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Kasperle

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  1. Dann gehe dort als Fußgänger vorbei, ggf. mit Kinderwagen, und beschwere dich anschließend bei der Stadt, dass der Messwagen dort behindernd steht. Als du geblitzt wurdest, warst du (hoffentlich) auf der Straße unterwegs. Und "der hat mich geblitzt, obwohl er dabei Fußgänger behindert hat und deswegen will ich nicht zahlen" ist ganz starkes Mi-mi-mi!
  2. Zählt der Timer im Videobild Frames (üblicherweise 24 pro Sekunde) oder Hundertstelsekunden? Darauf bin ich bei einer Berechnung auch schon mal reingefallen. Ich habe jetzt hier aber keine Lust, das mit Frames nachzurechnen.
  3. Hallo Jungs und Mädels! Mein (ex-)Kollege Paul war mal wieder zu schnell und hat das rote Blitzlicht gesehen. Allerdings war er mit einem Poolfahrzeug unserer Firma unterwegs. Normalerweise kommt dann ein Zeugenfragebogen zur Firma und das Fuhrparkteam gibt ordnungsgemäß an, wem das Poolfahrzeug zur Tatzeit überlassen war. Jetzt ist unsere Firm in der Zwischenzeit aber insolvent geworden, allen Mitarbeitern ist vom Insolvenzverwalter bei sofortiger Freistellung gekündigt worden. Der ZFB landet also beim Insolvenzverwalter, der aus den der Unmenge an Unterlagen die Aufschriebe finden muss
  4. [off topic]Vielleicht sollte man neu registrierte Mitglieder auf Moderatorenvorschau bei alten Threads setzen. @44bilal nervt da heute schon den ganzen Tag.[/off topic]
  5. Autofahrer, die Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich anhupen, weil die dort auf der Fahrbahn laufen und nicht sofort zur Seite springen, wenn von hinten ein Auto kommt.
  6. Andererseits kann beim unberechtigten Parken auf Behindertenparkplätzen auch (sehr viel einfacher als sonst) abgeschleppt werden. Dann bleibt der Fahrer/Halter auch noch auf den Abschleppkosten sitzen. Vielleicht überlegt sich die Gemeinde jetzt, das Verfahren verstärkt einzusetzen, wenn der Missbrauch und Nichtzahlen des Bußgeldes zunehmen. Das wäre mir aber auch recht.
  7. Das lese ich aus der Pressemeldung nicht heraus. 459 Fahrzeuge in sechseinhalb Stunden sind für mich gerade einmal 70,6 Fahrzeuge pro Stunde, also ungefähr jede Minute eins. Da werden wohl mehr unterwegs gewesen sein und die Zahlen der Pressemeldung geben nur die geblitzten an. [192 Fahrzeuge in 5 Stunden sind sogar nur 38,4 Fahrzeuge pro Stunde, also alle 2 Minuten eins]
  8. Es könnte auch einer dieser kombinierten ZFB/AHB sein, die die Verjährung nicht unterbrechen. Dann ist es sinnvoll, nicht darauf zu reagieren. Siehe: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/48944-dachte-wurde-schon-verjaehrt-nach-3-monaten-kam-doch-ein-schreiben/
  9. Meine Glaskugel sagt mir: Tateinheit und es werden TBNR 105630 oder ähnliche herangezogen. Die bringen aber alle einen Bonuspunkt und kosten 150 €. Mit Gefährdung wären es 2 Punkte, 250 € und ein Monat. Der Geschwindigkeitsverstoß ist in diesem Fall der billigere. Grundsätzlich hilft das Lesen im https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_01_11_2017_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3 hier weiter, so z.B. zur Tateinheit:
  10. Da liegt der Unterschied zwischen Fuhrpark-Management, Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und Buchhaltung für die Rechnungsstellung. Alle zusammen wissen, wer wann für wie lange welches Auto hatte. In kleinen Unternehmen kann das schon mal ein Mensch in Personalunion machen.
