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fiNal

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  1. Du kannst sie wie die Ordnungswidrigkeit ignorieren, allerdings ist meines Wissens die Verjährungsfrist nicht mehr 3 sondern 5 Jahre, da es keine Übertretung sondern eine Straftat ist. Straftat: Art 99 Abs 1e STGB (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a99.html) vs Übertretung: Art 109 STGB (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a109.html)
  2. schliesse mich dem Vorredner an. Ist mir auch schon passiert in meinen jungen Jahren. Nachdem die Linie zwischen den Spuren wohl durchgezogen war, wird man dir Fr. 100.- fürs Überfahren der Sicherheitslinie verrechnen. (oder Widerachtung der Winspurordnung. Kostet beides das Gleiche)
  3. Richtig, die Energiekosten werden sicherlich steigen. Da wird der Entschluss zum Atomausstieg auch nicht helfen. Auch das wird wohl unter dem Strich die Kilometer pro Person eher senken als erhöhen. Handkehrum könnten die Erhöhten Kosten fürs Pendeln natürlich zu einer Verdichtung von Metropolen führen - welche man gemäss Wikipedia überigens jetzt schon verfolgen kann -, und damit würden in Metropolen und Aglomerationen eventuell neue (oder breitere) Strassen Sinn machen. Aber das ist doch eher spekulativ.
  4. Warum sollte Deutschland jetzt in Strassen investieren, wenn die aktuellen Prognosen davon ausgehen, dass bis 2050 15% weniger Menschen in D leben? Ich würde es da eher als Verschwendung von Steuergeldern ansehen, jetzt die Infrasturktur auszubauen. Kombiniert mit der stark alternden Bevölkerung wird man das Geld dann lieber dort brauchen, anstatt jetzt Autobahnen zu bauen, auf denen in absehbarer Zeit ein nennenswerter Teil der Einwohner wegen Altergebrechen oder (wegen Alters) fehlender Fahrerlaubnis nicht mehr benutzen darf.
  5. Also, ich habe in Zürich schon nachbezahlt und umparkiert was das Zeugs hält, und wurde bisher (dafür) nie erwischt. Woher auch? Die Politesse kontrolliert wahrscheinlich 1000 Autos, bevor sie wieder zu deinem Parkplatz zurück kommt. Wenn Du nicht gerade einen Aston Martin oder einen super coolen, tiefergelegten golf IV mit einem neuen endtopf links, dem gefälschen dazu rechts, reifen die übers chassis hinausragen, ein heckspoiler der den c-wert verdoppelt und bei 170km/h 5 gramm abtrieb bringt, bodykit, nicht-serienmässige (blaue) lichter, getönten scheiben, chromstahl-nummernschildhalterung
  6. Hallo Axel Die 40.- wäre die Strafe im anonymen Ordnungsbussenverfahren gewesen. Das ist ein vereinfachtes Verfahren, dass von der Polizei angewendet werden KANN (nicht muss), in dem es keine Verfahrensgebühren gibt, sofern der Halter die Tat zugibt oder den Lenker bekannt gibt, oder die Strafe einfach irgendwie bezahlt wird. Du hast allerdings keinen Anspruch auf das Ordnungsbussenverfahren. Deshalb wäre es auch egal, wenn die Post den Wisch tatsächlich verloren hätte, das wäre dann halt Dein Pech. Die Ordnungsbusse ist anonym, d.h. der Täter wird nicht ermittelt. Sehrwohl hast Du Anspruc
  7. @Weinberg: natürlich, das ist mir auch klar. Es stellt sich mir nur die Frage, warum der Kleber überhaupt angebracht wird. Wenn jemand bereit ist, trotz geltendem Fahrverbot in D sich hinters Steuer zu setzen, wird er auch den Kleber von der Fahrerlaubnis runterkratzen. Ich kann mir daher kein Szenario vorstellen, in welchem der Kleber auf der Fahrerlaubnis irgend jemandem hilft. Das ist quasi wie wenn du jemanden einsperren willst und das Gefängnis aus Karton baust. Wenn der Gefangene sich an die Regeln hält reicht es aus, aber bei regelbefolgenden Gefangenen hätte man gar kein Gefängnis ge
  8. Ist auch ein geiles System. Als ob sich der Kleber nicht entfernen liesse ...
  9. halterin und lenker sollten sich dennoch sicher sein, dass keine frontaufnahme besteht - falls eine frontaufnahme besteht, könnte die identifikation auf einmal ganz leicht werden, z.B. wenns sich um den Ehemann oder Bruder handeln sollte.
