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Warndreieck Nicht Gezeigt-Mitteilung An Fsst. ? Abendteuerlicher Vorga


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Wenn die Antwort nicht patzig, sondern freundlich und falsch ist, hast Du also kein Problem damit?

Wieso sollte ich damit ein Problem haben? Er muß mir ja keine wahrheitsgemäße Antwort geben. Allerdings muß ich ihn danach auch nicht sofort wieder fahren lassen, wenn ich den Eindruck gewinne, daß er mich belogen hat und eine weitere, intensivere Kontrolle daher sinnvoll erscheint.

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Ich denke, da gibt es hüben wie drüben, den einen oder anderen, guck einfach mal in den Spiegel.     Ich, zum Beispiel         Hier liegt das Problem.   Vor nicht allzulanger Zeit hatten wir hier im

Hallo, Biber,   sorry, wenn ich mich in eure Diskussion einklinke, vor Allem, weil diese mit dem Thema nichts zu tun hat, aber das hier kann ich einfach nicht mehr hören.   Du setzt hier "die Juden" m

Du spinnst. Oder Du hast mal wieder Allmachtsphantasien mit feuchten Träumen. Oder keine Ahnung. Wahrscheinlich alles auf einmal.

Guest Kleiner Schelm

Wenn jemand z.B. zu einem Festival unterwegs ist, auf dem bekanntermaßen Drogen konsumiert werden, so ist diese Frage sehr wohl wichtig und interessant.

 

Dann sind wir aber mal wieder beim Thema Generalverdacht. Auch Abstinenzler können Festivals besuchen.

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Dann sind wir aber mal wieder beim Thema Generalverdacht. Auch Abstinenzler können Festivals besuchen.

Natürlich können sie das. Eine entsprechende Kontrolle hat aber mit Generalverdacht nichts zu tun. Ansonsten müßte man jede Verkehrskontrolle als "Generalverdacht" bezeichnen. Vielmehr kommt hier insbes. polizeiliche Erfahrung zum Tragen. Und ich kann Dir versichern, daß gerade beim Thema Drogen das geschulte Auge sehr verläßlich ist.

 

Wer keine Drogen konsumiert hat oder mitführt, kann nach einer kurzen Kontrolle ohne weiteres weiterfahren. Wo ist das Problem?!

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Dann versuche doch mal bspw. nach Israel einzureisen. Da werden Dir nicht nur sehr viele sehr persönliche Fragen gestellt, nein, Dein komplettes Gepäck wird auf einem der vielen Tische in einer Großen Halle vor der Abfertigung ausgepackt und durchwühlt.

 

Das ist auch richtig so und nachvollziehbar.

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Wenn jemand z.B. zu einem Festival unterwegs ist, auf dem bekanntermaßen Drogen konsumiert werden, so ist diese Frage sehr wohl wichtig und interessant.

 

Dann sind wir aber mal wieder beim Thema Generalverdacht. Auch Abstinenzler können Festivals besuchen.

 

Festival.

Ich bleib mal beim Weinfest.

Ich gehe davon aus, dass die Besucher Fahrgemeinschaften bilden und der Fahrer nüchtern bleibt.

Leider handeln nicht alle Menschen so vernünftig. Deswegen kontrollieren wir ja.

 

Frag ich nun woher der Fahrer kommt, so ist eine Antwort hilfreich. Z.b.könnte er aus der Stadt, von der Bank, vom Bau kommen und ich sage:'gute Fahrt' und weg ist er 10 Sekunden Standzeit. Kann sogar sein, dass ich nicht mal festgestellt habe, dass er seinen Führerschein vergessen hat. So ist das halt.

Sagt er, er komme vom Weinfest, er habe nur Wasser getrunken und seine Beifahrer wirken beschwipst, kann es sein, dass er weiterfährt.

 

Ich suche in dem Fall den trunkenen Fahrer.

Am besten bekommt man den Grad der Trunkenheit über eine Blutprobe heraus. Es wird jedoch nicht jeder gezapft.

Es muss auch nicht jeder pusten.

 

Deswegen das Gespräch. Weil man ja eben niemanden unter Generalverdacht stellt, sondern feststellen will wie tief diese Einzelkontrolle ausfallen sollte.

 

Verhält sich ein Mensch wie ein unhöflicher Affe, mag das sein Recht sein - es kann jedoch auch dazu führen, dass die Kontrolle genauer ist.

Und wenn ich will, dann finde ich was!

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Guest Kleiner Schelm

Und wenn ich will, dann finde ich was!

 

Denk doch in einer ruhigen Minute noch einmal darüber nach, welchen Bärendienst du dir - und auch deinen Kollegen - durch diese saudumme Äusserung gerade gemacht hast :wand:

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@Meister der Wortklauberei:

 

 

Doch! Einigen müssen pusten! Die die auf mich trunken wirken. Ansonsten bluten sie!

 

Einigen biete ich es an. Die können dan ja oder nein sagen.

Meistens überlege ich aber bevor ich es anbiete. Und meistens bleibt das nein nur bei anderenDelikten (nicht Verkehr) folgenlos.

