dem Beifahrersitz sollten ausbleiben? :dribble:
Warum ausbleiben? Gibt doch der Kontrolle bestimmt eine außergewöhnliche Note.... ;)

 

Je nachdem, ob die Beamten mit Humor gesegnet sind :nuts:

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Warum ausbleiben? Gibt doch der Kontrolle bestimmt eine außergewöhnliche Note.... ;)

Und wenn die Blondine selbst auch bereit ist dabei ein wenig mitzuspielen, warum nicht?! :D:rolleyes:

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Ich spiel gerne mit... auch wenn sich mein blond langsam in "friedhofsblond" umwandelt... :D

Also mir hat ein lockerer noch Spruch in keiner VK geschadet... hat zwar dadurch meist etwas länger gedauert, weil man dann doch etwas länger dann geblödelt hat, war aber eigentlich immer eine lustige Sache.

 

Je nachdem, ob die Beamten mit Humor gesegnet sind :nuts:
Das stellt man eigentlich schon bei der Begrüßungsformel fest ob sich ein Späßchen lohnt oder nicht.
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Hallo, Kleiner Schelm,

 

Letztendlich ist eine Verkehrskontrolle aber immer ein Spielchen. Die Kunst ist es, den Cop "richtig" zu nehmen.

Eine Verkehrskontrolle kann durchaus als "Spiel" bezeichnet werden, nur ist es leider so, dass die Beamten hierbei die Rolle der Bank im Casino einnehmen. Und meistens gewinnt nunmal die Bank.

dazu kommt, dass die meisten Verkehrsteilnehmer nicht all zu oft kontrolliert werden und somit im Gegensatz zu den Polizeibeamten wesentlich weniger geübt sind, was dieses Spielchen angeht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Zitat Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte,:

 

Muss man den Kofferraum öffnen?

Bei einer normalen Verkehrskontrolle dürfen die Polizeibeamten nicht ohne weiteres in den Kofferraum schauen.

Um den Kofferraum zu öffnen, brauchen die Polizeibeamten grundsätzlich einen Durchsuchungsbefehl. Dieser muss in der Regel von einem Richter angeordnet werden.

Ohne Durchsuchungsbefehl dürfen die Polizeibeamten den Kofferraum nur bei Gefahr im Verzug öffnen lassen. Diese ist dann anzunehmen, wenn die durch die Anrufung des Richters bedingte Zeitverzögerung den Zweck der Durchsuchung vereiteln würde. Die Polizeibeamten müssen zudem einen begründeten Verdacht für eine rechtswidrige Tat oder eine rechtswidrige Handlung haben. Allgemeine Berufserfahrung genügt nicht zur Begründung eines solchen Verdachts. Auch nicht die Weigerung, sie freiwillig nachschauen zu lassen.

Hier kommt die Polizei gerne mit der Bitte den Verbandskasten und das Warndreieck zu zeigen dennoch oft dazu, einen Blick in den Kofferraum zu werfen.

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Also bei meinem Auto (einem Kombi) liegt Verbandszeug und Warndreieck offen im Kofferraum. Da ich das Rollo meist nicht darüber ziehe, ist trotz privacy-Verglasung zumindest grob zu erkennen, was im Kofferraum liegt. Da kann ich dann auch kurz die Heckklappe aufmachen, ddamit der Blick etwas ungetrübter wird.

 

ABER! Unterhalb des sichtbaren Kofferraumbodens befinden sich noch zwei Ebenen: 1 für das Werkzeug und 1 für das Reserverad. Die würde ich bei Nachfrage zu Verbandszeug und Warndreieck natürlich nicht öffnen, wahrscheinlich nicht einmal erwähnen. Und die sind privat, so schließe ich aus den bisherigen Beiträgen?

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Befohlen wurde in nicht rühmlicher Vergangenheit, heute heißt das "Durchsuchungsbeschluß"

Als ich noch Dienst beim Zoll schob, hat die Polizei uns ganz gerne dabei gehabt - im grenznahen Bereich - denn wir hatten damals die Berechtigung, das Fahrzeug auch innen zu beschauen, dazu gehörte selbstverständlich Kofferraum, Handschuhfach und Klappen unter den Sitzen. Dazu hatte lt. Vorschriften der Beteiligte "dienliche Hilfe" zu leisten. Wollte er das nicht, wurde - auf Kosten des Beteiligten - die Ersatzvornahme angeordnet.

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Zitat Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte,:

 

Muss man den Kofferraum öffnen?

Bei einer normalen Verkehrskontrolle dürfen die Polizeibeamten nicht ohne weiteres in den Kofferraum schauen.

Stimmt.

 

 

 

Um den Kofferraum zu öffnen, brauchen die Polizeibeamten grundsätzlich einen Durchsuchungsbefehl. Dieser muss in der Regel von einem Richter angeordnet werden. (...)

Falsch.

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Dazu hatte lt. Vorschriften der Beteiligte "dienliche Hilfe" zu leisten. Wollte er das nicht, wurde - auf Kosten des Beteiligten - die Ersatzvornahme angeordnet.
Also ohne Grundlage aufmachen oder den Schlüsseldienst bezahlen? Dazu würden mich die rechtlichen Grundlagen schon interessieren!

