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fiNal

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  1. ich kann eine strassenkarte problemlos lesen, dennoch fahre ich in gegenden, von denen ich wirklich keine ahnung habe, lieber mit navi.
  2. wie gesagt, das gericht kann keine administrativmassnahmen (=entzug/fahrverbot) verhängen. es hat nur einmal festgestellt, dass gegen die verkehrsregeln verstossen wurde. nun liegt es am stva, die administrativmassnahme zu bestimmen.
  3. Weil es in der Schweiz die sog. "abstrakte Gefährdung" gibt, die im Strassenverkehr gerne zur Anwendung kommt. Heisst: es ist scheiss egal, ob die Strasse leer war, denn wenn sie nicht leer gewesen wäre, hätte man andere gefährdet (=abstrakte Gefährdung). Das reicht meines Wissens als Rechtfertigung für solche Urteile.
  4. es gibt keine klare Antwort auf die Frage, weil die Strafe nicht katalogisiert ist. wenn es nicht in der Ordnungsbussenliste steht, muss ein Richter entscheiden. Diese kann je nach Situation ein leichtes Verschulden sehen (= Verwarnung oder gar keine Administrativmassname), ein mittelschweres oder ein schweres (= mind. 3 Monate Entzug). Die Entzugsdauer wird dann vom StvA festgelegt, im Rahmen der von SVG Art 16 festgelegten Rahmen (leichtes Verschulden = nichts bis Verwarning, mittelschweres = mind. 1 Monat, schweres Verschulden mind. 3 Monate bei bisher sauberem Leumund). Persönlich würd
  5. Also, ich hab gerade gestern in Wien im 22. wieder eine paar er gefunden, die andernords bei ähnlichsten Gegebenheiten (ebenfall in Wien) vor dem Immisionsgesetz er waren Entsprechend fährt dort auch jeder 60 Tacho. Will damit den Verstoss nicht verteidigen, aber ich hab mich in Wien auch schon mit 70 am Tacho in einer er Zone erwischt.
  6. [spekulation] Soweit ich weiss schert sich die Deutsche Führerscheinstelle einen ******* darum, was im Ausland alles verbockt wird. Ich schätze ausserdem aufgrund der geographischen Distanz, dass zwischen Schweden und Deutschland kein Rechtshilfeabkommen besteht. Insofern kann dein Freund wahrscheinlich seinen Führerschein auch einfach als verloren anmelden, damit dürfte die Sache erledigt sein. [/spekulation]
  7. hm, ich war überzeugt gelesen zu haben, dass es sich nicht um eine ordnungsbusse handelt, aber irgendwie steht das doch nicht da also, die 3 jahre vollstreckungsverjährung ist korrekt, gilt ab rechtskraft der busse (achtung, das kann gut und gerne ein paar monate nach dem effektiven verstoss sein), SOFERN es sich um eine Übertretung handelte. Bei Straftaten (alles, was keine Ordnungsbusse gibt), gibt es keine Vollstreckungsverjährung.
  8. ich weiss nicht, warum die leute immer den gleichen fehler machen Es geht hier nicht mehr um die Verjährung der Übertretung selbst, denn da sind alle Rechtsmittel bereits verstrichen und der TE ist bereits rechtskräftig verurteilt. Es geht nur noch um die Eintreibung des Bussgeldes, und das verjährt meines Wissens nicht. Die Chancen, erwischt zu werden, sind relativ klein, am höchsten beim Zoll. Prinzipiell: sobald jemand deine Personalien durch das System laufen lässt, bist du dran.
  9. In der CH ist die Toleranz bei Radar 5km/h und nicht bloss 3. (bei geschwindigkeiten <100km/h)
  10. genau. bei 3km/h Abzug handelt es sich um eine Lasermessung. Es steht auf Ordnungsbussen nie drauf, mit was für einem Gerät gemessen wurde.
