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Fahrer Verreisst Steuer.wer Ist Schuld?


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so wird ein schuh draus... :vogelzeig:

Tja, nur leider paßt der aktuell geltenden Rechtsprechung und -auffassung dieser Schuh nun ganz und gar nicht, so daß Deine nette, aber unpassende Wortverdreherei dem TE im Falle des Falles wenig weiterhelfen würde.

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Du bist nicht der einzige, der sich wiederholen muss. Schau mal weiter oben, da habe ich was zur Autobahnrichtgeschwindigkeitsverordnung, Gefährdung und Nötigung geschrieben. Unter diesen Aspekten kann man das Verhalten des TE absolut nicht als Gesetzeskonform betrachten.

 

Was nichts an der Tatsache ändert, dass der LSB die Ursache für die Situation gesetzt hat.

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so wird ein schuh draus... :geil:

Tja, nur leider paßt der aktuell geltenden Rechtsprechung und -auffassung dieser Schuh nun ganz und gar nicht, so daß Deine nette, aber unpassende Wortverdreherei dem TE im Falle des Falles wenig weiterhelfen würde.

OMG :vogelzeig:

 

 

was kritisier ich denn hier dauernd? genau diesen missstand von der völlig missratenen gesetzgebung und auch rechtsprechung...

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Was nichts an der Tatsache ändert, dass der LSB die Ursache für die Situation gesetzt hat.
Ich wuerde es anders formulieren wollen: Er hat dazu beigetragen, dass es zu dieser Situation kommen kann, Ausloeser fuer diese Situation jedoch war der TE.

Deine "Tatsache" jedenfalls laesst den Beitrag, den der TE zu dieser Situation erbracht hat, ungerechtfertiger Weise voellig ausser Acht.

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Was nichts an der Tatsache ändert, dass der LSB die Ursache für die Situation gesetzt hat.

Ich wuerde es anders formulieren wollen: Er hat dazu beigetragen, dass es zu dieser Situation kommen kann, Ausloeser fuer diese Situation jedoch war der TE.

Deine "Tatsache" jedenfalls laesst den Beitrag, den der TE zu dieser Situation erbracht hat, ungerechtfertiger Weise voellig ausser Acht.

Ohne den Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot hätten beide VT unbehelligt ihre Wunschgeschwinigkeit fahren können, ohne dass einer von Ihnen aufgehalten oder bedrängt wird. Der Beitrag des TE hätte also nicht stattfinden können, wenn sich der LSB nicht Gesetzeswidrig verhalten hätte!

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Der TE hat sich mit seiner Geschwindigkeit völlig gesetzeskonform verhalten!

Bis zu dem Zeitpunkt, wo er auf den Vorausfahrenden auffuhr, ja. Danach nicht mehr.

 

Auf die Gefahr hin, mich zu widerholen: Im Falle der TE-Schilderung war der LSB kausal ursächlich für die Folgesituation. Ohne den Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot hätten beide VT unbehelligt ihre Wunschgeschwinigkeit fahren können, ohne dass einer von Ihnen aufgehalten oder bedrängt wird.

Ich wiederhole mich auch noch einmal und gerne: das eine Fehlverhalten rechtfertigt nicht ein Folgefehlverhalten. Und schon gar nicht in seinen möglichen Folgen noch gravierenderes. Der TE hätte sich sein "Recht" nicht erzwingen dürfen. Er hatte ausreichend Zeit, in vernünftiger Art und Weise zu reagieren. Wer statt dessen sein "Recht" mit Gewalt zu erreichen sucht, liegt ganz klar im Unrecht.

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Ohne den Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot hätten beide VT unbehelligt ihre Wunschgeschwinigkeit fahren können, ohne dass einer von Ihnen aufgehalten oder bedrängt wird. Der Beitrag des TE hätte also nicht stattfinden können, wenn sich der LSB nicht Gesetzeswidrig verhalten hätte!
Oh man - Netghost.... :vogelzeig: Aber tolle Suggestiv-Rhetorik. :geil:
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Hallo,

 

die Sache ist doch ganz einfach:

 

Wer vorschriftswidrig fahrend den rückwärtigen Verkehr auf der Überholspur einer Autobahn kilometerlang

nicht beobachtet, ist nicht geeignet zur Führung eines Kraftfahrzeuges.

Anders gesagt: Wer beim Falschfahren schläft und erst durch Weckruf verschreckt aufwacht,der gehört erst recht nicht auf die Straße.

 

Gruß Kühli

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Ohne den Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot hätten beide VT unbehelligt ihre Wunschgeschwinigkeit fahren können, ohne dass einer von Ihnen aufgehalten oder bedrängt wird. Der Beitrag des TE hätte also nicht stattfinden können, wenn sich der LSB nicht Gesetzeswidrig verhalten hätte!

