Gast225 666 Posted August 7, 2008 Report Share Posted August 7, 2008 Da ja häufiger Schilderkombinationen unklar sind, mache ich mal einen Sammelartikel auf. Dabei kann es auch witzig werden. Was sich der folgende Schilderaufsteller dabei gedacht hat, erschließt sich mir allerdings überhaupt nicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted August 7, 2008 Report Share Posted August 7, 2008 Vermutlich einfach das Anlieger frei-Schild falsch platziert. Wahrscheinlich meinte er: Die Straße ist für Fahrzeuge aller Art gesperrt, Anlieger sind ausgenommen, jedoch solche nicht, die Fahrzeuge mit mehr als 2,8 t zGg fahren. Hätte dann aber so aussehen müssen:http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/250.gifhttp://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1020-30.gifhttp://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/262.gif Ist aber in der Tat völlig dilletantisch. Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted August 7, 2008 Report Share Posted August 7, 2008 Ist aber in der Tat völlig dilletantisch. Sehe ich auch so. Diese Straße darf jeder befahren, der ein Anliegen hat. D.h. wenn man meint, dort jemanden besuchen zu wollen, auch wenn dieser dann doch nicht dort wohnt, sondern drei Straßen weiter. Von daher wieder knapp 1.000 € Steuergelder für die Katz verschwendet. MfGPrince Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 8, 2008 Report Share Posted August 8, 2008 Das nun wiederum ist deine eigene, recht dilletantische Interpretation des Schildes "Anlieger frei", die in keinem OWI-Verfahren Bestand haben wird. Quote Link to post Share on other sites
lemon 0 Posted August 8, 2008 Report Share Posted August 8, 2008 ....Diese Straße darf jeder befahren, der ein Anliegen hat.... schöne Interpretation bezüglich Anlieger muss ich mir merken..... Quote Link to post Share on other sites
Spritsparer 1 Posted August 8, 2008 Report Share Posted August 8, 2008 Anlieger nach Wikipedia Hab ich was verpasst? Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted August 8, 2008 Report Share Posted August 8, 2008 Das nun wiederum ist deine eigene, recht dilletantische Interpretation des Schildes "Anlieger frei", die in keinem OWI-Verfahren Bestand haben wird. Ich beziehe mich hier auf ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter meines Straßenverkehrsamtes. Er stellt die Schilder auf. Daher nehme ich an, dass er weiß, was sie bedeuten. Was machst du gleich? MfGPrince Anlieger nach Wikipedia Hab ich was verpasst? Du nicht, aber scheinbar HarryB! Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted August 8, 2008 Report Share Posted August 8, 2008 Sehe ich auch so. Diese Straße darf jeder befahren, der ein Anliegen hat. ... Sorry für ein kurzes OT, aber mir fällt da spontan die blöde Standard-Antwort Nummer was-weiß-ich-wieviel eines unserer BW-Ausbilder während der Grundausbildung ein: "Herr Stabsunteroffizier, ich habe ein Anliegen" - "Ja, macht nichts, meiner steht auch nicht den ganzen Tag" Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted August 8, 2008 Report Share Posted August 8, 2008 Das nun wiederum ist deine eigene, recht dilletantische Interpretation des Schildes "Anlieger frei", die in keinem OWI-Verfahren Bestand haben wird.Doch, nicht umsonst heißt es im Volksmund "Anlüger frei". Wenn man sich was plausibles überlegt, geht das auf jeden Fall durch. Dazu reicht es schon, wenn ich zu einem in der Straße gelegenen Kiosk will und dann bei der Anfahrt feststelle, dass der geschlossen hat. Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted August 8, 2008 Report Share Posted August 8, 2008 Das nun wiederum ist deine eigene, recht dilletantische Interpretation des Schildes "Anlieger frei", die in keinem OWI-Verfahren Bestand haben wird.Doch, nicht umsonst heißt es im Volksmund "Anlüger frei". Wenn man sich was plausibles überlegt, geht das auf jeden Fall durch. Dazu reicht es schon, wenn ich zu einem in der Straße gelegenen Kiosk will und dann bei der Anfahrt feststelle, dass der geschlossen hat. Bingo! Quote Link to post Share on other sites