 

Ich glaube, ich lege (EDIT: nein, noch besser: schraube) mir eine abgeschlossene Geldkassette ins Auto. Was drin ist, verrate ich aber niemandem.

Edited by Kasperle
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Dazu hatte lt. Vorschriften der Beteiligte "dienliche Hilfe" zu leisten. Wollte er das nicht, wurde - auf Kosten des Beteiligten - die Ersatzvornahme angeordnet.
Also ohne Grundlage aufmachen oder den Schlüsseldienst bezahlen? Dazu würden mich die rechtlichen Grundlagen schon interessieren!

 

@ Kasdperle: Es gab / gibt?? Zollgrenzbezirke. Da hat der Zoll besondere Rechte.

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Ich glaube, ich lege (EDIT: nein, noch besser: schraube) mir eine abgeschlossene Geldkassette ins Auto. Was drin ist, verrate ich aber niemandem.

 

och komm, sei nicht so, uns kannst Du das doch verraten...

 

mein Tipp ist, passend zu Deinem Nick, ein kleiner "Jack in the Box" der beim Öffnen raus springt

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Gerne: http://www.gesetze-i...llvg/gesamt.pdf

hier insbesondere der Paragraf 10, speziell hinsichtlich der Mitwirkungspflichten s. Abs. 3 a

Dort ist erschöpfend geregelt, wie mit einer abgeschlossenen Geldkasette unzugehen wäre.

Hier ist noch der Paragraf 12 a Abs. 4 zu nennen. Und Grund zu der Annahme, daß Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel verbracht werden, ist m. E. insbesondere durch eine Geldkasette erbracht.

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Um den Kofferraum zu öffnen, brauchen die Polizeibeamten grundsätzlich einen Durchsuchungsbefehl. Dieser muss in der Regel von einem Richter angeordnet werden. (...)

Falsch.

Stimmt. Heißt Durchsuchungsbeschluss.
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Um den Kofferraum zu öffnen, brauchen die Polizeibeamten grundsätzlich einen Durchsuchungsbefehl. Dieser muss in der Regel von einem Richter angeordnet werden. (...)

Falsch.

Stimmt. Heißt Durchsuchungsbeschluss.

Egal wie man es nennen will... Der Richter entscheidet da gar nichts. Ganz normale polizeiliche Durchsuchung (die natürlich rechtmäßig sein muss).

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Egal wie man es nennen will...
Nö. Du solltest die für Dich wesentlichen Arbeitsgrundlagen schon korrekt benennen können.

 

Der Richter entscheidet da gar nichts. Ganz normale polizeiliche Durchsuchung (die natürlich rechtmäßig sein muss).

Na dann klär' dieses Rechtsanwaltsvolk und ganz nebenbei auch uns mal auf, wie Du die Rechtslage siehst.

 

Ausgangslage: allgemeine Verkehrskontrolle, Papiere wurden wunschgemäß vorgelegt, geprüft und für gut befunden, gleiches gilt für den Fahrer, der sich allein im Auto befindet, und auch für Warndreieck und Verbandzeug. Nun der Polizist: "Würden Sie mal bitte den Kofferraum öffnen", worauf der Fahrer antwortet: "Nö.". Am Fahrzeug, insbesondere am Kofferraum, findet sich nichts auffälliges - weder tropft Blut raus, noch hängt eine eingeklemmte Hand unter dem Deckel durch, und es gibt auch keine olfaktorischen Besonderheiten. Wie begründest Du eine Durchsuchung, und zwar ganz allgemein (warum also überhaupt Durchsuchung) und dann auch noch unter Umgehung des Richtervorbehaltes?

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Der Beispielsachverhalt kann dahinstehen. Es ist komplett egal, was du dir jetzt ausdenken magst, es geht doch um die Frage, wer die Durchsuchung anordnen kann. Dazu finden sich Normen im Polizeirecht oder der StPO. Die DS des Kofferraums steht nicht unter Richtervorbehalt. Der Polizist kann die DS bei Vorliegen der RM anordnen.

 

Nun zum zweiten Punkt: wo steht, dass es schädlich ist, wenn ich Beschluss, Anordnung sage? Ich sagte: ist doch egal, wie ich die Maßnahme nennen. Diese Auffassung steht sogar in einem Gesetz (300 StPO). Also alles ganz locker!

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Der Beispielsachverhalt kann dahinstehen. Es ist komplett egal, was du dir jetzt ausdenken magst, es geht doch um die Frage, wer die Durchsuchung anordnen kann.

Richtig. Und Du meinst, Du könntest das? Ich mag die ständige Fragerei nach Quellen auch nicht besonders aber hier wüsste ich schon gerne mal, wie Du das verdachtslose Durchsuchen begründen würdest. Bauchgefühl?

 

Die DS des Kofferraums steht nicht unter Richtervorbehalt.
Die Durchsuchung des Autos an sich (vgl. den LKW-Thread) steht unter Richtervorbehalt aber die des Kofferraumes nicht?
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Egal wie man es nennen will... Der Richter entscheidet da gar nichts. Ganz normale polizeiliche Durchsuchung (die natürlich rechtmäßig sein muss).