Oh man - Netghost.... :vogelzeig: Aber tolle Suggestiv-Rhetorik. :geil:

 

Kommt von deiner Seite noch etwas sachliches zum Thema?

 

Wer vorschriftswidrig fahrend den rückwärtigen Verkehr auf der Überholspur einer Autobahn kilometerlang

nicht beobachtet, ist nicht geeignet zur Führung eines Kraftfahrzeuges.

Anders gesagt: Wer beim Falschfahren schläft und erst durch Weckruf verschreckt aufwacht,der gehört erst recht nicht auf die Straße.

 

So ist es!

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NOCH gilt auf der Straße nicht das Recht des Stärkeren. Und das wird hoffentlich auch so bleiben. Klar ist es ärgerlich, wenn jemand dahindämmert, aber noch lange kein Grund, mit der Brechstange vorzugehen.

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NOCH gilt auf der Straße nicht das Recht des Stärkeren. Und das wird hoffentlich auch so bleiben. Klar ist es ärgerlich, wenn jemand dahindämmert, aber noch lange kein Grund, mit der Brechstange vorzugehen.

 

Richtig. Es gilt vielmehr das Recht desjenigen, der nicht gewillt ist, seiner Teilnahme am Strassenverkehr die - im Sinne aller VT - notwenige Aufmerksamkeit zu widmen.

 

Es ist jedes mal aufs neue erschreckend, mit welch haarsträubenden und fadenscheinigen Argumenten die LSB und Schleicher immer und immer wieder in ihrem Tun bestärkt werden.

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Sie werden nicht in ihrem Tun bestärkt, vielmehr geht es darum, es nicht schön zu reden, wenn jemand einen anderen Gefährdet. So, wie es hier dargestellt wird, wurde der arme TE ja zu seiner Straftat gezwungen, und diese Darstellung ist mehr als albern.

Das erinnert mich schon beinahe an die Argumentation, nach der das Mädchen im kurzen Rock ja selber schud ist, wenn sie vergewaltigt wird...

 

Gruß

Goose

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Es ist jedes mal aufs neue erschreckend, mit welch haarsträubenden und fadenscheinigen Argumenten die LSB und Schleicher immer und immer wieder in ihrem Tun bestärkt werden.

eben. aber damit muss man sich wohl abfinden...

 

aber es gibt dann aj doch noch die natürliche auslese... so dass dann doch der stärkere überlebt, während ne andere kundschaft vor die bäume fährt...

 

und das schlimme dran? aufgrund dieser von dir angesprochenen argumente, kann man nicht mal mitleid für diese aufbringen...

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Wer vorschriftswidrig fahrend den rückwärtigen Verkehr auf der Überholspur einer Autobahn kilometerlang nicht beobachtet, ist nicht geeignet zur Führung eines Kraftfahrzeuges.

 

 

Das sagt natürlich der, der den Schleicher schon aus Kilometern Entfernung sieht und ihn trotzdem gefährdet, da ja angeblich ein "Notfall" vorlag, so dass es nicht mehr vermeidbar war, ihm fast die Stoßstange anzukratzen.

Sry, aber da fragt sich wirklich wer hier nicht geeignet ist, der der nach hinten blind ist oder der, der nach vorne blind ist?

 

Außerdem ist die Logik "Der ist zuerst langsam gefahren und dann hab ich ihn gefährdet, also ist er Schuld" schon im Ansatz völliger Schwachsinn. Wenn ein anderer mich beleidigt kann ich auch nicht einfach das Gewehr nehmen und ihn abknallen. Da wär der ja auch schuld, weil er angefangen hat.

 

 

Kompromissvorschlag zur Güte: Wir lochen dem Schleicher und dem TE die Pappe und haben vor beiden unsere Ruhe auf der Straße.

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Es ist jedes mal aufs neue erschreckend, mit welch haarsträubenden und fadenscheinigen Argumenten die LSB und Schleicher immer und immer wieder in ihrem Tun bestärkt werden.

eben. aber damit muss man sich wohl abfinden...

 

aber es gibt dann aj doch noch die natürliche auslese... so dass dann doch der stärkere überlebt, während ne andere kundschaft vor die bäume fährt...

 

und das schlimme dran? aufgrund dieser von dir angesprochenen argumente, kann man nicht mal mitleid für diese aufbringen...

Die natürliche Auslese geht dann aber noch weiter, denn nachdem die schwächeren gegen den Baum gefahren sind wird dem stärkeren die Karte gelocht und er wird für sein Handeln vor Gericht gestellt.....

