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Fahrer Verreisst Steuer.wer Ist Schuld?


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Hallo,

am Sonntag morgen fuhr ich mal wieder auf meiner jahrelangen Hausstrecke A 31 Emstunnel - Bottrop.

Wie Ihr sicherlich wisst, ist diese Autobahn zum einen auf langen Pasagen schnurgerade,zum anderen zu bestimmten Zeiten so gut wie leer.

 

Im Raum Dörpen /Haren war ich gegen 7.30 ganz allein auf der Bahn. Am Horizont sah ich ein Auto.

Ich näherte mich auf der rechten Fahrbahn mit ca. 220 km/h. Konnte feststellen,daß der Vordermann auf der linken Spur fuhr.Ich blieb auf meiner Fahrbahn,fuhr sogar ziemlich weit rechts. Ich merkte,daß

mein PKW eine hohe Überschussgeschwindigkeit hatte.

Rechts vorbeifahren mach ich nicht. Also fuhr ich ca.300-400 m hinter dem links fahrenden Golf rüber

auf seine Fahrbahn.

 

Mit der ganzen Überschußgeschwindigkeit -der Golf fuhr höchstens 110-120 km/h- lief ich auf ihn auf,ging voll in die Eisen und betätigte im Dauerton meine "legale Doppelton"-Hupe. (Lichthupe bzw. Blinker nutze

ich nicht.Wenn was gegen "Penner" hilft ist es die Hupe). :vogelzeig:

 

Währenddessen unterschritt ich-wie zulässig- für den Brems -und Hupvorgang kurz den Sicherheitsabstand,ließ mich aber sofort zurückfallen.

Was macht die Schnarchnase: Vor Schreck reisst er das Steuer nach rechts,sein Auto schaukelt sich auf und ich sah ihn schon abfliegen.

Über alle drei Fahrbahnen-inkl.Standstreifen torkelte er mit seiner Karre rum, bekam die Fuhre schließlich im Bereich des Standstreifens unter Kontrolle.Ich fuhr an ihm vorbei,sah noch im Rückspiegel wie er auf dem Standstreifen anhielt und machte mich von dannen.

 

Das war nun schon das x-te Mal,daß sich Linksfahrer auf der A 31 erschrecken. Tritt oft auf, wenn die Bahn leer ist. Weil die Linksschleicher nicht in den Rückspiegel gucken. Meist erst dann,wenn man sie mit der Hupe wach macht.

Wer ist eigentlich schuld,wenn so ein Fall wie geschildert in einem Unfall endet?

 

Gruß Kühli

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Ich denke man trägt zumindest dann eine gewisse Mitschuld, wenn man mit hohem Tempo (ich glaube sogar ab 130 km/h) irgendnen Unfall verursacht. Im Ernstfall ist es sicherlich schwierig nachzuweisen, was jetzt konkret passiert ist... siehe A5-Unfall. Man kann nur hoffen, daß uns sowas erspart bleibt. Die Strecke kenne ich übrigens sehr gut. Vor ein Paar Monaten ist mir da bei ca. 240 km/h ein Rentner vor den Bug gehüpft. Der fuhr auf die Bahn und ist ldirekt inks rüber, obwohl weit und breit kein Auto zu sehen war. Ich weiß nicht was in deren Köpfen vorgeht. Aber eins weiß ich: Mit 240 im ABS-Regelbereich rumzufahren macht nur sehr wenig Spaß.

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Hallo Goose,

 

so einfach kann man sich das nicht machen.

1. Ein Autofahrer der durch eine Hupenbetätigung eines hinter ihm fahrenden Überholabsicht

anzeigenden aus Schreck und schlechtem Gewissen plötzlich das Steuer verreißt,weil er auf der falchen Fahrbahn ertappt wird,sollte nicht am Strassenverkehr teilnehmen dürfen.

2. Viele fahren auf dieser AB links, weil rechts teilweise die Fahrbahn welliger ist. Wenn dann kilometerweit

kein Auto von hinten kommt schauen sie einfach nicht mehr zurück. Da kann man 20km

hinterherfahren ohne daß manch einer 'nen Blick in den Spiegel wirft. Die bleiben ja nicht aus Sturheit oder Bosheit links. Dir bleibt dann nix anderes übrig als mal etwas näher aufzufahren und dich bemerkbar zu machen.Ich bin auch schon einige Male rechts rüber gezogen und habe mich auf gleicher HÖhe bemerkbar gemacht.Fast alle fahren dann nach rechts. Manch einer hat sich auch schon entschuldigt.

3. Ich bin im Gegensatz zu Turbo-Rolf auch nicht auf dem Gas stehen geblieben,sondern hab' mich zurückfallen lassen. Der Vordermann fühlte sich einfach in seinem Fehlverhalten ertappt und hat überreagiert.In jeder Fahrschule lernt man,daß beim schnellen Richtungswechsel ein abruptes Verreissen des Lenkrads zur Instabilität des Fahrzeugs führen kann und man sanft lenken soll.

Gruß Kühli

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Manchmal könnte es echt so einfach sein....wenn du einfach nur auf deiner spur geblieben wärst hättest weder du abbremsen müssen und so deinen persönlichen Zeitverlust vermieden- und der Schläfer hätte dich erst bemerkt wenn du schon am Horizont an ihm vorbei bist und auch er hätte durch sein eselsdummes Geschaukel auch keine Gefahr für sich und andere dargestellt.