 

Es gibt aber Cops, die bieten das Pusten dem Autofahrer an ohne eine Verdacht zu haben. Sagt der Fahrer nein, dann bleibt das folgenlos.

Halte ich für unsaubere Polizeiarbeit.

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Und wenn ich will, dann finde ich was!

 

Denk doch in einer ruhigen Minute noch einmal darüber nach, welchen Bärendienst du dir - und auch deinen Kollegen - durch diese saudumme Äusserung gerade gemacht hast :wand:

 

Wo ich Recht habe, habe ich Recht. Ist mir auch egal. Wenn der Mensch meint den 'Dicken machen' zu müssen, dann tut es mir herzlich wenig weh ihm ein Ticket mit zu geben.

 

- WALDFORMEL -

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Guest Kleiner Schelm

- WALDFORMEL -

 

Diese Formel hat aber nur in eine Richtung Gültigkeit, oder? Oder gilt sie auch für Beamte, die sich nicht wie solche benehmen? Ach ne, ich vergaß: Der gemeine Bürger kann ja hinterher Beschwerde einlegen, korrekt?

 

Wenn dir also ein Bürger über den Weg läuft, sollte er sich wohl am besten so verhalten: :notworthy:

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Wo ich Recht habe, habe ich Recht. Ist mir auch egal. Wenn der Mensch meint den 'Dicken machen' zu müssen, dann tut es mir herzlich wenig weh ihm ein Ticket mit zu geben.

 

- WALDFORMEL -

 

Klingt eher nach hilflosem Machtstreben eines Zukurzgekommenen. Aber das ist zum Glück Dein Problem - und nicht meins :D.

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- WALDFORMEL -

 

Diese Formel hat aber nur in eine Richtung Gültigkeit, oder? Oder gilt sie auch für Beamte, die sich nicht wie solche benehmen? Ach ne, ich vergaß: Der gemeine Bürger kann ja hinterher Beschwerde einlegen, korrekt?

 

Wenn dir also ein Bürger über den Weg läuft, sollte er sich wohl am besten so verhalten: :notworthy:

 

Du suchst doch so gerne meine alten Beiträge zusammen.

Da wirst du mit Sicherheit finden, dass ich grundsätzlich sehr freundlich und höflich auftrete.

 

Sry

 

Pedro war der alte-themen-sucher

 

 

Aber die Antwort (im Kern) galt euch beiden

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Guest Kleiner Schelm

@Blaulicht:

 

Da wirst du mit Sicherheit finden, dass ich grundsätzlich sehr freundlich und höflich auftrete.

 

Gilt das auch dann, wenn du auf "dein" Klientel triffst?

 

Und du wunderst dich allen Ernstes, wieso "die" Polizei so einen schlechten Ruf genießt?

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Und wenn ich will, dann finde ich was!
Was willst Du bei mir finden?
  • nüchtern
  • ausgeschlafen
  • angeschnallt
  • Handy in der Jackentasche, Bluetooth-Freisprecheinrichtung aktiviert
  • Radio dezent leise
  • Führerschein und Fahrzeugpapiere dabei
  • Fahrzeug in serienmäßigem Zustand
  • (Winter-)Reifen mit mehr als ausreichend Profil
  • Verbandkasten und Warndreieck griffbereit im Kofferraum
  • Warnwesten ebenfalls an Bord
  • Beleuchtung funktioniert rundherum und ist serienmäßig
  • An alle Vorschriften bezüglich zHg, Blinken etc habe ich mich gehalten
  • Ich rede freundlich mit Dir

Was also willst Du mir anhängen?

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Du suchst doch so gerne meine alten Beiträge zusammen.

Da wirst du mit Sicherheit finden, dass ich grundsätzlich sehr freundlich und höflich auftrete.

 

Stimmt. Gleich zu Beginn Deiner RF-"Karriere" hast Du das durch dezente Wortwahl und höfliches Auftreten belegt:

 

Das Thema heißt: Polizisten sind auch nur Menschen und nicht, wie mt2 uns zeigen kann, was er für ein Affe mit Gehirnfürzen ist.

 

 

 

Was also willst Du mir anhängen?

 

Verstoß gegen den Tierschutz. Du hast das Krokodil gehauen.

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Weil die Israelis aus guten Gründen den security checks anderer Staaten nicht so vertrauen wie ihren eigenen.

Aha. Und was wäre, wenn andere Staaten (von den USA habe ich es mir auch sagen lassen) wie z.B. Deutschland solche Kontrollen auch ein- und durchführen würden?

 

Ich habe die israelischen Kontrollen selbst oft genug miterleben dürfen. Sie haben etwas extrem entwürdigendes. Und da regt man sich über hierzulande übliche Verkehrskontrollen auf.......

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Diese Formel hat aber nur in eine Richtung Gültigkeit, oder? Oder gilt sie auch für Beamte, die sich nicht wie solche benehmen? Ach ne, ich vergaß: Der gemeine Bürger kann ja hinterher Beschwerde einlegen, korrekt?