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Der Vergleich mit dem Mädchen im kurzen Rock ist natürlich absurd. Der TE hätte sich im Sinne der Sicherheit deutlich deeskalierender Verhalten können, wenn er rechts vorbeigefahren wäre. An der vom LSB gesetzen Kausalität ändert das trotzdem nichts.

 

Aber ist nicht gerade dieser Umstand pervers, dass man zur Erhaltung der Sicherheit sämtlicher an der Situation beteiligter VT einen Gesetzesverstoss begehen soll?

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Die natürliche Auslese geht dann aber noch weiter, denn nachdem die schwächeren gegen den Baum gefahren sind wird dem stärkeren die Karte gelocht und er wird für sein Handeln vor Gericht gestellt.....

 

Gruß

Goose

das war nicht die grundintension meines beitrages...

 

damit wollte ich eher mal aufführen, dass dieses ewige pro-dem-aller-schwächsten durchaus für enorme aggressionen führt

 

und so würde es auch den schwachen zu gute kommen, wenn die schwächsten rausgezogen würden

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Er hätte auch einfach einen Augenblick hinter ihm bleiben können.

 

Ich gebe zu, daß der Vergleich mit dem Mädchen nicht mehr als ein Vergleich ist, der die Situation darstellen soll.

 

Gruß

Goose

 

Aus Erfahrung weiss ich, dass das "einen Augenblick hinter ihm bleiben können" sich bis zu 50 Kilometer lang hinziehen kann (der hartnäckigste LSB, der mir bisher begegnet ist). Der Gesetzgeber sieht diese künstlich geschaffene Sackgasse so vor, wodurch selbstverständlich LSB in ihrem Tun bestärkt und gefördert werden. Ihr Fehlverhalten wird nicht geahndet.

 

Der Vergleich mit dem Mädchen ist völlig unqualifiziert, da einer Vergewaltigung kein Gesetzesverstoss Ihrerseits vorausging, so wie es im Falle des LSB geschehen ist.

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@NetGhost

Der TE hätte sich im Sinne der Sicherheit deutlich deeskalierender Verhalten können, wenn er
rechtzeitig abgebremst hätte.

 

Aber ist nicht gerade dieser Umstand pervers, dass man zur Erhaltung der Sicherheit sämtlicher an der Situation beteiligter VT einen Gesetzesverstoss begehen soll?
Muss er nicht er hätte bremsen können. Fährst du eigentlich auch die Oma um, die bei rot über die Ampel geht? Bremsen kommt ja in deiner Gedankenwelt nicht vor und rechts vorbei geht auch nicht. Und schließlich ist die Oma ja auch selber Schuld, wäre sie nicht bei rot über die Ampel gegangen, hätte ich sie auch nicht überfahren müssen.

Na ja, deine mehr als spezielle Logik ist ja aus anderen Diskussionen hinlänglich bekannt.

 

@Bill

Außerdem ist die Logik "Der ist zuerst langsam gefahren und dann hab ich ihn gefährdet, also ist er Schuld" schon im Ansatz völliger Schwachsinn. Wenn ein anderer mich beleidigt kann ich auch nicht einfach das Gewehr nehmen und ihn abknallen. Da wär der ja auch schuld, weil er angefangen hat.
So siehts ja mal aus, wer das nicht nachvollziehen kann, hat irgendwie die Grundsätze deutschen Rechts nichtmal im Ansatz begriffen.

 

Kompromissvorschlag zur Güte: Wir lochen dem Schleicher und dem TE die Pappe und haben vor beiden unsere Ruhe auf der Straße.
Richtig, vor allem dem TE, diesem Charles Bronson für Arme!

 

@TE

Wer vorschriftswidrig fahrend den rückwärtigen Verkehr auf der Überholspur einer Autobahn kilometerlang

nicht beobachtet, ist nicht geeignet zur Führung eines Kraftfahrzeuges.

Es ist aber nicht deine Sache, dieses Fehlverhalten zu verfolgen und zu bestrafen. Wenn einer bei :vogelzeig: mit genau diesen 100 km/h links fährt, um alle anderen zur Befolgung des Limits zu zwingen, heulen hier alle rum wegen "bösem Oberlehrer". Nur ist leider dein Verhalten genau das des typischen Oberlehrers!
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Dann dröpelt es doch mal wieder aus dem Eröffnungsbeitrag auseinander.

 

Also fuhr ich ca.300-400 m hinter dem links fahrenden Golf rüber auf seine Fahrbahn.
Stellen wir mal fest, eine AB 3Spuren TE rechts, und der Träumer links. Auch wenn der Träumer in den Rückspiegel schaut, wird er den TE nicht als jemand identifizieren der überholen will.

