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fiNal

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Everything posted by fiNal

  1. Das mit dem Bilder zusenden kommt ein bisschen auf die Art des Verstosses drauf an. Wenn es sich um eine Ordnungsbusse handelt (bis +15 igO, +20 agO und +25 AB), dann wird typischerweise das "einfache Verfahren" angewandt. Es findet keine Identifikation des Fahrers statt, die Busse ist anonym und es gibt keine Schreib- und Spruchgebühren. Deshalb ist die Behörde auch nicht verpflichtet, dir die Bilder auszuhändigen. Diese werden u.U. erst im ordentlichen Verfahren überhaupt erstellt. Das ordentliche Verfahren kommt dann zum Zuge, wenn der Halter den Vorwurf bestreitet, den Fahrer nicht nennt
  2. Ich persönlich kam nach ca. 3.5 - 4km ins Grübeln, als ich von drei Fahrzeugen mit ~170 überholt wurde. Ich vertraute dann aber auf meine Aufmerksamkeit und fuhr weiter mir
  3. @Biber: Nein, die CH kennt keine Fahrtenbücher (und i.d.R. keine Fahrverbote bei Rotlichtverstössen ohne Gefährdung, und darum gehts hier). Der CH Behörde wird die Sache ziemlich schnuppe sein. Aber DE darf mir dennoch ein Fahrtenbuch für Fahren in DE auferlegen, würde ich mal spekulieren. Ob sie das bei Ausländern wirklich machen sei mal dahingestellt, denn mit dem Fahrtenbuch für Fahrten DE kann ich mehr als gut leben. Die Frage ist eher, ob die Deutschen Behörden nicht noch ein anderes Ass im Ärmel hätten.
  4. Hallo Man nehme an, ich als männlicher Halter eines Fahrzeuges mit CH-Nummernschilder bekäme einen Zeugenbefragungsbogen wegen eines Rotlichtverstosses (länger als 1s). Das Foto ist von fantastischer Qualität und zeigt einzig ein Mädchen als Fahrer - der Beifahrersitz (und alle anderen Sitze im Fahrzeug) sind leer. Da es sich bei der fotographierten Person nicht um eine mit mir verwandte oder mit mir wohnende Person handelt und ich an einer akuten Erinnerungslücke leide, wem ich mein Fahrzeug überlassen habe (ich war zur Tatzeit nicht mal in Deutschland), ist es mir leider nicht möglich,
  5. Der Abstand zwischen den Schildern ist in der Tat 5km auf besagter BAB (auf 100 Meter genau)
  6. 40 zuviel auf der AB? Ist eine Straftat, mind. 3 Monate Fahrverbot, das Bussgeld ist einkommensabhängig
  7. @Gast225: Natürlich hast Du recht, es geht auch überhaupt nichts ums "merken". Mir war durchaus bewusst, dass nach wie vor gelten muss, sofern ich denn kein Schild übersehen habe. Viel mehr geht es um die ungewohnte Situation. Ansonsten bin ich mich gerade in D gewohnt, dass die Limits äusserst regelmässig wiederholt werden - z.b. auf der BAB 81 nach Stuttgart rg Heilbronn gibts eine rund 20km lange er Strecke. Dort ist beim passieren eines er Schildes mit scharfen Augen teilweise schon das nächste Schild sichtbar. Anders auf der BAB 72 - dort fragte ich mich nach 4km ohne weiteres Schil
  8. Hallo zusammen Geblitzt hats mich nicht, aber wundern tu ich mich trotzdem, deshalb hier meine Frage an euch: Letztes Wochenende war ich auf der BAB 72 (Hof bis Chemnitz) unterwegs und stellte dort eine (vielleicht Sächsische?) Eigenheit fest. Auf einigen Abschnitten gilt , aber die Schilder sind so weit auseinander, dass ich mich regelmässig fragte, ob ich nicht ein übersehen habe in der Zwischenzeit. Normalerweise sind die Limits in Deutschland in vernünftigen Abständen aufgebaut, so dass sich mir nie die Frage stellte, ob es denn noch gelten würde. Aber auf der BAB 72 waren es gefühlte
  9. Wars auf eier Autobahn, einer Autostrasse/ausserorts oder innerorts? Ist bei den 26km/h die Sicherheitsmarge schon abgezogen oder nicht? Dein Arbeitgeber hat sicherlich keine Konsequenzen zu befürchten, da die Polizei Deine Personalien ja bereits festgestellt hat. Prinzipiell ist die Geldstrafe in D nicht eintreibbar. Nachdem Du als Fahrer aber ermittelt wurdest, wäre es ratsam, in den nächsten sieben Jahren nicht mehr in die Schweiz einzureisen, falls Du dich entscheiden solltest, die Strafe nicht zu zahlen (sieben Jahre beträgt die Vollstreckungsverjährung, d.h. ab dann ist das Bussgeld
  10. Eine Brücke abreissen und neu aufbauen kostet eine halbe Million Euro? Ich hätte mindestens das zehnfache geschätzt. Bei uns kostet die Einhausung der A1L bei Schwammendingen auf 940 Metern 390 Mio CHF. Könnten wir nicht einfach ungefähr 200 dieser Brücken aneinander reihen? Das müsste doch günstiger kommen ...
  11. Ja, die CH hat die unangenehme Eigenschaft, auch in der CH ein Fahrverbot zu sprechen, wenn man sich im Ausland eines einfängt... leider, leider