Die Formel gilt natürlich in beide Richtungen. Gar keine Frage! Und es gibt auch genügend Leute heutzutage, die sich längst nicht alles gefallen lassen. Sollen und müssen sie auch nicht. Allerdings ist es korrekt, daß der "gemeine Bürger ja hinterher Beschwerde einlegen" kann. Wie auch sonst?!

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Guest Kleiner Schelm

Die Formel gilt natürlich in beide Richtungen. Gar keine Frage! Und es gibt auch genügend Leute heutzutage, die sich längst nicht alles gefallen lassen. Sollen und müssen sie auch nicht.

 

Was nicht selten als Widerstand ausgelegt wird bzw. werden könnte. Ich verzichte an dieser Stelle, die einschlägigen Aussagen deines Kollegen B., in denen er eindrucksvoll erläutert, was er alles als Widerstand interpretiert, zu zitieren.

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@Blaulicht:

 

Da wirst du mit Sicherheit finden, dass ich grundsätzlich sehr freundlich und höflich auftrete.

 

Gilt das auch dann, wenn du auf "dein" Klientel triffst?

 

Ja.

 

 

Zumindest solange, bis sich durch die Waldformel mein Ton ändert. Wer mich beschimpft oder bespuckt muss sich nicht wundern, wenn mein Tonfall nicht mehr so nett ist

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Du suchst doch so gerne meine alten Beiträge zusammen.

Da wirst du mit Sicherheit finden, dass ich grundsätzlich sehr freundlich und höflich auftrete.

 

Stimmt. Gleich zu Beginn Deiner RF-"Karriere" hast Du das durch dezente Wortwahl und höfliches Auftreten belegt:

 

Das Thema heißt: Polizisten sind auch nur Menschen und nicht, wie mt2 uns zeigen kann, was er für ein Affe mit Gehirnfürzen ist.

 

 

 

Was also willst Du mir anhängen?

 

Verstoß gegen den Tierschutz. Du hast das Krokodil gehauen.

 

Ich glaube, dass du das mit der Waldformel nicht begriffen hast.

Ich sagte, dass ich immer freundlich bin - zumindest solange ich nicht durch die Waldformel zu anderem Verhalten angestiftet bin.

 

Als Gegenbeweis nun bringst du ein Zitat, wo ich auf ungehöriges Verhalten nicht mehr freundlich geantwortet habe.

 

Ich sagte ja, du hast das mit der Waldformel nicht begriffen. (und vermutlich noch einiges mehr!)

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Die Formel gilt natürlich in beide Richtungen. Gar keine Frage! Und es gibt auch genügend Leute heutzutage, die sich längst nicht alles gefallen lassen. Sollen und müssen sie auch nicht.

 

Was nicht selten als Widerstand ausgelegt wird bzw. werden könnte. Ich verzichte an dieser Stelle, die einschlägigen Aussagen deines Kollegen B., in denen er eindrucksvoll erläutert, was er alles als Widerstand interpretiert, zu zitieren.

 

So wie ich Bluey verstanden habe, sprach er vom Reden. Worte sind kein Widerstand. Man darf sich gerne verbal polizeilichen Maßnahmen verweigern / widersprechen.

 

 

Was Bluey sagte gilt übrigens für alle Lebensbereiche!

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Aha. Und was wäre, wenn andere Staaten (von den USA habe ich es mir auch sagen lassen) wie z.B. Deutschland solche Kontrollen auch ein- und durchführen würden?

 

USA stimmt, die checkten mein Gepäck bei Ankunft jedes mal auf Sprengstoffe, die ich an Bord nicht verbraucht habe ;). Ich denke, es kommt auf die Bedrohungslage an. In D wäre es albern, in USA ist es IMO albern. In Israel halte ich es für angebracht.

 

Ich habe die israelischen Kontrollen selbst oft genug miterleben dürfen. Sie haben etwas extrem entwürdigendes.

 

Sei mal nicht so mimosig. Ihr schaut manchem Fußballfan in die Unterwäsche. Und da geht es nicht um Attentate auf Schulbusse oder ähnliches.

 

Und da regt man sich über hierzulande übliche Verkehrskontrollen auf...

 

Wer regt sich denn darüber auf?

 

Gruß, Pedro.

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In Israel halte ich es für angebracht.

In der praktizierten Form und vor allem bei JEDEM halte ich es für maßlos übertrieben.

 

Sei mal nicht so mimosig. Ihr schaut manchem Fußballfan in die Unterwäsche. Und da geht es nicht um Attentate auf Schulbusse oder ähnliches.

Ein Vergleich mit zwei Hinkebeinen.

 

Wer regt sich denn darüber auf?

Sorry... ich vergaß.... natürlich niemand. Alle Verkehrskontrollen werden mit Beifall beklatscht und man läßt sie gerne und mit Dank über sich ergehen.

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Wenn es dich nicht interessiert, warum Polizisten gewissen Fragen stellen. dann wirst du es eben nicht erfahren. Unsinn. unnötig oder gar unhöflich sind diese Fragen nicht.
Das von Dir, dem Menschen, der Fragen aus Prinzip nicht beantwortet?