lemon 0 Posted August 8, 2008 Report Share Posted August 8, 2008 Anlieger nach WikipediaHab ich was verpasst? Gemäss deutscher Sprache sind Anlieger Grundeigentümer oder Anwohner an dieser Strasse; soweit so gut Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen Anliegern befahren werden dürfen....Wer ist jetzt der Anlieger? Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind Anlieger Personen „...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen.Aha, jetzt sind die Besucher die Anlieger Dabei ist es unerheblich ..... blablabla .... Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“ (BayObLG VRS 33,...aha, jetzt ist der Anlieger wieder der Besuchte immer diese Bayern Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 8, 2008 Author Report Share Posted August 8, 2008 Das nun wiederum ist deine eigene, recht dilletantische Interpretation des Schildes "Anlieger frei", die in keinem OWI-Verfahren Bestand haben wird. Ich beziehe mich hier auf ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter meines Straßenverkehrsamtes. Er stellt die Schilder auf. Daher nehme ich an, dass er weiß, was sie bedeuten.War bestimmt der, der oben das Schild aufgestellt hat. Entschuldigung aber den konnte ich mir jetzt nicht vergneifen. Die Definition in der Verwaltung ist eigentlich Anlieger= Alle Grundstückseigentumer deren Grundstück an der Straße anliegt. Es würden somit eigentlich selbst Anwohner ausgeschlossen, wenn man das Schild strikt nach der definition anwenden würde. @ModKönnte jemand mal bitte in der Subunterschrift den Rechtschreibfehler im letzten Wort ausbessern. Danke Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted August 8, 2008 Report Share Posted August 8, 2008 Die Definition in der Verwaltung ist eigentlich Anlieger= Alle Grundstückseigentumer deren Grundstück an der Straße anliegt. Es würden somit eigentlich selbst Anwohner ausgeschlossen, wenn man das Schild strikt nach der definition anwenden würde. ???? Alle Grundstückseigentumer deren Grundstück an der Straße anliegt.... wären das nicht Anwohner? Anlieger ist doch eigentlich jeder - man muß sich nur eine gute Ausrede einfallen lassen wenn man erwischt wird Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 8, 2008 Author Report Share Posted August 8, 2008 Anwohner (neuerdings Bewohner) sind alle die in der Straße wohnen, also auch Mieter, Verwandte des Eientümers etc. Im Straßenverkehrsrecht ist allerdings der Anliegerbegriff sehr weit und mit der oben gebräuchlichen Definition "aufgeweicht" worden. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 17, 2008 Author Report Share Posted November 17, 2008 Irgendwie scheint der gute Mann oder die Frau wieder tätig gewesen zu sein. B 91 zwischen Weißenfels und Merseburg kurz nach der Abfahrt Leuna an einen Mast in folgender Reihenfolge Muss man den Mast von oben lesen, würde das die 80 aufheben. Ich denke eher das , sollte ein Ende Überholverbot sein, da dieses zuvor angeordnet war. Leider hatte ich keine Zeit für ein Bild. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 18, 2008 Report Share Posted November 18, 2008 an einen Mast in folgender Reihenfolge Na das fällt ja wohl eindeutig unter unklare Beschilderung, welche nicht zu Lasten des VT gehen darf. Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted November 18, 2008 Report Share Posted November 18, 2008 ....Diese Straße darf jeder befahren, der ein Anliegen hat.... schöne Interpretation bezüglich Anlieger muss ich mir merken..... Und es geht ja noch weiter. Irgenwo hier im Forum hatten wir da schon mal ne Diskussion drum. Ich weiß nicht mehr ob es die B224 in Essen, oder eine andere Strasse i.d. Nähe mit ähnlicher Beschränkung war. Die Beschränkung sieht folgendes vor: LKWs durften zu bestimmten (Tages)Zeiten die B nicht benützen -Anlieger frei. (wg. Feinstaub). So weit, so klar. Nur gab es eine Verwaltungsanordnung (o.