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fiNal

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  1. Natürlich NICHT!!! Wo kämen wir denn da hin? Eine Anhebung der Toleranz um einen km/h würde in der Stadt Zürich während den knapp 4 Wochen zu rund 400'000 Verkehrstoten führen! Im Ernst: Ich glaub, das bezieht sich hauptsächlich auf Parktickets
  2. bei mir nicht bekam mit 39000km bei meinem rs4 die hiobsbotschaft von der werkstatt, alle 4 bremsscheiben und klötze seien im arsch. glücklicherweise gibts in der schweiz das "audi swiss service package" (kurz ASSP), dass zahlt sämtliche reparaturen, inspektionen, service usw (und jetzt kommts) INKL. verschleissteile bis 3 Jahre oder 100'000km. dennoch, nach nicht mal 40'000km alle 4 bremsen hin (und die waren wirklich hin... die bremsscheiben hatten risse von den lüftungslöchern ausgehend, und die löcher waren teilweise mit bremsstaub zugestopft) ist schon ne leistung
  3. war selber mal drei monate fussgänger und hab mich ziemlich ausnahmslos dran gehalten. allerdings nicht weils gesetz ist, sondern aus angst vor der strafe. wenn ich mich ans gesetz halten würde / gehalten hätte, wär ich gar nicht fussgänger geworden.
  4. ist etwas, was ich noch immer nicht verstehe (wird aber weit in Europa praktiziert). Warum bestraft man einen Autofahrer beim Radfahrer härter als jemanden, der die Pappe gar nie gemacht hat? Wenn ich keinen Führerschein habe, darf ich mit 2 Promillen besoffen Rad fahren, wenn ich den Führerschein habe, wirds auf einmal ein Verstoss...
  5. Waren die Messungen bei ? Nach meiner Erfahrung braucht man sich auf der österreichischen A1 nur an die Limits unter zu halten, dann gehts meistens gut aus - Mit ausnahme des 134,4km Radars, den gibts aber nur in eine Richtung. Tateinheit geht nur bei zeitlich und örtlich nahen beisammenliegenden Verstössen. Bei 150km/h braucht man doch noch 8 Minuten von der einen Messung zur anderen (20km Abstand). IMHO ist das viel zu viel, um von einer Tateinheit zu sprechen. Die Obergrenze liegt hier wohl eher so bei 1-2 Minuten. Bei der im oben verlinken Urteil beschriebenen Tat, lagen die beiden Mes
  6. edit: gerade gesehen, dass der Verstoss erst eine Woche her ist (lesen soll bilden).
  7. Für einen Schweizer ist es sehrwohl ein Fahrverbot, da ihm die deutsche Behörde die Fahrerlaubnis nicht entziehen kann Aber im Prinzip hast du ja recht. Und die beharrliche Pflichtverletung ist doch die 3x >20-regel, nicht?
  8. Kurz erklärt: Fahrverbote für Geschwindigkeit gibts in D ab: - 41km/h zuviel ausserhalb geschlossener ortschaften - 31km/h zuviel innerhalb geschlossener ortschaften - 2x >25km/h zuviel innerhalb eines jahres - eventuell bei 3x >20km/h zuviel innerhalb eines Jahres - 18 Punkten Hier wirst du einen Punkt im Verkehrszentralregister (oder so) bekommen (Umgangssprachlich einen Punkt in Flensburg). Dieser wird nach 2 Jahren wieder gelöscht, sofern Du in der Zeit keine weiteren Punkte mehr bekommt, ansonsten spätestens nach fünf Jahren. In der Schweiz droht dir kein Ungemach, sogar wenn
  9. bei flucht- oder verdunkelungsgefahr werden ziemlich sicher auch in D die Leute in U-Haft gesteckt. Bei Verkehrsdelikten (ohne Unfallfolge) kann dies in D aber kaum eintreten, da dort allerhöchstens eine Verdoppelung wegen Vorsatz drohen kann. Somit ist von Anfang an klar, was die Geschichte kosten wird. In der CH sind die Bussgelder einkommensabhängig. Entsprechend muss zuerst die wirtschaftliche Situation des Angeklagten abgeklärt werden, bevor er zu einer Busse verurteilt werden kann. In dieser Zeit ist die Fluchtgefahr natürlich sehr hoch.
  10. fiNal