Hier sehe ich ein Fehler des TE darin, seine Fahrweise für andere verständlich zu gestalten. Sieht sogar aus, als wollte sich der TE anschleichen.

Mit der ganzen Überschußgeschwindigkeit -der Golf fuhr höchstens 110-120 km/h- lief ich auf ihn auf,ging voll in die Eisen und betätigte im Dauerton meine "legale Doppelton"-Hupe. (Lichthupe bzw. Blinker nutze

ich nicht.Wenn was gegen "Penner" hilft ist es die Hupe). :vogelzeig:

 

Das geil Smilie drückt hier wohl alles aus. Der TE findet es geil andere VT Angst einzujagen. Deshalb auch die Doppelton-Hupe, und die Bemerkung Wenn was gegen "Penner" hilft.

 

Und dann, es muss sein Hobby sein

Das war nun schon das x-te Mal,daß sich Linksfahrer auf der A 31 erschrecken.

Sonst wäre dieser Satz nicht zu erklären.

 

Natürlich hat der Träumer einen Fehler gemacht, hat auch niemand bestritten. Ist aber nicht der Auslöser. Es ist die Lust an der Jagt auf Träumer auf der AB. Ohne die Träumer würde der TE eben andere erschrecken.

 

Im Normalfall so man will, klare Fahrweise, kurze Lichthupe und die Sache ist vorbei, ohne viel Aufhebens. War hier nicht erwünscht.

 

MfG.

 

hartmut

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Das hat nichts mit Oberlehrer und Unterlehrer zu tun.

 

Der Vorgang zeigt wieder einmal,daß in unserem Land die Verhältnismäßigkeit nicht stimmt.

Ich fahre die A 31 seit 2000 als sie noch nicht durchgängig befahren war mindestens 1-2 x pro Woche

rauf und runter.

Immer wieder dasselbe Lied.Zu ruhigen Zeiten konnte man die Autos auf 200 km an beiden Händen abzählen.Ich habe mich ja selbst ertappt über Kilometer nicht in den Spiegel zu gucken. Plötzlich hast Du jemand hinter Dir weißt gar nicht wo der herkommt.

 

Wer hier vorschriftsmäßig fährt, muß damit rechnen über dutzende Kilometer hinterherzuzockeln

(wurde hier im Thread auch bestätigt).

Man darf keine Lichthupe betätigen,keinen Blinker setzen und die Hupe hört man bei vorschriftsmäßigem Abstand sowieso nicht. Rechts vorbei und oder ranfahren ist auch verboten.

 

Das hat nichts mehr mit kurzeitige Behinderung zu tun. Das ist Nötigung,wenn jemand auf 20,30,40 Kilometer mit 100-110 km /h links fährt,obwohl rechts kilometerweit kein Auto fährt.

 

Ich bin 2004 mal so einer Schnarchnase auf einen Parkplatz nachgefahren und habe sie gefragt,warum er denn so lange links fährt,ob er mich nicht gesehen habe."

Seine Antwort hat mich überhaupt nicht überrascht,ich konnte sie sogar nachvollziehen:

 

1. Links fährt es sich angenehmer,weil die Fahrbahn besser ist.

2. Sie fuhren immer in einem respektabelen Abstand hinter mir,da sie nicht blinkten bzw. die Lichthupe betätigten,bin ich davon ausgegangen,daß sie nicht überholen wollten.

 

Letzterer Hinweis ist übrigens weiter verbreitet als viele denken. :geil:

 

"Solange sie keine Anstalten zum Überholen machen kann ich doch links bleiben."

 

Was kannst da noch machen? Nix mehr! Von Bottrop bis Emstunnel 204 km hinterherfahren. Und sich daran begeistern,was für ein rücksichtsvoller und tolleranter Typ man ist. :vogelzeig:

 

Gruß Kühli

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Man darf keine Lichthupe betätigen,keinen Blinker setzen und die Hupe hört man bei vorschriftsmäßigem Abstand sowieso nicht. Rechts vorbei und oder ranfahren ist auch verboten.

Natürlich darfst du den Blinker setzen.

Natürlich darfst du die Lichthupe betätigen.

Natürlich darfst du Hupen. Ob man die Hupe bei vorschriftsmäßigem Abstand hört weiß ich nicht.

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@ Kühli

Ich kann deinen Ärger über solche Penner schon verstehen, nur zwischen dem was du gebracht hast und 50 km hinterherzockeln gibt es noch so einige andere durchaus legale Verhaltensweisen.

In so einer Situation wird erstmal langsamer gefahren und dem anderen aus einiger Entfernung kurz die Lichthupe gegeben. Erst wenn er dann nicht reagiert, fährt man kurz dichter auf und setzt dazu den Blinker links. Erst wenn das alles nicht fruchtet kannst du dich entscheiden, es hinzunehmen, ihn anzuzeigen (sinnlos ich weiß) oder illegale Aktionen wie Rechtsüberholen oder Dauerhupen zu starten.