  11. Wir haben hier aber auch schon oft genug Fälle diskutiert, in denen vorgeschlagen wurde, auf den AHB nicht zu reagieren, sondern erst gegen den BuGeBe Einspruch einzulegen, ggf. mit der Begründung, erst einen Anwalt konsultieren zu wollen, um damit den wahren Fahrer bis zur Verjährung ungenannt zu lassen. Aus diversen Gründen halte ich dieses Vorgehen in diesem Fall aber nicht für opportun.
  12. Leute! Hakan hat einen Anhörungsbogen(!) erhalten. Jetzt darf er erst einmal schreiben, dass er nicht gefahren ist, sondern erst einen Tag später aus dem Urlaub zurückkam. Entweder kommt dann ein Bußgeldbescheid, gegen den er mit derselben Begründung Einspruch einlegt, oder ein Zeugenfragebogen, auf den er dann ehrlich antworten muss. Hier hat die Behörde den falschen Brief geschickt und das kann man doch für sich ausnutzen.
  13. Wenn es meine Chefs wären, dann wäre die Lösung klar: 1. Beantragst Du den Urlaub bevor die Dienstpläne erstellt werden, dann werden diese natürlich so angepasst, dass Du jede Woche 5 Tage Urlaub verbrauchst. 2. Sind die Dienstpläne beim Urlaubsantrag schon fertig, dann wird - sehr zähneknirschend - akzeptiert, dass Du natürlich auch Wochen hast, in denen 4 Tage Urlaub ausreichen 3. Fall 2. tritt nicht ein, denn bei fertigen Dienstplänen stehen betriebliche Gründe dem Urlaubsantrag entgegen, das kann also nicht genehmigt werden Eine klassische Zwickmühlensituation!
  14. Das ist in unserem Dorf ganz ähnlich: https://www.hellwegeranzeiger.de/Nachrichten/Ampel-wird-ausprobiert-1327112.html
  15. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html "Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen." An keiner anderen Stelle in diesem Paragraphen ist erwähnt, dass Radfahrer, begleitende Personen ausgenommen, den Gehweg benutzen dürfen. Ansonsten: TBNR 102100ff "Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg." Im Kapitel über "alle Fahrzeuge"
  16. Was immer das auch darstellt, es ist kein benutzungspflichtiger oder freiwilliger Radweg. Radfahrer, die auf diesen merkwürdigen Streifen des Gehwegs fahren, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Zudem ist der Weg zu schmal, um einen kombinierten Rad/Gehweg anlegen zu dürfen und er liegt in einer Tempo-30-Zone, wo sowieso keine Radwege angelegt werden sollen.
  17. @Bluey: Den Nachweis für die Existenz von "Vorhandener Radweg ohne Beschilderung" bist Du bisher schuldig geblieben. Auch eine freiwillige Nutzung bedarf einer Beschilderung, zwei Quellen als Link findest Du in diesem Thread.
  18. Nur zur Erläuterung: Eine der Autofahrerinnen, die mich angehupt hat, hat mich bei heruntergelassenem Beifahrerfenster auch noch wortreich darauf hingewiesen, dass ich den "Radweg" zu benutzen habe, andernfalls ich mich in Gefahr begäbe, überfahren zu werden, worauf ich nur zurückgefragt habe: "Von Ihnen?" Das einfache StVO-Verständnis Schild=Radweg <-> kein_Schild=kein_Radweg scheint in Bremerhaven so nicht zu existieren. Und da habe ich mich im Zusammenhang dieses Threads halt gefragt, wie die Polizei das bei evtl. Kontrollen berücksichtigen würde. Fun-fact: Im Nachbarort Schiffdor
  19. Siehe oben. Doch, man darf ggf. durchaus. Auch dann, wenn man älter als 10 Jahre ist. Dazu fehlen mir momentan die entsprechenden §§ der StVO, hast Du ein paar Nummern? Um zum Threadthema zurückzukommen: Kontrollierst Du (oder Deine Kollegen) diese Situation und sprecht Ihr ggf. eine Verwarnung gegen den Radfahrer aus, der in nicht beschilderten Fällen auf der Straße unterwegs ist?
