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fiNal

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  1. The Economist... fühle mich wegen meines Studiums dazu verpflichtet. Abgesehen davon sehr zu empfehlende Zeitschrift. Etwas USA fokussiert, wobei das bei einem Wirtschafts-Blatt wahrscheinlich gar nicht so schlecht ist. Zur Klarstellung: Das Magazin ist ansich britisch.
  2. Also, man kann für den Mustang Shelby GT500 auch schon 70.000 Euro liegen lassen, mit ein paar Extras gehts richtung 80.000. Damit ist er preislich in der Gegend eines RS4 oder M3. Klar, für 500PS ist das relativ wenig, aber billig ist dennoch etwas anderes. Und 500PS dürfte doch schon in die Sportwagen-Kategorie fallen. Ob er die anderen Sportwagen-Kriterien wie Handling, Kurvenlage, Bremsen, Gewicht etc erfüllt, weiss ich nicht, aber rein optisch gefällt mir der neue Mustang extrem gut
  3. um die Illusion aufrecht zu erhalten, dass der Beifahrer im Notfall bremsen könnte. Wobei, beim totalen Anfänger ists praktisch. Die Rollen beim Anfahren 3-4 meter nach hinten, dafür ist es gut. Ansonsten absolut unbrauchar
  4. Oft ist es eine Kombination aus Fahrlehrer und Privatfahrten. wobei ich das Verhältnis etwa 1:2 einschätzen würde (also pro Fahrlehrerstunde zwei Privatfahrstunden). Eine Stunde Fahrschule gibts so ab Fr. 60.- geht aber auch oft in Richtung Fr. 90.- und dauert 50 Minuten. Oft werden aber "Doppelstunden", d.h. 100 Minuten, gebucht. Dort gibts meistens bisschen Rabatt. Ich persönlich ging nach 6 oder 7 Fahrstunden (jeweils Doppelstunden) an die Prüfung und habe bestanden. Bin aber privat mit meinem Papa mindestens dreimal so viel rumgefahren. Ganz ohne Fahrlerher würde ich es persönlich aber
  5. Oh, und ein Lernfahrausweis kann erst nach dem 18. Geburtstag beantragt werden. D.h. das Fahren ab 17 gibts bei uns nicht. Ansonsten sind doch die Regeln relativ ähnlich wie in D, nicht? 1. Verstoss = Probezeitverlängerung, 2. Verstoss = erst mal zu Fuss gehen. In der CH sind in diesem Fall sogar die Toleranzen höher als in D, was Geschwindigkeit angeht. In D gibts die Probezeitverlängerung ja schon ab >20km/h zuviel auf der Uhr, bei uns ist man agO und auf der AB sogar noch etwas liberaler. Eine Probezeitverlängerung gibt es nur bei einem Verstoss, der einen Entzug (=Fahrverbot) zur Fo
  6. Ja, in der CH muss der Begleiter einer Lernfahrt lediglich mind. 23 sein und seit mind. 3 Jahren den Führerschein besitzen. Das Fahrzeug muss eine leicht erreichbare Handbremse haben (also z.B. keine Mercedes mit Fuss-Handbremse) Für den Lernfahrausweis braucht man soweit ich weiss: - Kursbestätigung für lebenserhaltende Massnahmen (Nothelfer) - bestandene Theorieprüfung - Kursbestätigung für Verkehrskunde Danach kann man (auch ohne Fahrlerher) ab auf die Strasse, sofern der Beifahrer die oben erwähnten Anforderungen erfüllt.
  7. Soweit ich weiss zählt dein Verstoss mit der Kat A1 nicht zur Probezeit, den A1-Schein hast Du ja wahrscheinlich unbegrenzt. Allerdings zählt die Verwarnung. Entsprechend wirst du mit 1-2 Monaten Ausweisentzug rechnen müssen, je nach dem, ob man deinen Unfall als leichte Widerhandlung oder als mittelschwere Widerhandlung einstuft. Eine leichte Widerhandlung gäbe normal eine Verwarnung, da Du aber in den letzten zwei Jahren bereits so eine bekommen hast, gäbe es einen Monat. Bei der mittelschweren Widerhandlung wäre 1 Monat die Norm, durch die Verwarnung erhöht er sich auf 2 Monate. Soweit
  8. Klingt für mich eher nach einem Fall, wo die Verarbeitungs-Software falsch eingestellt war. Wahrscheinlich handelte es sich bei dem Gerät um einen Laser, bei dem nur 3km/h abgezogen werden müssten. Darum ist er auf 54km/h eingestellt. Bei der Verarbeitung des Tickets hat der Sachbearbeiter dann aber fäschlicherweise die Toleranzen für Radar abgezogen, die bei der gemessenen Geschwindigkeit 5km/h beträgt. Entsprechend dürfte dieses Resultat zustande gekommen sein.