Mit deinem Verhalten stehst du mit einem Bein im Knast, ich hoffe, das sollte dir beim nächsten mal bewusst sein.

 

Von Bottrop bis Emstunnel 204 km hinterherfahren. Und sich daran begeistern,
wie niedrig die Tankrechnung ausfällt. :vogelzeig:
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Muss er nicht er hätte bremsen können. Fährst du eigentlich auch die Oma um, die bei rot über die Ampel geht? Bremsen kommt ja in deiner Gedankenwelt nicht vor und rechts vorbei geht auch nicht. Und schließlich ist die Oma ja auch selber Schuld, wäre sie nicht bei rot über die Ampel gegangen, hätte ich sie auch nicht überfahren müssen.

Schon einmal was von Vertrauensgrundsatz gehoert?

Wenn man sich im Strassenverkehr auf die Einhaltung der Gesetze verlassen kann, gefaehrdet dies die allgemeine Sicherheit. Ich darf als Autofahrer darauf vertrauen, das die Oma an der roten Ampel wartet. Genauso sollte es sich auch mit dem Rechtsfahrgebot verhalten. Derzeit aender sich aber dieses Verhalten massiv, so dass man sich nicht wundern brauch, wenn schnellere Verkehrsteilnehmer ihrerseits Gebote missachten. Mag sein, das diese "der hat zuerst angefangen"-Mentalitaet in einem nicht endenden Kreislauf fuehrt, aber daran ist eben auch die Polizei schuld.

Anstatt einfach mal ein paar Videokameras laufen zu lassen und die LSB anschliessend anzuschreiben, wird lieber auf die boesen Raser und Draengler jagd gemacht. Das man da nur Symptome bekaempft, wird aber nicht bemerkt.

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Ich darf als Autofahrer darauf vertrauen, das die Oma an der roten Ampel wartet. Genauso sollte es sich auch mit dem Rechtsfahrgebot verhalten.
Ja klar ich halte auch nicht bei jeder Oma am Straßenrand an, die vielleicht gleich loslaufen könnte. Nur gehts nicht darum, dass der Penner direkt vor dem TE rausgezogen wäre (analog: Oma springt dir vors Auto) sondern der TE hat den Penner schon frühzeitige, also einige 100 m vorher gesehen. Und wenn du schon 400 m vorher siehst, dass die Oma bei Rot über die Straße geht, kannst du ja auch nicht einfach draufhalten.

 

Anstatt einfach mal ein paar Videokameras laufen zu lassen und die LSB anschliessend anzuschreiben, wird lieber auf die boesen Raser und Draengler jagd gemacht.
Beide Fehlverhalten müssen verfolgt werden, das LSB genauso wie das Drängeln.
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Wobei LSB für das Drängeln ursächlich ist...

Nein ursächlich ist die Missachtung der Richtgeschwindigkeitsverordnung durch den Schnellfahrer. :vogelzeig:

 

Nachtrag:

Übrigens: Nicht jedem Drängeln ist eine Rechtsfahrgebotsmissachtung vorausgegangen ist, etwa beim Drängeln im dichten Kolonnenverkehr auf allen Spuren.

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Schon einmal was von Vertrauensgrundsatz gehoert?

 

Ja, haben wir. Und im Gegensatz zu dir auch verstanden was damit gemeint ist.

 

Probier es doch einfach mal aus, lies hier nach, was gemeint ist.

 

Diskutiere darueber mit deinem Beifahrer.

 

Erkenne dann deine Fehlinterpretation.

Lies ihn dir selber einmal durch:

, so enthält er aber den gleichen Inhalt der besagt, dass man sich grundsätzlich auf das richtige Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen kann.

Vielleicht versuchst du es mal mit begreifen :vogelzeig:

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Vielleicht versuchst du es mal mit begreifen :vogelzeig:

 

Du musst weiter lesen. Ja es ist anstrengend soviel Text und keine Werbeunterbrechung oder eine kleine Flash-Animation. Einfach langsam lesen. Da kommt der entscheidende Absatz auch zu dir.

 

Aber ich habe Urlaub und nehme mir einfach die Zeit und helfe dir.

 

Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht, wenn der Andere einen erkennbaren Fehler begeht sowie bei erkennbar Betrunkenen, Kindern, Behinderten u.a. Dem Vertrauensgrundsatz vorgelagert ist der Grundsatz der doppelten Sicherung. Dabei ist jeder verpflichtet, seinen Beitrag zur Unfallvermeidung zu bringen. Darunter versteht man auch die Forderung des defensiven Fahrens.

