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fiNal

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Everything posted by fiNal

  1. Spätestens, wenn die das mal auf der Hardbrücke machen, drück ich auch meine Fr. 250.- ab Aber 138 auf der Europabrücke ist schon bisschen gaga.
  2. Finde leider den Artikel nicht mehr, aber nach einer repräsentativen Umfrage fahren 75% der Leute zu schnell auf der AB. Aber genau da scheint bei vielen Deutschen das logische Denkvermögen auszusetzen. Die fahren 180 oder mehr bei , und wenns blitzt schreien sie nach Abzocke, und wie unfair doch alles sei. Und regen sich über die Höhe des Bussgeldes auf usw. Wenn man absichtlich zu schnell fährt und mit der Polizei Katz und Maus spielt, dann soll man die Strafe wenigstens auch auf sich nehmen, wenn der Schuss mal nach hinten losgeht.
  3. kann man mietwagen heutzutage noch anders mieten? also, wenigstens in den usa ist eine "major creidt card" voraussetzung.
  4. ganz einfach, nämlich so: http://www.youtube.com/watch?v=M0pp4TLtaGU
  5. 11 ist genau die Grenze. Bei 10 zuviel wärens "nur" Fr. 120.- gewesen. @Mace: Fr. 250 ist wirklich relativ viel, aber die 25 Euronen in Deutschland genau so lächerlich - einfach in die andere Richtung. Das Resultat sieht man imho auch schön auf den deutschen Strassen - tonnenweise Leute die konstant +20 fahren, und auf der anderen Seite Limits, die absichtlich 20 zu tief angesetzt werden. Kommt dazu, dass der TE bei vorgeworfenen 61 wohl 70 auf dem Tacho hatte (in der CH gibts bei Radar 5km/h Toleranz) - etwas, das einem geübten Autofahrer nicht unabsichtlich passiert. Ich will hier nicht de
  6. Wenn der ordentliche Verfahren eröffnet wird (passiert, wenn sich der Halter auf die Ordnungsbusse nicht meldet), wird nach dem Fahrer gefahndet (Halterhaftung exisitiert nicht). Dann werden Fotos an die D-Behörde geschickt, die dann ihrerseits die Ermittlungen aufnimmt. Für diese sollte es kein Problem sein, den Fahrer zu identifizieren, wenn dieser auch der Halter ist.
  7. Moin Jungs! Danke für Eure Antworten... Ob es ein Laser war keine ahnung. Zumindest kam der rote Blitz von oben. Was bedeutet Verjährung eigentlich? Wenn ich nicht Zahle wird die Strafe nach 3 Jahren aufgehoben? Ich habe sowieso nicht vor die nächsten 5 Jahren in die Schweiz zu fahren. Sollte ich es nicht Zahlen? Was würdest du mir vorschlagen @fiNal? Die Verjährung wird natürlich (wie in Deutschland auch) unterbrochen, sobald gegen den richtigen Fahrer ermittelt wird. Wenn du überhaupt nichts machst, wirst du zum Schluss rechtskräftig verurteilt werden. Diese richterlich ausgesprochen
  8. Hehe, ich bin wirklich am Ende angekommen Hab mir ein paar gute Tips abgeholt (und andere bestätigt). Hier mal ein paar Dinge von mir, auch wenn wohl nicht alles ganz den Geschmack der Leute in dem Thread treffen könnte, aber das läuft bei mir momentan hauptsächlich im Auto. In der Nacht (eher ruhige sachen, chillout): Frou Frou - Details (album) (Kleiner Vorgeschmack) colbie caillat - midnight bottle massive attack - save from harm (Intro-Sound von House, M.D.) Am Tag: katy perry - waking up in vegas Linkin Park - What I've done Garbage - Stupid Girl Garbage - Push it (i
  9. ich war mal 2 monate lang in london. hab mich an einigen tagen nur von einem full english breakfast ernährt. gabs bei macy's für 6GPB oder so... beim mexikaner war ich noch oft und hab chili con carne gegessen. auch wenn man ihm 3 mal sagen muss, dass mans wirklich mit rice und nicht mit chips haben will, bekam ich schlussendlich eine sehr anständige portion in der 4GPB-Gegend. Pubs sind immer gut für preiswerte Menus. Generell: je weiter man zum Zentrum kommt, je teurer wird der Spass.