  10. wurde erst diesen sommer in F geblitzt, allerdings gleich hinter der grenze (ca. 30km nach mulouse). waren 29km/h zu viel auf der AB, kostete 90 Euro wenn ich micht recht erinnere. allerdings wirds teurer, wenn man nicht innert 10 tagen zahlt oder sowas. der wisch kam nach ca. 2 Wochen. Bezahlen kann man mit CC, die website ist sogar in deutsch darstellbar. prinzipiell gilt: sobald dir im ausland ein fahrverbot verhängt wird UND dir für den gleichen verstoss in der CH der ausweis entzogen würde, KANN das zuständige stva dir effektiv den ausweis entziehen (Art. 16 cbis SVG). allerdings müsste
  11. Hallöchen Da ich mich nächstens per Mietwagen durch Australien schlagen werde und mir Google leider auf die Schnelle keine Antworten auf meine Fragen lieferte, stelle ich diese mal hier und hoffe auf Mitglieder, die bereits Erfahrungen sammeln konnten. - Gibt es in Australien ein "Linksfahrgebot" bzw. ein "Linksüberholverbot", oder ist es eher à la USA "jeder fährt auf der Spur, die ihm gerade passt".? - Mit was für Bussgeldern für Geschwindigkeitsverstösse muss man ca. rechnen, und ab wievielen km/hs zuviel wirds ungemütlich (heisst: Konsequenzen sind nicht mehr rein monetärer Natur)? -
  12. Das mit der immer älter werdenden Fahrerpopulaton stimmt leider. Dass der Verkehr immer dichter, hektischer und damit auch komplizierter wird ist auch ein Fakt. Und dadurch kommt diese Generation immer schlechter im Strassenverkehr zu recht. Ich hab erst vor kurzem eine ca. 75 jährige Oma quer durchs Dorf "geschoben", weil sie partout nicht schneller als 30 fahren wollte, und vor jeder Einmündung in die (Haupt)-Strasse auf 15 runtergebremst hat. Wenn sich sowas über ein paar Kilometer hinzieht, rege ich mich schon auf. Wäre generell nur Tempo 30 erlaubt, würde sich die Dame perfekt einglied
  13. 1. weisse blitzer sind in österreich (zumindest in wien) nicht unüblich. ich hab sogar, wenn ichs mir genau überlege, noch keinen roten blitzer gesehen in österreich. 2. doppelt blitzen die dinger idR nur bei Rotlichtanlagen, um das Einfahren in die Kreuzung zu dokumentieren. Moderne Geräte (Traffic Observer und ähnliches) blitzen zwei mal, und generieren damit eine Front- und eine Heckaufnahme. Die grosse Masse blitzt aber nach wie vor einmal. 3. was soll er auch gross machen? erschrecken? Du hast wohl direkt in den blitz geschaut, er nicht. ev. hat er ihn gar nicht bemerkt. und ja, von vo
  14. Bei uns (CH) wird der Brief normal zugestellt (normal heisst nicht prioritär). Der Absender erhält einen Wisch, in dem er aufgefordert wird, das (zuwenig bezahlte) Porto + Umtriebsentschädigung auf der nächsten Poststelle zu begleichen. Ist kein Absender vermerkt, wird der Brief dem Empfänger nur ausgehändigt, wenn dieser das Porto + Gebühr übernimmt.
