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Fahrer Verreisst Steuer.wer Ist Schuld?


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@ Bluey: nur rein interessemäßig: Wie hättest du denn in der vom TE geschilderten

Situation reagiert?

Ich wäre ihm mit Sicherheit nicht dermaßen aggressiv und dicht aufgefahren wie der TE. Allein schon von berufswegen her nicht. Ich hätte mich vielleicht auch geärgert, aber sicherlich nicht zu einem derartigen Verhalten hinreißen lassen.

 

Wie man in solchen Situationen reagiert, hängt von recht vielen Faktoren ab. Ich glaube nicht, daß man jetzt und hier pauschal sagen kann: "ICH hätte SO oder SO reagiert".

 

@Bluey

natürlich wart ihr Schuld. Und womit?

Blödmann. :):geil::geil::):D

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:) Ich habs,derjenige der diese Autobahn zu verantworten hatte ist Schuld.Hatte er nicht für diese Autobahn gesorgt wäre es eine normale Strasse und somit könnte es keinen Linksspurpenner geben.

 

:D Kaum zu glauben welche vernagelten Ansichten einige hier zeigen und sich dann noch wundern wenn der Staat die Zügel immer weiter anzieht.

 

@ Kühli

Du kennst den Spruch 1000 mal ist nichts passiert und dann hat es bumm gemacht?Irgendwann reitest du dich mit deiner Fahrweise so dermassen in die Kacke das du dir wünschen würdest einfach rechts vorbei gefahren zu sein.

 

 

 

Abe rhier im Treat zeigt es sich mal wieder nach welchen gesetz einige unterwegs sind.

§1 Schuld ist immer der Andere

§2 Sollte mal nicht der Andere Schuld sein tritt automatisch §1 in Kraft.

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Beide Fehlverhalten müssen verfolgt werden, das LSB genauso wie das Drängeln.

 

Wobei LSB für das Drängeln ursächlich ist...

So ein Unsinn! Es gehoeren wohl immer mindestens zwei dazu, der der draengelt und der, dessentwegen gedraengelt wird. Du laesst natuerlich ersteren aus, wahrscheinlich, weil Du dich dann selbst in diese Kategorie einstufen muesstest. Ich weiss, ich weiss, Du hast noch nie...... :)

 

:D Kaum zu glauben welche vernagelten Ansichten einige hier zeigen und sich dann noch wundern wenn der Staat die Zügel immer weiter anzieht...
Genau das geht mir auch durch den Kopf.....
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@ Kühli

Du kennst den Spruch 1000 mal ist nichts passiert und dann hat es bumm gemacht?Irgendwann reitest du dich mit deiner Fahrweise so dermassen in die Kacke das du dir wünschen würdest einfach rechts vorbei gefahren zu sein.

und was wenn herr penner dann aufgrund des rechts vorbeifahrenden autos so sehr erschrickt, dass er das steuer verreißt?

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und was wenn herr penner dann aufgrund des rechts vorbeifahrenden autos so sehr erschrickt, dass er das steuer verreißt?
Dann haette der Ueberholer wohl auch einen Teil der Schuld daran.... :) Andererseits ist die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, wesentlich geringer, als wenn man von hinten schnell aufschliesst und dann in kurzer Entfernung die laute Hupe dauernutzt.....
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1. Man muß dem Linksschleicher Vorsatz unterstellen.Es gibt keinen Grund kilometerweit links zu fahren.

Rechts fuhr weit und breit kein Auto.Schlechterer Fahrbahnbelag ist kein Grund. Ich konnte ja auch rechts über 200 km/h fahren.

Es ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit, und wie bei jeder anderen erkehrs-OWi geht man zunächst, wenn keine weiteren Fakten hinzu kommen, von Fahrlässigkeit aus. Aber selbst, wenn er diese Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen haben sollte, rechtfertigt das noch nicht deine vorsätzlich begangene Straftat.

 

2. Wenn ich auf gleicher Fahrbahn mit hohem Überschusstempo auf einen Schleicher auflaufe und in den Sicherheitsabstand bremse kann man von vielleicht von Gefährdung sprechen aber nicht von Nötigung.

Da ein unmittelbares Verlangsamen auf Sicherheitsabstand erfolgte.

Das späte Bremsen in Verbindung mit dem Dauerhupen und dem sonstigen geschilderten Verhalten kann durchaus als Nötigung angesehen werden. Schau in die einschlägigen Kommentare zum § 240 StGB. Zu prüfen wäre übrigens auch der § 315c StGB.

 

3. Nirgendwo steht geschrieben,daß man rechts nicht schneller fahren darf als links.

Im Gegenteil,auch für den Fall gilt das Rechtsfahrgebot. Natürlich nicht das Rechtsüberholen.

Auf einer versetzten Fahrbahn ist es noch schwieriger die Höhe der Differenzgeschwindigkeit eizuschätzen.

Wenn du die Differenzgeschwindigkeit nicht einschätzen kannst solltest du besser langsamer fahren.

 

4. Was soll ich hier lügen.Der Vordermann hat nicht das Steuer verissen,weil ich in seinen Sicherheitsabstand gebremst habe und er Angst bekam. Erst mit Hupton erfolgte unmittelbar seine abrupte Aktion. Dies ist für mich ein klarer Beweis,daß er gepennt hat und aufgrund dessen eine Schreckreaktion erfolgte. Ergo: Hupen muß verboten werden,weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch in Gefahr kommen können.
Also hat er sich erschrocken. Somit hat er mit dir nicht gerechnet, womit wir wieder bei deinem Punkt 1 wären: Er hat die Ordnungswidrigkeit fahrlässig begangen.

 

Du versuchst deine eigenen Straftaten schönzureden.

 

Gruß

Goose

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für seine völlig weltfremde meinung
Was ist denn bitte so ungewöhnlich daran, sich zu erschrecken, wenn sich jemand mit 100 km/h nähert und einen sofort mit > 100 db beschallt?