 

Die Reaktion, die du zeigst. zeigt deine Einstellung zur Polizei.
In erster Linie zeigen sie mal die Kenntnisse der Rechte des Bürgers.

 

das wir Denken können
Niemand wird bestreiten, daß Polizisten denken können. Es wird aber auch niemand bestreiten, daß es Polizisten gibt, die diese Fähigkeit (so sie sie denn haben) hervorragend verbergen können. Vom fehlenden Glück beim Denken hattest Du ja auch schon mehrfach lesen können.

 

Und hier hat die Polizei eine Rechtsgrundlage / ein Gesetz, dass diese Fragen erlauben!
Du rühmst Dich doch Deiner juristischen Kenntnisse. Dann solltest Du doch wissen, daß der Bürger das Recht hat, auf diese Frage falsch, gar nicht oder wahrehitsgemäß zu antworten. Ach, übrigens: was ist denn die Rechtsgrundlage für die Erlaubnis, diese Frage zu stellen?

 

Nein, Harry, im Rahmen einer Verkehrskontrolle (insbes. hinsichtlich Alkohol/Drogen) sind solche Fragen nicht nur notwendig, sondern auch sinnvoll.
Mag sein. Sie gehen den Polizisten trotzdem nichts an.

 

Dagegen sagt auch niemand etwas.
Ääh - Dein Kollege ist jetzt niemand? :schreck:

 

Da diese Fragen idR höflich gestellt werden, darf man ja wohl auch mit einer - egal wie gearteten - höflichen Antwort rechnen.
Och, das funktioniert doch bei Dir auch nicht. Außerdem kann Das geht sie nix an auch durchaus höflich gesagt werden.

 

Und wenn ich will, dann finde ich was!
Was bist Du nur für ein armseliges Menschlein.
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Nein, Harry, im Rahmen einer Verkehrskontrolle (insbes. hinsichtlich Alkohol/Drogen) sind solche Fragen nicht nur notwendig, sondern auch sinnvoll.
Mag sein. Sie gehen den Polizisten trotzdem nichts an.

Was bitte hast Du an meiner Aussage

Jain. Sie mag ihn vielleicht nichts angehen, aber überflüssig ist sie keineswegs.
nicht verstanden?

 

Ääh - Dein Kollege ist jetzt niemand? :schreck:

Womit mal wieder bewiesen wäre, daß Du

a) arge Defizite im Bereich des Lesens und/oder Verstehens aufweist oder

b) böswillig Blödsinn schreibst/unterstellst.

Denn: auch mein Kollege hat dagegen nichts gesagt. Das entstammt einzig und allein Deiner sehr eigenwilligen, man müßte schon fast sagen böswilligen, Auslegung.

 

Och, das funktioniert doch bei Dir auch nicht. Außerdem kann Das geht sie nix an auch durchaus höflich gesagt werden.

Stimmt. Da Du bei mir sofort auf Konfrontation gehst und mich blöd von der Seite anmachst, bekommst Du von mir auch die passende und nicht unbedingt höfliche Antwort.

 

Was bist Du nur für ein armseliges Menschlein.

Armselig ist der, der diese Aussage nicht verstanden hat. Und das ist bei Dir offenkundig der Fall.

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In der praktizierten Form und vor allem bei JEDEM halte ich es für maßlos übertrieben.

 

Erklär' mal. Wo ist das Problem, dass da mit JEDEM so verfahren wird?

 

Ein Vergleich mit zwei Hinkebeinen.

 

Warum? Das "Entwürdigende" bleibt doch ähnlich, oder?

 

Sorry... ich vergaß.... natürlich niemand. Alle Verkehrskontrollen werden mit Beifall beklatscht und man läßt sie gerne und mit Dank über sich ergehen.

 

Nö, das nicht. Aber wenn sie ordentlich durchgeführt werden und keine blöden Fragen gestellt werden, ist doch alles ok.

 

Gruß, Pedro.

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Dann solltest Du doch wissen, daß der Bürger das Recht hat, auf diese Frage falsch, gar nicht oder wahrehitsgemäß zu antworten.

Das steht wo?

Quellen, Belege, Beweise!

 

Für Fragen, die auf Strafprozessordnung fußen -Vernehmungen- greifen die Schweige- Aussageverweigerungsrechte aus §§52,55 ff StPO.

Es ist allgemein annerkannt, dass diese Normen auch auf Fragen analog anwendbar sind, wenn diese Fragen auf dem Polizeirecht fußen.

 

(nebenbei: deine Frage wonach diese Fragen gestellt werden dürfen habe ich gerade beantwortet: Polizeirecht. Ich werde dir aber nicht 16 Länderpolizeigesetze raussuchen. Schau einfach in eins deiner Wahl unter dem Stichwort Befragung. Da müsstest du finden, dass zum Aufgabenbezug die Polizei Bürger anhalten und befragen darf)

 

 

Schweigen darf der Bürger nur wenn er sich oder einen Angehörigen belasten würde (52,55 StPO analog). Ansonsten steht kein Schweigerecht zu.

