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fiNal

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  1. Sehe ich ähnlich wie meine Vorredner. Du bist im Prinzip in der gleichen Situation wie wenns Dich mit Deinem pers. Auto geblitzt hätte, und Du dann nach der Heimreise in D das Kennzeichen gewechselt hast. Das Bussgeld hängt an Deiner Person. Bei nicht Bezahlen kommen noch ein paar Spruchgebühren usw dazu (ca. Fr. 200.- oben drauf), und das ganze landet in irgend einer Datenbank der Schweizer Polizei. Solltest Du mal in einer Kontrolle in der CH hängenbleiben, am Zoll oder sonst wo, wirds ungemütlich. Verjährungsfrist der Forderung ist übrigens 7 Jahre.
  2. Hallo Offenbar ist man im Tessin (bzw. Graubünden, das wird gerade an der Grenze sein) grosszügig und wendet auf der A13, wenn sie richtungsgetrennt ist, den Autobahn-Katalog statt dem Autostrassenkatalog an - was in Deinem Fall eine "Ersparnis" von Fr. 60.- bringt. Das mit "auf der einen Strecke gilt Halterhaftung, auf der anderen zahlt der Fahrer" ist aber reine Fantasie. Die Schweiz kennt keine Halterhaftung, auch nicht bei Verstössen im ruhenden Verkehr (im Gegensatz zu D). Es bezahlt immer der Fahrer. Jetzt kommts ein bisschen auf die Mietwagenfirma an. Wenn Sie der Polizei lediglich
  3. ich kann nur für die CH sprechen: Einen Entzug gibt es sicher nicht. Dieser ist nach Art 16 SVG nur möglich, wenn die gesetzlichen Grundlagen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind, oder grobe Verstösse gegen die Verkehrsregeln begangen wurden, oder ein befristeter Ausweis abläuft. All das ist durch das Mitführen eines Radarwarners nicht gegeben. Die Busse steht nicht im Ordnungsbussenkatalog, weil Erwerb/Besitz/Mitführen eines Radarwarners eine Verzeigung nach sich zieht, und die Sache also nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt wird. Die Höhe des Bussgeldes wird dann von einem Gerich
  4. Nein. Das wäre aber auch ziemlich unrealistisch, da die Geschichte ziemlich unwahscheinlich ist. Wenn Schilder oder auch Schilderbrücken zuschneien, dann nur direkt bei Schnellfall. Danach sind sie durch die senkrechte Fläche ziemlich schnell wieder frei. Direkt bei so einem heftigen Schneefall verbietet sich schnelles Fahren aber selbstredend wegen der damit verbundenen Glätte. Zudem schneien Schilder / Schilderbrücken nur ganz selten so weit zu, das man sie überhaupt nicht mehr erkennen kann. Deshalb wird die Bußgeldstelle deinen Einlass als Ausrede bewerten und dir eine Standardantwor
  5. Ähm... Nein? Es geht darum, dass das Bussgeld, welches für den Hartz-IV Empfänger einen enormen Einschnitt darstellt für die Person in diesem Falle nicht mal Portokasse wäre. Gefängnis hingegen schmerzt beide gleich, entsprechend gibt es dort auch keinen Grund, die Gefängnisstrafen nach Einkommen zu staffeln. Eine Strafe soll auch immer eine abschreckende und eine repressive Wirkung haben. Bei den Bussgeldern in D (sagen wir bei verdoppelung wegen Vorsatz und einer "Anpassung" wegen Vorstrafen sinds vielleicht €2000) ist für diesen Fahrer beides nicht gegeben. Auch die gestaffelten Preise
  6. effektiv zahlen muss er ja "nur" die hälfte, die andere hälfte ist nur bedingt... bei zwei jahren bewährung.
  7. Das theoretische Maximum ist übrigens nochmal eine Ecke höher, und zwar 1'080'000 Franken (ca. 745.000 Euro) Bussgeld, nämlich 360 Tagessätze à 3000 Franken (2070 Euro).
  8. tonnenweise parkverstösse (geschätzt ca. 30-40) à jeweils Fr. 40 (~27 Euronen) und dann ein oder zwei speeding tickets, weiss nicht mehr, ob das erste schon 2009 oder noch 2008 war.