Jeder normale Mensch würde sich erschrecken und niemand kann garantieren, dann trotzdem immer das Richtige zu tun.

Vorwerfen kann man dem Penner nur das LSB (was aber nur eine Behinderung keine Gefährdung ist) aber nicht seine Schockreaktion.

Die Aktion des TE war wesentlich dramatischer (ist nämlich wegen der unkalkulierbaren Schockreaktion eine Gefährdung nicht nur eine Behinderung) wie die des Penners und somit völlig unangemessen.

Du kannst ja auch nicht jemanden, der in deinen Vorgarten pinkelt (=owi) eins mit dem Basi überziehen (=Straftat). Ganz abgesehen davon, dass niemand seine Recht eigenhändig mit nicht legalen Mitteln durchsetzten darf, es sei denn bei drohender Gefahr für Leib und Leben (und das nur bei Beachtung der Verhältnismäßigkeit), was ja hier mit Sicherheit nicht gegeben war.

 

@kühli

Erst mit Hupton erfolgte unmittelbar seine abrupte Aktion. Dies ist für mich ein klarer Beweis,daß er gepennt hat und aufgrund dessen eine Schreckreaktion erfolgte. Ergo: Hupen muß verboten werden,weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch in Gefahr kommen können.
Verboten nicht gerade, aber vorsichtig sollte man schon sein. Wenn du aus sicherer Entfernung nach einiger Zeit und vorausgegangenen Lichthupensignalen kurz die Hupe antippst wird niemand etwas sagen können. Bei dir gibts scheinbar nur ganz oder gar nicht ?!? :)

 

Hier macht's Du es Dir zu einfach.Ein Richter,der noch irgendein Gefühl für Realitäten übrig hat,

könnte den Schleicher genauso gut fragen, warum er auf leerer Autobahn mit ca.110 km dauerhaft die linke Spur nimmt,

Du bist aber kein Richter, der LSB mit irgendwelchen Aktionen bestrafen darf. Das steht dir nicht zu. Genausowenig, wie Oberlehrer extra links fahren dürfen, um dich zur Einhaltung von Tempolimits zu zwingen. Mit deiner Aktion hast du genauso Polizei gespielt wie der Oberleher und stellst dich damit auf eine Stufe mit ihm.

Und: Derselbe Richter, der dem LSB ein Bußgeld aufdrücken wird, wird dir im Anschluss den Lappen entziehen. Ein Unrecht entschuldigt doch nicht ein anderes.

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Guest Simineon
Ich denke nicht, dass so ein Fall hier im Forum diskutiert werden sollte.

Kühli hat moralisch in dieser Situation vollkommen richtig gehandelt.

 

Warum soll das hier nicht diskutiert werden ? Die Situation ist leider alltäglich und hier im Forum treffen KSF; Raser; Drängler; LSB und alle anderen Arten Verkehrsteilnehmer zusammen. Ausserdem haben wir noch die Fraktion der hauptberuflichen Cops die mit Sachverstand und Erfahrung einiges interessantes beizutragen haben ... also kein Grund hier irgendeine Situation zu verschweigen ...

 

Zu Deinem zweiten Satz kann ich allerdings nur sagen: Moralisch ist die "Tat" von Kühli verwerflich. Das Fehlverhalten eines anderen berechtigt nicht automatisch zum eigenen Fehlverhalten !

 

Die ganzen Begründungen von wegen "der hat ws böses getan, also ..." sind nunmal nicht geeignet, das eigen Fehlverhalten schönzureden. Auch eine Aufrechnung nach dem Motto "... der hat das schlimmere Übel begangen, also sollte der als erster weg ..." ist nicht sinnvoll.

 

Wenn Herr LSB hier im Forum aufschlagen würde, dann könnte (und würde) man ihm sein Fehlverhalten auch vorwerfen, nun ist hier aber Herr Drängler aufgeschlagen und muss nun damit leben, dass ihm sein Fehlverhalten vorgehalten wird.

 

Just my 2 cents

 

Aber ist nicht gerade dieser Umstand pervers, dass man zur Erhaltung der Sicherheit sämtlicher an der Situation beteiligter VT einen Gesetzesverstoss begehen soll?
Muss er nicht, er hätte bremsen können. Fährst du eigentlich auch die Oma um, die bei rot über die Ampel geht? Bremsen kommt ja in deiner Gedankenwelt nicht vor und rechts vorbei geht auch nicht. Und schließlich ist die Oma ja auch selber Schuld, wäre sie nicht bei rot über die Ampel gegangen, hätte ich sie auch nicht überfahren müssen.

Na ja, deine mehr als spezielle Logik ist ja aus anderen Diskussionen hinlänglich bekannt.

 

geniale Antwort ... danke !

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Mir war bis dato nicht bewusst, wie sehr das Dogma vom schutzbedürftigen Linksspurblockierer in der Gesellschaft verankert ist. Dass sogar die Polizei Pro-LSB und Contra Sicherheit in die Bresche springt, löchert einmal mehr das Deckmäntelchen unter dem die Verkehrsüberwachung stattfindet.

 

Das Phänomen des Linksspurblockierens tritt ausschliesslich auf mehrspurigen Bundesstrassen und Autobahnen auf. Das ist insofern interessant, als dass ein Überholvorgang auf diesen Strassen sich nicht grundlegend dem auf einer Landstrasse unterscheiden sollte:

  1. Überholmöglichkeit abwarten
  2. beschleunigen
  3. ausscheren
  4. einscheren

Interessanterweise hapert es auf der Autobahn mit den Punkten 2 und 4 (häufig auch mit Punkt 1 :) ). Woran liegt das? Weil der Gegenverkehr auf der Autobahn nicht von vorne sondern von hinten kommt?