  12. DBS ist meines Wissens kein schweizer Finanzinstitut (der Name sagt mir nichts). UBS und CS haben sehr wohl Filialen in den USA. (z.b. in New York). Dort gabs ja auch ein paar Verhaftungen, und dies wohl zu recht. Aber auch in den USA würde ich bei zwei bis drei Haftbefehlen gegen Bankangestellte noch von keiner Systematik sprechen. Die Bank hat wahrscheinlich die Augen verschlossen und sich die Hände in naivität gewaschen. Die Kundenberater haben durch erhöhte Neugeldzuflüsse dicke Boni bekommen. Wie sie zu diesen guten persönlichen Leistungen kamen wurde nicht oder zu wenig hinterfragt. In
  13. @HarryB: Natürlich wird es das gegeben haben, und auch nicht nur in Einzelfällen. Ob es aber mit einer derartigen Systematik passiert ist, wie es von Deutscher Seite gerne dargestellt wird, bezweifle ich hingegen. Meistens haben die Deutschen Kunden wohl selbst eins und eins zusammengezählt und gemerkt, dass ihr Geld in der CH vor dem Deutschen Fiskus verborgen werden kann. Insbsondere aber haben deutsche Kunden das Geld selbst in die Schweiz geschafft (und dies muss ja ziemlich sicher physisch geschehen sein, nachdem das deutsche Finanzamt meines Wissens jegliche Transaktionen und Kontostän
  14. Das stimmt schon so, bei uns würde man für Temposünder gerne die Todesstrafe wieder einführen. Aber ich fahre ja stets den lokalen Gegebenheiten angepasst - heisst, da wo möglich etwas zu schnell, aber nie so, dass es ein Fahrverbot geben könnte oder andere unangenehme Konsequenzen. D.h. in der CH +25 auf der AB, in D +20, und in AT halt +50 Wobei gerade auf der dreispurigen A1 in Österreich bei entsprechendem Verkehrsaufkommen 180 problem- und gefahrenlos möglich sind. Im Prinzip gehts mir "nur" darum, dass es kein Fahrverbot gibt. Bussgeld von rund 150€ find ich in Ordnung - gemessen an d
  15. Sorry für Doppelpost, aber hab gerade folgende Passage im Tagi entdeckt: Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/kon.../story/20132412 Diese Aussage von Herrn Steinbrück ist die absolute Abkehr jeglicher Rechtsstaatlichkeit. Über die schweizer Gesetzgebung und deren Ermöglichung von Steuerhinterziehung lässt sich allenfalls streiten - wobei es meines Erachtens nur bedingt ein Problem der Schweiz ist, wenn Deutsche Bürger in Deutschland gegen Deutsche Gesetze verstossen. Aber dass mit einer solchen Selbstverständlichkeit Hehlerei und Wirtschaftsspionage gerechtfertigt wird, ja es nich
  16. Hallo zusammen Am Donnerstag hats auch mich mal in Österreich erwischt. Bei einem (meines Wissens mobilen) Radar zwischen Oed und St. Pölten auf der A1 rg. Wien (also nicht der Bekannte bei Km 134.5 in die andere Richtung) kam von hinten kurz ein rotes Licht. Ich hatte den Tempomat auf 180, d.h. ich gehe davon aus dass nach Tachovorlauf und Sicherheitsmrage (wie hoch ist die in Österreich?) sollten 170-175 über bleiben. Erlaubt waren Kann jemand sagen, wie hoch die Rechnung wird? Sonstige Konsequenzen sollte es ja keine geben, da es weniger als 50 zuviel war. Oder? Grüsse fiNal
  17. Hab ich heute auch gelesen und musste kurz schmunzeln. Warum aber nur bei Einreise in die Schweiz? Die CH ist ja Mitglied des Schengenraums, d.h. der Haftbefehl müsste doch zumindest Schengenweit gelten, oder?
  18. Die Vignette ist wie ein all-inclusive Urlaub. Kannst täglich durch den Gotthard donnern, wenns Dir Spass macht. Bezahlen musst Du nur den Treibstoff. Es gibt meines Wissens in der Schweiz keine Strasse, deren Befahrung eine extra-Maut kosten würde (abgesehen vom Nationalstrassennetz, welches eben die Vignette braucht) @gerre: Das ist doch in DE genau so. Fahr mal zur Stosszeit auf der A8 München Salzburg. Da geht auch nichts über 80. Ausserdem würden dir zu der Zeit eh nichts bringen. Der Nordring ZH hat keine dynamische Geschwindigkeitsanzeige und ist immer - theoretisch. Ausser du erw
  19. Wenn sie dafür effektiv neue Strassen, ja gar Autobahnen, wie der Name "Autobahnvignette" vermuten lassen würde, bauen würden, würde ich die 60 Extra-Franken pro Jahr mit Hochgenuss und einer Tanzeinlage bezahlen. Offiziell schliesst der Bund durchaus das "Nationalstrassennetz". Der Haken ist, er macht das nicht, in dem er neue Strassen baut, er macht das, in dem er Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz aufnimmt. Für den Autofahrer ändert sich also genau gar nichts, abgesehen vom Betrag der Vignette. Einzig ist neuerdings der Bund für den Unterhalt dieser 387km zuständig anstelle des K
  20. fiNal

