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fiNal

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  1. Das Gesetz sieht bei einer leichten Widerhandlung (16 - 20 km/h zuviel igO) eine Verwarnung, bei einer mittelschweren Widerhandlung (21 - 24km/h igO) mind. 1 Monat, und bei einer schweren Widerhandlung (ab 25km/h zuviel igO) mind. 3 Monate Fahrverbot vor. Wenn Du bisher nicht auffällig warst in der CH (d.h. nur Ordnungsbussen oder gar nichts), wird hier wohl 1 Monat Fahrverbot fällig werden. Weniger darf man Dir aufgrund Art 16b SVG gar nicht geben, d.h. "verhandlen" bringt nichts - das Minimum steht klar im Gesetz. Das Bussgeld schätze ich etwas höher als meine Vorredner ein - mein Tipp l
  2. kannst du anfragen... obs angenommen wird, weiss ich nicht. Bei Bussen ist das sicher möglich, ob es hier bei diesem vereinfachten Angebot auch möglich ist, weiss ich nicht.
  3. die österreicher kennen da in der regel nichts. hab schon ein paar dokus zu dem thema gesehen, egal wie gut die ausreden sind, laufen gelassen haben sie noch keinen.
  4. "Auf die Karte schauen" ist nicht im Ordnungsbussenkatalog festgehalten. Ergo muss die Polizei Anzeige erstatten, sie kann kein vereinfachtes Verfahren anwenden, da dieser Fall im entsprechenden Gesetz nicht geregelt ist. Es muss also ein Richter die Höhe der Strafe und die Schwere des Verschuldens festlegen, daher hat die Polizei auch vor Ort nichts einkassiert. Nachdem Du das Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen hast, gehe ich davon aus, dass sie Dir hier ein vereinfachtes Verfahren ohne Verhandlung anbietet, d.h. die Staatsanwaltschaft bietet Dir an, auf ein Strafverfahren zu ver
  5. Kennt man in Österreich eigentlich das "sofortige Entziehen der Fahrerlaubnis", wie es hier in der Schweiz (leider - eine riesen unart) üblich ist? Heisst: Wird ab einer gewissen Übertretung die Weiterfahrt untersagt und man wird sofort mit einem Fahrverbot belegt? In D gits das ja glaub ich nicht. Da kann ich auch mit 200 durchs Dorf brettern, aber das Fahrverbot kommt erst später.
  6. es gibt doch noch so ne zusatzklausel, nachdem der fs auch weg ist, wenn doppelt so schnell wie die geltende höchstgschwindigkeit gefahren wird
  7. interessant wusste ich nicht.
  8. ganz klar 2., denn: 1. centrino ist die "billig-marke" von intel, ich würd prinzipiell die Finger davon lassen 2. der core duo hier ist höher getaktet, hat mehr Cache und einen höheren FSB T2600 und P8400 sind die "Modellnummern" der Chips und keine technische Bezeichnung ansich.
  9. schlussendlich entscheidets der richter. kann mir aber durchaus vorstellen, dass er deine version glaubt, insbesondere wenn dein bruder auch bezeugt, dass du angegurtet warst.
  10. Wenn er sich nicht mehr blicken lässt, ist die Strafe nicht eintreibbar. Andernfalls kanns unangenehm werden, aber nichts, was nicht mit Geld lösbar wäre.
  11. Das ist aber trotzdem kein Grund, Unschuldige zu bestrafen. In dubio pro reo! Ich muss es vielleicht anders formulieren. Eigentlich ist eine Ordnungsbusse eher mit einem Verwarngeld vergleichbar, abgesehen von der höhe der Beträge. Es ist ein vereinfachtes Verfahren (steht auch so im Brief), bei dem der Lenker nicht erhoben wird und es keine Beweislast für den Staat gibt, dafür fallen keine Verwaltungskosten an. Das ist glaube ich beim deutschen Verwarngeld genau so. Man gibt dem Betroffenen also quasi die Chance, seine Schuld einzugestehen, und sich so die Verfahrenskosten zu sparen. Man
  12. naja, wenn du auf den AB nicht antwortest bekommst du einen BGB, und wenn der auch ohne einsprache verfällt, dann bist du schuldig. Im prinzip kann man sagen, dass in der CH einfach von anfang an BGBs verschickt werden, wobei die Behörde bei Verstössen ohne Fahrverbotsfolge kein Interesse hat, den Fahrer zu ermitteln (kein Punkte-System) Bei einer Personenkontrolle wirds auffliegen, da dort der Ausweis ja überprüft wird. Mit dem Beitritt zu Schengen gibt es an der Schweizer Grenze aber keine flächendeckenden Personenkontrollen mehr, sondern nur noch Warenkontrolle. Erst bei Verdacht wird
  13. das kommt drauf an. wenn sich der fahrer einfach nicht meldet, dann wird er schuldig gesprochen - genau, wie wenn man auf einen AB nicht antwortet. danach handelt es sich nicht mehr um das verkehrsdelikt, sondern nur noch um die eintreibung der strafe. dies ist eine "normale" geldschuld und verjährt innert 10 jahren, wobei die verjährung mit jeder Mahnung unterbrochen wird.
