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mxyptlk

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  1. OK, danke für die Infos. Ich bin erstaunt dass sofort Gebühren fällig werden wenn ich mich nach der Legalität des Parkens des Meßfahrzeugs erkundige...... Sicher muss man wegen 9 kM/h zu viel kein Faß aufmachen, aber richtig ist eine solche Verteuerung nun auch nicht
  2. ungültig nicht, aber evtl. nicht mehr verwertbar
  3. Eh? Es wird doch kein Bußgeld aus einer Verwarnung nur weil man nachfragt... oDER?
  4. Hallo Forum, vor einer Schule in meinem Ort wird häufig von einem Privatunternehmen im Auftrag (vermeintlich) der Stadt die Geschwindigkeit kontrolliert. Dazu parkt der Meßwagen regelmäßig mitten auf dem Bürgersteig. Das kann doch - zumindest ohne Ausnahmegenehmigung - nicht rechtens sein, oder? In dem Bereich gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und es hat mich nach Jahren nun auch (mit knapp unter 40) erwischt. Kann ich mit meinem Einspruch auch verlangen die evtl. vorhandene Ausnahmegenehmigung einzusehen. Bzw. darf dort überhaupt der Messwagen stehen wenn es keine Ausnahmegeneh
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