 

 

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Nein, Harry, im Rahmen einer Verkehrskontrolle (insbes. hinsichtlich Alkohol/Drogen) sind solche Fragen nicht nur notwendig, sondern auch sinnvoll.
Mag sein. Sie gehen den Polizisten trotzdem nichts an.

 

 

Doch!

 

Denn solche Fragen machen Sinn, und die Antworten gehen uns schon was an, weil sie etwas aussagen und zwar mehr als nur die Sachinformation.

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Erklär' mal. Wo ist das Problem, dass da mit JEDEM so verfahren wird?

Ich habe es bspw. erlebt/gesehen, daß da selbst die Koffer von - ich möchte wirklich mal behaupten - total normalen und harmlosen alten Leuten auseinander genommen wurden. Zudem dieser Fragenkatalog, wo man hin will, ob man schonmal da war, warum man da hin will, was man da machen will etcpp.. Ich halte das für weit überzogen.

 

Warum? Das "Entwürdigende" bleibt doch ähnlich, oder?

Ich denke, wir haben das kürzlich hinreichend erläutert, warum und zu welchem Zweck dies wann geschieht bzw. geschehen muß. Das ist vorgeschrieben (Stichwort: gründliche Durchsuchung!). Und wenn da jemand oberflächlich agiert und es anschließend zu einem vermeidbaren Vorfall kommt, darf sich der Betroffene warm anziehen. Es geht - kurz gesagt - um unsere Sicherheit, aber eben auch um die des in Gewahrsam Genommenen.

 

Es mag ähnlich sein, aber es ist IMO nicht gleich. Wir durchsuchen ja nicht jeden oder schauen ja auch nicht jedem in die Unterhose, nur weil der die Wache betritt.

 

Nö, das nicht. Aber wenn sie ordentlich durchgeführt werden und keine blöden Fragen gestellt werden, ist doch alles ok.

Seit wann sind Fragen blöd? Und die Intention der Frage/n habe ich ja erläutert. Man muß sie ja nicht beantworten. Nur solange die Frage/n höflich gestellt wird bzw. werden, darf man denke ich auch eine höfliche Antwort erwarten, auch wenn der Befragte die Frage blöd findet. Wer meint, deshalb ausfallend zu werden, der sieht sich eben u.U. einer etwas längeren Kontrolle ausgesetzt. Und vllt wird, wenn er zu rotzig daher kommt, eben auch das ein oder andere, was man sonst im Allgemeinen nicht großartig beachtet, sanktioniert.

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Schweigen darf der Bürger nur wenn er sich oder einen Angehörigen belasten würde (52,55 StPO analog). Ansonsten steht kein Schweigerecht zu.

 

Was gibt es denn für Mittel, einen schweigsamen Bürger bei einer Verkehrskontrolle, zum Reden zu bringen ? Ich reiche wortlos meinen Fz. und Führerschein zum Fenster raus, und ansonsten teile ich dem Pol. Beamten lediglich freundlich und höflich mit, auf seine Fragen nicht antworten zu wollen. Damit bin ich immer gut gefahren.

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Guest Kleiner Schelm

@Blaulicht:

 

Wenn mich ein Beamter etwas fragt, könnte bei mir, dem kleinen doofen Laien, der Eindruck entstehen, dass ich just in diesem Moment zum Beschuldigten geworden bin. Als Beschuldigter muss ich keine Fragen beantworten, nicht wahr? Sollte das der fragende Beamte ganz anders gemeint haben, wäre das sein Problem, denn ich kann schließlich nicht alle Vorschriften kennen, also gehe ich arme unwissende Made davon aus, dass ich Beschuldigter bin. Klar soweit?

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Die Frage wurde an Fussballreisende gestellt.

Und diese Fussballfans waren es, die nicht mit der Polizei geredet haben.

Könnte vielleicht damit zu tun haben, dass man schon Erfahrungen mit dem unrechtmäßigen Verhalten von Polizisten gegenüber Fußballfans gemacht hat.

 

Mal ein Beispiel:

Geprüft werden soll ob folgendes Vorgehen rechtmäßig ist:

Die Polizei hatte nach der Überprüfung der Personalien die Namen einiger an der Schlägerei Beteiligter an die Vereine mitgeteilt.

http://www.derwesten...-id7696528.html

 

Im Klartext:

Da werden also persönliche Daten von Personen gegen die gerade mal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist Dritten übermittelt.

 

Da du ja stets betonst dass polizeiliches Handeln eine Rechtsgrundlage benötigt, sage mir doch bitte ma die rechtliche Grundlage dafür.

 

@Bluey:

Da es ja hier um einen Vorgang in NRW geht kann st du ja vielleicht auch weiterhelfen.