Ich habe den Eindruck, dass irgendwo in diesem Zitat der Hase im Pfeffer liegt. Was zum Gehörnten ist eine "ganz normale polizeiliche Durchsuchung". Die Polizei hat ohne Auftrag, Verdacht und/oder Gefahr im Verzuge mal gar nichts zu durchsuchen, was einer Priatperson zum Rückzug ins Private dient.
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Ausgangslage: allgemeine Verkehrskontrolle, Papiere wurden wunschgemäß vorgelegt, geprüft und für gut befunden, gleiches gilt für den Fahrer, der sich allein im Auto befindet, und auch für Warndreieck und Verbandzeug. Nun der Polizist: "Würden Sie mal bitte den Kofferraum öffnen", worauf der Fahrer antwortet: "Nö.". Am Fahrzeug, insbesondere am Kofferraum, findet sich nichts auffälliges - weder tropft Blut raus, noch hängt eine eingeklemmte Hand unter dem Deckel durch, und es gibt auch keine olfaktorischen Besonderheiten. Wie begründest Du eine Durchsuchung, und zwar ganz allgemein (warum also überhaupt Durchsuchung) und dann auch noch unter Umgehung des Richtervorbehaltes?

Schön zusammengebastelt. in dieser Deiner "Ausgangslage würde sicherlich keine Durchsuchung angeordnet werden. Weder vom Richter noch vom PVB.

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Richtig. Und Du meinst, Du könntest das?

Nach dem Polizeirecht ist das grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, daß die Maßnahme rechtmäßig ist.

 

Ich mag die ständige Fragerei nach Quellen auch nicht besonders aber hier wüsste ich schon gerne mal, wie Du das verdachtslose Durchsuchen begründen würdest. Bauchgefühl?

Wer sprach denn von "verdachtlosem" Durchsuchen? Ohne einen Verdacht wird es wohl kaum eine Durchsuchung geben. Allerdings kann man z.B. sehr wohl verlangen, daß die Motorhaube geöffnet wird, wenn man eine Fahrzeugkontrolle durchführt.

 

Kleine Ausnahme:

 

§ 40 PolG NRW: Durchsuchung von Sachen

 

(1)Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Sache durchsuchen, wenn

 

[...]

wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß

a) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben [...]

 

Die Durchsuchung des Autos an sich (vgl. den LKW-Thread) steht unter Richtervorbehalt aber die des Kofferraumes nicht?

Das ist falsch. Die Durchsuchung des Autos unterliegt eben nicht dem Richtervorbehalt. Es kommt ganz auf die Rahmenbedingungen an. Wenn Du Dich bspw. im Bereich eines Festivals bewegst, von dem bekannt ist, daß dort regelmäßig Drogen veräußert und konsumiert werden, kannst und darfst Du nebst der von Dir mitgeführten Sachen durchsucht werden. Und das auf Basis der Bestimmungen aus dem Polizeigesetz und ohne richterliche Anordnung.

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Ist auch besser so. Denn ich kenne auch ein paar Schlepperfahrer, mit denen wir sehr gut zusammenarbeiten konnten, die überaus hilfreich waren/sind, sogar, wenn es mal um private Belange ging/geht.

 

Jetzt bin ich aber platt. Da schreibt doch tatsächlich ein Beamter, das er für " private Belange " gerne auf das Entgegenkommen der jeweiligen Dienstleister zurück kommt.

 

Wie das i.d.R. funktioniert weis ich ja selbst aus eigener Erfahrung, allerdings habe ich das schon seit jahrzehnten abgestellt. Wenn jetzt also der Beamte einen Unfall aufnimmt, das Fz. offensichtlich einTotalschaden ist, aber diverse Ersatzteile auch in das private Fz. des Beamten passen, dann wird gerne mal " privat " im Büro des ASD nachgefragt, ob es nicht möglich wäre, das Radio, oder die fast neuen Michelin Reifen, kostengünstig - gerne auch für lau - übernehmen zu können.

 

Im Gegenzug wird dann natürlich großzügig über kleinere Verfehlungen des ASD Personals hinweg gesehen. Eine Hand wäscht die andere.

 

Ich kenne z.B. den Fall, da hatte der Schlepperfahrer ein Gläschen zu viel, und kam leicht erheitert zur Unfallstelle. Den, den sie gerade aus seinem Fz. gezogen hatten, hatte genausoviele Promille, wie der gelbe Kutscher, nur mit dem Unterschied, das man ihm nicht die Pappe gelocht hat, sondern ihm gesagt hat:

 

" Du hängst jetzt das Auto an, verschwindest, und dann wollen wir dich die ganze Nacht hier nicht mehr sehen ".

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Jetzt bin ich aber platt. Da schreibt doch tatsächlich ein Beamter, das er für " private Belange " gerne auf das Entgegenkommen der jeweiligen Dienstleister zurück kommt.

Natürlich. Was spricht denn dagegen?