 

Lass mich raten: du hast noch nie ein KFZ gefuehrt bzw. warst im Theorieunterricht immer Kreide holen.

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Der Vergleich mit dem Mädchen ist völlig unqualifiziert, da einer Vergewaltigung kein Gesetzesverstoss Ihrerseits vorausging, so wie es im Falle des LSB geschehen ist.
Das ist richtig. Bei dem Mädchen ist kein Gesetzesverstoß vorausgegangen.

Bei dem hier vorliegenden Sachverhalt dagegen ist der Straftat des TE eine Ordungswidrigkeit des Vorausfahrenden vorausgegangen. In sofern unterscheiden sich die Sachverhalte zweifelsfrei.

 

Aber wenn hier jetzt jemand versucht, das Opfer dieser Straftat zum Täter zu machen und den Täter dieser Straftat zum Opfer, dann verdreht er die Realität.

Schau dir das Verhalten des TE mal an, es zielte ganz klar auf eine Eskalation ab.

 

Gruß

Goose

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Wobei LSB für das Drängeln ursächlich ist...

Nein ursächlich ist die Missachtung der Richtgeschwindigkeitsverordnung durch den Schnellfahrer. :D

 

So ein Unsinn! Die Richtgeschwindigkeitsverordnung kann in diesem Sinne gar nicht "missachtet" werden, weil es sich bei :vogelzeig: eben nicht um ein Gebot handelt, dem strikt zu folgen ist. Sonst hätte der Gesetzgeber ja :geil: gemacht!

 

Ich plädiere im Übrigen für eine längst überfällige Anpassung dieser Richtgeschwindigkeitsverordnung und schlage hierfür 150 vor. Das dürfte bei dem technischen Fortschritt seit dem Entstehen dieser Verordnung (1970er Jahre) wohl absolut angemessen sein.

 

Und außerdem: FV für LSB, rigoros!

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Und außerdem: FV für LSB, rigoros!

 

Für eine Behinderung? Dann aber bitte auch Fahrverbot für den Typen, der bei mir vor der Tür immer so unmöglich parkt. Und für den, der nicht wirklich ganz bis zur Haltelinie vorfährt. Und für den, der Fußgänger behindert. Und für den, der auf dem Behindertenparkplatz parkt.

Und wer an der Ampel länger als 1s zum losfahren braucht, der bekommt gleich 3 Monate.

 

Wenn dann schon richtig, damit wir auch gleich in jeglicher Hinsicht übertreiben. :vogelzeig:

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Vielleicht versuchst du es mal mit begreifen :vogelzeig:

 

Du musst weiter lesen. Ja es ist anstrengend soviel Text und keine Werbeunterbrechung oder eine kleine Flash-Animation. Einfach langsam lesen. Da kommt der entscheidende Absatz auch zu dir.

 

Aber ich habe Urlaub und nehme mir einfach die Zeit und helfe dir.

 

Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht, wenn der Andere einen erkennbaren Fehler begeht sowie bei erkennbar Betrunkenen, Kindern, Behinderten u.a. Dem Vertrauensgrundsatz vorgelagert ist der Grundsatz der doppelten Sicherung. Dabei ist jeder verpflichtet, seinen Beitrag zur Unfallvermeidung zu bringen. Darunter versteht man auch die Forderung des defensiven Fahrens.

 

Lass mich raten: du hast noch nie ein KFZ gefuehrt bzw. warst im Theorieunterricht immer Kreide holen.

Okay, lass es mich mal fuer geistig nicht so schnell begreifende erklaeren.

Ein LSB der nur wegen der besseren Fahrbahn links faehrt ist kein erkennbarer Fehler. Er ist eine vorsaetzliche Behinderung. Ja mehr noch, durch sein Verhalten verstoesst er gegen die zitierte doppelte Sicherung.

Der Vertrauensgrundsatz beinhaltet eben, das ich mich in der Regel auf das richtige Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen kann und nur in Ausnahmefaellen mit einer Einschraenkung meiner Rechte rechnen muss. Zur Zeit sind es keine Ausnahmefaelle, sondern Regelmaessigkeiten, die den Verkehrsfluss erheblich stoeren.

 

Frag mal deine Mutti oder deinen Vati wie es Anfang der 90iger auf deutschen Autobahnen ausgesehen hat und wie es jetzt aussieht. Uebrigens Schulferien sind kein Urlaub. /kindermodus

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Und außerdem: FV für LSB, rigoros!

 

Für eine Behinderung? Dann aber bitte auch Fahrverbot für den Typen, der bei mir vor der Tür immer so unmöglich parkt. Und für den, der nicht wirklich ganz bis zur Haltelinie vorfährt. Und für den, der Fußgänger behindert. Und für den, der auf dem Behindertenparkplatz parkt.