 

Gerade wenn alles so frei- alles so einfach ist- mal die eigene Fahrmethodik überdenken.

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mit ca. 220 km/h
Also eine relativ hohe Geschwindigkeit.

 

-der Golf fuhr höchstens 110-120 km/h-

 

Macht !!100km/h!! Geschwindigkeitsüberschuss.

 

lief ich auf ihn auf,ging voll in die Eisen
Wie wärs einfach mit rechzeitig Gas wegnehmen und dann mit einer geringeren Überschussgeschwindigkeit überholen?

 

im Dauerton meine "legale Doppelton"-Hupe

 

Die Hupe ist auch gleichzeitig ein Warnsignal und wurde vom Vorrausfahrenden wohl als "Wenn du nicht weggehst fahr ich dir hintendrauf (wieso auch immer)" verstanden.

 

Der Vordermann fühlte sich einfach in seinem Fehlverhalten ertappt und hat überreagiert

 

Er fühlte sich nicht ertappt, sondern schlicht und einfach durch dich gefährdet und das völlig zurecht. Ob man deswegen das Steuer verreißen muss steht auf einem anderen Blatt.

 

 

Wieder ma einer, der nicht kapiert hat, dass die Autobahn kein Kindergarten ist. Schleicher gibts überall, aber anstatt dass man rechts überholt, wenn schon frei ist oder eben nen Moment wartet, nein lieber schön dicht auffahren und nebenbei noch völlig unnötig die wahrscheinlich nicht legale Hupe (Doppeltöner sind soweit ich weiß verboten) anwerfen, damit auch ja aus einer völlig ungefährlichen und völlig harmlosen Situation eine Gefährdung entsteht. :vogelzeig::geil::D:D

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Doppeltöner sind soweit ich weiß verboten

 

Nee nee, die Zweiklang-Fanfaren sind bei den meisten Fz Standard (zumindest im etwas gehobenen Bereich). Mehrklang-Fanfaren mit "Melodie" (wie im Stadion) sind dagegen verboten.

 

Zum Thema: Eine evtl. Schuldfrage dürfte nur unter genauer Betrachtung der konkreten Umstände möglich sein, insbesondere die Frage nach der "kurzzeitigen Unterschreitung des SA" erscheint mir problematisch. Wenn Du dem Penner volle Kanne "kurzzeitig" hinten derart auffährst, dass er im Rückspiegel Deine Augenfarbe erkennen kann :vogelzeig: , dann werden Dir wohl ´ne Menge Richter eine Turbo-Rolf-Lektion erteilen.

 

Und da Du - für den Fall der Fälle - keine Video-Aufzeichnung hast, würde im Zweifel hier vermutlich nicht für den Angeklagten entschieden, sondern mit dem Mainstream der veröffentlichten Meinung - also gegen den bösen Raser.

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Das hat man doch bei dem Unfall auf der A5 gesehen.

Wenn er auf dem Standstreifen stand, weil er durch die Aktion einen Schaden am Fahrzeug hatte, hast du eine Verkehrsunfallflucht begangen.

 

Gruß

Goose

warum? hupen ist erlaubt

 

der schnarchnase gehört der führerschein weg, wenn sie erstmal selbst gegen gewisse regeln verstößt und dann noch so schreckhaft ist

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Guest Simineon

Das hat man doch bei dem Unfall auf der A5 gesehen.

Wenn er auf dem Standstreifen stand, weil er durch die Aktion einen Schaden am Fahrzeug hatte, hast du eine Verkehrsunfallflucht begangen.

 

Gruß

Goose

warum? hupen ist erlaubt

 

der schnarchnase gehört der führerschein weg, wenn sie erstmal selbst gegen gewisse regeln verstößt und dann noch so schreckhaft ist

 

Ob und wem die Pappe zu lochen ist, das würde ein Richter entscheiden können, Fakt ist aber .. wenn durch diese Aktion ein Schaden entstanden ist, dann hat der Drängler auch noch eine Verkehrsunfallflucht begangen.

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Das hat man doch bei dem Unfall auf der A5 gesehen.

Wenn er auf dem Standstreifen stand, weil er durch die Aktion einen Schaden am Fahrzeug hatte, hast du eine Verkehrsunfallflucht begangen.

 

Gruß

Goose

warum? hupen ist erlaubt

 

der schnarchnase gehört der führerschein weg, wenn sie erstmal selbst gegen gewisse regeln verstößt und dann noch so schreckhaft ist

Wenn man sich auf Gesetzestexte beruft, dann sollte man diese auch kennen :vogelzeig:

Kühli schrieb:

lief ich auf ihn auf,ging voll in die Eisen und betätigte im Dauerton meine "legale Doppelton"-Hupe.

§ 5 (5) StVO: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

 

Der Übergang zur Nötigung ist fließend.

Wenn ich also mit erheblicher Überschussgeschwindigkeit auf einen anderen auffahre, in letzter Sekunde stark bremse und dauerhaft hupe, dann kann das durchaus als Nötigung ausgelegt werden. Ebenso kann der Vordermann aus dieser Situation heraus annehmen, daß das Hupen als Warnsignal zu verstehen ist, daß man nicht mehr rechtzeitig seine Geschwindigkeit anpassen kann.