 

Wie das i.d.R. funktioniert weis ich ja selbst aus eigener Erfahrung, allerdings habe ich das schon seit jahrzehnten abgestellt. Wenn jetzt also der Beamte einen Unfall aufnimmt, das Fz. offensichtlich einTotalschaden ist, aber diverse Ersatzteile auch in das private Fz. des Beamten passen, dann wird gerne mal " privat " im Büro des ASD nachgefragt, ob es nicht möglich wäre, das Radio, oder die fast neuen Michelin Reifen, kostengünstig - gerne auch für lau - übernehmen zu können.

Zu so viel Müll kann man nur folgendes sagen: :vogelzeig: Zeigt aber mal wieder, welch Geistes Kind Du bist. Mag ja sein, daß Du so einen Schwachsinn verzapfen würdest, ich garantiert nicht.

 

Im Gegenzug wird dann natürlich großzügig über kleinere Verfehlungen des ASD Personals hinweg gesehen. Eine Hand wäscht die andere.

Wenn ich einen gut arbeitenden Schlepper habe, sehe ich ohne weiteres und auch gerne über das ein oder andere mal hinweg, allerdings ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten.

 

Ich kenne z.B. den Fall, da hatte der Schlepperfahrer ein Gläschen zu viel, und kam leicht erheitert zur Unfallstelle. Den, den sie gerade aus seinem Fz. gezogen hatten, hatte genausoviele Promille, wie der gelbe Kutscher, nur mit dem Unterschied, das man ihm nicht die Pappe gelocht hat, sondern ihm gesagt hat:

" Du hängst jetzt das Auto an, verschwindest, und dann wollen wir dich die ganze Nacht hier nicht mehr sehen ".

Mag sein, daß sowas hier und dort vorgekommen ist und auch künftig vorkommt. Bei mir wäre in diesem Fall der Schlepper ebenso gedornt worden.

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Wenn ein Cop, so wie behauptet, beim trunkenen Schlepperfahrer wegsieht, dann hat der einerseits voll die kaputte Arbeitsauffassung und begeht andrerseits eine Straftat und ein Dienstvergehen. Ich würde dem mit Anlauf sowas von in den Allerwertesten treten. Aber sind wohl mal wieder mehr Märchen, als tatsächliche Vorfälle.

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Mal was allgemeines:

 

Wenn dort steht eine rechtmäßige Durchsuchung und die Frage danach ist ob das der Richter oder der Polizist anordnen kann, dann ist es totaler Quatsch, wenn sich jetzt jemand ausdenkt: Verkehrskontrolle und mal grundlos in Kofferraum gucken. Das wäre dann ja keine rechtmäßige Durchsuchung mehr.

 

Es ging lediglich um die Frage: wer das Entscheiden kann. Und beim Kofferraum ist das nach StPO und PolG die Polizei.

Also kein Richter, kein Beschluss, keine Gefahr im Verzug. Das was der Anwalt schrieb war falsch.

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Der Beispielsachverhalt kann dahinstehen.
Das heißt bitte was?

 

Es ist komplett egal, was du dir jetzt ausdenken magst
Prima. Dann kannst Du die RAe und uns ja anhand des gar nicht ausgedachten, sondern durchaus realistischen Falles aufklären.

 

es geht doch um die Frage, wer die Durchsuchung anordnen kann.
Schön gesehen. Deshalb ja auch mein Beispiel.

 

Dazu finden sich Normen im Polizeirecht oder der StPO. Die DS des Kofferraums steht nicht unter Richtervorbehalt. Der Polizist kann die DS bei Vorliegen der RM anordnen.
Nicht rumlabern, einfach machen. Sachverhalt ist klar und einfach, wo also bleibt Deine Lösung? Oder kriegst Du es wieder nicht gebacken?

 

wo steht, dass es schädlich ist, wenn ich Beschluss, Anordnung sage?
Nirgends. Hat auch niemand behauptet. Versteht allerdings auch niemand, wenn Du Beschluss, Anordnung sagst.

 

Ich sagte: ist doch egal, wie ich die Maßnahme nennen.
Stimmt. Bei Dir ist das wirklich egal.

 

Schön zusammengebastelt.
Ääh - was bitte ist an einer grundsätzlich ganz normalen Verkehrskontrolle schön zusammengebastelt?

 

in dieser Deiner "Ausgangslage würde sicherlich keine Durchsuchung angeordnet werden. Weder vom Richter noch vom PVB.
Na, das ist doch mal eine Aussage. Jetzt mußt Du nur noch Deinen Kollegen überzeugen.

 

Allerdings kann man z.B. sehr wohl verlangen, daß die Motorhaube geöffnet wird, wenn man eine Fahrzeugkontrolle durchführt.
Verlangen kannst Du alles. Warum sollte ich diesem Verlangen nachkommen?

 

Wenn Du Dich bspw. im Bereich eines Festivals bewegst, von dem bekannt ist, daß dort regelmäßig Drogen veräußert und konsumiert werden, kannst und darfst Du nebst der von Dir mitgeführten Sachen durchsucht werden. Und das auf Basis der Bestimmungen aus dem Polizeigesetz und ohne richterliche Anordnung.
Und ohne irgendeinen konkreten Verdachtsmoment gegenüber der durchsuchten Person?