  10. In der CH gibt es den Führerschein "A beschränkt", der sich wie folgt definiert: "Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg" Ich bin übrigens inhaber dieses Teils, noch bis Ende Oktober, dann gibts die grossen Fazit: Ich gehe davon aus, dass du daher wenigstens in der CH auch nur solche Motorräder fahren darfst.
  11. Je nach dem, was für ein Gerät es war und wie weit Dein Tacho vorgeht, kostet der Spass Fr. 60.- (6 - 10 zuviel) oder Fr. 120.- (11 - 15 zuviel). Abgezogen werden Dir 6km/h wenn es ein Radar war, und 4 km/h wenns ein Laser war. Die Rechnung braucht rund Monat, bis sie bei Dir ist. Wenn du nicht zahlst, wirst du noch ein paar mal von den Behörden hören, diese werden auch noch ein bisschen Bearbeitungs- und Richterspruchgebühren draufschlagen (im Umfang von ca. Fr. 300.-). Mit etwas Pech kommt die Deutsche Polizei noch zu Dir vorbei um Dich zu identifizieren. Was auch immer der Gesamtbetrag am
  12. ich hab keine ahnung, wie gross die chance ist, dass du effektiv erwischt wirst. nur, wenn du erwischt wirst, kostets halt locker das 3 fache des jetztigen betrages. und dann wird auch nicht weitergefahren, bis bezahlt ist. unsere guten cops nehmen übrigens euro, schweizer franken, visa und mastercard. ob du das risiko auf dich nimmst, ist deine sache.
  13. Was du jetzt vor dir hast ist so etwas wie ein "Verwarngeld" in Deutschland. Keine Nachfrage nach dem Fahrer, dafür gibts keine Bearbeitungsgebühren. Bei uns sind halt nicht nur die Bussgelder, sondern auch die Verwaltungsgebühren höher. Wenn man nicht reagiert bzw. angibt "ich weiss nicht, wer gefahren ist", wird das ordentliche Verfahren eingeleitet (statt dem momentanen vereinfachten Ordnungsbussenverfahren, das jetzt gerade läuft). Erst dann werden Abzüge der Bilder zur Identifikation des Fahrers erstellt, und dann wird das Ganze von einem Sachbearbeiter begutachtet. Kostet rund Fr. 150.
  14. Naja, nach euren Gerichten ist es immerhin ein Grund, das Lenkrad zu verreissen und in die Leitplanken zu knallen (Stichwort Turborolf). Dagegen sind ein paar km/h mehr ja ein Klacks
  15. die haben die fotos angeschaut und gemerkt, dass der fahrer nicht dein papa war. zwar etwas spät, aber doch noch. die logische konsequenz ist die einstellung des verfahrens gegen deinen papa, sonst würden sie ja einen unschuldigen büssen. und ja, die dürfen nun auch noch wen andern beschuldigen. es wurden hier auch schon fälle geschildert, in denen die behörden am letzten Tag vor der verjährung einfach "auf gut glück" noch einen AB verschickt haben. wann war denn der verstoss? so mit AB, BGB und dann Einstellung des Verfahrens dürfte schon ein Weilchen verstrichen sein, und vielleicht bist
  16. bei den Tempi ist das Einschätzvermögen von Distanzen und Geschwindigkeiten stark gefragt, und das ist beim Fahranfänger definitiv noch nicht gegeben. Jeder kennt den Fahrschüler am Stoppschild, der eine 5 mal so grosse Lücke wie eigentlich nötig braucht, damit er losfährt, weil er eben genau Geschwindigkeit und Distanz der heranfahrenden Autos sowie seine eigene Beschleunigung / Gechwindigkeit noch nicht so gut einschätzen kann. Der Fahrlehrer hat immerhin ein Bremspedal auf seiner Seite. Ich möchte den Begleiter sehen, der bei 190 die Handbremse anreisst Aber wenn der Begleiter sagt "Hey,
  17. Wenn jemand so einen Quatsch schreibt outet es sich gleich mal als Spinner. Das zeigt eigentlich nur, das er von der Funktion der Geschwindigkeitsbrücken keine Ahnung hat. Danke fürs Komplient. Was ist denn die Funktion der Geschwindigkeitsbrücken, von der ich so keine Ahnung habe? Die Anzeigen sind dafür da, das Limit den Umständen anzupassen, namentlich dem Wetter oder dem Verkehrsaufkommen. Das muss ja noch nicht heissen, dass ich die Situation gleich wie die Anzeigetafeln einschätze... amüsiert sich das Meßpersonal dann königlich da sie dann gleich wissen, was für einen Kindskopf sie v
  18. mit welcher verzögerung? Mal ein theoretisches Beispiel: der Blitzer steht (sagen wir) 4km hinter der Anzeige, die bei meinem Vorbeifahren auf steht (und natürlich genau in dem Moment auf oder so schaltet). Ich fahre 80, denn ich bin am Rauchen, und der Durchzug ist bei höheren Geschwindigkeiten echt nervig. Bei 3km nach der Anzeige (dauert immerhin 2 Min 15 Sekunden bei 80km/h) ist mein Glimmstengel zu Ende und ich gebe Gas. Dann passiere ich die Messstelle also rund 3 Minuten, nachdem das Limit auf gewechselt hat. Ich glaube aber immernoch, es gelte . Das Beispiel ist übrigens nicht so
  19. ich kenn mich da ja nicht wirklich aus, aber eine Bekannte von mir meinte, dass als Fahrschüler sowieso maximal 130 erlaubt seien, auch bei ?