Und wer an der Ampel länger als 1s zum losfahren braucht, der bekommt gleich 3 Monate.

 

Quatsch. Die Behinderung durch LSB ist eine Behinderung im FLIESSENDEN VERKEHR, und hat damit ein wesentlich höheres Gefährdungspotenzial für ALLE Beteiligten - wie man ja im obigen Fall deutlich erkennen kann.

 

Wenn dann schon richtig, damit wir auch gleich in jeglicher Hinsicht übertreiben.

 

Derzeit wird nur in EINE Richtung übertrieben, nämlich gegen diejenigen, die den angeblich erforderlichen Sicherheitsabstand (1,5-2s :) ) nicht einhalten. Wie ich schonmal geschrieben habe: Wenn schon hartes Durchgreifen (oder auch "übertreiben"), dann bitte symmetrisch, also in beide Richtungen.

 

Ein LSB legt grundsätzlich immer die Ursache für das aggressive Verhalten anderer VT, auch wenn er natürlich nicht im juristischen Sinne Schuld ist am Drängeln der anderen. Und genau deshalb brauchen LSBs mal eine klare Marschroute - nämlich 4 Wochen zu Fuß :D ...

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Was nichts an der Tatsache ändert, dass der LSB die Ursache für die Situation gesetzt hat.

Nette kleine Anekdote von heute:

 

ein Fahrzeug wird von uns auf der Bundesstraße (i.g.O.) angehalten. Der VT parkt sein Fahrzeug rechts am Fahrbahnrand. Kurze Zeit später: PENG! Ein Rollerfahrer schaut offensichtlich zu uns rüber, anstatt nach vorn zu schauen, und rauscht auf den Pkw drauf. Ergebnis: Schlüsselbeinbruch.

 

Deiner merkwürdigen Kausalkette folgend wären wir schuld an dem VU gewesen. :D:)

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Deiner merkwürdigen Kausalkette folgend wären wir schuld an dem VU gewesen. :D:)

Im Prinzip schon. Schließlich seit ihr die Ursache für die Ablenkung des VK-Teilnehmers gewesen. Denn er wäre nicht gegen das Auto gefahren, wenn ihr es nicht vorher angehalten hättet. Die Hauptschuld würde der Rollerfahrer haben, weil er sich ablenken läßt und dabei seine Spur nicht halten kann.

Deswegen gibt es ja auch die ganzen 2fast2furious-Lichterverbote für deutsche Verkehrsteilnehmer, damit sie sich nicht vom Verkehr ablenken lassen.

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Naja, im Grunde ist die Fahrschule schuld, die ihn ausgebildet hat. Denn hätte sie das nicht gemacht, dann hätte er auch keinen Führerschein. Somit wäre er nicht dort lang gefahren, hätte sich nicht ablenken lassen und es wäre nicht zum Unfall gekommen.

Oder sind es die Eltern, die ihn zur Welt gebracht haben? Denn wäre er nie geboren worden, hätte er auch keinen Führerschein machen können, hätte er keinen Unfall verursachen können.....

 

Es gibt so viele, denen man die Schuld geben kann, wenn man sie nur wirklich von sich weisen will.

 

Gruß

Goose

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Was nichts an der Tatsache ändert, dass der LSB die Ursache für die Situation gesetzt hat.

Nette kleine Anekdote von heute:

 

ein Fahrzeug wird von uns auf der Bundesstraße (i.g.O.) angehalten. Der VT parkt sein Fahrzeug rechts am Fahrbahnrand. Kurze Zeit später: PENG! Ein Rollerfahrer schaut offensichtlich zu uns rüber, anstatt nach vorn zu schauen, und rauscht auf den Pkw drauf. Ergebnis: Schlüsselbeinbruch.

 

Deiner merkwürdigen Kausalkette folgend wären wir schuld an dem VU gewesen. :D:)

Was meinst du mit Ergebnis: "Schlüsselbeinbruch"?

Was war es für ein Auto? Ist viel dran kaputt? Kann es repariert werden? Hat der Fahrer des defekten Fahrzeuges wenigstens schnell ein Ersatzfahrzeug bekommen?

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Was meinst du mit Ergebnis: "Schlüsselbeinbruch"?

Was war es für ein Auto? Ist viel dran kaputt? Kann es repariert werden? Hat der Fahrer des defekten Fahrzeuges wenigstens schnell ein Ersatzfahrzeug bekommen?

Der Rollerfahrer erlitt einen Schlüsselbeinbruch. Der Schaden am Pkw ist reiner Sachschaden und kann natürlich behoben werden. Ein Ersatzfahrzeug war nicht notwendig.