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Wenn mich ein Beamter etwas fragt, könnte bei mir, dem kleinen doofen Laien, der Eindruck entstehen, dass ich just in diesem Moment zum Beschuldigten geworden bin. Als Beschuldigter muss ich keine Fragen beantworten, nicht wahr? Sollte das der fragende Beamte ganz anders gemeint haben, wäre das sein Problem, denn ich kann schließlich nicht alle Vorschriften kennen, also gehe ich arme unwissende Made davon aus, dass ich Beschuldigter bin. Klar soweit?

Wenn Du Beschuldigter wärst, müßtest Du erst belehrt werden, bevor man Dir Fragen stellt. Keine Belehrung => kein Beschuldigter / keine Verwertbarkeit der Antworten.

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Wenn die Antwort nicht patzig, sondern freundlich und falsch ist, hast Du also kein Problem damit?

Wieso sollte ich damit ein Problem haben? Er muß mir ja keine wahrheitsgemäße Antwort geben.

Er muss dir auch gar nicht antworten. Und dass du und die Blaulichter dieser Welt ein ordenliches Problem mit der Antwort "Dazu möchte ich keine Aussage machen" haben habt ihr hier ja eindrucksvoll bekundet.

 

Erstaunt mich irgendwie dass man weniger Probleme damit hat angelogen zu werden, als wenn das Gegenüber ehrlich sagt: "Ich will nicht mit Ihnen reden".

 

Allerdings muß ich ihn danach auch nicht sofort wieder fahren lassen, wenn ich den Eindruck gewinne, daß er mich belogen hat und eine weitere, intensivere Kontrolle daher sinnvoll erscheint.

Blaulicht schrieb ja neulich noch

Schweigen und/ oder Lügen darf dem Beschuldigten nicht zum Nachteil gereicht werden und darf sich auch nicht auf die Unschuldsvermutung auswirken.

Scheint wie wenn es das doch tut.

 

Womit ich übrigens kein Problem habe, anders ist euer Auftrag ja auch nicht zu erfüllen. Belegt aber dass die steile These, die Blaulicht hier schon des Öfteren einstellt, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung auch bei jedem Gespräch während einer Verkehrskontrolle gelten haltloser Nonsens sind.

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Ich habe es bspw. erlebt/gesehen, daß da selbst die Koffer von - ich möchte wirklich mal behaupten - total normalen und harmlosen alten Leuten auseinander genommen wurden.

 

Gleichbehandlung dieser Art siehst Du eigentlich auf fast jedem Flughafen.

 

Zudem dieser Fragenkatalog, wo man hin will, ob man schonmal da war, warum man da hin will, was man da machen will etcpp.. Ich halte das für weit überzogen.

 

Ich nicht. Wir sprechen von einem sehr kleinen Land, dem - und dessen Bevölkerung - seit Jahrzehnten die Auslöschung angedroht wird. Nebenbei: Ich bin ja positiv überrascht, dass Du schon so oft in Israel warst! Wie kommt's?

 

Ich denke, wir haben das kürzlich hinreichend erläutert [...] aber eben auch um die des in Gewahrsam Genommenen.

 

Das ist ein Missverständnis. Ich meinte die Durchsuchung von Fans beim Betreten eines Stadions.

 

Seit wann sind Fragen blöd?

 

Entgegen landläufiger Meinung bin ich der Ansicht, dass es richtig blöde Fragen gibt. Das "Woher/Wohin?" bei einer Verkehrskontrolle gehört IMO in diese Kategorie.

 

Gruß, Pedro.

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Und ich kann Dir versichern, daß gerade beim Thema Drogen das geschulte Auge sehr verläßlich ist.

Und ich kann dir, aus gerade recht genervter Erfahrung versichern, dass das Thema Statistik diffiziler ist als man landläufig so meint.

 

Da du ja nicht wissen kannst wie viele der Leute die du fahren lässt doch etwas intus bzw. dabei hatten kann über den Erfolgsgrad deiner Kontrollen einfach keine Aussage getroffen werden.

 

Ich will euch gar nicht absprechen, dass ihr besser sein könnt als der Zufall, nur belegen lässt sich das nicht, deshalb gibt es für eine Aussage wie oben keine Basis.

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Guest Kleiner Schelm

Wenn Du Beschuldigter wärst, müßtest Du erst belehrt werden, bevor man Dir Fragen stellt. Keine Belehrung => kein Beschuldigter / keine Verwertbarkeit der Antworten.

 

Tja, ich bin nunmal kein Polizeiprofi, also woher soll ich so etwas wissen? :abwarten:

 

Unwissenheit schützt ja bekanntermaßen nicht vor Strafe, nur welche Strafe sollte mir denn konkret drohen, wenn ich aufgrund meines Unwissens der Meinung bin, dass ich sehr wohl der Beschuldigte bei dem Frage-und-Antwort-Spiel des Beamten bin?

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Wenn Du Beschuldigter wärst, müßtest Du erst belehrt werden, bevor man Dir Fragen stellt. Keine Belehrung => kein Beschuldigter / keine Verwertbarkeit der Antworten.

