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fiNal

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Everything posted by fiNal

  1. die wird dir an der grenze gerne durch die zöllner verkauft, musst sie also nicht bestellen und hoffen, dass sie ankommt. die alternative ist landstrasse fahren, oder hoffen, dass man nicht erwischt wird. die strafe dafür ist Fr. 200.- (~125€), und natürlich musst du dann ne vignette kaufen, also nochmals 25€ drauf. und es gibt tatsächlich nur 1 jahres vignetten. benzin und diesel kosten atm rund 1.125€ (super) und 1.25€ (diesel) und die autobahnvignette ist echt nur zur abzocke von ausländern da. es gab sogar mal den vorschlag, die vignette um 100-150 chf zu verteuern und im gleichen zu
  2. Wie ist das mit der Durchschnittsgeschwindigkeit? Angenommen, ich fahre bei 1 Minute lang 120 und 1 Minute lang 80, und werde dann angehalten (Durchschnittsgeschwindigkeit ist 100). Bekomm ich dann nix? Oder rechnet der Durchschnittsgeschwindigkeitsrechner nur solange, wie ich zu schnell fahre?
  3. Nochmals danke für eure Inputs. Mein Bruder war heute beim Gespräch, und hier die Auflösung: Bei 40h / Woche und 6 Wochen Urlaub (erscheint uns relativ viel, in der CH sind 4 Wochen üblich) würde er rund 55000 Euro / Jahr brutto verdienen. Dazu zahlt die Firma die Hälfte der Krankenversicherung (weiss nicht, ob das "Goodwill" ist, oder ob die das gesetzlich müssen). Ausserdem gibts einen "Leistungsbonus" zwischen 0 und 30% des Jahresgehaltes. Grüsse fiNal
  4. fiNal

    Cannabis

    Na, dann schau Dir mal diesen Link hier an...... Da steht doch genau, dass es eigentlich nur eine (wenn u.U. auch sehr rasche) psychische Abhängigkeit gibt. Oder verstehen wir etwas anderes unter psychischer Abhängigkeit? Das ist offensichtlich nur ein Fall, von dem Du da schreibst, hier gilt wohl: Ausnahmen bestaetigen die Regel. Ich habe viele Leute, die ich aus meiner Jugendzeit kannte, in diesem Sumpf versinken sehen. Alle, aber auch wirklich alle haben anfangs felsenfest behauptet, das Suchtpotential voll im Griff zu haben. Keiner, nicht ein einziger konnte das vollziehen...... Mir
  5. fiNal

    Cannabis

    Aber keine koerperlichen Schaeden - abgesehen von denen durch das Rauchen von Cannabis. Der "Schaden" durch den Gebrauch von Cannabis liegt darin, dass der User gleichgueltig und phlegmatisch wird. Eine Abhaengigkeit gibt es allenfalls auf psychischer Ebene. Soweit ich weiss, schafft auch Koks keine körperliche sondern lediglich eine psychische Abhängigkeit. Und bei Gras habe ich bei Leuten mit mehrjährigem Konsum das gefühl, dass da ein paar Bereiche des Hirns nicht mehr so tun, wie sie sollten. Ob das reversibel ist, weiss ich nicht. Mit Verlaub, aber insbesondere im Bezug auf Kokain und H
  6. fiNal