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Was meinst du mit Ergebnis: "Schlüsselbeinbruch"?

Was war es für ein Auto? Ist viel dran kaputt? Kann es repariert werden? Hat der Fahrer des defekten Fahrzeuges wenigstens schnell ein Ersatzfahrzeug bekommen?

Der Rollerfahrer erlitt einen Schlüsselbeinbruch. Der Schaden am Pkw ist reiner Sachschaden und kann natürlich behoben werden. Ein Ersatzfahrzeug war nicht notwendig.

Ich gelobe das nächste mal Ironie zu kennzeichnen. :)

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Es gibt so viele, denen man die Schuld geben kann, wenn man sie nur wirklich von sich weisen will.

Eben, warum ist dann der "Drängler"* für die Fahrfehler des Vordermannes schuldig?

Warum dreht sich bei einem LSB-Drängler-Konflikt die Ursache-Schuldzuteilung auf einmal um? Der Drängler ist doch nichts anderes als das Polizeiauto, das gerade einen PKW kontrolliert. Der LSB wird vom Drängler weder berührt noch durch massive Abstandsverkürzung bedrängt. Eben wie der Rollerfahrer könnte er weiterträumen, aber schreckt durch ein Hupe so sehr aus seinen Träumen auf, das er beinah die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert.

 

*Korrekterweise müßte es nachfolgendem Verkehr heißen.

 

Übrigens würde ich auch die Fahrschule indirekt für ursächlich erachten bzw. den Prüfer, der einen nicht verkehrstüchtigen Fahrschüler die Prüfung bestehen hat lassen / unzureichend ausgebildet hat.

Die Unterscheidung zwischen Ursache und Schuld ist nicht trivial.

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Weil es sich noch immer um einen eigenverantwortlichen Fahrzeugführer handelt. Sowohl der Rollerfahrer in Bluey's Beispiel als auch der TE sind für ihr Handeln alleine verantwortlich, eine Schuldzuweisung an einen anderen ist mehr als verfehlt.

Wenn du dir die Schilderung des TE anschaust, wirst du u.a. eine massive Nötigung darin erkennen.

 

Gruß

Goose

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NOCH gilt auf der Straße nicht das Recht des Stärkeren. Und das wird hoffentlich auch so bleiben. Klar ist es ärgerlich, wenn jemand dahindämmert, aber noch lange kein Grund, mit der Brechstange vorzugehen.

 

@ Bluey: nur rein interessemäßig: Wie hättest du denn in der vom TE geschilderten

Situation reagiert?

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Hallo Goose,

 

da gibt es eine Autobahn,die kilometerweit nur von zwei Fahrzeugen befahren wird und trotzdem kommt es

zu solch einem Vorfall,obwohl jeder seine eigene Bahn und freie Fahrt hätte.Erklär mir das mal.

 

1. Man muß dem Linksschleicher Vorsatz unterstellen.Es gibt keinen Grund kilometerweit links zu fahren.

Rechts fuhr weit und breit kein Auto.Schlechterer Fahrbahnbelag ist kein Grund. Ich konnte ja auch rechts über 200 km/h fahren.

 

2. Wenn ich auf gleicher Fahrbahn mit hohem Überschusstempo auf einen Schleicher auflaufe und in den Sicherheitsabstand bremse kann man von vielleicht von Gefährdung sprechen aber nicht von Nötigung.

Da ein unmittelbares Verlangsamen auf Sicherheitsabstand erfolgte.

 

3. Nirgendwo steht geschrieben,daß man rechts nicht schneller fahren darf als links.

Im Gegenteil,auch für den Fall gilt das Rechtsfahrgebot. Natürlich nicht das Rechtsüberholen.

Auf einer versetzten Fahrbahn ist es noch schwieriger die Höhe der Differenzgeschwindigkeit eizuschätzen.

 

4. Was soll ich hier lügen.Der Vordermann hat nicht das Steuer verissen,weil ich in seinen Sicherheitsabstand gebremst habe und er Angst bekam. Erst mit Hupton erfolgte unmittelbar seine abrupte Aktion. Dies ist für mich ein klarer Beweis,daß er gepennt hat und aufgrund dessen eine Schreckreaktion erfolgte. Ergo: Hupen muß verboten werden,weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch in Gefahr kommen können.

 

Hier macht's Du es Dir zu einfach.Ein Richter,der noch irgendein Gefühl für Realitäten übrig hat,

könnte den Schleicher genauso gut fragen, warum er auf leerer Autobahn mit ca.110 km dauerhaft die linke Spur nimmt,wenn der Schnellere mit 200 km /h + vorschriftsmäßig die rechte Spur nutzt.

 

Gruß Kühli

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