  20. Hallihallo Gleich vorweg, es geht hier um eine hypotetische Frage, wirklich geblitzt wurde ich nicht. Ich hatte vor einigen Tagen das "Vergnügen", über die A8 von München nach Salzburg zu fahren, um meine Wiener Freunde zu besuchen. "Vergnügen", weil das Wetter etwas unbeständig war, und zwischen leichter Regen, Niesel und gar kein Regen schwankte. Dies machte nicht nur den Autofahrern, sondern auch dem auf der A8 installierten Anzeigesystem zu schaffen. Die Anzeigen (ungefähr im 2-5km Takt aufgestellt) schwankten zwichen , und . Auch die einzelnen Anzeigen wechselten dauernd das Limit,
  21. Wenn man die Steuerlasten vergleicht, wird einem sowieso schlecht (CH vs D und A). In der CH haben wir ca: 12% Einkommenssteuer (gerechnet bei 13 mal Fr. 6300 (rund 4000 Euro), Durchschnittseinkommen für einen Mann im Kanton Zürich) 6.05% Sozialabgaben 3% Krankenkasse (Beiträge sind nicht an das Einkommen gebunden, daher nimmt der Prozentsatz bei steigendem Einkommen ab) 7.6% MWSt (Der Bundesrat plant eine Reduzierung auf 6%) Die totale Steuerbelastung liegt dann ca (wenn man das ganze Einkommen nach Steuern ausgibt und MWST anfällt) bei 27%. Ausgenommen sind andere Lenkungsabgaben wie Tab
  22. Es gibt keine Halterhaftung in der CH. Bei ignorieren bzw. zurückschreiben, dass mans nicht war, ist es gut möglich, dass die Deutsche Polizei bei deinem Bekannten anklopft und ihm ein paar Fragen stellt. Es gibt zwar kein Abkommen, dass die Geldstrafe auch einttreibbar wäre in Deutschland, aber die Behörden helfen einander bei der Ermittlung des Täters. Für dein Vergehen gibts übrigens Geldbusse, Gerichts- und Administrativgebühren von ca. Fr. 1300, dazu einen Monat Fahrverbot.
  23. Bist Du sicher, m3? Schau' doch lieber nochmal nach http://cosgan.de/images/smilie/frech/a045.gif Die Bundesstatistiker sind nämlich für 2005 zu einem geringfügig anderen Ergebnis gekommen: Von allen "hauptverursachenden" Motorradfahrern hatte etwa jeder Dritte über 750cm³ und/oder über 90PS unterm A... ...llerwertesten. c.s. die zahl sagt so überhaupt nichts aus. man bräuchte für eine tendenzielle (aber keinesfalls statistisch saubere) beurteilung mindestens noch die zahl der motorräder mit über 750cm3 bzw. über 90ps und die totale zahl an zugelassenen motorrädern. noch besser wär
  24. spruchgebühr gibts dann, wenn du die frist der ordnungsbusse ungeachtet hast verstreichen lassen. im prinzip das selbe, wie wenn du in deutschland ein verwarngeld nicht bezahlst. dann kommt das selbe bussgeld nochmals, einfach noch mit 25,xx€ gebühren. ich hab aber keine ahnung, was du machen kannst/sollst, wenn du die ordnungsbusse nie erhalten hast.
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