    Smartphone

    Ich bin ebenfalls (von meiner Firma her) zum HTC TyTN II Besitzer gemacht worden. Das Gerät kann alles, und so wahnsinnig gross ist es auch wieder nicht. Höchstens etwas schwerer als andere. Tastatur ist 1a, der Touchscreen sehr präzise, und die Ausstattung lässt keine Wünsche offen: MS Push, POP3 und IMAP als E-Mail Clients, Office Mobile (zum ansehen/bearbeiten von word, excel und powerpoint files), Quadband GSM, 3G, HSDAP, Bluetooth, WLan, GPS, 3M Kamera hinten, Frontkamera für Videotelefonie, Spracherkennung. Kalender, Aufgaben und Kontakte synchronisieren sich automatisch mit dem Server
  11. die wagen sind ja nur temporär beschlagnahmt. die werden wieder zurück gegeben
  12. Jep, ich bin aus Zürich. Wohne zwar nicht direkt in der Stadt, bin aber praktisch täglich dort mit dem Auto unterwegs. Natürlich sind die 3km/h ärgerlich... Ich selber hab ja auch schon 3 mal eine 1km/h Busse zugeschickt bekommen: http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=29880 Du kannst es aber auch von der anderen Seite sehen: ab 6km/h würde der Spass Fr. 120.- kosten... Wenn du die Busse nicht bezahlst, ist das Ordnungsbussenverfahren (vergleichbar mit dem deutschen Verwarngeld), dass dir jetzt gerade angeboten wird, nicht mehr möglich. Die Polizei schickt ihre Beweise dann a
  13. ja, aber das ist die einzige stelle, wo man auf den "stadtring" auffahren könnte, wo unmittelbar dabei ein radar steht
  14. Einsprache ist sinnlos. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit gilt immer, unter allen Umständen. Im Prinzip darfst du auch wenn hinter dir ein AKW explodiert nicht schneller als 50 fahren. Und der Tatbestand, dass du um 3km/h überschritten hast, ist ebenfalls eindeutig. Du kannst allerdings die Rechnung einfach ignorieren, wenn Du in den nächsten Jahren nicht mehr in die Schweiz fahren willst. PS: War das zufälligerweise auf der Bucheggstrasse, stadteinwärts?
  15. der jürg boll ist sowieso ein schreibtischhocker, der wenig ahnung vom wirklichen strassenverkehr hat. aus meiner sicht die gescheiterte existenz eines staatanwaltes. da kriegen seine kollegen die spannenden fälle wie mörder, steuerhinterzieher, psychopaten, betrüger, drogendealer, zwangsprositution, menschenhandel usw... und der arme muss sich mit dem strassenverkehr abgeben. die beweislage ist meistens 100%ig klar, denn die polizei liefert einen genauen km/h wert ab, und aufgrund dessen verurteilt man leute. bei unfällen beauftragt er eben einen gutachter, damit er seinen genauen km/h wert b
  16. Als Schweizer finde ich die Verschärfung der Bussgelder in D prinzipiell in Ordnung. Ich habe mich bislang immer über die Preise lustig gemacht. Wenn man einem Schweizer erzählt, die Deutschen hätten ab 70km/h zuviel eine Flatrate, und kosten würde das ganze 425€, dann bricht jeweils zuerst schüchtern und unglaubwürdig, dann immer haltloser ein Gelächter aus. Gepaart mit einem ungläubigen Kopfschütteln. Es gab genug Schweizer, die in Deutschland bretterten, was die Karre hergab. Bei den Preisen muss man zugreiffen! Die neuen Bussgelder sind immernoch tief für unsere Verhältnisse, aber jetz
  17. würd ich aber sofort auch machen. kann ja nicht sein, dass man eine rechnung für 40.- ausstellt und nur 39.90 überwiesen werden... sonst reist das ein.
  18. noch bis zum 29.6. Tickets und preise hier: http://www.eventim.ch/portal/en/search/0,0...ing=tutanchamun
  19. naja, die grenzbewachung wenigstens wir haben ja schon die personenfreizügigkeit mit der eu, da ist das weglassen der systematischen personenkontrolle eigentlich die logische folgerung. ich hab jetzt nochmals nachgelesen, geplant ist der 1. november, allerdings ist die EU (wie solls anders sein) ziemlich langsam. man ist im zeitplan etwas hinterher und kann daher noch nicht genau sagen, ob mans auf den 1. november schafft.
  20. doch, ich glaub im november fallen unsere grenzen weg. dann ists gleich wie in österreich. auch dort muss sich der korrekte autofahrer die vignette an den grenznahen, deutschen raststätten besorgen, oder an der 1. österreichischen (was aber im prinzip schon verboten ist)
  21. ich bin da nicht mehr ganz up 2 date... richtig war, dass bis vor ca. 1-2 jahren einem in der ch wohnhaften (mit einem ch führerschein) auch in der ch ein fahrverbot auferlegt wurde, wenn er sich ein solches in einem nachbarland geholt hat. das bundesgericht hat dies dann aber für nichtig erklärt, da diese praxis lediglich durch eine budnesrätliche verordnung begründet war, und der entzug der fahrerlaubnis eine zu einschränkende massnahme darstelle, als das sie der bundesrat ohne das parlament absegnen dürfe. die konsequenz war, dass BR leuenberger sofort einen gesetzesentwurf veranlasste,
  22. Nachdem es mit uns (noch) kein Zollabkommen gibt, wird auch da ein Grenzposten stehen und dir die Vignette gerne verkaufen.
  23. ich glaub, der zoll will cash. aber in der regel ist gleich nach der grenze eine tankstelle
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