    Cannabis

    Ich bin für entweder alles oder nichts legalisieren. Ich seh nicht ganz ein, warum man z.B. Koks als "harte Droge" klassifiziert, während Dope als "weiche Droge" gilt. Ohne Koks selbst je probiert zu haben (ich kam noch nicht weiter als zu Tabak, Alk und Dope) soll der Flash einer Line ja lediglich 20-30 Minuten anhalten, die Effekte sind relativ harmlos und weder halluzinogen noch lebensgefährlich. Also: warum ist Kokain eine harte Droge? Da ist für mich Alkohol schon die härtere Droge... Der Rausch hält länger, die Neben- und Nachwirkungen sind schlimmer und oft löst es Agressionen aus ode
  7. Dass die für jede Kreuzung diese Grenzzeit berechnen glauben die ja selbst nicht Und wenn ich da mit 50km/h aufs Rotlicht zufahre und es wird grün, dass ich kaum abbremsen muss, dann erwisch ich mit ein bisschen Glück auch noch den, der bei dunkelgelb drüber ist. Und wie gesagt, ich habe schon Ordnungsbusesn bis 2,3 Sekunden gesehen. Bei dieser Zeit dürfte wohl jede dieser Grenzzeiten erreicht gewesen sein.
  8. Quatsch! Habe gerade hier einen Zettel, der ein österreichischer Freund mit meinem Auto geholt hat. 1,2 Sekunden, normale Ordnungsbusse. Kann ich bei bedarf gerne scannen. Und wie gesagt, n anderer Kumpel hats schon bei 2,3 Sekunden geschafft. Die Zeit ist irrelevant. Du kannst auch nach 30s drüber fahren und es kostet 250.-. Ansonsten müsste im OBV vermerkt sein, dass man 309.1 nur bis zu einer gewissen Zeit der Rotschaltung anwenden darf. Stattdessen ist 309.1 nur "Nichtbeachten eines Lichtsignals", und damit immer anwendbar. edit: hier der scan: http://final.skilled.ch/rotlicht.jpg
  9. Ich fahr im Ausland jeweils so, dass mir kein Fahrverbot droht... Irgendwie muss ich ja wieder nach Hause kommen. und das Fahrverbot ist in A nunmal bei +50km/h bei Ausserdem gibts bei euch echt kaum Kontrollen bei . An die und Schilder halte ich mich pickfein. Und oft genug findet sich nachts jemand mit A-Kennzeichen, der einen mit 180 - 220 über die A1 "zieht"
  10. Wars Autobahn? Tachos von Autos gehen ja auch immer ein bisschen vor, somit bist du wohl ca. 105 gefahren. Von der gemessenen Geschwindigkeit werden dir 6km/h (Radar) bzw. 4km/h (Laser) abgezogen. Die Kosten sehen dann wie folgt aus: Netto 16 - 20 zuviel: Fr. 180.- Netto 21 - 25 zuviel: Fr. 260.- Netto 26 - 30 zuviel: Verwarnung, ca. Fr. 500.- Das hier gilt nur für Autobahn, auf der Landstrasse wirds teurer.
  11. Aber ja Der Papa von einem österreichischen Freund von mir wurde schon mit 180 am Tacho auf der Landstrasse rausgenommen. Obwohl die gelasert haben, kam die Geschwindigkeit gar nie zur Sprache. Man hat ihn dann mit einem "fahren sie doch bisschen langsamer" gehen lassen. Und in Wien kostet irgendwie eh alles 21 Euro Aber bisher hab ich immernoch kein Ticket aus .at bekommen. Holz anfassen, aber früher oder später wird wohl auch das passieren. Immerhin brettere ich jeweils mit 180 die A1 rauf und runter.
  12. Sorry, aber das mit der Notbremse ist quatsch Die Ampel ist 6 Sekunden auf Gelb. Wer sich in der Zeit nicht entscheiden konnte, zu bremsen oder noch durch zu fahren, der sollte nochmals in die Fahrschule Wer sich richtig verhalten will, der kann das problemlos. Wer ab und zu noch durchhuscht, ohne die Verkehrsüberwachung der Ampel zu kennen, der bekommt halt hin und wieder nen Einzahlungsschein Alle Vergehen der Ordnungsbussenliste (http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html) sind anonym. Ziffer 309.1 ist "Nichtbeachten eines Lichtsignals", von einer Zeitangabe fehlt jede Spur. Ordnung
  13. Rotlicht überfahren ist eine Ordnungsbusse, und damit anonym. Der Fahrzeuglenker wird nicht registriert. Du kannst also jeden Tag 5 Rotlichter überfahren, solange du brav bezahlst, passiert nichts. Erst wenn man nicht mehr bezahlt, beginnt die Suche nach dem Verantwortlichen und die Busse ist nicht mehr anonym. Soweit ich weiss, ist auch die Zeit nach der Rotschaltung irrelevant. Einen Kumpel hats schon bei 2,3 Sekunden erwischt, kostete immernoch Fr. 250.-. Gruss fiNal PS: In ZH City lohnt es sich echt nicht, bei dunkelorange noch drüber zu fahren ausser, man weiss, dass an der Kreuzun
  14. oder ein Auto fährt mit 50km/h in ein gespanntes drahtseil, schön auf kopfhöhe. ja, daran gedacht sehrwohl... ... aber die idee ist dennoch brilliant
  15. Könnte man das eigentlich nicht immer machen? Also, beim Automieten eine Adresse in China angeben. Obs die gibt oder nicht ist ja völlig egal... Auf der neuen Fahrerlaubnis steht ja keine Adresse mehr drauf, und mir ists bisher noch nie passiert, dass ein Autovermieter eine Adressbestätigung wollte.