 

Natürlich. Was spricht denn dagegen?
Ich hätte doch tatsächlich auf Gesetz und Beamtenrecht getippt.

 

Zu so viel Müll kann man nur folgendes sagen: :vogelzeig: Zeigt aber mal wieder, welch Geistes Kind Du bist.
Du hast nicht richtig gelesen: die Aktivität ging von Deinen Kollegen aus.

 

Mag ja sein, daß Du so einen Schwachsinn verzapfen würdest, ich garantiert nicht.
Er kann das nicht verzapfen, er ist kein Polizist.

 

Wenn ich einen gut arbeitenden Schlepper habe, sehe ich ohne weiteres und auch gerne über das ein oder andere mal hinweg
Und das ist legal?

 

Mag sein, daß sowas hier und dort vorgekommen ist und auch künftig vorkommt.
Erstaunlich. Wieso antwortest Du hier nicht auch mit
Zu so viel Müll kann man nur folgendes sagen: :vogelzeig: Zeigt aber mal wieder, welch Geistes Kind Du bist.
Du traust Deinen Kollegen also zu, daß sie einen betrunkenen Schlepperfahrer nicht nur nicht beanzeigen, sondern ihn auch noch mit einem abzuschleppenden Fahrzeug wegfahren lassen, gleichzeitig schließt Du aber aus, daß solche Kollegen sich persönliche Vorteile bei einem Abschlepper verschaffen? Erstaunlich, sehr erstaunlich.

 

Wenn dort steht eine rechtmäßige Durchsuchung und die Frage danach ist ob das der Richter oder der Polizist anordnen kann, dann ist es totaler Quatsch, wenn sich jetzt jemand ausdenkt: Verkehrskontrolle und mal grundlos in Kofferraum gucken. Das wäre dann ja keine rechtmäßige Durchsuchung mehr.
Du darfst gern ein Beispiel aus Deiner umfangreichen Polizeierfahrungspraxis bringen, in dem die Durchsuchung rechtmäßig wäre.

 

Und beim Kofferraum ist das nach StPO und PolG die Polizei.
Das hatten wir schon gehört. Was fehlt sind Quellen und Belege.
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Hallo Biber,

 

ich versuche es mal in Kurzform:

 

Das drüber hinwegsehen nennt man Opportunitätsprinzip und ist legal (natürlich nicht unbegrenzt)

Der Motorraum muss geöffnet werde, da sich u.a. dort das Typenschild es Fahrzeugs befindet.

Die Kontrolle von Personen du deren mitgeführte Sachen ist in diesem Fall erlaubt, $29 Abs. 3 und 4PolG in Verbindung mit §26 PolG

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Der Motorraum muss geöffnet werde, da sich u.a. dort das Typenschild es Fahrzeugs befindet.

 

Was will der Polizeibeamte denn auf diesem Typenschild sehen ? Hauptsächlich stehen da interne Daten drauf, mit denen er sowieso nichts anfangen kann, z.B. der Motor- Getriebecode, der Farbcode und Daten über den Produktionsort und Tag etc.pp. Die wichtige Fg. Nr. ist unter der Frontscheibe li / re gut lesbar vorhanden. Von daher ist das öffnen der Motorhaube nicht notwendig.

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Dann erkläre doch mal die Notwendigkeit. Was könnte sich denn unter so einer Motorhaube verbergen, sodass in einer normalen Verkehrskontrolle, das öffnen der Motorhaube notwendig sein könnte.

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Jetzt bin ich aber platt. Da schreibt doch tatsächlich ein Beamter, das er für " private Belange " gerne auf das Entgegenkommen der jeweiligen Dienstleister zurück kommt.

Natürlich. Was spricht denn dagegen?

 

Ich hoffe sehr, du hast nie Einfluss auf die Frage, welcher Schlepper gerufen wird.

In der Industrie gilt mittlerweile die Forderung, dass "man" jeglichen Verdacht der Vorteilsnahme zu vermeiden hat.

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Dann erkläre doch mal die Notwendigkeit. Was könnte sich denn unter so einer Motorhaube verbergen, sodass in einer normalen Verkehrskontrolle, das öffnen der Motorhaube notwendig sein könnte.

 

Diverseste Dinge.

Z.B. das Typenschild, die Fz.Nummer, die Motornummer, eintragungspflichtige / ABEplichtige Zubehör / Einbauten, Transport von Schmuggelware im Motorraum, unsachgemäße Verkabelungen die zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen,

 

Es gibt alos durchaus Gründe, die den Blick in den Motorraum notwendig machen.

 

 

Übrigens: ja. Es gibt Fz.wo man die FZ.Nummer an der Windschutzscheibe lesen kann. Es gibt aber Polizisten, die nicht nur eine FZ.Nummer abgleichen wollen.

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Übrigens: ja. Es gibt Fz.wo man die FZ.Nummer an der Windschutzscheibe lesen kann. Es gibt aber Polizisten, die nicht nur eine FZ.Nummer abgleichen wollen.

Es gibt bestimmt auch Polizisten, die alle Körperöffnungen inspizieren wollen. Wir sind aber nicht bei "Wünsch dir was"

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Übrigens: ja. Es gibt Fz.wo man die FZ.Nummer an der Windschutzscheibe lesen kann. Es gibt aber Polizisten, die nicht nur eine FZ.Nummer abgleichen wollen.