 

Wie bereits festgestellt, ist ein kollegiales, faires und rücksichtsvolles Verhalten im Strassenverkehr allein eine Willenssache der Verkehrsteilnehmer. Der Gesetzgeber hat jedoch völlig falsche Voraussetzungen für diesen Willen auf Seiten der LSB geschaffen, so dass diese sich in ihrem Tun bestärkt fühlen, da es nicht geahndet wird. In diesem Thread wird zusätzlich noch um Verständnis für LSB geworben.

 

Würde das Blockieren der Überholspur(en) mit EUR 300 und 3 Punkten quittiert (in besonders schweren Fällen mit EUR 400 und 4 Punkten und einem Monat Fahrverbot) und der Tatbestand des "Drängelns" auf EUR 50 reduziert, dann würden sich die ProViDa-Zecken auf ihre neue Beute stürzen wie der Teufel nach der Seele - und würden tatsächlich im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer handeln.

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Das Phänomen des Linksspurblockierens tritt ausschliesslich auf mehrspurigen Bundesstrassen und Autobahnen auf.
Ja - wo denn sonst noch? :):D:geil:

 

Weil der Gegenverkehr auf der Autobahn nicht von vorne sondern von hinten kommt?
Aehhhh - wie bitte? :):geil:

 

 

Der Gesetzgeber hat jedoch völlig falsche Voraussetzungen für diesen Willen auf Seiten der LSB geschaffen, so dass diese sich in ihrem Tun bestärkt fühlen, da es nicht geahndet wird. In diesem Thread wird zusätzlich noch um Verständnis für LSB geworben.
Was immer Du genommen, geraucht, getrunken hast - ich moechte auch etwas davon haben..... :geil:
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Mir war bis dato nicht bewusst, wie sehr das Dogma vom schutzbedürftigen Linksspurblockierer in der Gesellschaft verankert ist. Dass sogar die Polizei Pro-LSB und Contra Sicherheit in die Bresche springt, löchert einmal mehr das Deckmäntelchen unter dem die Verkehrsüberwachung stattfindet.
Da scheinst du was falsch zu verstehen.

Allerdings werde ich wohl kaum applaudieren, wenn hier jemand stolz von seinen Taten berichtet, in denen er als Reaktion auf eine vermutlich fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit eine vorsätzlich begangene Straftat hinlegt.

Für dich gibt es also im vorliegenden Sachverhalt den bösen "Linksspurblockierer" auf der einen und den "Sicherheit produzierenden Threaderöffner auf der anderen Seite? Oder Wie soll ich die oben gemachte Aussage verstehen?

 

Hier springe ich ganz klar Pro Sicherheit in die Bresche (auch wenn es nicht deinem Bild entsprechen mag), denn wer hat hier vorsätzlich gefährdet und wer hat "nur" fahrlässig behindert?

 

Und jetzt komm bitte nicht wieder mit" Der andere ist ja schuld". Wer Auto fährt, ist ein erwachsener Mensch, der für sein Handeln alleine verantwortlich ist.

 

Wie bereits festgestellt, ist ein kollegiales, faires und rücksichtsvolles Verhalten im Strassenverkehr allein eine Willenssache der Verkehrsteilnehmer.
Möchtest du hier behaupten, der TE hätte ein kollegiales, faires und rücksichtsvolles Verhalten an den Tag gelegt?

 

ProViDa-Zecken
Zecken leben in den Wäldern, ebenso wie Bullen auf der Weide leben.

Ich bezeichne die "KSF" ja auch nicht als "Affen"

 

und würden tatsächlich im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer handeln.
Indem eine Behinderung stärker geahndet würde als eine Gefährdung? Ich bitte dich, das kannst du doch nicht ernst meinen.....

 

Gruß

Goose

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Goose, der TE hat sich sicherlich suboptimal verhalten. Wenn Du den Thread nochmals in seiner ganzen Länge liest, wirst Du feststellen, dass ich seine Vorgehensweise nicht gutheisse. Jedoch bleibt die Tatsache festzuhalten, dass der LSB mit seinem vorsätzlichen Blockieren (er hat seiner Teilnahme am Strassenverkehr nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt) erst die Grundlage für das suboptimale Verhalten des TE geboten hat. Ohne den LSB hätte die Handlung des TE nicht stattfinden können! So verhält es sich auf der AB prinzipiell: Gibt niemand Anlass zum bedrängt werden, dann wird er auch nicht bedrängt. Um es in Deinen Worten zu sagen: Ohne Behinderung keine Gefährdung!

 

Aus Erfahrung weiss ich ausserdem, dass die gleiche Situation, die der TE schildert, ebenso eintreten kann, wenn der KSF dem LSB mit völlig korrektem Sicherheitsabstand kurz Lichtzeichen gibt. Habe selbst so eine Situation erlebt, in der sich der LSB beinahe selbst "abgeschossen" hätte. Nach meinem Sicherheitsempfinden sind solche Reaktionen ein solider Beweis für den Mangel an Qualifikation am Strassenverkehr teilzunehmen!

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Wenn Du den Thread nochmals in seiner ganzen Länge liest, wirst Du feststellen, dass ich seine Vorgehensweise nicht gutheisse.
Genauso wie Du dann fest stellen wuerdest, dass hier niemand das Verhalten des LSB gutgeheissen hat. Trotzdem aber schreibst du derartigen Unfug:
Dass sogar die Polizei Pro-LSB und Contra Sicherheit in die Bresche springt,....
:):D
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So verhält es sich auf der AB prinzipiell: Gibt niemand Anlass zum bedrängt werden, dann wird er auch nicht bedrängt.

Ach ja? :)

Standardsituationen:

- Bedräng(el)t werden bei 20 über Limit und keine Chance, ohne Bremsmanöver nach rechts zu wechseln;

- dto. von Tieffliegern, die beim Ausscheren noch weit hinter der letzten Kurve/Kuppe waren

- (...)

Prinzipiell? :D

lg

c.s.

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Wenn Du den Thread nochmals in seiner ganzen Länge liest, wirst Du feststellen, dass ich seine Vorgehensweise nicht gutheisse.