  9. ist unüblich, dass die Dir für Ordnungsbussen überhaupt nachfahren ... Wahrscheinlich war ihnen gerade langweilig, oder du hattest phasenweise über 150 drauf? Bei Videowagen müssen ja 6% der Durchschnittsgeschwindigkeit über 500 Metern abgezogen werden, wenn die totale Nachfahrstrecke mind. 2km ist (weniger Strecke => mehr Toleranz). Gibt bei Dir einen 500 Meter-Schnitt von 146km/h. Übrigens sind meines Wissens schweizer zivile Video- oder Tachographen-Wagen der Polizei in der Regel BMW oder Volvo-Kombis mit verdunkelten Scheiben hinten. Also: Beim Überholen eines solchen Fahrzeuges kan
  10. Hier handelt es sich lediglich um einen Begriffsunterschied. Wenn der Schweizer von einem "Führerscheinentzug" spricht, meint er idR ein Fahrverbot. In der CH wird der Führerschein auch für lediglich einen Monat "entzogen" und danach neu ausgestellt, während in D ein "Entzug" meines Wissens ja unbefristet ist (heisst: Führerschein wird anulliert). Auch in der CH gibt es aber den unbefristeten Führerscheinentzug.
  11. In der CH droht Dir kein Fahrverbot. Denn nach dem neuen Art 16cbis muss die Tat sowohl im Begehungsland als auch in der Schweiz mit einem Fahrverbot geahndet werden. Da 4/10 des halben Tachos in D noch kein Fahrverbot gibt, fehlt die rechtliche Grundlage, Dir entsprechend in der CH den Ausweis abzunehmen. Die Deutschen Behörden werden den Fall nicht einmal in die CH melden. Die 2 Punkte in Deutschland hast Du allerdings auf dem Konto Rein aus Intresse: woher hast du die Angabe zur Fahrverbotsdauer bzw. Abstandsunterschreitung in der CH? Soweit ich weiss muss in der CH der Abstand noch
  12. Habe im Juli in Wien einen Zettel hinter der Scheibe gehabt... 21 Euro hätte es kosten sollen. Ich warte seither auf eine Mahnung, gekommen ist noch nichts. Allerdings wohne ich in der CH, nicht in D.
  13. Mir ist kein solcher Fall bekannt - ev. schaffst du ja Präjudiz Persönlich finde ich "verfälschte Schilder" relativ treffend.
  14. Wo war denn das? Mir fällt gerade kein er Radar in Deutscher Grenznähe ein. Bin dumm, Du hast ja geschrieben, es war in Nidwalden Inkl. aller Verfahrenkosten wird tatsächlich ein Betrag in diesem Umfang fällig. Dir wird ausserdem ein einmontaiges Fahrverbot für die CH auferlegt werden. Die Strafe ist in D allerdings nicht eintreibbar. Jedoch sollte sich der verantwortliche Lenker hüten, in den nächsten 3 Jahren in die CH zu fahren, sollte die Strafe nicht bezahlt werden.
  15. anzumerken ist, dass diese Aussage nur bis Kategorie "mittelschwere Verstösse" gilt. Ab einem "schweren Verstoss" gegen das SVG (Gängige Kandidaten: ab 35 zuviel auf der AB, 30 zuviel agO, 25 zuviel igO oder ab 0.8 Promille) handelt es sich um ein Vergehen, dass ins Strafgesetzbuch fällt. Entsprechend ist dort Verfolgungsverjährung 7 Jahre (Art 97 StGB), die Vollstreckungsverjährung 5 Jahre (Art 99 StGB). In dieser Kategorie sind die Geldstrafen auch nicht mehr pauschal, sondern einkommensbemessen.
  16. Ja, ich rede in CHF Ratenzahlungen sind bei Geldstrafen möglich, auch können die Raten ziemlich klein gewählt werden (z.B. Fr. 50.- pro Monat). Beim Fahrverbot kommts drauf an, ob Du noch den Deutschen oder schon einen Schweizer Führerschein hast. Wie richtig erwähnt kann das CH Strassenverkehrsamt einem Inhaber eines Deutschen Führerscheins nur ein Fahrverbot für die CH auferlegen. Damit könntest Du in D weiterhin fahren. Solltest Du aber den Führerschein umgetauscht haben, kann das StVA dir den Führerschein entziehen. Ein Entzug bedeutet, dass du für die Dauer des entzuges keine gültig
  17. man kann es auch als Diskriminierung der "Armen" ansehen, wenn Du als Schwerverdiener ein paar läpische Euronen abdrücken musst, die Dir kaum auffallen, während der andere das Ersparte von ein paar Monaten abgeben muss. 165 Tacho bei gibt mind. 3 Monate Fahrverbot und ein Bussgeld von ca. 800.-, zuzüglich Gebühren (360 für den Entzug), Gerichtsauslagen (ca. 500) und einer bedingten Geldstrafe. Summa Summarum dürfte Dich der Spass gegen 2000 kosten.