Es gibt bestimmt auch Polizisten, die alle Körperöffnungen inspizieren wollen. Wir sind aber nicht bei "Wünsch dir was"

 

Und?

 

Die Öffnung der Motorhaube bei obigen Beispieln ist in fast allen Beispielfällen durch die StVO (Verkehrskontrolle) legitimiert. Nur im Fall, dass man Schmugglerware sucht, müsste man auf das Polizeirecht zurück greifen.

 

Der Blick in alle natürlichen Körperöffnungen ist durch das Polizeirecht / Prozessrecht im Rahmen von Durchsuchungen zulässig (natürlich muss die gesamte Rechtmäßigkeit gegeben sein). Sogar der Blick tiefer ist zulässig (nur ändern sich dann die Formvorschriften, da kommt dann noch der Arzt und Richter mit ins Boot).

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Das drüber hinwegsehen nennt man Opportunitätsprinzip und ist legal (natürlich nicht unbegrenzt)
Genau um diese Grenzen geht es. Und in dem hier genannten Kontext sind diese Grenzen ziemlich flott erreicht bzw. überschritten.

 

Der Motorraum muss geöffnet werde, da sich u.a. dort das Typenschild es Fahrzeugs befindet.
Nicht zwingend, gerade bei neueren Modellen.

 

Die Kontrolle von Personen du deren mitgeführte Sachen ist in diesem Fall erlaubt, $29 Abs. 3 und 4PolG in Verbindung mit §26 PolG

Unter bestimmten Einschränkungen / Voraussetzungen, genau.

 

Ob das notwendig ist entscheidet der Polizist.
Aah ja, geht das Gebrüll wieder los.... Ob er das macht, entscheidet der Fahrer. Natürlich steht dem Polizisten eine gerichtliche Prüfung im Nachgang zu; dann wird der Polizist seine Maßnahme (das Warum) genau erklären müssen.

 

Die Öffnung der Motorhaube bei obigen Beispieln ist in fast allen Beispielfällen durch die StVO (Verkehrskontrolle) legitimiert.
Erklär doch mal konkret, wie.

 

Der Blick in alle natürlichen Körperöffnungen ist durch das Polizeirecht / Prozessrecht im Rahmen von Durchsuchungen zulässig (natürlich muss die gesamte Rechtmäßigkeit gegeben sein). Sogar der Blick tiefer ist zulässig (nur ändern sich dann die Formvorschriften, da kommt dann noch der Arzt und Richter mit ins Boot).
Echt? Polizisten hantieren bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle mit dem Prozeßrecht? Das ist ja interessant. Woher hast Du das?

 

Belege, liebes Blaulicht, und Beispiele. Die fehlen nach wie vor, immer wieder. Womit Du immer wieder beweist: anders als der Niederrheiner weißt Du zwar alles, kannst aber nichts erklären.

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Diverseste Dinge.

 

Soso, normalerweise sind Polizeibeamte technische Embryonen, unfähig, in einem Motorraum auch nur ansatzweise irgend etwas zuordnen zu können.

 

Z.B. das Typenschild

 

Gibt es heutzutage in dieser Form nicht mehr. Die Fz. Hersteller sind dazu übergegangen, einfach einen Kleber mit aufgedruckten Buchstaben und Zahlen reinzukleben, der nicht unbedingt im Motorraum sein muss, bei den VW Nutzfz. z.B. ist er im Laderaum seitlich auf die Wand gepappt. Wenn also der Caddy, T5 Bus oder Crafter vollgeladen ist, ist nix mit gucken. :P

 

die Fz.Nummer

 

Wie gesagt unter der Frontscheibe, allenfalls eingeschlagen auf den Rahmenköpfen li / re, oder sonstwo, wobei ohne Demontage der Motorabdeckung die Nummern auf den Rahmenköpfen meistens nicht zu erkennen sind.

 

die Motornummer

 

Gibt es als solche garnicht mehr, es gibt nur noch einen Motorcode, der aber nur zum bestellen von Ersatzteilen, teilweise unerläßlich ist, ein Polizeibeamter kann damit verständlicherweise überhaupt nichts anfangen.

 

eintragungspflichtige / ABEplichtige Zubehör / Einbauten

 

Wenn überhaupt sind die verschlüsselten Daten hierzu von einem Polizeibeamten nicht zu lesen. Um genaueres zu erfahren, müsste er sich in die Fahrzeugdatenbanken der einzelnen Hersteller einloggen, um dann mittels Fg. Nr. herauszufinden, ob das Fz., so wie es da steht, original vom Hersteller so ausgeliefert worden ist. Die teilen dir dann sogar den Radiocode mit ;)

 

Transport von Schmuggelware im Motorraum,

 

Lasse ich gelten, wobei die Burschen landauf - landab wahrscheinlich anderes im Sinn haben.