  11. zunächst mal müssen sie dich auch wirklich identifizieren können. ist es dein fahrzeug, mit dir am steuer und es wurde von vorne geblitzt? Bei Tacho 100 dürftest Du real ca. 95 gefahren sein, wenn davon noch 5km/h Tolleranz abgezogen werden sind wir schon aus dem Fahrverbotsbereich draussen, allerdings bleibt das relativ hohe Bussgeld. Du kannst die Busse auch auf Raten zahlen, nur bei Ordnungsbussen ist die Bezahlung innert 30 Tagen Pflicht. Auch die Schweiz (bzw. der Kanton, der dich geblitzt hat) hat natürlich wesentlich mehr Intresse daran, das Geld zu bekommen, als dich einzubuchten (
  12. kann schon innerhalb der CH 1 Monat dauern, bis das Ding kommt. Ergo könnten es nach D auch 2-3 Monate werden.
  13. Verstehe ich absolut. Habe auf der A96 auch schon einen "Mitfahrer" nach 250-280 im no-limit bereich dann in einem Tunnel "verloren", weil er die in den Tunnels mehr oder weniger ignoriert hat und mit 200+ durchbretterte.
  14. Hast du denn an deinem alten Wohnort deine neue Adresse (in Zürich) angegeben? Das Motorrad läuft auf dich? Wenn ja, sehe ich schwarz. Die CH Behörde wird in D die Adressdaten vom Halter zur zugehörigen Nummer anfordern, und wird eine Adresse in Zürich erhalten. Damit gehts dir exakt so, als hättest du ein Schweizer Kennzeichen. Einzige chance könnte noch sein, dass sich eine Person mit ähnlicher Statur findet, die behauptet, dein Motorrad gefahren zu sein. Ob das die Behörde schluckt, weiss ich nicht. Zur Info: 25km/h oder mehr zuviel (netto) igO ist eine Straftat, hat mind. 3 Monate Fa
  15. Könnte ich eigentlich mal Im Moment ist Anfangs Juli auf dem Programm, ich informiere mal, wenn genaueres feststeht. Das einzige bedauerliche an Wien ist das neue Luftschutzgesetz bzw. der damit verbundene Wegfall der Strecken in der Stadt. Es gibt ein paar Strecken, insbesondere im Osten / 22. Bezirk stadtauswärts Richtung Raasdorf / Gross-Enzersdorf / Gänserndorf, wo früher galt und der Strecke absolut angemessen war, und heute muss man dort mit an den Feldern vorbei schleichen. Schade schade ... Für mich ausserdem total unverständlich, denn auf der Stadtautobahn gilt ja weiterhin , un
  16. Warum baut man in Österreich, wenn man die rechtliche Grundlage schon einmal hat, nicht mehr Section Controls? Es gibt ja schon eine auf den Tangente (A23, Kaisermühlentunnel), das ist doch wesentlich effektiver als die Starrenkasten. Einerseits sind die - gerade auf den Wieder Stadtautobahnen mit dem immensen Verkehrsaufkommen - a) meistens leer und b) wenn sie denn mal geladen sind, innert wenigen Stunden wieder voll, so dass sie dann doch wieder nicht blitzen. Meine Wiener Freunde fahren beispielsweise auch mit 100 - 110 an gewissen Starrenkasten vorbei (ohne Warner), weil die Dinger eigent
  17. Der Tacho eines Fahrzeuges läuft meistens vor. Je nach Marke und Typ bzw. Reifen bis zu 10%, in praktisch jedem Fall aber mind. 2-3 km/h. Wenn Dein Tacho also 80km/h anzeigte, hattest Du in Wirklichkeit vielleicht nur 75km/h drauf.