  20. Das hat mir Oberlehrer IMHO nichts zu tun. Wir brauchen aber auch keine unnötigen Verkehrsbremser. Was spricht dagegen, einen Geh-/Radweg zu nutzen?! Wenn der Weg nicht per Schild angeordnet oder freigegeben ist, dann darf ich laut StVO einfach nicht! (Außer ich bin bis einschließlich 10 Jahre alt oder - neueste Gesetzgebung - begleite als Erwachsener ein solches Kind)
  21. Ich müßte es noch einmal genau nachschauen, meine aber, daß ein Gehweg mindestens eine Breite von 2,50 m aufweisen muß, damit er als Geh-/Radweg beschildert werden darf. Wir hier haben Geh-/Radwege mit entsprechend unterschiedlicher Bepflasterung. Die Nutzung ist für Radfahrer allerdings freiwillig. Edit: Hier kann man es nachlesen. Innerorts sollen es 2,50 m sein, außerorts 2 m. Die Situation ist klar geregelt: Dann ist es kein gemeinsamer Rad-Fußweg, sondern ein Gehweg mit Zusatzschild "Radfahrer frei". Nur aus der Pflasterung darf laut StVO kein Benutzungsrecht oder gar -pflicht abgelei
  22. Für mich als Ortsunkundigen ist die Situation eindeutig: Kein Z237, Z240 oder Z241 zu sehen! Also muss ich die Straße benutzen. Falls noch jemand nachfragt: Und auch keine rote Markierung oder Fahrradsymbole auf dem Boden. @Bluey: Wo und wann darf ein gemeinsamer Rad-Fußweg nicht gekennzeichnet werden?
  23. Ich bin gerade in Bremerhaven und hier auch mit dem Fahrrad unterwegs. In dieser Stadt scheint es üblich zu sein, gemeinsame Geh-Rad-Wege nicht per Schild als solche zu kennzeichnen. Sie werden aber trotzdem von - wahrscheinlich einheimischen - Radfahrern häufig und auch in Gegenrichtung genutzt. Bewege ich mich regelkonform auf der Straße, werde ich von Autofahrern auf die angeblichen Radwege gehupt/gescheucht/etc. So weit kann es also bei Verkehrsteilnehmern und Stadtverwaltungen nicht mit der Kenntnis der einschlägigen §§ der StVO sein. Oder gibt es für Bremerhaven eine Sonderausgabe de
  24. Vielen Dank für die vielfältigen Kommentare! Ich verstehe mich gut mit dem Kollegen, unser Chef weiß von dem Fahrverbot und die erste Woche haben wir hinter uns, in der ich an 4 Tagen mit ihm unterwegs war. Nach seinem Fahrverbot und unseren Urlauben, also so etwa im November, fährt er dann jeweils die ganze Strecke. Bis so ungefähr gefühlt zur gleichen Anzahl/Strecke. Da werden wir kein genaues Buch drüber führen.
  25. In unserer Firma gibt es gerade mal wieder einen Fall eines ein-monatigen Fahrverbots. Mein Kollege Mark ist per Laser gemessen worden und darf jetzt einen Monat kein Auto fahren. Tollerweise bin ich diesen Monat mit ihm häufig auf Dienstreise. D.h. ich darf die ganze Zeit fahren :-( Sonst wechseln wir uns ab, einer fährt die Hin- der andere die Rückstrecke. Also bedeutet das Fahrverbot für Mark, dass er einen Monat lang einen kostenlosen Chauffeur hat. Kann das der Sinn eines Fahrverbotes sein?
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