Kommt es hier zu einem Unfall, so hat das Verhalten von Kühli zweifellos zu diesem Beigetragen, fährt er dann weiter, obwohl der den Unfall bemerkt hat, begeht er eine Unfallflucht.

 

Gruß

Goose

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Kommt es hier zu einem Unfall, so hat das Verhalten von Kühli zweifellos zu diesem Beigetragen, fährt er dann weiter, obwohl der den Unfall bemerkt hat, begeht er eine Unfallflucht.

Mal etwas weiter abstrakt ausgeholt.

Auffahren und dauerhupen um den anderen VT zur Flucht von dem Fahrstreiefen zu drängen geschieht vorsätzlich. Kommt es dann zum Schaden, dürfte Grenze zum Unfall fließend sein, denn es wird ja in kauf genommen das der andere zu Schaden kommt. Gilt das dann noch als Unfall?

 

MfG.

 

hartmut

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Der Übergang zur Nötigung ist fließend.

Wenn ich also mit erheblicher Überschussgeschwindigkeit auf einen anderen auffahre, in letzter Sekunde stark bremse und dauerhaft hupe, dann kann das durchaus als Nötigung ausgelegt werden. Ebenso kann der Vordermann aus dieser Situation heraus annehmen, daß das Hupen als Warnsignal zu verstehen ist, daß man nicht mehr rechtzeitig seine Geschwindigkeit anpassen kann.

Kommt es hier zu einem Unfall, so hat das Verhalten von Kühli zweifellos zu diesem Beigetragen, fährt er dann weiter, obwohl der den Unfall bemerkt hat, begeht er eine Unfallflucht.

 

Gruß

Goose

Das ist durchaus schluessig dargelegt!

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Kommt es hier zu einem Unfall, so hat das Verhalten von Kühli zweifellos zu diesem Beigetragen, fährt er dann weiter, obwohl der den Unfall bemerkt hat, begeht er eine Unfallflucht.

Mal etwas weiter abstrakt ausgeholt.

Auffahren und dauerhupen um den anderen VT zur Flucht von dem Fahrstreiefen zu drängen geschieht vorsätzlich. Kommt es dann zum Schaden, dürfte Grenze zum Unfall fließend sein, denn es wird ja in kauf genommen das der andere zu Schaden kommt. Gilt das dann noch als Unfall?

 

MfG.

 

hartmut

Ja, denn ein Unfall i.S.d. amtlichen Definition ist ein plötzliches, zumindest von einem Beteiligten ungewolltes Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das zur Tötung oder Verletzung eines Menschen oder zu einer nicht völlig belanglosen Sachbeschädigung führt und ursächlich mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs in Zusammenhang steht.

 

Gruß

Goose

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andere müssen ja sogar ein auto beherrschen können, wenn drauf geschossen wird
Wenn sie dabei getroffen werden, genügt das als Entschuldigung....

 

Ob der andere zum Führen eines KFZ ungeeignet ist, wird man wohl nur beurteilen können, wenn man die Situation aus seinem Blickwinkel heraus wahrgenommen hat.

 

Allerdings ergeben sich aus meiner Sicht aus der Schilderung des TE heraus Zweifel an seiner Geeignetheit. Ein derart aggressiver Fahrstil könnte, wenn er denn festgestellt und der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt würde, durchaus zu einer Überprüfung der charakterlichen Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen führen.

 

Gruß

Goose

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andere müssen ja sogar ein auto beherrschen können, wenn drauf geschossen wird
Wenn sie dabei getroffen werden, genügt das als Entschuldigung....

 

Ob der andere zum Führen eines KFZ ungeeignet ist, wird man wohl nur beurteilen können, wenn man die Situation aus seinem Blickwinkel heraus wahrgenommen hat.

 

Allerdings ergeben sich aus meiner Sicht aus der Schilderung des TE heraus Zweifel an seiner Geeignetheit. Ein derart aggressiver Fahrstil könnte, wenn er denn festgestellt und der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt würde, durchaus zu einer Überprüfung der charakterlichen Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen führen.

 

Gruß

Goose

ist mir klar, dass es so laufen würde... eben daran krankts ja hier auch ganz gewaltig...

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Zum 1. Beitrag:

 

Das Gleiche ist mir vor einiger Zeit auch passiert. AB Berlin - Rostock, Sonntag morgen, :vogelzeig: Abschnitt,

:geil: drauf, alle 10km ein Auto. Ein Kombi, vollgepackt bis ans Limit, taucht am Horizont auf der linken Spur auf. Er mit :D , bremse runter. Versuche mich, durch rechts und links halten in der Spur, zu erkennen zu geben. Das Spiel geht so ~2 Minuten. Plötzlich wacht er auf und reißt das Steuer apruppt nach rechts. Er fängt die Fuhre nach einigen Schlingern. Weiter gehts.

 

Anderer Fall:

Gleiche Ausgangssituation, AB 2spurig + Standstreifen, ich bremse nicht, fahre von der 2. Spur über 1. Spur, benutze kurz den Standstreifen. Vorbei. Blicke in den Spiegel, aha, Schnachnase bleibt weiter in der 2ten, hat scheinbar 0,nix mitbekommen, schläft gemütlich weiter.

