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CaptHawkeye

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  1. Aus gegebenem Anlass krame ich diesen alten netten Fred mal wieder hervor. Der Bundesverband für Medizintechnologie hat sich ja mal wieder was nettes ausgedacht, um für seine Mitglieder, nämlich die Hersteller, Umsatz zu generieren. Änderung der DIN-Norm für Verbandkästen, (Vk) gültig seit dem 01.01.2014. ->Zusatzmaterial muß rein. Also, klar ist uns ja allen bereits, dass die Verfallsdaten von einigen Produkten nicht zur Unzulässigkeit des Vk führt. Der ADAC führt dazu aus, dass auch über das Jahresende hinaus alte Vk bis zum erreichen des Verfalldatums benutzt werden dürfen (also noch n
  2. Das kommt halt ganz darauf an, wie der AHB verschickt wurde. Als normaler Brief oder schon als Einschreiben.... gruß Hawk
  3. ??? ??? Wenn beim Spurwechsel der Sicherheitsabstand deutlich zu klein ist, darf man grundsätzlich auch bremsen??? So zumindest deine Aussage, und wie sie zu verstehen ist. gruß Hawk
  4. ...klar passiert auch mir das immer wieder,aber das ist ein anderes Thema, nähmlich dieses: ...leider will es der Gesetzgeber so. Die Maßgabe mit dem Sicherhaitsabstand hat aber dennoch durchaus seine Berechtigung. Bei letzterem von dir stimme ich dir auch zu, trotzdem hat der TE aber den Sicherheitsabstand nicht nur um 35cm zu kurz gehalten....und das wohl auch über eine längere Distanz. gruß Hawk
  5. Kann meinetwegen auch gelöscht werden. Immer diese Bobbycarfahrerfragen.... gruß Hawk
  6. Es waren 44,10m zu wenig....und somit zurecht 3 Punkte un nen Monat Fvb!Die restlichen Fragen wurden ja schon beanwortet. gruß Hawk
  7. Ach Bluey, wärest du der Mopedfahrer gewesen, dann wärst du doch der erste gewesen, der ne Punktwendung gemacht hätte, um den Überholer noch nach zu jagen.... .... .... .... gruß Hawk
  8. Lies meinen Beitrag noch mal genau, dann wirst auch du vielleicht erkennen, daß ich hier von einer gut ausgebauten Bundesstr. rede, auf der (theoretisch) 4PKW's nebeneinander fahren könnten.Und Fantasie braucht man für solche Manöver nicht. Es gibt sogar Regionen in D, da hat es sich auf solchen Strassen 'eingebürgert', daß langsamer fahrende KFZ (und hiermit meine ich jetzt auch mal LKW's, nicht nur landwirtsch. FZ), quasi grundsätzlich bei Verkehr a.d. Seitenstreifen ausweichen, wobei der Gegenverkehr dies ebenfalls 'selbstverständlich' auch macht, um Überholvorgänge trotz Gegenverkehr zu er
  9. Für beide male: daumen hoch (haben wir hier keinen DaumenHochSmilie?) gruß Hawk
  10. 1. ausreichend Platz??? IMO liegt hier klar eine Gefährdung vor. 2. wenn es für dich wirklich eine gefährliche Situation war, dann solltest du das machen. Ich selber habe auch schon in so ähnl. Situationen überholt, obwohl Gegenverkehr duch Motoradfahrer/PKW bestand. Allerdings waren das dann Bundesstrassen mit Seitenstreifen, wo zum einen der LKW den Seitenstreifen mit benutzte, und wo mir zum anderen der Gegenverkehr eindeutig durch sein Fahrverhalten den Platz zum überholen gegeben hat, oder ich habe durch Blinker und Lichthupe den Gegenverkehr über mein Vorhaben Zeichen gegeben, sodaß er
  11. Sind schon wieder Ferien? Ach ja, ein paar Bundesländer hats ja schon... gruß´Hawk
  12. Ob verkehrsberuhigt oder nicht, ist doch völlig schnuppe. Sachlage ist so: Strasse und Einfahrt. Wer hat da wohl Vorfahrt? Oder ist dein v-Bereich keine Strasse sondern ein Platz? gruß Hawk
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