Genauso wie Du dann fest stellen wuerdest, dass hier niemand das Verhalten des LSB gutgeheissen hat. Trotzdem aber schreibst du derartigen Unfug:
Dass sogar die Polizei Pro-LSB und Contra Sicherheit in die Bresche springt,....
:):D

 

Das vorsätzliche Fehlverhalten des LSB wird heruntergespielt, was eine ganz klare Linie in Richtung Pro-LSB bedeutet.

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Das vorsätzliche Fehlverhalten des LSB wird heruntergespielt, was eine ganz klare Linie in Richtung Pro-LSB bedeutet.
Wir wollen doch erst einmal zu allervorderst fest stellen, dass der Vorsatz beim Fehlverhalten des LSB hier in diesem Thread grundsaetzlich herbei geredet wird - oder woher hast Du deine Weisheit? :)
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Gibt niemand Anlass zum bedrängt werden, dann wird er auch nicht bedrängt.
Dieses Ammenmärchen wird auch vom ständigen Wiederholen nicht wahrer!

Gedrängelt wird nicht nur beim sinnlosen LSB sondern genauso im dichten Kolonnenverkehr.

 

Um es in Deinen Worten zu sagen: Ohne Behinderung [edit: und ohne Fehlverhalten des KSF] keine Gefährdung!
Und selbst wenn es in diesem Fall so war, was willst du machen? Allen den Führerschein abnehmen? Dann bitte auch denen die (auch nur kurzzeitig) den Sicherheitsabstand unterschreiten (gefährlicher als LSB), die am Steuer telefonieren (gefährlicher als LSB), die das Blinken vergessen (gefährlicher als LSB), usw usw

 

Das vorsätzliche Fehlverhalten des LSB wird heruntergespielt, was eine ganz klare Linie in Richtung Pro-LSB bedeutet.

1. Keiner hier unterstützt LSB, weder direkt noch indirekt.

2. Kennst du die Motivation des Penners? Vielleicht war er einfach nur in Gedanken = eindeutig fahrlässig!

und letzlich noch 3. Aus der Pennerei entsteht eindeutig keine Gefährdung sondern nur eine Behinderung.

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Das vorsätzliche Fehlverhalten des LSB wird heruntergespielt, was eine ganz klare Linie in Richtung Pro-LSB bedeutet.
Wir wollen doch erst einmal zu allervorderst fest stellen, dass der Vorsatz beim Fehlverhalten des LSB hier in diesem Thread grundsaetzlich herbei geredet wird - oder woher hast Du deine Weisheit? :)

 

Jedoch bleibt die Tatsache festzuhalten, dass der LSB mit seinem vorsätzlichen Blockieren (er hat seiner Teilnahme am Strassenverkehr nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt) erst die Grundlage für das suboptimale Verhalten des TE geboten hat. Ohne den LSB hätte die Handlung des TE nicht stattfinden können!

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Das ist Unsinn. Hier wird meinerseits eine ganz klare Linie contra Straftat geführt, nicht mehr und nicht weniger.

 

Aber wie kommst du darauf, daß die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen wurde? Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist dir doch bekannt, oder?

 

er hat seiner Teilnahme am Strassenverkehr nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt
ist klassische Fahrlässigkeit

 

Jedoch bleibt die Tatsache festzuhalten, dass der LSB mit seinem vorsätzlichen Blockieren [...] erst die Grundlage für das suboptimale Verhalten des TE geboten hat
Noch mal der Hinweis: Der Besitzer eines Führerscheins ist ein erwachsener Mensch. Als solcher handelt er eigenverantwortlich. Wenn sich nun jemand aufgrund der begangenen Ordnungswidrigkeit (egal, ob vorsätzlich oder fahrlässig) dazu hingerissen fühlt, eine Straftat zu begehen, dann kann ich das in keiner weise gutheißen, dann ist das nicht nur "suboptimal", dann ist das in hohem Maße verwerflich.

 

Stell dir vor, du begehst eine Ordnungswidrigkeit, in dem du zu schnell fährst und jemand fühlt sich aufgrund dessen dazu hingerissen, dir von der Brücke einen Stein in deine Scheibe zu schmeißen, weil ihn dein Verhalten stört. Und dann käme jemand auf den Trichter zu argumentieren, daß du ja selber schuld bist, weil du ja die Ursache gesetzt hast. Jeder Versuch, das Verhalten des Steineschmeißers mit dem vorausgegangenen Verhalten zu rechtfertigen, wäre absurd.

 

Gruß

Goose

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Das was hier bezüglich eines eventuellen Vorsatzes geschrieben wird ist rein logisch der größte Dummfug, den ich je gehört habe.

 

Wenn was gegen "Penner" hilft ist es die Hupe).
wäre mr. penner rechts gefahren,

 

wenn herr penner sich richtig verhalten hätte

 

 

Wie soll den jemand, der noch den Angaben der angeblichen KSF und des TE gepennt und sich deshalb erschreckt hat, vorsätzlich die linke Spur blockieren? Wie bitte soll das gehen? Das muss fahrlässig gewesen sein.

 

Oder um es anders zu verdeutlichen: Wer es von euch schafft vorsätzlich im Schlaf zu schnarchen, dem geb ich nen Kasten Bier aus.

 

Geht nich. Entweder Vorsatz oder Pennen, alles andere ist Schwachsinn.

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Aber wie kommst du darauf, daß die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen wurde? Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist dir doch bekannt, oder?

 

er hat seiner Teilnahme am Strassenverkehr nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt
ist klassische Fahrlässigkeit

 

Wie Du schon richtig schreibst, muss jeder eigenverantwortlich handeln. Darüber hinaus ist jeder selbst Herr seines Hirns. Wer nicht gewillt ist, seiner Teilnahme am Strassenverkehr die notwenige Aufmerksamkeit zu widmen, hat dort nichts zu suchen! Er gefährdet lediglich sich und andere VT!