 

unsachgemäße Verkabelungen die zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen,

 

Diese Argument ist ja selten dämlich. Bei den Computerkisten heutzutage wirst du doch nicht erzählen wollen, das ein Polizeibeamter in der Lage ist derartiges feststellen zu können. Du kannst gerne mal das eine oder andere Kabel abziehen, wenn sich dann einige Steuergeräte verabschiedet haben, und die Karre keine Mucks mehr von sich gibt, der Schaden in die tausende geht, kannst du das gerne so deinem Vorgesetzten nahe bringen.

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Ääh - was bitte ist an einer grundsätzlich ganz normalen Verkehrskontrolle schön zusammengebastelt?

Dein Sachverhalt ist geschickt zusammengebastelt. Eine 08/15-Situation, wo man Führer-/Fz.-Schein kontrolliert, sich ggf. noch Warndreieck und Verbandskasten zeigen läßt und eine gute Weiterfahrt wünscht (wenn nicht andere Dinge noch hinzukommen, die eine Ausweitung der Kontrolle notwendig erscheinen lassen, aber das gab Dein Ausgangssachverhalt nicht her).

 

Na, das ist doch mal eine Aussage. Jetzt mußt Du nur noch Deinen Kollegen überzeugen.

Muß ich nicht. Das weiß er auch so.

 

Verlangen kannst Du alles. Warum sollte ich diesem Verlangen nachkommen?

Weil dies bei einer Fahrzeugkontrolle rechtlich zulässig ist, auch in den Motorraum zu schauen. Und bevor Du fragst: nein, der Motorraum ist nirgendwo, also in keiner Rechtsnorm, explizit benannt.

 

Und ohne irgendeinen konkreten Verdachtsmoment gegenüber der durchsuchten Person?

Daß man da nicht Oma Erna oder Opa Heinrich entsprechend durchsucht, dürfte klar sein. Aber ansonsten kann und darf ich grundsätzlich alle Personen und deren mitgeführten Sachen in dem fraglichen Bereich entsprechend kontrollieren.

 

Ich hätte doch tatsächlich auf Gesetz und Beamtenrecht getippt.

Ich darf Deiner Meinung also nicht mit meinem Privatfahrzeug diesen Schlepper aufsuchen, um dort bspw. mein Auto reparieren oder warten zu lassen? Wieso das denn nicht? Ich bezahle schließlich dafür.

 

Du hast nicht richtig gelesen: die Aktivität ging von Deinen Kollegen aus.

Und Du hast nicht richtig verstanden. Er hat mir so einen Blödsinn unterstellt bzw. gemeint, ich hätte das mit meiner vorherigen Aussage bestätigt. Und das ist Blödsinn! Sowohl als auch.

 

Er kann das nicht verzapfen, er ist kein Polizist.

Zum Glück ist er das nicht. Den Part des Schleppers könnte er allerdings verzapfen. Wer weiß, vllt hat er es ja mal versucht, nur kam er nicht in den fraglichen Genuß der - von ihm behaupteten - Gegenleistungen.

 

Und das ist legal?

Jap. Ich ziehe klare Grenzen und bewege mich dabei im Rahmen des rechtlich Möglichen und Zulässigen. Genauso wie bei jedem anderen Ottonormalbürger, dem ich mal was durchgehen lasse. Man muß nicht jeden Fehler sanktionieren.

 

Erstaunlich. Wieso antwortest Du hier nicht auch mit
Zu so viel Müll kann man nur folgendes sagen: :vogelzeig: Zeigt aber mal wieder, welch Geistes Kind Du bist.
Du traust Deinen Kollegen also zu, daß sie einen betrunkenen Schlepperfahrer nicht nur nicht beanzeigen, sondern ihn auch noch mit einem abzuschleppenden Fahrzeug wegfahren lassen, gleichzeitig schließt Du aber aus, daß solche Kollegen sich persönliche Vorteile bei einem Abschlepper verschaffen? Erstaunlich, sehr erstaunlich.

Da ich nur für die Kollegen sprechen kann, die ich auch kenne, wäre es vermessen zu behaupten, es gäbe soetwas nicht. Und für Dich noch einmal: der "Müll" bezog sich darauf, daß er mir solches unterstellte bzw. meiner Aussage zu entnehmen glaubte, ich würde solches damit bestätigen. Und das ist und bleibt Müll.

 

Du darfst gern ein Beispiel aus Deiner umfangreichen Polizeierfahrungspraxis bringen, in dem die Durchsuchung rechtmäßig wäre.

Mein Beispiel von oben: Drogenkontrollen im Bereich eines entsprechenden Festivals.

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Was könnte sich denn unter so einer Motorhaube verbergen, sodass in einer normalen Verkehrskontrolle, das öffnen der Motorhaube notwendig sein könnte.

Z.B. Veränderungen am Motor, der Lichtanlage etc.. Und stell Dir vor, das zu erkennen bin auch ich in der Lage.

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Hersteller sind dazu übergegangen, einfach einen Kleber mit aufgedruckten Buchstaben und Zahlen reinzukleben

Auch den kann sich der Polizist angucken wollen.

normalerweise sind Polizeibeamte technische Embryonen, unfähig, in einem Motorraum auch nur ansatzweise irgend etwas zuordnen zu können.