Ä) von der dortigen Verwaltung, die aber dennoch LKWs zu lies, die irgendwo dorthin mussten. Zweck war wohl nur, den LKW-Durchgangsverkehr von einer BAB zur anderen BAB, der quer druch die Stadt führte, zu unterbinden. Und ich Depp bin immer zig Km Umweg gefahren, um zum Kunden zu gelangen. Als ich dann von der Anordnung hörte, musste ich da aber nimmer hin. So kann man auch Anlieger definieren. Sehe ich auch so. Diese Straße darf jeder befahren, der ein Anliegen hat.Nö, nach der Schilderanordnung dürfte dort gar keiner durchfahren. Denn das -Anlieger frei- bezieht sich ja lediglich auf das Schild mit den 2,8t. Gruß Hawk Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted November 18, 2008 Report Share Posted November 18, 2008 Und es geht ja noch weiter. Irgendwo hier im Forum hatten wir da schon mal ne Diskussion drum.Ahh...hier wars. B1 D'mund. Durchgangsverkehr für LKW >7,49t gesperrt. Anlieger -im Umkreis von 75Km- frei.So definiere ich Anlieger. Gruß Hawk Quote Link to post Share on other sites
Masterhermie 0 Posted November 21, 2008 Report Share Posted November 21, 2008 heute gesehen im schönen Unterfranken B469 Richtung Miltenberg: und darunter ein Überholverbot, Was denn nun Quote Link to post Share on other sites
jd6012 0 Posted November 21, 2008 Report Share Posted November 21, 2008 Macht doch Sinn? Alle Streckenverbote, die bis hier hin galten, werden aufgehoben und ab hier gilt ein Überholverbot. Weniger Sinn würde es ergeben, wenn das Überholverbot oben stünde Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 21, 2008 Report Share Posted November 21, 2008 Ne, macht keinen Sinn. hebt auch alle Überholverbote auf.Will man nur Geschwindigkeitbegrenzungen aufheben, ist das mit der Zahl drin zu verwenden. Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted November 22, 2008 Report Share Posted November 22, 2008 Will man nur Geschwindigkeitbegrenzungen aufheben, ist das mit der Zahl drin zu verwenden.Und wenn vorher kein Überholverbot bestand, und erst ab da beginnen soll? Gruß Hawk Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 22, 2008 Report Share Posted November 22, 2008 Auch dann würde ich es so sehen, damit es keine unklare Beschilderung wird.Müsste aber nachlesen, was dazu in den Richtlinien steht. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 22, 2008 Report Share Posted November 22, 2008 Das sehe ich so wie dagegen: das Tempolimit mit eingetragener Geschwindigkeit im Verkehrszeichen aufgehoben, und das Überholverbot neu angeordnet werden. Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted November 22, 2008 Report Share Posted November 22, 2008 Auch dann würde ich es so sehen, damit es keine unklare Beschilderung wird.Müsste aber nachlesen, was dazu in den Richtlinien steht.„Die Zeichen 201, 278 bis 282 und 350 dürfen mit anderen Verkehrszeichen nicht kombiniert werden.“ [VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen] sowie „Die Zeichen dürfen nicht in Kombination mit anderen Zeichen gezeigt werden.“ [VwV-StVO zu den Zeichen 278 bis 282 Ende der Streckenverbote] Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 22, 2008 Report Share Posted November 22, 2008 Na dann lag ich ja gefühlsmäßig völlig richtig. Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted December 22, 2008 Report Share Posted December 22, 2008 außerorts oder innerorts? anmerkung: das linke ortsschild ist eine andere stadt wie die aufm rechten Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 22, 2008 Author Report Share Posted December 22, 2008 Das gibt es hier in der Region öfter, wobei beide Schilder auf gleicher Höhe stehen. Da endet halt eine Ortschaft und eine neue beginnt. Da war wohl früher kein Platz das Endeschild vorher aufzustellen. Irgendwie scheint der gute Mann oder die Frau wieder tätig gewesen zu sein. B 91 zwischen Weißenfels und Merseburg kurz nach der Abfahrt Leuna an einen Mast in folgender Reihenfolge Die 80 sind jetzt weg. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted December 22, 2008 Report Share Posted December 22, 2008 Da war wohl früher kein Platz das Endeschild vorher aufzustellen.Jede Menge - weswegen mein Verdacht dahin geht, die Stadtgrenze verliefe dort schräg über die Fahrbahn... lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted March 5, 2009 Report Share Posted March 5, 2009 korrekt oder nicht? angesichts der reisewelle der kröte, sind hier wieder vermehrt schilder aufgestellt worden. - ganz oben ein gefahrzeichen ähnlich Z142 nur mit frosch drin.