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Geht nich. Entweder Vorsatz oder Pennen, alles andere ist Schwachsinn.
Nicht in der Welt von NetGhost. In seiner Welt existiert eine eigene, ganz spezielle Logik, die dem Normaldenkenden wirr, ja geradezu paradox erscheint und damt immer wieder zu Verblüffung und Staunen führt. Das Forum ist voll von entsprechenden Beispielen. :D:)
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Guest Simineon
Das vorsätzliche Fehlverhalten des LSB

 

beweise den Vorsatz ?

 

Vorsatz heisst, ich tue etwas, um etwas anderes zu erreichen ... welchen Vorsatz hat der LSB ?

zum Beispiel hatte der Sprinterfahrer der mich gestern blockierte definitiv einen Vorsatz: Ich fahre mit knapp 180 km/h ran und der geht kurz vor mir ohne den Blinker zu setzen auf meine Spur, nach einer Gewaltbremsung meinerseits war ich etwa 5m (eine Fahrzeuglänge) hinter ihm mit 80 km/h, in dem Moment geht er (wieder ohne Blinker zu setzen) wieder auf die rechte Spur. Wohlgemerkt ohne Raumgewinn, allem Anschein nach nur, um zu blockieren.

 

Fahrlässigkeit heisst: unachtsam, dem Verkehr nicht angepasst, trödelig unterwegs ... alles was der LSB in diesem Thread ja gemacht hat (ich erspare mir die entsprechenden Zitate aus dem Eröffnungspost.

 

Somit hast Du in diesem Thread eine fahrlässig begangene OWi des LSB und eine vorsätzliche Tat des "Dränglers" (verniedlichend KSF genannt).

 

In einem Gespräch mit Autobahnpolizisten auf der A6 fragte ich mal, wer in diesem Fall verfolgt würde, da ja nur einer verfolgt werden kann. Die Antwort war ebenso klar wie einleuchtend:

 

Vorsatz wiegt schwerer als Fahrlässigkeit

 

daher würde, wenn man sich entscheiden müsste, die vorsätzliche "Tat" verfolgt.

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Wie Du schon richtig schreibst, muss jeder eigenverantwortlich handeln. Darüber hinaus ist jeder selbst Herr seines Hirns. Wer nicht gewillt ist, seiner Teilnahme am Strassenverkehr die notwenige Aufmerksamkeit zu widmen, hat dort nichts zu suchen! Er gefährdet lediglich sich und andere VT!
Eben, und um das nun mal auf den TE - oder sonstige KSF - umzumuenzen: Er hat nicht die noetige Aufmerksamkeit walten lassen, anderenfalls haette er rechtzeitig gebremst, haette nicht mit hohem Ueberschuss an den LSB heranfahren und ihn per Hupe erschrecken muessen. Ergo: Er hat nichts im Strassenverkehr zu suchen, weil er lediglich sich und andere gefaehrdet. :)
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Guest Simineon
Wie Du schon richtig schreibst, muss jeder eigenverantwortlich handeln. Darüber hinaus ist jeder selbst Herr seines Hirns. Wer nicht gewillt ist, seiner Teilnahme am Strassenverkehr die notwenige Aufmerksamkeit zu widmen, hat dort nichts zu suchen! Er gefährdet lediglich sich und andere VT!

 

stimmt, deswegen sollten schnell fahrende VT auch nicht von Notfall reden, sonst geraten sie allzuleicht in den Ruf, dem Verkehr nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt zu haben. :)

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Ich will für diese Situation mal ein plastischen Bild verwenden:

 

Da liegt Jemand auf dem falschen Gang im Stuhl und schläft. Zugewiesen ist ihm ein anderer Gang.Im falschem Gang schlafend versperrt er den Berechtigten den Weg.Obwohl er laut Anweisung hellwach zu sein hat. Wie kriegst man ihn wach?

 

Man macht für ein einen Augenblick das Licht an und aus. In 99 von 100 Fällen erreicht man den beabsichtigten Zweck nicht.

 

Also geht man hin und benutzt einen markanten akustischen Weckruf. Was passiert:

der Schlafende schrickt auf und schmeißt,da er in dieser Situation nicht konzentriert sein kann, dabei den Stuhl um. Dann ist der "Wecker" also schuld,daß der Stuhl umfällt.

 

Echt komische Logik.

 

Ergo muß man warten und den gegen die Vorschriften Schlafenden ausschlafen lassen. Um ihm anschliessend mitzuteilen,daß er mir als Berechtigter mit seinem Schlaf im Stuhl den Durchgang

im für ihn nicht zulässigen Gang versperrt.

 

Noch komischere Logik.

 

Bring mir einer den bei,der den "Weckrufauslöser" der Gefährdung bzw. Nötigung des Schlafenden bezichtigt.

 

Das ist doch absurd!!!

 

Für den Verkehr heißt das doch,soweit ich die Meinungsführer hier richtig verstehe,vorschriftswidrige Behinderungen hat man auch unter Inkaufnahme persönlicher Nachteile zu tollerieren und mögen sie noch

so lange dauern.

 

Folglich nehme ich mir am kommenden Sonntag früh viel Zeit: Fahre dann von Bottrop bis Emstunnel

mit 110 km auf der linken Spur. Sollte mich einer anzeigen,ist mir das die 20 Euronen wert.

 

Dafür kann ich mich dann köstlich über die Eskapen der anderen amüsieren.

 

Gruß Kühli

 

 

 

Gruß Kühli

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Guest Simineon
Also geht man hin und benutzt einen markanten akustischen Weckruf. Was passiert:

der Schlafende schrickt auf und schmeißt,da er in dieser Situation nicht konzentriert sein kann, dabei den Stuhl um. Dann ist der "Wecker" also schuld,daß der Stuhl umfällt.

 

Und wenn der so Erschreckte dann einen Herzinfarkt erleidet, dann ist er selber schuld ? :)

 

Für den Verkehr heißt das doch,soweit ich die Meinungsführer hier richtig verstehe,vorschriftswidrige Behinderungen hat man auch unter Inkaufnahme persönlicher Nachteile zu tollerieren und mögen sie noch

so lange dauern.