Für mich stimmt das sogar. Dennoch erkenne ich den Unterschied zwischen OK oder Problem. Sehe ich Proleme, hole ich Fachkräfte dazu. Nebenbei führte das bei den letzten beiden Fz. wo ich ein Problem sah dazu, dass beide Fz. mittels Schlepper abgeholt wurden.

Für einen Embrionen nicht schlecht!

 

Und wenn ich zum Feststellen der Verkehrssicherheit oder ob das Fz. legal ist in den Motorraum gucken will, dann tu ich das und darf das -Punkt-

 

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Ich hoffe sehr, du hast nie Einfluss auf die Frage, welcher Schlepper gerufen wird.

Leider wurde das vor vielen Jahren geändert. Seitdem wird von der Leitstelle mal der mal der gerufen. Und damit einher gehen eben auch gravierende Unterschiede, was Anfahrtszeit und Arbeitsqualität betrifft. Allerdings hat der Betroffene das Recht zu verlangen, daß ein bestimmter Schlepper gerufen wird, wenn das möglich ist und auch vertretbar (Anfahrt / Zeitfaktor etc.). Eine Straße wird nicht zwei Stunden gesperrt, nur weil der Betroffene einen Schlepper will, der eben deutlich länger braucht, um vor Ort einzutreffen.

 

In der Industrie gilt mittlerweile die Forderung, dass "man" jeglichen Verdacht der Vorteilsnahme zu vermeiden hat.

Mir ist es wichtig, daß der Schlepper zügig da ist und vor Ort seine Arbeit schnell und gut erledigt. Mit Schleppern, die ne halbe Stunde länger brauchen, bis sie am Ort eintreffen, und dort erst lang und breit überlegen müssen, wie sie was machen, ggf. nochmal zurückfahren müssen, weil sie das benötigte Equipment nicht mitführen, kann ich gut verzichten.

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Es gibt bestimmt auch Polizisten, die alle Körperöffnungen inspizieren wollen. Wir sind aber nicht bei "Wünsch dir was"

Stimmt. Deshalb darf sich der VT auch nicht wünschen, wo welche Nummer abgeglichen wird. :D

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Soso, normalerweise sind Polizeibeamte technische Embryonen, unfähig, in einem Motorraum auch nur ansatzweise irgend etwas zuordnen zu können.

Leider besitzt Dein embrional ausgeprägter Geist nicht einmal ansatzweise die Fähigkeit zu erfassen, über welche Fähigkeiten Polizeibeamte verfügen. Da verwundert mich so eine infantile Aussage auch überhaupt nicht.

 

Gibt es heutzutage in dieser Form nicht mehr. Die Fz. Hersteller sind dazu übergegangen, einfach einen Kleber mit aufgedruckten Buchstaben und Zahlen reinzukleben, der nicht unbedingt im Motorraum sein muss, bei den VW Nutzfz. z.B. ist er im Laderaum seitlich auf die Wand gepappt. Wenn also der Caddy, T5 Bus oder Crafter vollgeladen ist, ist nix mit gucken.

Es gibt aber noch mehr als genug Fahrzeuge, wo ein Typschild im Motorraum angebracht ist.

 

Wenn überhaupt sind die verschlüsselten Daten hierzu von einem Polizeibeamten nicht zu lesen. Um genaueres zu erfahren, müsste er sich in die Fahrzeugdatenbanken der einzelnen Hersteller einloggen, um dann mittels Fg. Nr. herauszufinden, ob das Fz., so wie es da steht, original vom Hersteller so ausgeliefert worden ist. Die teilen dir dann sogar den Radiocode mit

:lol: Was für ein ...... naja, egal. Ich kann Dir jedenfalls sagen, daß es mehr als genug verbaute Dinge gibt, die auch wir zu erkennen in der Lage sind. Vor allem auch, ob diese Dinge zulässig sind oder nicht. Und sollte ich mir mal nicht ganz sicher sein, fahre ich den nächstgelegenen TÜV an oder - außerhalb deren Geschäftszeiten - mache Fotos von dem Ganzen, notiere alles und händige dem guten Mann (oder der Frau) einen Mängelbericht aus. Sollte dieser innerhalb einer gewissen Zeit nicht zurückgeschickt worden sein, schreibe ich die entsprechende Anzeige. So einfach ist das. ^_^

 

Diese Argument ist ja selten dämlich. Bei den Computerkisten heutzutage wirst du doch nicht erzählen wollen, das ein Polizeibeamter in der Lage ist derartiges feststellen zu können. Du kannst gerne mal das eine oder andere Kabel abziehen, wenn sich dann einige Steuergeräte verabschiedet haben, und die Karre keine Mucks mehr von sich gibt, der Schaden in die tausende geht, kannst du das gerne so deinem Vorgesetzten nahe bringen.

Da nicht ausschließlich von den mordernen Computerkisten die Rede ist und eben längst nicht jeder so eine Kiste fährt, ist dieses Argument alles andere als selten dämlich. Und auch bei Computerkisten gibt es immer noch Zeitgenossen, die da meinen, etwas zusätzlich verkabeln zu müssen. Da das sehr oft dermaßen dilettantisch geschieht, traue ich sogar Dir zu, solches zu erkennen.

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