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genauso könnte man sagen: wo hat kühli nun den anderen gefährdet? dass auf autobahnen auch noch andere (eventuell sogar schnellere :vogelzeig: ) autos unterwegs sind, damit sollte man doch rechnen, wenn man auto fährt.

 

aus der beschreibung des TE kann ich nicht erkennen, dass er ihm so dermaßen dicht drauf gefahren ist, dass dieser angst haben hätte müssen

 

 

 

aber so oder so:

 

hier sind wir wieder bei ursache und wirkung: gäbe es den behinderer nicht, gäbs auch kein gefährder... so wird also das opfer zum täter

 

 

 

und der TE hätte sich eben gar nicht anders verhalten müssen, bzw gar nicht verhalten müssen, wenn herr penner sich richtig verhalten hätte

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... so wird also das opfer zum täter

Wieso steht mir jetzt das Wasser in den Augen :D ich zerfließe in Mitleid. :cop01:

und der TE hätte sich eben gar nicht anders verhalten müssen, bzw gar nicht verhalten müssen,
Hat er sich wirklich so verhalten müssen :geil:

findest Du so ein Verhalten in Ordnung. :D

Da hätte es auch andere Möglichkeiten gegeben. :vogelzeig:

 

wenn herr penner sich richtig verhalten hätte

Da haben wir es, einer hat ein Fehlverhalten, und das rechtfertigt natürlich jedwegliche Gefährdung.

 

MfG.

 

hartmut

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genauso könnte man sagen: wo hat kühli nun den anderen gefährdet? dass auf autobahnen auch noch andere (eventuell sogar schnellere ) autos unterwegs sind, damit sollte man doch rechnen, wenn man auto fährt.
Richtig, aber die AUtobahnrichtgeschwindigkeitsverordnung ist dir bekannt, oder? Und auch die gängige Rechtssprechung, nach der man bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit nur dann keine (Teil-)Schuld bekommt, wenn der Unfall mit den gleichen Folgen auch nachweislich unter Einhaltung der Richtgeschwindigkeit entstanden wäre (hier kommt es zu einer Beweislastumkehr)

 

aus der beschreibung des TE kann ich nicht erkennen, dass er ihm so dermaßen dicht drauf gefahren ist, dass dieser angst haben hätte müssen
Das stellt sich mir anders dar:
[...]Ich näherte mich auf der rechten Fahrbahn mit ca. 220 km/h. Konnte feststellen,daß der Vordermann auf der linken Spur fuhr.Ich blieb auf meiner Fahrbahn,fuhr sogar ziemlich weit rechts. Ich merkte,daß

mein PKW eine hohe Überschussgeschwindigkeit hatte.

Rechts vorbeifahren mach ich nicht.

Also fuhr ich ca.300-400 m hinter dem links fahrenden Golf rüber

auf seine Fahrbahn.

 

Mit der ganzen Überschußgeschwindigkeit -der Golf fuhr höchstens 110-120 km/h- lief ich auf ihn auf,ging voll in die Eisen und betätigte im Dauerton meine "legale Doppelton"-Hupe.

(Lichthupe bzw. Blinker nutze

ich nicht.Wenn was gegen "Penner" hilft ist es die Hupe).

 

Währenddessen unterschritt ich-wie zulässig- für den Brems -und Hupvorgang kurz den Sicherheitsabstand,ließ mich aber sofort zurückfallen
.[...]
Der TE war geschätze 100 km/h schneller, lief auf, bremste sehr spät und stark und hupte dabei dauerhaft. Er unterschritt dabei sogar den Sicherheitsabstand.

 

Nein, hier wird das Opfer sicher nicht zum Täter. Wie gesagt, einer hat behindert, einer hat daraufhin gefährdet. Der eine ist der Täter einer Behinderung und das Opfer einer Gefährdung, der andere ist das Opfer einer Behinderung und der Täter einer Gefährdung.

Und dabei muss man dann auch noch beachten, daß die Behinderung vermutlich fahrlässig, die Gefährdung der Beschreibung nach jedoch vorsätzlich geschehen ist.

 

Willst du nun ernsthaft behaupten, die fahrlässige Behinderung sei verwerflicher als die vorsätzliche Gefährdung?

 

Gruß

Goose

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herr penner hat aber genauso gefährdet, indem er jemand zwingt um über 100 km/h abzubremsen... da kann man auch die kontrolle verlieren und was passieren...

 

aber jetzt komtm wieder dein totschlagargument "richtgeschwindigkeit"... muss man sein auto nicht bei jeder geschwindigkeit beherrschen können? kühli hat dies getan und sein auto in der spur gehalten... der vor ihm hat es bei einer geringeren geschwindigkeit als richtgeschwindigkeit nicht geschafft, die spur problemlos zu wechseln

 

also stellt sich für mich erstmal die frage, ob dieser überhaupt in besitz eines führerscheins sein sollte. dass kühli nicht alles richtig gemacht hat, ist klar.

 

ich käme eh nie auf die idee auf net autobahn zu hupen, da viel zu unauffällig

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Es wäre niemand behindert worden. Hätte sich der TE anders verhalten, wäre niemand gefährdet worden.