 

Tja, ich bin nunmal kein Polizeiprofi, also woher soll ich so etwas wissen? :abwarten:

 

Unwissenheit schützt ja bekanntermaßen nicht vor Strafe, nur welche Strafe sollte mir denn konkret drohen, wenn ich aufgrund meines Unwissens der Meinung bin, dass ich sehr wohl der Beschuldigte bei dem Frage-und-Antwort-Spiel des Beamten bin?

 

Da du ja in die Theorie und was wäre hätte wenn gegangen bist:

Die Frage ist dem Verwaltungsrecht zu zuordnen. Verwaltungshandeln kann mit Zwang durchgesetzt werden.

 

Aber weiter spiel ich jetzt nicht mit ;)

 

 

 

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Er muss dir auch gar nicht antworten.

Sagte ich das nicht?

 

Und dass du und die Blaulichter dieser Welt ein ordenliches Problem mit der Antwort "Dazu möchte ich keine Aussage machen" haben habt ihr hier ja eindrucksvoll bekundet.

Das ist Unsinn. Ich erlebe es bei meinen täglichen Kontrollen sehr oft, daß die Leute Fragen nicht beantworten wollen. Macht nichts. Ich sage Ihnen sogar noch, daß das ihr gutes Recht sei. Und anschließend wünsche ich Ihnen einen guten Tag. Überhaupt kein Problem.

 

Erstaunt mich irgendwie dass man weniger Probleme damit hat angelogen zu werden, als wenn das Gegenüber ehrlich sagt: "Ich will nicht mit Ihnen reden".

Das muß Dich nicht erstaunen, denn man hat weder mit dem einen noch mit dem anderen ein Problem. Du redest hier nur eins herbei, wo keins ist.

 

Allerdings muß ich ihn danach auch nicht sofort wieder fahren lassen, wenn ich den Eindruck gewinne, daß er mich belogen hat und eine weitere, intensivere Kontrolle daher sinnvoll erscheint.

Blaulicht schrieb ja neulich noch

Schweigen und/ oder Lügen darf dem Beschuldigten nicht zum Nachteil gereicht werden und darf sich auch nicht auf die Unschuldsvermutung auswirken.

Scheint wie wenn es das doch tut.

Ich stelle eine Frage und meine zu merken, daß ich belogen wurde. Der "Nachteil", der dem Betroffenen daraus - sogar legal - erwachsen kann oder wird ist, daß sich die Kontrolle verlängern, intensivieren kann. Hat nichts mit der Unschuldsvermutung zu tun bzw. hebelt diese nicht aus, da ich ja nunmehr einen schon mehr kleinen Verdacht habe. Und dem darf/muß ich nachgehen.

 

Belegt aber dass die steile These, die Blaulicht hier schon des Öfteren einstellt, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung auch bei jedem Gespräch während einer Verkehrskontrolle gelten haltloser Nonsens sind.

Das sehe ich nicht so.

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Ich bleib mal beim Weinfest.

Ich gehe davon aus, dass die Besucher Fahrgemeinschaften bilden und der Fahrer nüchtern bleibt.

Leider handeln nicht alle Menschen so vernünftig. Deswegen kontrollieren wir ja.

 

Frag ich nun woher der Fahrer kommt, so ist eine Antwort hilfreich. Z.b.könnte er aus der Stadt, von der Bank, vom Bau kommen und ich sage:'gute Fahrt' und weg ist er 10 Sekunden Standzeit. Kann sogar sein, dass ich nicht mal festgestellt habe, dass er seinen Führerschein vergessen hat. So ist das halt.

Sagt er, er komme vom Weinfest, er habe nur Wasser getrunken und seine Beifahrer wirken beschwipst, kann es sein, dass er weiterfährt.

Sagt er, man komme gerade von seiner alten betagten Oma, der man jeden Samstag spätabends zu fünft ein Gute-Nacht-Ständchen bringt, lügt er dich also an, kontrollierst du ihn "etwas genauer". Weil du ja merkst, dass er dich angelogen hat. Nüchtern ist er aber immer noch.

 

Die Zeit die du mit der sinnlosen Kontrolle des Nüchternen verbringst

(im Fall der Fälle auch recht zeitraubend, denn bis man etwas gefunden hat dauert ja mitunter schon etwas - aber etwas finden will - oder besser "muss" - man ja (siehe dein Post oben), damit man sich nicht dem Gefühl "verloren" oder auch nur mal "nicht gewonnen" zu haben ergeben muss. Für seichte Gemüter gehört das ja zum Schwersten.)

steht dir nicht mehr für deine Suche nach dem trunkenen Fahrer zur Verfügung

 

Also (viel) Zeit sinnlos vertrödelt - im wesentlichen aufgrund einer Frage, die man halt gerne stellt obwohl man auch einfach nach dem fragen könnte was einen wirklich interessiert, nämlich ob der Fahrer (zuviel) Alkohol getrunken hat.

Habt ihr wirklich nichts besseres in petto?!?

 

 

Verhält sich ein Mensch wie ein unhöflicher Affe, mag das sein Recht sein - es kann jedoch auch dazu führen, dass die Kontrolle genauer ist.

Und wenn ich will, dann finde ich was!