  9. Es war bis zu diesem BG-Urteil üblich, einem in .ch wohnhaften Lenker nach einem Verstoss im Ausland den Ausweis zu entziehen, die Basis für den Entzug war aber immer das Fahrverbot im Ausland - vgl. den von mir zitierten Artikel. Wenn man sich also vor diesem BG Urteil in .at, .de, .it oder .fr ein Fahrverbot eingefangen hat, gabs auch zu Hause Ausweisentzug. Ich glaube, dass nur die Nachbarländer nach .ch rapportieren, was denn so auf den Strassen passierte. Sobalds weiter weg ist, geht das wohl unter. Angeblich bekommt man sogar Tickets aus entfernteren Deutschen Bundesländern nicht mehr zu
  10. @grey41: das hat nichts mit einem Abkommen zwischen .ch und .at zu tun. Es geht dem TE ja nicht um die Eintreibung der Strafe, denn die hat er sowieso schon bezahlt. Und wann die .ch Behörden den eigenen Leuten ein Fahrverbot auferlegen, das hat doch nichts mit einem Abkommen mit .at zu tun. @TE: Eine gute Frage. Ich kann Dich aber beruhigen, Dir droht kein Ungemach. Das BG hat vor einiger Zeit diese Praxis (nach über 40 Jahren) gekippt. Der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund einer Straftat im Ausland war durch Art 34 der Verkehrszulassungsverordnung geregelt. Ich zitiere Das BG hat entsch
  11. @smith: Naja, wenn wirs ganz statistisch nehmen wollen, hier meine Einwände zu Deine Modell 1. Das Modell wird mind. durch den Fall USA als Ausreisser verzerrt. Ev. gibt es sogar noch andere Ausreiser (die Punktewolke wär interessant), z.B. Österreich hat tendentiell auch viele Tote bei hohem PKE. 2. Bin mir nicht mehr ganz sicher, mein Statistikkurs ist schon etwas länger her, aber ist das Stichprobensample nicht etwas klein für eine Regressionsanalyse? Mir schwirrt die Bedingung von n >= 50 durch den Kopf, bin aber nicht sicher, ob dies hier zutrifft. 3. Wie stehts mit der "Punktew
  12. natürlich meine ich es prozentuell pro irgendwas die unfalltoten-rate ist ja pro autobahn-km, pro einwohner und pro fahrzeug-km in D höher als in der CH. Die Frage ist warum.
  13. Die USA widerlegt das Regressionsmodell hier leider ordentlich. Sowohl PKE als auch durchschnittliches Fahrzeugalter dürften in den USA höher bzw. tiefer liegen als in D - dennoch gibt es drastisch mehr Verkehrstote. Persönlich schätze ich folgende Faktoren für die Verkehrssicherheit relevant, in absteigender Reihenfolge: 1. Ausbildung der Lenker (in den USA miserabel) 2. Fahrzeugalter 3. Qualität der Strassen 4. durchschn. gefahrene Gescheindigkeit In der CH und in D sind 1-3 wahrscheinlich auf einem ähnlichen Niveau. Insofern kann man wahrscheinlich am ehesten am Beispiel CH vs D sehen,
  14. relativ neu. zwischen lausanne und genf stehen mittlerweile alle paar km (so alle 2 bis 5) ein kasten.
  15. Die "Verkehrsstärke" der Deutschen und der CH Autobahnen sind (ebenfalls gemäss dem schon zitierten Wiki-Artikel) vergleichbar, und in der CH mit 43600, in D mit 48700 angegeben. Mir sagt diese Einheit zwar nichts, aber sie ist in der CH nur ca. 10% geringer als in D. Ausserdem sollte ja die Zahl Tote pro Mia Fahrzeugkilometer dies schon (teilweise) berücksichtigen - wenn in Deutschland soviel mehr Verkehr wär, müssten diese Zahlen ähnlicher sein. Wikipedia nennt als Quelle für diese Tabelle die "International Road Traffic and Accident Database". Allerdings scheint 2005 ein etwas gemeines
  16. Ich hab das unter Jugendsünde abgehakt Die Dame "sitzt" vorteilhafterweise mit Blickrichtung nach Hinten. Sie trägt nach Möglichkeit ein Haarband bzw. einen Kurzhaarschnitt, damit die Sichtverhältnisse des Fahrers nicht zu stark eingeschränkt werden. Probleme ergeben sich zum einen bei starken Lenkbewegungen, daher ist eine Autobahnstrecke besonders geeignet. Der Nachteil ist hingegen, dass ein gefahrenloses Spurwechseln je nach Kopflage der Dame nicht möglich ist.