 

Die Gefährdung ist einzig dem TE zuzurechnen, denn er hätte sich auch anders verhalten können.

 

Und somit werden auch weiterhin die Schnellfahrer für sämtliche anderen VTs mitdenken und gleichzeitig das Risiko tragen müssen, für die politisch und gesellschaftlich geförderte Dummheit und Rücksichtslosigkeit anderer bestraft zu werden. :vogelzeig::geil:

 

Dabei ist ein rücksichtsvolles Miteinander im Strassenverkehr so einfach zu realisieren. Geschwindigkeiten von 80 bis 250 km/h könnten friedlich coexistieren. Warum nur verweigert sich die Gruppe der Schleicher und Linksspurblockierer so hartnäckig der Rücksichtnahme? :D

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Es ist kein "Totschlagargument", sondern geltendes Recht. Das ist ein wichtiger Unterschied.

 

Gruß

Goose

und unterhalb der richtgeschwindigkeit muss man also sein fahrzeug nicht beherrschen können... zumindest so lange, wie einer mit >130 unterwegs ist, weil man dem dann die schuld in die schuhe schieben kann...vllt leicht üebrspitzt formuliert, aber im prinzip so und das ist nur zum kotzen :geil:

 

Warum nur verweigert sich die Gruppe der Schleicher und Linksspurblockierer so hartnäckig der Rücksichtnahme? :vogelzeig:

 

- weil es dafür falsche gesetze gibt

- weil die polizei zu wenig in die richtung unternimmt

- weil es zu viele jasager in dtl gibt

- weil die medien dies ausnutzen und die jasager in ihrer meinung noch bestärken

- weil die polizei sich von dieser medienhetze ebenfalls beeinflussen lässt, was in punkt 2 endet

- weil der staat aufgrund dieser medienhetze keine bedürfnisse hat, sinnvolle gesetze zu erlassen, was in punkt 1 endet

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Dabei ist ein rücksichtsvolles Miteinander im Strassenverkehr so einfach zu realisieren. Geschwindigkeiten von 80 bis 250 km/h könnten friedlich coexistieren.
Eben - wenn der Platz dafuer vorhanden ist. :vogelzeig:
Warum nur verweigert sich die Gruppe der Schleicher und Linksspurblockierer so hartnäckig der Rücksichtnahme? :D
Analog dazu kann man auch fragen: Warum stuft die Gruppe der Raser und Tiefflieger jeden, der vielleicht mal unaufmerksam faehrt, in die Gruppe der Schleicher und Linksspurblockierer ein, um diese dann sofort mit Krach und Bedraengung von der Spur zu scheuchen? Grossartige Ruecksichtnahme kann ich jedenfalls nicht in der Schilderung des TE und in der Kommentierung von WBB entdecken..... :geil:
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Es wäre niemand behindert worden. Hätte sich der TE anders verhalten, wäre niemand gefährdet worden.

 

Die Gefährdung ist einzig dem TE zuzurechnen, denn er hätte sich auch anders verhalten können.

 

Und somit werden auch weiterhin die Schnellfahrer für sämtliche anderen VTs mitdenken und gleichzeitig das Risiko tragen müssen, für die politisch und gesellschaftlich geförderte Dummheit und Rücksichtslosigkeit anderer bestraft zu werden. :vogelzeig::geil:

 

Dabei ist ein rücksichtsvolles Miteinander im Strassenverkehr so einfach zu realisieren. Geschwindigkeiten von 80 bis 250 km/h könnten friedlich coexistieren. Warum nur verweigert sich die Gruppe der Schleicher und Linksspurblockierer so hartnäckig der Rücksichtnahme? :D

Das ist dann wohl das harte Los der Schnellfahrer. Wer diese Last nicht auf seinen Schultern tragen will, dem bleibt wohl nur, zu fahren wie die breite Masse.....

 

Gruß

Goose

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Dabei ist ein rücksichtsvolles Miteinander im Strassenverkehr so einfach zu realisieren. Geschwindigkeiten von 80 bis 250 km/h könnten friedlich coexistieren.

Eben - wenn der Platz dafuer vorhanden ist. :vogelzeig:

 

Eben. Ich schreib ja auch Geschwindigkeiten von 80 bis 250 km/h können friedlich coexistieren. In der vom TE geschilderten Situation war der Platz dafür zweifellos vorhanden!

 

Warum stuft die Gruppe der Raser und Tiefflieger jeden, der vielleicht mal unaufmerksam faehrt, in die Gruppe der Schleicher und Linksspurblockierer ein, um diese dann sofort mit Krach und Bedraengung von der Spur zu scheuchen?

 

Für die Gruppe der "Raser und Tiefflieger" kann ich nicht sprechen, wohl aber für die der KSF: Wer nicht gewillt ist, der Teilnahme am Strassenverkehr die notwenige Aufmerksamkeit zu widmen, ist für die Teilnahme eben ungeeignet. Aufmerksamkeit bzw. der Mangel daran ist allein eine Willenssache. Das gilt für beide Seiten! Im Falle der TE-Schilderung war der LSB kausal ursächlich für die Folgesituation. Ohne den Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot hätten beide VT unbehelligt ihre Wunschgeschwinigkeit fahren können, ohne dass einer von Ihnen aufgehalten oder bedrängt wird.

