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AUDIANER

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    Anfänger
  1. Also nachdem ich hier alles gelesen habe muß ich doch vllt zu einen Anwalt gehen ich danke euch alle aber jeder hat eine andere meinung und das irritiert mich und macht mich unsicher dachte wenn ich nicht bezahle darf ich für paar Jahre nciht in der Schweiz fahren am sonsten würde es keine konsequenzen für mich geben Danke trotzdem gruß A
  2. Erstmal danke für die schnelle Antworten Ja ich bin der fahrer gwesen und das Auto ist auf mich angemeldet ich mußte die Personalien mitteilen und wenn ich es nicht getan hätte würden sie diese durch die zuständige Polizeidienststelle bei mir einholen....so steht zumindest geschrieben Ich habe in der nächste Jahre nicht vor durche die Schweiz zu fahren deswegen dachte ich was passiert wenn ich es nicht bezahle Ist es aber sicher daß´es verjährt? Und wie läuft es genau ab,werden die mir wieder schreiben?
  3. Hallo erstmal Bin leider auf der Rückreise nach Deutschland in der Schweiz geblitzt worden Habe auch Post bekommen wo folgendes steht: Gemessen Geschwindigkeit : 119 km/h Zulässige Geschwindigkeit : 80 Km/h Sichereichtmarge : 6 Km/h Strafbare Überschreitung : 33 Km/h "Es handelt sich um eine Verletzung von Art.90 Ziff.1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958. Da die Geschwindigkeitslimite erheblich überschritten wurde ,muss das Ordentliche Verfahren angewandt werden" " Der verantwortliche Fahrzeuglenker wird später durch das Ve
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