  17. Diesen Ansatz finde ich amüsant. Was rechtfertigt eine 46.000 Euro Strafe in der Schweiz während dieses "Verbrechen" in Deutschland durchaus üblich ist? Wem kommen diese Einnahmen in der Schweiz eigentlich zu? Andere Länder, andere Sitten. In der Schweiz ist Steuerhinterziehung eine Owi, in Deutschland wandert man dafür unter Umständen ein paar Jahre in den Bau. Andere Organisationen im Bereich Sterbehilfe zeigen auch, dass hier die Gesetzeslage in den Ländern Deutlich unterschiedlich sind - ebenso entsprechend die unterschiedlichen Strafen. Es gibt genügend Beispiele dafür. Es ist seh
  18. Es gab mal eine Phase vor ca. 2-4 Jahren, da wurde ich sehr sehr oft kontrolliert. In Summe wohl 10 mal in zwei Jahren. Davor kaum und danach auch kaum, obwohl ich nach wie vor viel nachts unterwegs bin. Anno 2003, ich hatte den FS frisch ab Presse, wurde ich nach einer Feier, an der ich doch ca. 2 Liter Bier getrunken hatte aufgehalten. Gepustet hab ich 0,68 Promille, aber damals war die Limite hier in der CH noch 0,8 Promille, ergo liess man mich mit eindringlich mahnenden Worten fahren. Allerdings hatte ich so ne scheiss Angst in dem Moment, dass ich zuviel getrunken habe (denn, wenn wir
  19. Soweit ich weiss genügt beispielsweise die reine Anordnung eines Anhörungsbogens an einen Verdächtigen zur Unterbrechung der Verjährungsfrist. Ausserdem: Wie stellst Du dir so einen Nachweis vor? Wann ist das bewiesen? Wenn man dem Angeklagten den Brief in die Hand drückt und das Prozedere per Videokamera aufnimmt? Weil, sonst müsste ja keiner eingeschriebene Briefe abholen und würde nie für irgendetwas schuldig gesprochen werden können... Habe jetzt nachgeschaut und festgestellt, daß 1. Der Verstoß am 2.2.08 stattfand Eingeschriebene Briefe gelten nach CH-Recht als zugestellt, auch we
  20. Das ist eine Schweizer Redewendung Jemanden büssen heisst ihn bestrafen. jemand kann alternativ auch gebüsst werden. Ich glaube, das kommt bei uns sogar in der Amtssprache vor.
  21. Die Verjährungsfrist für Ordnungsvertsösse (igo bis 15km/h zuviel, ago bis 20, Autobahn bis 25) ist 3 Jahre, für Vergehen / Straftaten (alles drüber) 7 Jahre. Diese Frist gilt wohlgemerkt für den Verstoss. Das spielt in diesem Fall aber gar keine Rolle mehr, denn der TE hat auf die Schreiben aus der Schweiz nicht reagiert und damit die Möglichkeit, Einsprache zu erheben, nicht genutzt. Er ist entsprechend rechtskräftig für seinen Ordnungsverstoss verurteilt. Es geht daher nur noch um die Eintreibung / Vollstreckung der Strafe, was prinzipiell nie verjährt. Es kann sein, dass der TE nach eine
  22. Ich verstehe ja, wenn "Einmal-Durchfahrer" nicht zahlen. Aber jemand, der in einem Land wohnt / arbeitet hat sich auch an die dortigen Gesetze zu halten bzw. die Konsequenzen zu tragen. Das nennt man Integration.
  23. Ungefähr Fr. 300.- für "Nichtbeherrschen des Fahrzeuges". Dazu u.U. eine Verwarnung des Strassenverkehrsamtes. "Nichtbeherrschen des Fahrzeuges" wird eigentlich immer dem Schuldingen eines Unfalls aufgebrummt, teilweise sogar Radfahrern bei Selbstunfällen ohne Fremdbeschädigungen. Es ist eine absolute Unart hier in der CH, aber leider normale Praxis. Sobald die Polizei den Tatbestand raportiert, muss ein Gericht entsprechend büssen. Daher in der CH bei Bleichschaden wenn möglich nur Unfallprotokoll ausfüllen und nicht die Polizei rufen, insbesondere nicht als Schuldiger. Als Geschädigter s
  24. Noe, das Vergehen verjaehrt gar nicht mehr, da der TE rechtskraeftig verurteilt wurde. Damit geht es nur noch ums Eintreiben der Geldstrafe. Die Forderung verjaehrt glaube ich gar nie mehr, es kann aber sein, dass der TE mal bei einer Datenbereinigung aus dem System geschmissen wird - damit rechnen wuerde ich allerdings fruehstens 10 Jahre nach der letzten Korrespondenz. Und dann fragt ihr euch noch, warum die Deutschen im Ausland unbeliebt sind. Das "nach mit die Sintflut"-Prinzip schlaegt wiedermal voll durch. Sobald man etwas nicht mehr benoetigt, laesst mans liegen. Und schuld sind imme
  25. es kommt noch bisschen drauf an, ob dieser fall noch vor dem stadthalteramt landet oder schon vor dem bezirksgericht. das stadthalteramt ist kein echtes gericht, hat aber die befugnis, bussen bis Fr. 500.- aussprechen. bei leichten Widerhandlungen (d.h. bei Verwarnungen) kommt glaube ich immer das Stadthalteramt zum Zug, hier dürfte es auf der Kippe sein. Da das Stadthalteramt (wie erwähnt) nur Bussen bis Fr. 500.- verteilen kann, wäre das auch automatisch die obere Grenze.
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