 

Das ist dann wohl das harte Los der Schnellfahrer. Wer diese Last nicht auf seinen Schultern tragen will, dem bleibt wohl nur, zu fahren wie die breite Masse.....

 

Un dank dieser Geisteshaltung ist sichergestellt, dass sich auch in Zukunft der Beitrag der LSB und Schleicher an der Unfallbilanz nicht reduzieren wird. :geil:

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und in der Kommentierung von WBB entdecken..... :vogelzeig:

 

zu meiner kommentierung gibts folgendes zu sagen: es liegt ja auf der hand, dass man sich lauter und extremer zu wort mlden muss, wenn man vom staat und ihrer ausführenden gewalt im stich gelassen wird.

 

 

warum wird hier denn so scharf gegen die penner geschossen? doch nur, weil gegen diese nichts unternommen wird und weil man weiß, dass sie aus ihren fehlern nix lernen und zudem noch von bestimmten leuten auch noch unterstützt werden.

 

wüsste man, dass diese früher oder später zur rechenschaft gezogen werden, würde man auf diese a....löcher auch lockerer reagieren...

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Un dank dieser Geisteshaltung ist sichergestellt, dass sich auch in Zukunft der Beitrag der LSB und Schleicher an der Unfallbilanz nicht reduzieren wird.
Ebenso wie dank des Verhaltens des TE sicher die Schnellfahrer niemals eine gescheite Lobby in der Öffentlichkeit bekommen werden.

 

Gruß

Goose

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Wer nicht gewillt ist, der Teilnahme am Strassenverkehr die notwenige Aufmerksamkeit zu widmen, ist für die Teilnahme eben ungeeignet. Aufmerksamkeit bzw. der Mangel daran ist allein eine Willenssache.
Oh Mann, Du schreibst wie der Messias der Schnellfahrer..... :vogelzeig: Ich bin mir sicher, wenn ich Dich jetzt frage, ob du noch nie unaufmerksam im Strassenverkehr warst, wirst Du mir im Brustton der Ueberzeugung mit einem nein antworten.

Allein - ich kann es nicht glauben.... Den einzig Unfehlbaren, der auf Erden wandelte, hat man meines Wissens vor schlapp 2000 Jahren gekreuzigt. :geil:

 

Man koennte gar Deinen Worten entnehmen, dass Deine Ruecksichtnahme dort endet, wo der andere eventuell fahrlaessig mal unaufmerksam ist....... :D

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Un dank dieser Geisteshaltung ist sichergestellt, dass sich auch in Zukunft der Beitrag der LSB und Schleicher an der Unfallbilanz nicht reduzieren wird.
Ebenso wie dank des Verhaltens des TE sicher die Schnellfahrer niemals eine gescheite Lobby in der Öffentlichkeit bekommen werden.

 

Im Falle der TE-Schilderung war der LSB kausal ursächlich für die Folgesituation. Ohne den Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot hätten beide VT unbehelligt ihre Wunschgeschwinigkeit fahren können, ohne dass einer von Ihnen aufgehalten oder bedrängt wird. :vogelzeig:

 

Wer nicht gewillt ist, der Teilnahme am Strassenverkehr die notwenige Aufmerksamkeit zu widmen, ist für die Teilnahme eben ungeeignet. Aufmerksamkeit bzw. der Mangel daran ist allein eine Willenssache.

Oh [...] Ich bin mir sicher, wenn ich Dich jetzt frage, ob du noch nie unaufmerksam im Strassenverkehr warst, wirst Du mir im Brustton der Ueberzeugung mit einem nein antworten. [...]

 

Ich kann dir guten Gewissens versichern, dass durch mich noch nie jemand aufgehalten, bedrängt oder gefährdet wurde.

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Und somit werden auch weiterhin die Schnellfahrer für sämtliche anderen VTs mitdenken und gleichzeitig das Risiko tragen müssen, für die politisch und gesellschaftlich geförderte Dummheit und Rücksichtslosigkeit anderer bestraft zu werden. :vogelzeig::geil:

 

Vollkommen richtig herausgearbeitet. Heul nicht rum, schreib deinem Abgeordneten er moege sich fuer eine Aenderung einsetzen.

 

Dabei ist ein rücksichtsvolles Miteinander im Strassenverkehr so einfach zu realisieren. Geschwindigkeiten von 80 bis 250 km/h könnten friedlich coexistieren.

 

Korrekt, nur eine handvoll KSFler sehen dieses anders. Aber wie gesagt: Autofahrerpartei und ADAC als Sprachrohr existieren. Nicht heulen - handeln.

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Hallo,

nach all den Postings noch ein Kommentar meinerseits.

Auslöser einer solchen kritischen Situation ist eindeutig der Schleicher und Penner.

Weil er die übliche Fahrsituation -rechte Spur den Langsameren,linke Spur den Schnellen oder Überholern- auf den Kopf stellt. In diesem Fall fährt auf leerer Autobahn der Schnellere vorschriftsmäßig rechts und der Langsamere vorschriftswidrig links. Da der Schnellere vorschriftsmäßig überholen will,muß er die Fahrbahn wechseln.