  18. Nein, in der Schweiz gab es nie Halterhaftung. Die Schweizer Bevölkerung ist im Schnitt nur ehrlich genug, eine Ordnungswidrigkeit zuzugeben und veranstaltet normalerweise wegen kleineren Beträgen kein Tamtam mit Gerichtsverfahren. Beispielsweise gibt es in der CH ja auch keine Halterhaftung für Verstösse im ruhenden Verkehr (Parkverstösse). Obwohl dort der schuldige ja praktisch nie identifiziert wird, werden wohl weit über 99% der Strafen fristgerecht bezahlt. Mitlerweile blitzen die meisten Anlagen aber von vorne, teilweise von vorne und hinten. Ein wichtiger Grund dürfte wohl der vermehr
  19. Der Halter hat eine Auskunftspflicht, wem er das Fahrzeug überlassen hat. Sollte also Halter = Fahrer sein, wirds eng wenn er an der Grenze aufgehalten wurde. Wenn man die Eier hat, die Polizei vor Ort anzulügen, könnte es gut gehen. Übrigens ist die Sache nicht so einfach. Ein Nicht-bezahlen der Ordnungsbusse hat automatisch zur Folge, dass das ordentliche Verfahren eingeleitet wird. Dieses endet damit, dass ein Richter den Fahrer für die genau gleiche Übertretung schuldig befindet, die genau gleich hohe Busse auferlegt, allerdings werden dann noch die Gerichtsgebühren fällig, die den Bussb
  20. es wird sich kaum auf die turistenzahlen auswirken, denn wer die mind. 500 euro für den flug aufbringen kann, den stören die 6 euro zusätzlich auch nicht mehr. ausserdem wird den amerikanern von vielen europäern unrecht getan, jedenfalls sind sie nach meiner erfahrung die deutlich freundlicheren und herzoffeneren menschen als in unseren breitengraden. ausserdem gibt es in den USA viel zu entdecken - immerhin streckt sich das land alleine klimatisch von den Tropen in Südflorida bis zum ewigen Eis in Alaska, und grenzt an nicht weniger als drei Meeren (Atlantik, Pazifik, Golf von Mexico). Auc
  21. Leider nur aus einer CH-Zeitung, habe auf die schnelle nichts in .de gefunden: http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/st...huldig-15188279
  22. kann gut sein, dass die anlage nur wegen der geschwindigkeit und nicht wegen dem rotlicht abgedrückt hat. post nach D wirds geben, aber eintreibbar ist die strafe nicht
  23. Fahrverbot gibt es sicher keines. Ordnungsbussen (igo bis 15, ago bis 20, autobahn bis 25 zuviel) sind anonym, der Fahrer wird nicht ermittelt, die Busse wird nach bezahlung gelöscht. Du kannst dich 10 mal täglich blitzen lassen, parkvertösse begehen, nicht angegurtet oder telefonierend erwischen lassen, solange du bezahlst ist das der Polizei wurscht. Einzig wenn du gleichzeitig für Ordnungsbussen im Gesamtumfang von >600 Franken begehst, kann dich die Polizei anzeigen. es ist aber relativ schwer, das zu schaffen, da musst du schon alle register zücken. Z.B. mal +25 auf der AB (Fr. 260)
  24. die diskussion hatten wir schon des öfteren in der CH werden tempolimits halt nicht inflationär kontrolliert wie in D. heisst nun mal maximal 50 und nicht 60 oder gar "+20 ist noch nicht so schlimm, wir blitzen erst ab 21 zuviel". Dafür hat man manchmal auf der BAB vor Baustellen ein er Schild, weil man unbedingt sicher stellen will, dass die Leute eben höchstens 60 fahren und sie bei einem er Schild oftmals 80 drauf hätten. Und ich finde das CH-System ansich gut, weil nun ma bedeutet und nicht "geheimsprache" für oder gar ist. Auch die relativ harten Strafen für Übertretungen sind i
  25. also, ich würde in den USA wirklich nicht massiv zu schnell fahren (heisst: maximal +20mph auf dem highway), aus zwei gründen: 1. buchten die dich bei gröberen verstössen gerne mal mind. 24h ein 2. solltest du in den usa einmal mit dem gesetz in konflikt kommen, verfällt dein anspruch auf das visa-waiver programm (weil du dann schon einmal straffällig wurdest). die nächste einreise in die usa wird dann relativ schwierig, es sei denn du hast einen amerikanischen pass. auch solche dinge wie fragen nach messprotokollen, fragen nach dem foto usw würde ich unterlassen, der cop ist prinzipiell a
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