Menschen mit Tieren vergleichen, ihnen tierische Eigenschaften zusprechen, sie damit entmenschlichen, alles überwundene Vergangenheit dachte ich. Bei einem Intelligenten müsste man jetzt davon ausgehen, dass er das vielleicht absichtlich macht und er die Folgen dessen einkalkuliert bzw. herbeiwünscht. Bei schlichteren Zeitgenossen kann man es dagegen ja gottseidank guten Gewissens mit Hanlon halten.

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@Bluey:

Da es ja hier um einen Vorgang in NRW geht kann st du ja vielleicht auch weiterhelfen.

Das kann ich leider nicht. Ist nicht mein Bereich.

Aber du weißt doch sicher, wen man darüber informieren darf, dass man ein Ermittlungsverfahren gegen XY aufgrund des Tatvorwurfs Z eingeleitet hat, oder?

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Gleichbehandlung dieser Art siehst Du eigentlich auf fast jedem Flughafen.

Sicher. Aber da dies eine doch recht krasse Form der Kontrolle ist, müßte hier IMO keine Gleichbehandlung stattfinden. Komisch, daß Du hierbei kein Problem mit dem "Generalverdacht" hast, unter den man ja offenkundig seitens der Israelis stellt wird.

 

Ich nicht. Wir sprechen von einem sehr kleinen Land, dem - und dessen Bevölkerung - seit Jahrzehnten die Auslöschung angedroht wird. Nebenbei: Ich bin ja positiv überrascht, dass Du schon so oft in Israel warst! Wie kommt's?

Ich habe letztens eine Doku über Israel gesehen. Wenn schon selbst dort lebende Israelis sagen, daß man in mancherlei Hinsicht schon eher von einem totalitären Staat denn von einer Demokratie sprechen kann, hat das schon Art.

 

Wir sprechen hier von einem kleinen, dafür aber militärisch bis an die Zähne bewaffnetes und im Umgang mit anderen Menschen/Nationen nicht gerade zimperliches Land, welches "sein" Land auf merkwürdige Weise erhalten hat und mit Nichtjuden alles andere als demokratisch rechtsstaatlich umzugehen pflegt, wenn man sich die Siedlungspolitik und das militante Verhalten der Siedler betrachtet. Komisch, daß so ziemlich alles, was die Israelis machen, kritiklos für gut befunden wird.

 

Das ist ein Missverständnis. Ich meinte die Durchsuchung von Fans beim Betreten eines Stadions.

Denen schauen wir nicht in die Unterhosen. Die werden vom Sicherheitsdienst kontrolliert. Leider wohl nicht so, wie es sein sollte oder müßte, um das Abfeuern von Begalos und Feuerwerkskörpern zu verhindern.

 

Entgegen landläufiger Meinung bin ich der Ansicht, dass es richtig blöde Fragen gibt. Das "Woher/Wohin?" bei einer Verkehrskontrolle gehört IMO in diese Kategorie.

Daß sie nicht in jedem Fall blöd sind/sein müssen, habe ich erläutert.

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Und ich kann dir, aus gerade recht genervter Erfahrung versichern, dass das Thema Statistik diffiziler ist als man landläufig so meint.

Von Statistiken halte ich nicht viel, daß ich - jedenfalls meinen Bereich betreffend - weiß, wie sie entstehen und geführt werden. Wenn man oftmals die Hälfte abzieht, ist man nicht selten der Wahrheit immer noch nicht wirklich näher gekommen.

 

Da du ja nicht wissen kannst wie viele der Leute die du fahren lässt doch etwas intus bzw. dabei hatten kann über den Erfolgsgrad deiner Kontrollen einfach keine Aussage getroffen werden.

Stimmt. Aber wenn ich mir überlege, daß beim letzten hiesigen Festival fast jede Kontrolle ein Treffer war, ist das denke ich schon recht aussagekräftig. Und es wurden beileibe nicht alle Fahrzeuge kontrolliert, sondern vielmehr Fahrzeuge gezielt rausgezogen. Die "guten" halt.

 

Ich will euch gar nicht absprechen, dass ihr besser sein könnt als der Zufall, nur belegen lässt sich das nicht, deshalb gibt es für eine Aussage wie oben keine Basis.

s.o.

 

Unwissenheit schützt ja bekanntermaßen nicht vor Strafe, nur welche Strafe sollte mir denn konkret drohen, wenn ich aufgrund meines Unwissens der Meinung bin, dass ich sehr wohl der Beschuldigte bei dem Frage-und-Antwort-Spiel des Beamten bin?

Du würdest darüber hinreichend aufgeklärt werden.

 

Aber du weißt doch sicher, wen man darüber informieren darf, dass man ein Ermittlungsverfahren gegen XY aufgrund des Tatvorwurfs Z eingeleitet hat, oder?

Ich denke nicht, daß hier wem mitgeteilt wurde, daß ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, sondern die Tatsache, daß jemand an einer Schlägerei etc. beteiligt war. Soweit mir bekannt bedarf es für ein Stadionverbot keiner vorherigen rechtskräftigen Verurteilung.

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