  18. mit 80km/h nach Tacho fällst du wohl nach Tacho- und Gerätetolleranz in die 11-15km/h zuviel Kategorie und wirst Fr. 250.- berappen müssen. Mit bisschen Glück reichts noch für die 6-10km/h Kategorie, dann kostets "nur" Fr. 120.-
  19. Interessant wäre noch, ob die Tochter im Falle einer Halterhaftung (sofern sie das Erbe nicht ausschlägt) die Tickets sogar noch bezahlen müsste. Ohne Halterhaftung ists klar: Der Fahrer, der das Fahrzeug dort abgestellt hat, ist tot und kann nicht gebüsst werden. Allerdings geht beim Erben das Fahrzeug ja rückwirkend per Todeszeitpunkt ins Eigentum der Tochter über - die besitzt dann auf einmal ein Fahrzeug, dass während vier Wochen im Parkverbot stand. Es wäre nicht untypisch für die USA, wenn man das die Kohle noch eintreiben würde - wenigstens so lange, bis eine Zeitung darüber bericht
  20. Das Radar steht gerade noch auf Stadtzürcher Boden. Ich bin die Strecke schon duzende Male gefahren und kann mich nicht an ein Dorf-Ende Schild erinnern, insofern würde ich davon ausgehen, dass das Radar als igO zählt. Ungefähr 50 Meter nach dem Radar hört Zürich auf, ab da dürfte es wohl agO sein, bis zum Ortsschild Dübendorf. Ich fand das Radar eigentlich immer recht "sozial" aufgestellt, da erst ungefähr 50 Meter davor die Geschwindigkeit von auf erhöht wird. Kann aber gut sein, dass die Strecke wegen dem guten Ausbauzustand der Strasse und der mehrheitlichen Industrie rund herum etc. a
  21. fiNal

    Bindex.ch

    schickt mir doch eure emails per pm, dann gibts die einladung. bin admin dort
  22. Auch ein Fahrverbot könnte Dir eigentlich egal sein, da sich dieses nur auf die Schweiz bezieht. Das Bussgeld wird einfach teurer im 31-34km/h zuviel Bereich kostst der Spass schon ca. Fr. 800.-, dazu eben 1 Monat Fahrverbot in der CH. Einer Alternative ist, dass Du die Strafe nicht zahlst und die Schweiz einfach für einige Jahre meidest - mindestens 5 würde ich vorschlagen.
  23. Danke schon mal für Eure Antworten. Offenbar ist das mit dieser Garantie ein bisschen eine Lotterie, entweder man schliesst sie ab und hat dann Glück im Unglück, oder einfach 2000€ verheizt. Ob ich die Versicherung dann auch abschliesse, weiss ich noch nicht. Ich habe ja noch etwas Zeit, mich zu entscheiden. Momentan sagt der Bauch eher ja... Ich werde das Auto sicherlich irgendwann Mitte Juni nochmals in die Werkstatt bringen und den Zahnriehmen wechseln lassen. @PS: Der "neue" RS4 hat ja keinen Turbolader mehr drunter, sondern den 4.2 Liter Saugmotor, den man mittlerweile ca. in jedem 2.
  24. Ich nehme an, Du wohlst auch in Deutschland, wenn Du in Deutschland arbeitest. In diesem Fall musst Du Dir um Deinen den Schein ziemlich sicher keine Sorgen machen. Zwar wird man, sofern man denn den Fahrer ermitteln kann, Dir in der CH ein Fahrverbot aufbrummen, aber die Beamten in Flensburg ignorieren das. Ich nehme nicht an, dass Du berechtigt gewesen wärst, in der CH eine Blaulichtfahrt durchzuführen. D.h. sogar wenn Du eine super tolle Ausrede für die Blaulichtfahrt finden würdest, wäre das prinzipiell egal, denn du hättest dieses gar nicht benützen dürfen. Was es darauf für eine Strafe
  25. Hallo! Ich fahre einen Audi RS4 B7 Limousine, 1. IVK 23.6.2006, ca. 81'000km auf der Uhr. Mit dem Schweizer Garantiepaket (ASSP- Audi Swiss Service Package) war während drei Jahren (oder bis 100'000km) komplett alles versichert, ausser Flüssigkeiten und Reifen. Bei mir wurden schon Bremsen, Xenon-Lampen und Scheibenwischblätter gratis getauscht, und einmal die ganze Lenkung wegen eines Knackgeräusches auseinander genommen und neu zusammengeschraubt. Auch die drei Services waren bis aufs Öl gratis. Diese Garantie läuft nun per 22.6.2009 ab, und ich habe die Option, mit Audi CarLife Plus ein
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