Der Bremsvorgang war im rechtlichen Sinne kein zu nahes Auffahren,weil er Abstand eindeutig nur während eines kräftigen Bremsvorgangs zum Selbstschutz unterschritten wurde.Auf einer Länge von weniger als 200 Metern. Die Hupe wurde betätigt (serienmäßige 2-Ton Anlage) für die Dauer von 3-max 5 Sekunden um eine Überholabsicht kundzutun.

Das Einzige was man dem Schnelleren vorwerfen könnte, ist daß er seine Geschwindigkeit nicht eher reduziert hat. Nirgendwo steht im Gesetz,daß ein schnell folgendes Auto schon auf Entfernung seine Überschussgeschwindigkeit reduzieren muß. Er darf nur nicht den Sicherheitsabstand auf einer Länge von mehr als 200/300 Meter unterschreiten.Das Gesetz lässt in Notfällen,wie zum Beispiel bei starken Bremsen die kurzzeitige Unterschreitung ausdrücklich zu.

Gruß Kühli

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herr penner hat aber genauso gefährdet, indem er jemand zwingt um über 100 km/h abzubremsen... da kann man auch die kontrolle verlieren und was passieren...

Wo hat er denn den TE gefährdet? Nach dessen Schilderung hatte er mehr als genug Zeit, RECHTZEITIG abzubremsen. Eine Gefährdung seitens des "Schnarchers" lag da wohl kaum vor. Der TE hatte sich selbst durch sein Verhalten einer völlig unnötigen Gefahr ausgesetzt. Wenn er dabei auch noch die Kontrolle verliert und ggf. einen Unfall baut => Pappe weg! Sofort!

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Ich denke nicht, dass so ein Fall hier im Forum diskutiert werden sollte.

Kühli hat moralisch in dieser Situation vollkommen richtig gehandelt.

 

Den Fall, dass die Autobahnen so frei sind habe ich leider sehr selten. Zu den Zeiten, die ich die Autobahn benutze, sind diese meistens proppenvoll.

 

Also man könnte es ja so handhaben, womit ein Freund, der einen Freund hat und jemanden kennt gute Erfahrungen gemacht hat.

Blockiert eine Schnarchnase die linke Spur obwohl die Mittlere / Rechte frei ist und fährt er hinter keinem Auto hinterher, dann betätige ich in ausreichender Entfernung (bei 220 - 250 sind dies einige hundert Meter) die Lichthupe. Das Ganze mache ich auch 2 Mal wenn es sein muss. Die Geschwindigkeit verringere ich nicht. Je nachdem in welchem Auto ich unterwegs bin leite ich dann selbstständig eine "Zielbremsung" ein oder lasse die Distronic+ exakt auf das Hindernis aufbremsen (Distronic aktivieren, kurz auf der rechten Spur beschleunigen, auf die linke Spur wechseln und beim Warnton die Bremse antippen). Noch ein weiteres Mal betätige ich die Lichthupe. Da ich Großteils immer nachts unterwegs bin schalte ich dann auf Bi-Xenon- Fernlicht um. Dies ist meistens spätestens der Fall wo die Leute verstehen was ich möchten und nach rechts wechseln. Ich habe es bisher erst einmal erlebt, dass ein Fahrer sein Lenkrad verrissen hat. Das war ein Smart 4 Four, der es Zentimeter neben einem LKW wieder geschafft hat seinen tanzenden Smart abzufangen.

Sollte aber all das nichts bringen wird natürlich rechts dran vorbeigefahren.

 

Nicht vergessen: Im Rückspiegel IMMER das schöne Lichthupkonzert zu bewundern!

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Und somit werden auch weiterhin die Schnellfahrer für sämtliche anderen VTs mitdenken und gleichzeitig das Risiko tragen müssen, für die politisch und gesellschaftlich geförderte Dummheit und Rücksichtslosigkeit anderer bestraft zu werden. :geil::D

Joh. Wer sich über das gesetzliche Normmaß hinaus verhält, der unterliegt einer erhöhten Sorgfaltspflicht und trägt auch idR einen größeren Teil der Schuld, wenn etwas passiert. Und das ist IMHO richtig so.

 

Dabei ist ein rücksichtsvolles Miteinander im Strassenverkehr so einfach zu realisieren.

Betrachtest Du das Verhalten des TE etwa als rücksichtsvoll? :D:vogelzeig:

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Auslöser einer solchen kritischen Situation ist eindeutig der Schleicher und Penner.

Weil er die übliche Fahrsituation -rechte Spur den Langsameren,linke Spur den Schnellen oder Überholern- auf den Kopf stellt.

Wenn dieses die "uebliche Fahrsituation" ist, haettest Du als Schneller links fahren muessen, um so dem langsameren schon von weitem zu signalisieren, dass Du ueberholen moechtest.

Insofern ist der "Schleicher und Penner" also nicht der Ausloeser der kritischen Situation, er ist allerhoechstens eine Ursache. Ausgeloest hat sie der Schnellere - naemlich Du - als er von hinten kam, mit hohem Geschwindigkeitsueberschuss dicht auffuhr, dann scharf abbremste und dauernd hupte. Das alles haettest Du (!) sicher vermeiden koennen.