  15. Eieiei, hier gehts ja zu... Ich finde schon prinzipiell schon, dass man Leute einbuchten kann, die einen Unfall mit Schwerverletzten oder gar Todesfolge wegen _stark_ übersetzter Geschwindigkeit oder qualifizierter Blutalkoholkonzentration verursachen. Hoch verwerflich ist hingegen, wenn so eine Person (die ja, wie man so oft sagt, "Gebrandmarkt fürs Leben" sein sollte) nur wenige Jahre später nochmals mit massiv übersetzter Geschwindigkeit igO erwischt wird, wie im beschriebenen Fall. Es ist eine Sache, eine riesen Dummheit zu machen. Daraus nichts zu lernen ist aber noch viel viel schlimm
  16. natürlich, der gute australische freund sollte in der tat existieren
  17. am besten hat man einen bekannten in einem fernen land, beispielsweise australien oder so, der garantiert nie in die ch kommt. so machen es nämlich die paar "bussgeldfreien" familien in der ch. der halter beruft sich hierbei nicht auf sein recht, die aussage zu verweigern. er sagt vielmehr, dass er sein fahrzeug seinem guter australischer freund, der da gerade im lande war, überlassen hat. gerade bei verstössen im ruhenden verkehr oder heckaufnahmen zieht diese argumentation prächtig. wenn man die gerichtsmühlen ein paar mal mit dieser taktik belastet, bekommt man irgendwann keine bussgelder
  18. auf dem standstreifen ja, zwischen dem verkehr glaube ich nicht. was es aber kostet weiss ich nicht.
  19. mich hats gerade am montag wiedermal in D abgelichtet... kostet wohl 120 Euros, die Punkte sind mir naturgemäss schnuppe. Passiert übrigens auf der A8 aus einem variablen Geschwindigkeitsschild heraus. Später fiel mir auf, dass so ziemlich jedes dieser Schilder (stehen alle ca. 1.5km) Platz für ein Radar hätte - giftige Autobahn also. Damit ist das Kilometer pro Bussgeld-Verhältnis in D massiv höher als zu Hause. In D hab ich vielleicht 10'000km und 2 Bussgelder, in der CH ca. 350'000km und vielleicht 7 Bussgelder. Kann natürlich auch statistische Abweichung sein... Prinzipiell fahre ich n
  20. Hallo Ich war vor 2 tagen auf der bab 96 im no limit bereich unterwegs. Mit ca 220 überholte ich drei fahrzeuge, eines davon ein streifenwagen. Die linke spur war über ca 500 meter frei und einsehbar, die strecke trocken und taghell. Der streifenwagen scherte sofort links aus, betätigte 2 mal die lichthupe und beschleunigte. Mit 100kmh differenzgeschwindigkeit hatte ich aber bald einen ziemlichen abstand und verschwand hinter der nächsten kurve. Dann kam aber bereits ein geschwindigkeitstrichter wegen eines tunnels. Um mir nichts weiteres zu schulden kommen zu lassen (mein gefühl sagte mir
  21. ich muss hier mal festhalten, dass das hier wohl nicht die plattform für radarwarner-beratung ist. diese wäre in einem anderen forum. ausserdem sind wir hier im graubereich, da radarwarner in der schweiz ja illegal sind. diese blitzer sollen nicht gemeldet werden, weil sie "semi-mobil" sind. die stehen ungefähr 1-2 Wochen am gleichen Ort und werden dann woanders hingebracht. sind insbesondere in der stadt zürich beliebt.
  22. hui ... da könnte ich ja direkt mal noch post kriegen. ich fahre da zwar selten durch, aber wenn, dann >100. seit wann steht das ding?
  23. es gibt dazu meinen FAQ-Thread hier. Ist zwar schon älter, aber der Bussgeldkatalog hat nach wie vor Bestand.
  24. Gast225 hat richtig recherchiert. Du bekommst ziemlich sicher auch in der CH einen einmonatigen Führerscheinentzug. Da dieser typischerweise später anfällt als das Fahrverbot in D (Verzögerung, bis die Meldung kommt und die Behörden die Sache bearbeitet haben etc) und du dann dein Fahrverbot in D schon "abgesessen" hast, wird man den einen Monat wohl um ein paar Tage reduzieren (so 3 - 5 Tage). Übrigens ist jedes Geschwindigkeitsdelikt, das in D ein direktes Fahrverbot nach sich zieht, in der CH bereits ein Vergehen nach Art 16c (schwere Widerhandlung). Überschreitungen werden in der CH ab 2
  25. es gibt den staatsvertrag, man leistet sich nur keine vollstreckungshilfe. ev. können die deutschen behörden aber vorbeikommen zur fahreridentifikation, ähnlich wie bei einem Verstoss in D. dennoch ist das Bussgeld nicht eintreibbar.
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