 

jau, das nennt man Rücksichtnahme

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Für den Verkehr heißt das doch,soweit ich die Meinungsführer hier richtig verstehe,vorschriftswidrige Behinderungen hat man auch unter Inkaufnahme persönlicher Nachteile zu tollerieren und mögen sie noch

so lange dauern.

Zwischen tollerieren und ausrasten liegt noch ganz viel dazwischen.

Die Frage hatte ich dir ja schonmal gestellt: Kennst du eigentlich nur Extreme???

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Und wenn der so Erschreckte dann einen Herzinfarkt erleidet, dann ist er selber schuld ? :)

Letztlich doch, sorry, Simineon:

Gleichgültig, ob im Straßenverkehr oder anderweitig:

Wer vor sich hindöst und, der Situation nicht angemessen, seine Umgebung ignoriert, erschrickt halt mal...

Jemand, der einen Unachtsamen warnt, soll schuld sein, wenn jener sich "zu Tode erschrickt? :D

lg

c.s.

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Jemand, der einen Unachtsamen warnt, soll schuld sein, wenn jener sich "zu Tode erschrickt? :)
Es geht um die Art und Weise des Warnens, nicht um das ob. Wenn im Supermarkt ein paar Leute gedankenlos den Durchgang blockieren, weil sie ein Schwätzchen halten, wirst du dich wohl auch kaum anschleichen und dir mit ner Pressluftfanfare Platz schaffen wollen sondern höflich fragen, ob sie dich vorbeilassen können, oder etwa nicht? :D

Es geht hier um die Verhältnismäßigkeit der Mittel und die hat der TE eindeutig missachtet.

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Guest Simineon
Und wenn der so Erschreckte dann einen Herzinfarkt erleidet, dann ist er selber schuld ? :)

Letztlich doch, sorry, Simineon:

Gleichgültig, ob im Straßenverkehr oder anderweitig:

Wer vor sich hindöst und, der Situation nicht angemessen, seine Umgebung ignoriert, erschrickt halt mal...

Jemand, der einen Unachtsamen warnt, soll schuld sein, wenn jener sich "zu Tode erschrickt? :D

lg

c.s.

 

Moooment, in diesem Beispiel war derjenige nicht unachtsam, sondern schlafend, das ist ein grosser Unterschied !

 

Davon mal abgesehen ist die Wahl der Mittel eine ganz entscheidende, einem Schlafenden würde ich die Hand auf die Schulter legen und ihn sanft schütteln. Da würde ich keine 110 dB(A) Zweitonfanfare (natürlich legal !!) an sein Ohr halten und abdrücken.

 

Übersetzt auf den Strassenverkehr:

1. Geschwindigkeit anpassen (mit jederzeit ausreichendem Sicherheitsabstand);

2. ein- bis zweimal kurz die Lichthupe betätigen;

3. bei ausbleibender Reaktion Blinker links setzen und kurz (1/10s) Hupe geben

 

danach sind dann die legalen Mittel ausgeschöpft, persönlich habe ich zwar noch nie Punkt 3 durchführen müssen, aber ich vermute mal, dass ich dann mal auf die rechte Spur gehen würde und mal nachschauen, ob der LSB Hilfe beim Telefonieren braucht.

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Hatte gestern das Vergenügen A42 Richtung Duisburg bei 200 km/h, Auffahrt Heßler roter Kleinwagen, glaube Polo, etwas tiefer/ breiter, Fenster offen, von der Beschleunigungsspur schnur strax auf die Überholspur, vollbremsend, auf Fernlicht schaltend, --ohne jede Reaktion des Behindernden--oder bessere geistig Behinderten--( die können aber nichts dafür)-- knapp dahinter geblieben.

Fazit meine Rücksitzbank war auf- eh ich meine abgeräumt- nach anschließendem Überholvorgang glotzte mich der Fahrer ca. 25 Jahre in Arbeitskleidung, nur dämlich an.

 

Was soll man davon halten, kein Provida weit und breit

 

ein paar Tage vorher polnischer LKW Blödmann wechselte trotz dichter Kolonne links , Blinker raus, die Fahrspur, der Vordermann konnte nach vorne entkommen, ich war knapp an der Leitplanke,

Pollack überholte, Elefantenrennen, keine Polizei weit und breit.

 

Viele warnen mich jetzt in die Türkei in Urlaub zu fahren, ich glaube hier ist es gefährlicher!

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Übersetzt auf den Strassenverkehr:

1. Geschwindigkeit anpassen (mit jederzeit ausreichendem Sicherheitsabstand);

2. ein- bis zweimal kurz die Lichthupe betätigen;

3. bei ausbleibender Reaktion Blinker links setzen und kurz (1/10s) Hupe geben

Genau so hatte ich es Kühli bereits auf Seite 2 erklärt ohne das er es bisher begriffen hätte.

 

danach sind dann die legalen Mittel ausgeschöpft, persönlich habe ich zwar noch nie Punkt 3 durchführen müssen, aber ich vermute mal, dass ich dann mal auf die rechte Spur gehen würde und mal nachschauen, ob der LSB Hilfe beim Telefonieren braucht.
Doch das kommt schon gelegentllich vor, insbesondere in Autobahnbaustellen. Wenns dort jemand zu bunt treibt gehe ich auch schon mal länger auf die Hupe aber erst nach dem die Punkte 1 bis 3 abgearbeitet worden sind. Und ich fahre dann auch keinesfalls zu dicht auf. Aber es ist trotzdem immer eine Wanderung auf einem schmalen Grat, das ist klar.
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Übersetzt auf den Strassenverkehr:

1. Geschwindigkeit anpassen (mit jederzeit ausreichendem Sicherheitsabstand);

2. ein- bis zweimal kurz die Lichthupe betätigen;

3. bei ausbleibender Reaktion Blinker links setzen und kurz (1/10s) Hupe geben

Erfahrungsgemäß ist die Abfolge 2. -> 1. wirksamer:

Der solcherart "Geweckte" sieht am Geschwindigkeitsüberschuß, daß er nicht riskiert, eingemauert zu werden, sondern der vermeintliche "Drängler" wirklich schneller unterwegs ist.