    Alleine

    Naja, aber der Straßenverkehr soll ja in den nächsten Jahren trotz der rückläufigen Bevölkerung deutlich zunehmen, was vor allem am steigenden Lkw-Verkehr liegt. Insofern ist der Neubau von Straßen doch sinnvoll, insbesondere die sog. "Lückenschlüsse". Soll, hat aber scheinbar nicht (oder kaum) in den letzten 6 Jahren. Ausserdem wird der Strassengüterverkehr wohl auch rückläufig sein, wenn die Ölpreise ansteigen. Utopischerweise wird ja vom zuständigen Bundesamt (gemäss Artikel) davon ausgegangen, dass die Ölpreise sinken, was irgendwie jeder gängigen Erwartung widerspricht.
  21. fiNal

    Alleine

    Habe den Artikel mit grosser Verwunderung gelesen. Das Statistische Bundesamt geht ja von einem Bevölkerungsrückgang in Deutschland aus (http://de.wikipedia.org/wiki/Demografie_Deutschlands#Prognose). Demnach sollte meines Erachtens so ziemlich jeder Neubau gestoppt werden. Ein Ausbau bestehender Strassen ist vielleicht diskutabel, gerade wenn es im Zuge dieses Rückgangs zu einer verstärkten Urbanisierung kommen sollte. Aber warum Deutschland nochmals 10'000km neue Bundesstrassen und Autobahen braucht, wenn es bald 15% weniger Leute (und damit wohl auch weniger Verkehr) gibt, ist mir schleierh
  22. Was ist denn das übliche Vorgehen, wenn ich in D ein Auto kaufe (bezüglich Kennzeichen). Bekommt man da "normalerweise" ein neues, oder ist das Kennzeichen eher ans Fahrzeug gebunden, unabhängig vom Besitzer? In der CH sind Kennzeichen ja an die Halter gebunden. Typischerweise behält man sein Kennzeichen wenn man das Fahrzeug wechselt, ja vererbt es gar an seine Kinder (Ich habe beispielsweise das Kennzeichen, das mein Grossvater Ende der 1930er Jahren eingelöst hat). Kennzeichen mit tiefen Nummern gelten als "cool" und werden regelmässig versteigert. Für eine vierstellige ZH-Nummer gehen te
  23. Könnte für die Nichtzahler interssant sein: Quelle: http://www.20min.ch/news/ostschweiz/story/...hilder-31041957
  24. In der CH wird man bei Geschwindigkeitsübertretungen, die ausserhalb des Ordnungsbussenkataloges sind (>15 igO, >20 agO, >25 Autobahn) verzeigt, d.h. es folgt ein Strafrechtliches Verfahren. Bei "kleineren" Delikten bis und mit 9 km/h über den genannten Limiten spricht man von leichten bzw. mittleren Verkehrsregelverletzungen. Die strafrechtliche Konsequenz ist eine Übertretung nach Art 103 StGB. Übertretungen sind ausschliesslich mit Busse bedroht. Man bekommt typischerweise eine Bussenverfügung eine Statthalteramtes oder ähnliches. Die theoretische Höchststrafe sind Fr. 10'000 (A
  25. typischerweise werden bei rotlichtverstössen zwei fotos gemacht, um das "einfahren in die kreuzung" zu dokumentieren. wenn du so stehen bleibst, dass du den verkehr innerhalb der kreuzung nicht behinderst, gibts typischerweise keine busse (ist mir schon 2 mal passiert). entscheidend dabei ist, dass du auf beiden fotos quasi am selben ort stehst. PS: Dass du nicht bei rot über die Ampel fährst ist alleine deine Verantwortung, und nicht die des Vordermanns. Gerade an dieser Stelle, wo es zwischen 15 und 19 Uhr immer staut kannst Du überhaupt nicht von flüssigem verkehr ausgehen. PPS: @muniX0
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