Das Einzige was man dem Schnelleren vorwerfen könnte, ist daß er seine Geschwindigkeit nicht eher reduziert hat.
Eben!
Nirgendwo steht im Gesetz,daß ein schnell folgendes Auto schon auf Entfernung seine Überschussgeschwindigkeit reduzieren muß. Er darf nur nicht den Sicherheitsabstand auf einer Länge von mehr als 200/300 Meter unterschreiten.Das Gesetz lässt in Notfällen,wie zum Beispiel bei starken Bremsen die kurzzeitige Unterschreitung ausdrücklich zu.
Aber eben nur in Notfaellen. Du hattest keinen Notfall vor Dir.
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Wo hat er denn den TE gefährdet? Nach dessen Schilderung hatte er mehr als genug Zeit, RECHTZEITIG abzubremsen. Eine Gefährdung seitens des "Schnarchers" lag da wohl kaum vor. Der TE hatte sich selbst durch sein Verhalten einer völlig unnötigen Gefahr ausgesetzt. Wenn er dabei auch noch die Kontrolle verliert und ggf. einen Unfall baut => Pappe weg! Sofort!

 

wo hat TE herr penner gefährdet? nach TEs schilderung hatte herr p mehr als genug zeit RECHTZEITIG die spur zu wechseln. eine gefährdung seitens des schnelleren lag da wohl kaum vor. herr penner hatte sich selbst durch sein verhalten einer völlig unnötigen gefahr ausgesetzt. wenn er dabei auch noch die kontrolle verliert und ggf. einen unfall baut => pappe weg! sofort!

 

 

:vogelzeig:

so wird ein schuh draus... :geil:

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Und somit werden auch weiterhin die Schnellfahrer für sämtliche anderen VTs mitdenken und gleichzeitig das Risiko tragen müssen, für die politisch und gesellschaftlich geförderte Dummheit und Rücksichtslosigkeit anderer bestraft zu werden. :geil::D

Joh. Wer sich über das gesetzliche Normmaß hinaus verhält, der unterliegt einer erhöhten Sorgfaltspflicht und trägt auch idR einen größeren Teil der Schuld, wenn etwas passiert. Und das ist IMHO richtig so.

 

Der TE hat sich mit seiner Geschwindigkeit völlig gesetzeskonform verhalten!

 

Dabei ist ein rücksichtsvolles Miteinander im Strassenverkehr so einfach zu realisieren.

Betrachtest Du das Verhalten des TE etwa als rücksichtsvoll? :D:vogelzeig:

 

Auf die Gefahr hin, mich zu widerholen: Im Falle der TE-Schilderung war der LSB kausal ursächlich für die Folgesituation. Ohne den Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot hätten beide VT unbehelligt ihre Wunschgeschwinigkeit fahren können, ohne dass einer von Ihnen aufgehalten oder bedrängt wird.

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Wer mit einer Überschussgeschwindigkeit von rund 100 km/h erst in letzter Sekunde bremst, obwohl es ihm schon vorher möglich gewesen wäre, nötigt in jedem Fall.

Wenn aufgrund der Gesamtsituation dann auch noch von Seiten des Vorausfahrenden davon ausgegangen werden muss, daß ihm der Hintermann jeden Moment reinknallt und er darauf reagieren muss, dann ist das eine Gefährdung.

 

Gruß

Goose

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Ich denke nicht, dass so ein Fall hier im Forum diskutiert werden sollte.

Kühli hat moralisch in dieser Situation vollkommen richtig gehandelt.

 

[...]

 

Sollte aber all das nichts bringen wird natürlich rechts dran vorbeigefahren.

 

Nicht vergessen: Im Rückspiegel IMMER das schöne Lichthupkonzert zu bewundern!

[ironie]

Du bist wahrlich ein Held und Vorbild für alle VT.

[/ironie]

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Und somit werden auch weiterhin die Schnellfahrer für sämtliche anderen VTs mitdenken und gleichzeitig das Risiko tragen müssen, für die politisch und gesellschaftlich geförderte Dummheit und Rücksichtslosigkeit anderer bestraft zu werden. :geil::D

Joh. Wer sich über das gesetzliche Normmaß hinaus verhält, der unterliegt einer erhöhten Sorgfaltspflicht und trägt auch idR einen größeren Teil der Schuld, wenn etwas passiert. Und das ist IMHO richtig so.

 

Der TE hat sich mit seiner Geschwindigkeit völlig gesetzeskonform verhalten!

 

Dabei ist ein rücksichtsvolles Miteinander im Strassenverkehr so einfach zu realisieren.

Betrachtest Du das Verhalten des TE etwa als rücksichtsvoll? :D:vogelzeig:

 

Auf die Gefahr hin, mich zu widerholen: Im Falle der TE-Schilderung war der LSB kausal ursächlich für die Folgesituation. Ohne den Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot hätten beide VT unbehelligt ihre Wunschgeschwinigkeit fahren können, ohne dass einer von Ihnen aufgehalten oder bedrängt wird.

Du bist nicht der einzige, der sich wiederholen muss. Schau mal weiter oben, da habe ich was zur Autobahnrichtgeschwindigkeitsverordnung, Gefährdung und Nötigung geschrieben. Unter diesen Aspekten kann man das Verhalten des TE absolut nicht als Gesetzeskonform betrachten.

 

Gruß

Goose

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