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Ohrwurm

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  1. Hallo Gemeinde , vor lauter Bäumen sieht man ja den Wald nicht mehr ich habe einen Geschwindigkeitsverstoß in der Schweiz begangen. Nach viel Schriftwechsel ist nun ein Urteil gegen mich gefällt worden, nach dem mit allerhand Gebühren eine Summe von rund 2000 SFR zu bezahlen ist. Stimmt es, dass diese Forderung in D von den Schweizer Behörden gar nicht eingetrieben werden kann? Oder gibt es da nicht doch ein Abkommen zwischen der Schweiz und D nachdem die deutschen Behörden dies sozusagen in deren Auftrag verfolgen? Würde es gegebenenfalls reichen, einfach eine gewisse Zeit lang nicht
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