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Kasperle

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  1. Dann gehe dort als Fußgänger vorbei, ggf. mit Kinderwagen, und beschwere dich anschließend bei der Stadt, dass der Messwagen dort behindernd steht. Als du geblitzt wurdest, warst du (hoffentlich) auf der Straße unterwegs. Und "der hat mich geblitzt, obwohl er dabei Fußgänger behindert hat und deswegen will ich nicht zahlen" ist ganz starkes Mi-mi-mi!
  2. Zählt der Timer im Videobild Frames (üblicherweise 24 pro Sekunde) oder Hundertstelsekunden? Darauf bin ich bei einer Berechnung auch schon mal reingefallen. Ich habe jetzt hier aber keine Lust, das mit Frames nachzurechnen.
  3. Hallo Jungs und Mädels! Mein (ex-)Kollege Paul war mal wieder zu schnell und hat das rote Blitzlicht gesehen. Allerdings war er mit einem Poolfahrzeug unserer Firma unterwegs. Normalerweise kommt dann ein Zeugenfragebogen zur Firma und das Fuhrparkteam gibt ordnungsgemäß an, wem das Poolfahrzeug zur Tatzeit überlassen war. Jetzt ist unsere Firm in der Zwischenzeit aber insolvent geworden, allen Mitarbeitern ist vom Insolvenzverwalter bei sofortiger Freistellung gekündigt worden. Der ZFB landet also beim Insolvenzverwalter, der aus den der Unmenge an Unterlagen die Aufschriebe finden muss
  4. [off topic]Vielleicht sollte man neu registrierte Mitglieder auf Moderatorenvorschau bei alten Threads setzen. @44bilal nervt da heute schon den ganzen Tag.[/off topic]
  5. Autofahrer, die Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich anhupen, weil die dort auf der Fahrbahn laufen und nicht sofort zur Seite springen, wenn von hinten ein Auto kommt.
  6. Andererseits kann beim unberechtigten Parken auf Behindertenparkplätzen auch (sehr viel einfacher als sonst) abgeschleppt werden. Dann bleibt der Fahrer/Halter auch noch auf den Abschleppkosten sitzen. Vielleicht überlegt sich die Gemeinde jetzt, das Verfahren verstärkt einzusetzen, wenn der Missbrauch und Nichtzahlen des Bußgeldes zunehmen. Das wäre mir aber auch recht.
  7. Das lese ich aus der Pressemeldung nicht heraus. 459 Fahrzeuge in sechseinhalb Stunden sind für mich gerade einmal 70,6 Fahrzeuge pro Stunde, also ungefähr jede Minute eins. Da werden wohl mehr unterwegs gewesen sein und die Zahlen der Pressemeldung geben nur die geblitzten an. [192 Fahrzeuge in 5 Stunden sind sogar nur 38,4 Fahrzeuge pro Stunde, also alle 2 Minuten eins]
  8. Es könnte auch einer dieser kombinierten ZFB/AHB sein, die die Verjährung nicht unterbrechen. Dann ist es sinnvoll, nicht darauf zu reagieren. Siehe: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/48944-dachte-wurde-schon-verjaehrt-nach-3-monaten-kam-doch-ein-schreiben/
  9. Meine Glaskugel sagt mir: Tateinheit und es werden TBNR 105630 oder ähnliche herangezogen. Die bringen aber alle einen Bonuspunkt und kosten 150 €. Mit Gefährdung wären es 2 Punkte, 250 € und ein Monat. Der Geschwindigkeitsverstoß ist in diesem Fall der billigere. Grundsätzlich hilft das Lesen im https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_01_11_2017_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3 hier weiter, so z.B. zur Tateinheit:
  10. Da liegt der Unterschied zwischen Fuhrpark-Management, Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und Buchhaltung für die Rechnungsstellung. Alle zusammen wissen, wer wann für wie lange welches Auto hatte. In kleinen Unternehmen kann das schon mal ein Mensch in Personalunion machen.
  11. Wir haben hier aber auch schon oft genug Fälle diskutiert, in denen vorgeschlagen wurde, auf den AHB nicht zu reagieren, sondern erst gegen den BuGeBe Einspruch einzulegen, ggf. mit der Begründung, erst einen Anwalt konsultieren zu wollen, um damit den wahren Fahrer bis zur Verjährung ungenannt zu lassen. Aus diversen Gründen halte ich dieses Vorgehen in diesem Fall aber nicht für opportun.
  12. Leute! Hakan hat einen Anhörungsbogen(!) erhalten. Jetzt darf er erst einmal schreiben, dass er nicht gefahren ist, sondern erst einen Tag später aus dem Urlaub zurückkam. Entweder kommt dann ein Bußgeldbescheid, gegen den er mit derselben Begründung Einspruch einlegt, oder ein Zeugenfragebogen, auf den er dann ehrlich antworten muss. Hier hat die Behörde den falschen Brief geschickt und das kann man doch für sich ausnutzen.
  13. Wenn es meine Chefs wären, dann wäre die Lösung klar: 1. Beantragst Du den Urlaub bevor die Dienstpläne erstellt werden, dann werden diese natürlich so angepasst, dass Du jede Woche 5 Tage Urlaub verbrauchst. 2. Sind die Dienstpläne beim Urlaubsantrag schon fertig, dann wird - sehr zähneknirschend - akzeptiert, dass Du natürlich auch Wochen hast, in denen 4 Tage Urlaub ausreichen 3. Fall 2. tritt nicht ein, denn bei fertigen Dienstplänen stehen betriebliche Gründe dem Urlaubsantrag entgegen, das kann also nicht genehmigt werden Eine klassische Zwickmühlensituation!
  14. Das ist in unserem Dorf ganz ähnlich: https://www.hellwegeranzeiger.de/Nachrichten/Ampel-wird-ausprobiert-1327112.html
  15. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html "Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen." An keiner anderen Stelle in diesem Paragraphen ist erwähnt, dass Radfahrer, begleitende Personen ausgenommen, den Gehweg benutzen dürfen. Ansonsten: TBNR 102100ff "Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg." Im Kapitel über "alle Fahrzeuge"
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