- darunter zusatzschild mit textinhalt: krötenwanderung von 19-6 uhr- tempolimit (XX) die intention ist klar, aber rein rechtlich korrekt? noch diffiziler jedoch die kompletten trichter: an den meisten stellen ist das o.g. schild mit zHg 70 als xx - danach kommen noch ein loses und ein . da ohne zusatz, müsste man hier also grundsätzlich 30 fahren. hätte man hier chancen sich rauszureden, da die trichterwirkung hier eigentlich offensichtlich ist und man sich somit auf das gefahrschild bei dem ersten schild beziehen kann? anderer fall: erst , dann , dann der o.g. aufbau mit als xx hier müsste man also grundsätzlich 50 fahren, egal zu welcher zeit. Quote Link to post Share on other sites
Guest TetraMin Posted August 20, 2009 Report Share Posted August 20, 2009 Ich finde diese Kombination sehr interessant. 21m vor dem Ortschild...De Facto werden hier nur die 70 aufgehoben, da das Überholverbot ordnungsgemäß im Hintergrund [hinter dem Vorfahrtsschild] wiederholt wird. Allerdings ist durch das Einhalten des Abstandes zum Schild die Messsstelle in der kurzen Ortsdurchfahrt nicht bedienbar. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 20, 2009 Report Share Posted August 20, 2009 Würde mal glatt behaupten, gehört zu einer Baustelle oder einem anderen temporären Streckengebot. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 20, 2009 Report Share Posted August 20, 2009 Sieht so aus. Auf dem Bild kann man erkennen, daß der Mast nicht im Boden eingegraben ist sondern auf einem transporablen Sockel steht. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest TetraMin Posted August 20, 2009 Report Share Posted August 20, 2009 Ich war ja die Straße selber gefahren, da war keine Baustelle. Und wenn, dann war sie komplett geräumt. Der Tip bezüglich des Schildes kam ja vom Messpersonal, dass sich darüber amüsierte. Ich schau einfach nächste Woche nochmal Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted August 20, 2009 Report Share Posted August 20, 2009 Jetzt sind nur noch die regulären Schilder da, bis auf dieses... Da hatte wohl der Baustellenabbautrupp nach dem Einsammeln des vorhergehenden Schildes Feierabend... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 7, 2013 Author Report Share Posted September 7, 2013 Mal wieder etwas zum rätseln. Was wollte der Aufsteller hier regeln. Es handelt sich um eine Nebenzufahrt zu einem großen Supermarktparkplatz. Die anderen Zufahrten sind ohne Beschränkungen nutzbar. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 7, 2013 Report Share Posted September 7, 2013 Ist doch klar, gilt nur für Lkwfahrer mir Handicap. Die haben wahrscheinlich dort keine Rollstuhlrampe. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted September 7, 2013 Report Share Posted September 7, 2013 Hallo, Gast225, ist doch ganz klar: Es musste ein neues Verkehrszeichen aufgestellt werden. Der sparsame Schilderaufsteller hat einfach das alte Schild, das sich über dem Rollstuhlfahrerschild befand und nicht mehr gebraucht wurde, entfernt und das neue Schild angebracht. Die Schrauben des unteren Schildes konnte er mangels passendem Werkzeug nicht lösen und kommt deshalb nächste Woche wieder, um dieses zu entfernen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 7, 2013 Author Report Share Posted September 7, 2013 (edited) So ähnlich hatte ich auch gedacht. Über den Rollstuhlschild war vorher ein Einfahrt verboten Schild. Dieses wurde gewechselt und durch das Lkwschild ersetzt. Oder es soll Transporterfahrer mit Lkwzulassung und Rollstuhlnutzung das Befahren erlauben. Aufgrund der anderen Zufahrten aber irgendwie sinnlos. Edit:Hier mal die Stelle (Erfurt, Hinter den Wänden)http://goo.gl/maps/u7G8D Edited September 7, 2013 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 9, 2013 Report Share Posted September 9, 2013 Es musste ein neues Verkehrszeichen aufgestellt werden. Der sparsame Schilderaufsteller hat einfach das alte Schild, das sich über dem Rollstuhlfahrerschild befand und nicht mehr gebraucht wurde, entfernt und das neue Schild angebracht. Die Schrauben des unteren Schildes konnte er mangels passendem Werkzeug nicht lösen und kommt deshalb nächste Woche wieder, um dieses zu entfernen. Ich wuerde eher meinen, dass die Arbeitsanweisung nicht explizit auffuehrte, dass das untere Schild auch zu entfernen ist, die Rede war nur vom 'Einfahrt verboten'-Schild. Demzufolge wird das untere Schild erst entfernt, nachdem die entsprechende Arbeitsanweisung in fuenf Durchschlaegen mit Unterschrift vom Personalrat offiziell abgesegnet ist. Es kann also noch dauern...... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 9, 2013 Author Report Share Posted September 9, 2013 Wundern würde mich dies nicht. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 30, 2013 Author Report Share Posted September 30, 2013 So die Landeshauptstadt Erfurt hat sich zurückgemeldet und das innerhalb eines Arbeitstages. Sehr vorbildlich in meinen Augen. Sehr geehrter Herr Gast225 vielen Dank für Ihre Info. Das von Ihnen beschriebene Schild befindet in einem Teil der Straße, der nicht öffentlich gewidmet ist. Somit sind wir nicht der Straßenbaulastträger. Wir folgen aber Ihrer Meinung, dass diese Schilderkombination sicher einzigartig in EF ist und so auch keinen Sinn macht mit freundlichen GrüßenXXX Daten des Zitates anonymisiert Ich schreibe mal zurück, ob sie mir den Straßenbaulastträger mitteilen dürfen. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted September 30, 2013 Report Share Posted September 30, 2013 Hier kann man sein Fahrzeug ab der Aufhebung der bis zum OE mal so richtig ausreizen... http://blitzer-sachsen.de/s/cc_images/cache_2441842443.jpg?t=1379108586 Quote Link to post Share on other sites
Cabriojanni 26 Posted October 22, 2013 Report Share Posted October 22, 2013 Könnt Ihr mir bitte sagen wie schnell ich jeweils bei beiden Kombinationen auf der BAB fahren darf, wenn diese bis zum Horizont frei ist und auch Nichts den Anschein eines Staus erweckt. 1. http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_274.gifhttp://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/40/40_124.gif 2. http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_274.gifhttp://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1006-38.gif Danke. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 22, 2013 Author Report Share Posted October 22, 2013 Hier kann man sein Fahrzeug ab der Aufhebung der bis zum OE mal so richtig ausreizen... http://blitzer-sachsen.de/s/cc_images/cache_2441842443.jpg?t=1379108586 Sieht man recht häufig. Auch in der umgekehrten Kombination, also vorher 30 und 20 Meter vor dem Schild dann 50.Könnt Ihr mir bitte sagen wie schnell ich jeweils bei beiden Kombinationen auf der BAB fahren darf, wenn diese bis zum Horizont frei ist und auch Nichts den Anschein eines Staus erweckt. 1. http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_274.gifhttp://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/40/40_124.gif 2. http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_274.gifhttp://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1006-38.gif Danke.Alle an einem Mast? Quote Link to post Share on other sites
Cabriojanni 26 Posted October 22, 2013 Report Share Posted October 22, 2013 Ja, jeweils beide (nicht vier) Schilder an einem Mast Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 22, 2013 Author Report Share Posted October 22, 2013 Was war oben und was unten. Lass dir doch nicht alles aus der Nase ziehen. Quote Link to post Share on other sites
Cabriojanni 26 Posted October 22, 2013 Report Share Posted October 22, 2013 Die Geschwindigkeitsbegrenzung oben und das 2. Zeichen unten drunter. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted October 22, 2013 Report Share Posted October 22, 2013 Hallo, Handysammler, Hier kann man sein Fahrzeug ab der Aufhebung der bis zum OE mal so richtig ausreizen... wie schnell dürftest Du in dem Bereich denn fahren, um Dein Vehikel auszureizen (lassen wir das "können" einfach mal weg)? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted October 22, 2013 Report Share Posted October 22, 2013 wie schnell dürftest Du in dem Bereich denn fahren, um Dein Vehikel auszureizen (lassen wir das "können" einfach mal weg)? , da außerorts, wie erkennbar sein dürfte. Quote Link to post Share on other sites
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