Es ist nämlich eine immer wiederkehrende traurige Erfahrung, daß selbst Fahrer von Autos mit beachtlichem Überholprestige nach erfolgreichem "Drängeln" einfach nicht aus den Füßen kommen... :)

lg

c.s.

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Wenn wir das bitte nochmals zu meinem besseren Verständnis zusammenfassen könnten:

 

Wenn sich ein VT vor dem roten Blitz einer Radarfalle erschreckt und das Steuer verreisst, dann gilt er als ungeeignet für die Teilnahme am Strassenverkehr.

 

Wenn ein LSB sich vor den herannahenden VT erschreckt und das Steuer verreissst, dann gilt er als bemitleidens- und schützenswert.

 

Richtig so? :)

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Guest Simineon
Wenn wir das bitte nochmals zu meinem besseren Verständnis zusammenfassen könnten:

 

Wenn sich ein VT vor dem roten Blitz einer Radarfalle erschreckt und das Steuer verreisst, dann gilt er als ungeeignet für die Teilnahme am Strassenverkehr.

 

Wenn ein LSB sich vor den herannahenden VT erschreckt und das Steuer verreissst, dann gilt er als bemitleidens- und schützenswert.

 

nein, so ist das falsch ... Du musst schon die Kirche im Dorf lassen, also:

 

wenn sich ein LSB vor einem mit 100 km/h Überschuss heranschiessendem KSF, der offensichtlich den Sicherheitsabstand unterschreitet und zudem mit Blitzlichtgewitter und 110 dB(A) Zweitonfanfare (natürlich legal !) vor etwas warnt, erschreckt und das Steuer verreisst, dann gilt er als bemitleidens- und schützenswert.

 

Wenn ein LSB sich vor den mit 10 km/h Überschuss herannahenden VT erschreckt und das Steuer verreissst, dann gilt er als ungeeignet für die Teilnahme am Strassenverkehr.

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Aber wie kommst du darauf, daß die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen wurde? Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist dir doch bekannt, oder?

 

er hat seiner Teilnahme am Strassenverkehr nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt
ist klassische Fahrlässigkeit

 

Wie Du schon richtig schreibst, muss jeder eigenverantwortlich handeln. Darüber hinaus ist jeder selbst Herr seines Hirns. Wer nicht gewillt ist, seiner Teilnahme am Strassenverkehr die notwenige Aufmerksamkeit zu widmen, hat dort nichts zu suchen! Er gefährdet lediglich sich und andere VT!

Du hast leider nicht geantwortet: Woraus ergibt sich für dich, daß der Vorausfahrende die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen hat?

Doch nicht daraus, daß er mal nicht aufgepasst hat? Das ist Fahrlässig, aber keinsfalls vorsätzlich.

Kennst du den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit nicht?

 

Gruß

Goose

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Wenn ein LSB sich vor den herannahenden VT erschreckt und das Steuer verreissst, dann gilt er als bemitleidens- und schützenswert.
Im Umkehrschluss musst du dir aber auch die Frage stellen lassen, ob ein unaufmerksamer Verkehrsteilnehmer, der sich von einem dichtauffahrenden, hupenden Drängler erschreckt, nicht schützenswert ist oder mit anderen Worten, ob er sein Lebensrecht verwirkt hat???

Ich glaube solangsam wirklich, dass du Omas überfahren würdest, die vor dir bei rot über die Ampel gehen. :D:)

 

@ Goose

Du hast leider nicht geantwortet: Woraus ergibt sich für dich, daß der Vorausfahrende die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen hat?
Das ist der typische NetGhost'sche Diskussionsstil, ist eine Diskussion für ihn verloren eröffnet er einfach einen neuen Kriegsschauplatz. Und das geht endlos so weiter, altbekannte Masche von ihm.
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Wenn wir das bitte nochmals zu meinem besseren Verständnis zusammenfassen könnten:

 

Wenn sich ein VT vor dem roten Blitz einer Radarfalle erschreckt und das Steuer verreisst, dann gilt er als ungeeignet für die Teilnahme am Strassenverkehr.

 

Wenn ein LSB sich vor den herannahenden VT erschreckt und das Steuer verreissst, dann gilt er als bemitleidens- und schützenswert.

 

nein, so ist das falsch ... Du musst schon die Kirche im Dorf lassen, also:

 

wenn sich ein LSB vor einem mit 100 km/h Überschuss heranschiessendem KSF, der offensichtlich den Sicherheitsabstand unterschreitet und zudem mit Blitzlichtgewitter und 110 dB(A) Zweitonfanfare (natürlich legal !) vor etwas warnt, dann gilt er als bemitleidens- und schützenswert.

 

Wenn ein LSB sich vor den mit 10 km/h Überschuss herannahenden VT erschreckt und das Steuer verreissst, dann gilt er als ungeeignet für die Teilnahme am Strassenverkehr.

 

 

Ein VT sollte zu jeder Zeit wissen, was vor und hinter ihm passiert. "Heranschiessende" und "plötzlich auftauchende" VT gibt es nicht! :)

 

Fassen wir das zuvor gesagte nochmals anders zusammen:

 

- Ein VT auf der Autobahn, der sich durch die Hupe eines "Dränglers" erschreckt und das Lenkrad verreisst, gilt als bemitleidens- und schützenswert. Der "Drängler" ist "schuld".

 

- Ein VT, der im Stau steht und sich durch die Sirene des Rettungswagens hinter ihm erschreckt, der plötzlich zu einem Einsatz gerufen wird und dadurch einen Herzkasper erleidet gilt ebenfalls als bemitleidens- und schützenswert. Der Rettungswagn ist "schuld".