  16. ich würd sagen, mit der Methode kann man auch verankerte mindestens so stark beschädigen, dass sie ersetzt werden müssen.
  17. http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/30406697 Schön, wie man ein von der öffentlichen Hand aufgestelltes Gerät mit einem Fahrzeug der öffentlichen Hand abtransportieren kann
  18. @PS: Die 7000-8000 Franken gehen aus einer Befragung der ETH ihrer Absolventen hervor. Unsere Unis machen jährlich umfragen mit ihren Absolventen, bei denen unter Anderem gefragt wird, was man denn verdient. Klar, kann sein, dass alle übertreiben oder die schelcht bezahlten die Umfrage nicht ausfüllen. Aber die Zahl scheint für mich realistisch. In der CH werden üblicherweise auch deutlich höhere Löhne bezahlt als in D. Dafür haben wir auf der Bahn @All: Danke für die Inputs bisher (im Thread und per PM). Werde dann berichten, was sich die Herren so vorstellten bzw. auf was man sich geei
  19. Hallihallo Ich weiss, ich weiss, nicht gerade das "richtige" Forum hier, aber ihr seid die einzige Deutsche Community in der ich aktiv bin, desshalb missbrauche ich euch für sowas Mein Bruder hat sich bei einer (sehr) renomierten deutschen Firma als Ingenieur im Raum München beworben, und diese würde ihn nun einstellen. Er wurde zu einem 2. Gespräch eingeladen, bei dem es nur noch um die Vertragsunterzeichnung, und eben das Gehalt, geht. Mein Bruder hat Maschineningenieur an der ETH Zürich studiert. Die ETH ist weltweit eine sehr renomierte, technische Universität, vergleichbar mit dem
  20. Zweimal war ich bisher in Miami selbst. Ich war hauptsächlich in South Beach (südlicher Teil von Miami Beach). South Beach ist eine gute Gegend, da kann man auch Nachts bedenkenlos um die Häuser ziehen. Downtown ist ebenfall ok, die problematischeren Gegenden sind die ärmlichen Wohngebiete. Statistisch gesehen ist Miami die 2. gefährlichste Metropole der USA. Miami selbst liegt allerdings "nur" auf Platz 14 der Kriminalitätsliste der USA. Die wirklich gefährlichen Gegenden sind also die Vororte. Der Strand in South Beach ist zwar künstlich verbreitert, aber 1A (weicher, weisser Sand und sehr
  21. östlich von Wien gibts so ne Strecke, zwischen Raasdorf und Gross-Enzersdorf. Bin da auch schon mit 190 - 220 drüber geflogen. Ist total flach, links und rechts Felder und Hindernisse sind aus mehreren Kilometern sichtbar. Und das ist nicht mal Autobahn sondern Landstrasse. Und auch auf der Stadtautobahn wär (nachts) problemlos ein 180er möglich. Also: Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Ich bins definitiv nicht.
  22. Oder die Überschreitung +26 km/h (netto) aufwärts beträgt. Aber weiter im Text: Was passiert konkret, wenn ein Halter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht? Was passiert, wenn eine AG die Auskunft zum Delinquenten verweigert? Wird die Busse dann (rechtswidrig?) dem Halter aufgebürdet? Der Halter hat ein Aussageverweigerungsrecht gegen nahen Familienangehörigen. Dadurch schränkt er aber den Bereich der möglichen Fahrer selbst aber für die Polizei massiv ein, womit die Chance den Täter zu finden auch wieder stark steigt. Wenn er einfach die Aussage verweigert, wird man ihn weg
  23. Die Praxis ist eine andere als in D: Man schickt einfach mal "auf gut Glück" einen Brief an den Halter, mit der Einstellung "wenn dus warst, zahl, ansonsten sag uns, wers war, oder gib ihm die Rechnung selber weiter...". "kleine" Verstössen (Ordnungsbussen) sind ja anonym, d.h. werden nach erfolgter Bezahlung eh gelöscht. Im Gegensatz zu D, wo die Behörde wissen muss, wer gefahren ist, wegen den Punkten. Da es bei uns keine Punkte gibt, ist es der Polizei auch relativ egal, wers begangen hat und wers bezahlt, solange es bezahlt wird. Der "Terror" beginnt erst dann, wenn nicht bezahlt wird.
  24. Vollstreckungshilfe wird schon lange getätigt. Die deutsche Polizei schickt z.B. Anhörungsbogen (im umgekehrten Fall: CH Raser in D) schon gar nicht an die Betroffenen selbst, die landen direkt und ohne Vorwarnung auf dem lokalen Polizeiposten, von dem der CH-Raser dann "vorgeladen" wird. Betonung liegt auf Vollstreckungshilfe. Die effektive Strafe ist dann, wie richtig erwähnt, nicht eintreibbar. Leider stimmt das mit der Verjährung nicht ganz. Die Verjährung für Ordnungsdelikte mag zwar (wie hier schon oft erwähnt) 3 Jahre sein. Allerdings ist diese Verjährung 30 Tage nachdem Zugang des
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