  14. Irgendwas passt da nicht. Die Schweizer Polizei verschickt keine Anhörungsbogen. Also nochmals: 1. Wo wohnst du? 2. Wo wohnt der/die FahrerIn? 3. Wo ist das Fahrzeug zugelassen? 4. Wo war die Übertretung? 5. Was hast du bis jetzt bekommen? Auf die Fragen 1-4 reicht als antwort CH oder D.
  15. war wohl etwas übertrieben Wahrscheinlich ists eher das Doppelte. Allerdings ists mit den reinen Bruttogehalt ja nicht getan, auch in Betracht gezogen werden müssen Steuern und Sozialabgaben, auch die sind in der CH (massiv) tiefer.
  16. Damit stellst Du die Schweiz auf eine Stufe mit archaischen Unrechtsstaaten wie Saudi Arabien .. .. was im vorliegenden Fall durchaus angemessen ist. Natürlich gibt in verschiedenen Teilen der Welt abstruse Rechtsvorschriften, die aus der Sicht denkender und zivilisierter Menschen eine Perversion darstellen .. .. und nur Menschen, die selbst mangels Intellekt oder Charakter pervertiert sind, würden sich zu Apologeten derartiger Tatbestände aufschwingen. Zum Beispiel deutsche Steuergesetze? Oder das nicht-beachten der privatsphäre durch den Staat wegen ein paar Euronen? Oder z.B., dass Ho
  17. wenn man weiter fährt, kommt man irgendwann zum zoo? das wäre dann bei der kirche fluntern. es geht dort bei der ampel relativ steil bergauf bei der ampel. oder meinst du an der uni grad vorbei und immernoch rämi / universitätstrasse?
  18. @roxy: wo wars denn, wenn man fragen darf?
  19. kommt drauf an, wie lange es schon rot war. wenns <1 sekunde ist, bleibts garantiert bei den 250.-, darüber ists ein bisschen lotterie. ich kenne einen fall, da gabs bei 1.5s eine anzeige, und einen anderen, da kam auch bei 2.2s noch immer eine rechnung über 250.-. das mit dieser geschwindigkeitsberechnung der stapo zh glauben sie ja selbst nicht ich denke, die schauen auf das bild, und wenn kein auto in der gegend war, gibts 250, ansonsten anzeige.
  20. man macht ja auch nicht so spät den führerschein aber ja, der führerschein muss lediglich bis ans ende des mietvertrages gültig sein. seit wann er gültig ist, ist irrelevant.
  21. Glück gehabt, ich bin da gegen 21 Uhr durchgefahren. Nicht ganz so schnell, aber 100 auf dem Tacho ist dort keine Seltenheit, sogar eher die Regel. Nimmt mit dennoch wunder, wo die da blitzen. Die A1L nach dem Schöneich ist noch ca. 300 - 500 Meter lang, danach ists wieder A1. Und da mit 166 durchheizen ist schon mutig. Dennoch hab ich keine Ahnung, wo man da stehen und lasern könnte. Keine Bücke, Schallmauern rechts und Leitplanke in der mitte. Ich könnte mal morgen ein Video von der Strecke machen, dann könnten mir die Experten sagen, wo man da stehen kann
  22. jaja... den ersten bescheid ignorieren und sich dann beim zweiten aufregen, dass es teurer wird hättest du auf den ersten reagiert, wärs bei den 60 geblieben
  23. geht in europa mit der American Express und in den USA mit jeder Kreditkarte sowieso. Manchmal fragt der Automat in den USA nach dem ZIP-Code, bisher hat er aber mein 00000 immer akzeptiert.
  24. Die Kartengesellschaft macht das so lange, bis sie es nicht mehr macht. Ja, aber hier wäre das Stornieren ganz klar korrekt. Auf Bussgelder kann man wenigstens bei uns in der CH ja nicht mal betrieben werden, die werden bei Nicht-bezahlen in Haftstrafen umgewandelt. @TE: Naja, die Mietwagenfirma hat sicher ein paar Notizen zum Führerschein des Fahrers, damit dürfte es ein Kinderspiel sein, diesen ausfindig zu machen. Mit dem Frontfoto (wars eines?) sollte auch die Identifikation ein Leichtes sein. Nach erfolgreicher Identifizierung des Fahrers wird das dann zurück gemeldet in die CH, wo
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