 

Ist es denn wenigstens so richtig? :D

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- Ein VT, der im Stau steht und sich durch die Sirene des Rettungswagens hinter ihm erschreckt, der plötzlich zu einem Einsatz gerufen wird und dadurch einen Herzkasper erleidet gilt ebenfalls als bemitleidens- und schützenswert. Der Rettungswagn ist "schuld".

Gutes Beispiel, viele die plötzlich von hinten das Signal hören, reagieren irrational. Wie bei der Hupe vom Drängler auch.

 

MfG.

 

hartmut

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Aber wie kommst du darauf, daß die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen wurde? Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist dir doch bekannt, oder?

 

er hat seiner Teilnahme am Strassenverkehr nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt
ist klassische Fahrlässigkeit

 

Wie Du schon richtig schreibst, muss jeder eigenverantwortlich handeln. Darüber hinaus ist jeder selbst Herr seines Hirns. Wer nicht gewillt ist, seiner Teilnahme am Strassenverkehr die notwenige Aufmerksamkeit zu widmen, hat dort nichts zu suchen! Er gefährdet lediglich sich und andere VT!

Du hast leider nicht geantwortet: Woraus ergibt sich für dich, daß der Vorausfahrende die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen hat?

Doch nicht daraus, daß er mal nicht aufgepasst hat? Das ist Fahrlässig, aber keinsfalls vorsätzlich.

Kennst du den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit nicht?

 

Gruß

Goose

 

 

Vorsatz und Fahrlässigkeit betreffend kenne ich die Definition des Gesetzgebers sehr genau. Ich neige jedoch eher dazu, Sachverhalte so zu betrachten, wie sie im richtigen Leben geschehen und nicht in der dünnen Luft der Amtsstube.

 

Dass der LSB sein handeln vorsätzlich begeht, ergibt sich für mich aus der Tatsache, dass er - für jedermann offensichtlich - nicht gewillt ist, seiner Teilnahme am Strassenverkehr die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen. Wäre er hingegen gewillt, diese Aufmerksamkeit aufzubringen, dann hätte er zu jeder Zeit seinen Rückspiegel im Blick und würde selbst "heranschiessende" "Tiefflieger" rechtzeitig erkennen und für sich und seine mit-VTs geeignete und vor allem rücksichtsvolle Massnahmen, wie z.B. einen Spurwechsel nach rechts - einleiten können.

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Guest Simineon
Ein VT sollte zu jeder Zeit wissen, was vor und hinter ihm passiert. "Heranschiessende" und "plötzlich auftauchende" VT gibt es nicht! :)

genau .. deswegen ist es auch absolut hirnrissig, mit 100 km/h Überschuss auf einen langsamfahrenden aufzulaufen und erst nach Unterschreitung des Sicherheitsabstand eine Gewaltbremsung durchzuführen.

 

Fassen wir das zuvor gesagte nochmals anders zusammen:

 

- Ein VT auf der Autobahn, der sich durch die Hupe eines "Dränglers" erschreckt und das Lenkrad verreisst, gilt als bemitleidens- und schützenswert. Der "Drängler" ist "schuld".

 

- Ein VT, der im Stau steht und sich durch die Sirene des Rettungswagens hinter ihm erschreckt, der plötzlich zu einem Einsatz gerufen wird und dadurch einen Herzkasper erleidet gilt ebenfalls als bemitleidens- und schützenswert. Der Rettungswagn ist "schuld".

 

Ist es denn wenigstens so richtig? :D

 

Du kannst gerne versuchen Dir Deine Realität noch weiter zurechtzubiegen, aber auch das ist so nicht richtig, weil situationsabhängig:

 

Der LSB hat vor sich und neben sich keine anderen Fahrzeuge, er cruised mit gemütlichen 120 km/h durch die Gegend, ist in Gedanken bei seinem Feierabend, geniesst die Landschaft oder sinniert über die vergangene heisse Nacht (dass er das nicht gerade auf der linken Spur machen sollte ist klar, passiert aber halt fahrlässigerweise). Nun kommt von hinten jemand angedackelt mit 100 km/h Überschuss und warnt vor etwas (vielleicht ist ja die Bremse kaputt), in dieser Situation ist ein Erschrecken vorprogrammiert.

 

Ein VT, der in einem Stau steht hat sowieso eine erhöhte Aufmerksamkeit, jede Menge Autos um ihn herum, die Gedanken sind bei der Stauursache oder bei dem Termin ... ein VT, der sich hier zu Tode erschreckt, der wäre hier fehl am Platz.

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- Ein VT, der im Stau steht und sich durch die Sirene des Rettungswagens hinter ihm erschreckt, der plötzlich zu einem Einsatz gerufen wird und dadurch einen Herzkasper erleidet gilt ebenfalls als bemitleidens- und schützenswert. Der Rettungswagn ist "schuld".

Gutes Beispiel, viele die plötzlich von hinten das Signal hören, reagieren irrational. Wie bei der Hupe vom Drängler auch.

 

Also sind sie für die Teilnahme am Strassenverkehr nicht geeignet? :)

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Guest Simineon
Wäre er hingegen gewillt, diese Aufmerksamkeit aufzubringen, dann hätte er zu jeder Zeit seinen Rückspiegel im Blick und würde selbst "heranschiessende" "Tiefflieger" rechtzeitig erkennen und für sich und seine mit-VTs geeignete und vor allem rücksichtsvolle Massnahmen, wie z.B. einen Spurwechsel nach rechts - einleiten können.

 

Wäre der Raser und Drängler hingegen gewillt, diese Aufmerksamkeit aufzubringen, dann hätte er zu jeder Zeit die Strasse vor ihm im Blick und würde selbst LSB rechtzeitig erkennen und für sich und seine mit-VTs geeignete und vor allem rücksichtsvolle Massnahmen, wie z.B. ein sanftes Abbremsen - einleiten können.

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