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crashroxer

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  1. Aber "mit gefährdung" wird mir nicht vorgeworfen, oder?
  2. Ich habe Post bekommen: Anhörung im Bußgeldverfahren. Wie bereits erwähnt wird mir das missachten des Rotlichts welches länger als 1 Sekunde andauerte vorgeworfen. Sowie der Hinweis, das in diesem Fall ein Fahrverbot vorgesehen ist. Erstens: Ist es auch HIER nicht ratsam sich zum Sachverhalt schriftlich zu äussern? Also eine Angabe zur Sache zu machen? Oder ist jede Aussage überflüssig und bringt mir im Prinzip gar nichts? Oder zweitens: Ich müsste lediglich den Bogen nur mit meinen persönlichen Daten ausfüllen und das Kästchen "Ich gebe die Zuwiderhandlung zu" ankreuzen und die Be
  3. Dennoch ist das freie Feld da. MIT auf der Rückseite. Ist es zu empfehlen etwas reinzuschreiben oder nicht?
  4. Dann soll sich die Person (die auch im Pkw saß) nicht dazu äussern? Also ich meine etwas in das freie Feld eintragen?
  5. Sie wird mich ja auch benennen. Mir gehts ja nur darum, ob sie als PKW Halterin und Beifahrerin auch das Feld ausfüllen sollte. Ja oder eher nein? Denn ich bin wie gesagt über rot. Habe sofort eine Vollbremsung gemacht und bin wieder zurück gefahren. Erst bei grün bin ich weiter und habe die Kreuzung erst dann überquert.
  6. Sorry, aber ich bin leider nicht ständig online! :x Es ist ein Zeugenfragebogen. Ich bin NICHT mit meinem Pkw gefahren. Es war der PKW einer anderen Person - die zu dem Zeitpunkt sogar als Beifahrerin nebenan saß. Und dieses schreiben hat nun eben diese Person erhalten. Ich dachte nur, wenn man NICHTS in das Feld schreibt, ist es ja im Prinzip eine Art Geständnis, oder? Aber ich bin (wie schon erwähnt) NICHT über die Kreuzung gefahren und habe gewartet. Erst DANN als es grün war fuhr ich weiter. Und ich dachte das sollte man erwähnen. Zumindest sagt das "bei-rot-über-die-Ampel.de": "
  7. Ok, und was sollte ich dann in dieses Feld des Zeugenfragebogens reinschreiben? Wenigstens das ich die Kreuzung nicht überquert habe bis dann grün war? Oder lieber gleich leer lassen?
  8. Ja, der Zeugenbogen ist da. Und es ist aber zu empfehlen dort aufzuführen das ich wieder zurück gefahren bin, als ich gemerkt habe das ich das rotlicht missachtet habe?
  9. Hallo, ich bin vor wenigen Tagen an einer Ampel über rot gefahren! Ich habe sie durch den starken Regen einfach nicht gesehen. Und klaro, hier hat es dann geblitzt. Ich glaube es war sogar 2x. Bin mir aber nicht mehr sicher, weil ich geschockt war. In dem Moment, habe ich natürlich eine Vollbremsung gemacht und weil es Nachts war und es kaum Verkehr gab, bin ohne jemanden zu gefährden wieder ein Stück zurück und habe auf die grüne Ampel gewartet. Nun wird mir vorgeworfen das ich das Rotlicht missachtet habe und die Phase länger als 1 Sekunde andauerte. Soll ich nun in dem "Freitext" auff
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