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karlsradl

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  1. Hat jemand Erfahrungswerte, wie lange es dauern kann, bis das erste Schreiben der Schweizer eintrifft? Die Angelegenheit ist jetzt sieben Wochen her, solange habe ich zwar auch bei innerdeutschen Bußgeldbescheiden schon gewartet, aber neulich erzählte mir jemand, dass die Schweizer Behörden da sehr viel schneller sind, auch mit Post ins (europäischen) Ausland.
  2. Okay, aber dieses Urteil bezieht sich ja nur auf den Fall, wo der Halter als Fahrer angenommen wird. Hier liegt die Sache aber ein bißchen anders; der Halter befindet sich grundsätzlich in Deutschland, hat den Wagen aber dauerhaft einem Familienmitglied (mir) zur Verfügung gestellt, wobei ich mich dauerhaft mit dem Auto in der Schweiz aufhalte. Der Halter hat also keinerlei Anhaltspunkte, den richtigen Fahrer anzugeben, solange ich (auch ihm gegenüber) angebe, nicht selber gefahren zu sein, sondern den Wagen "unbekannterweise" verliehen zu haben. Er könnte mich gegenüber den Behörden also nur
  3. Kann ja so einfach nicht sein, die werden doch kaum Heckfotos schießen, wenn sie damit nichts anfangen können.
  4. Das heißt ich bezahle nichts in Deutschland, hinterlege im Zweifelsfalle an der Grenze den fälligen Betrag, bekomme ihn dann nach Einspruch zurück und bin damit aus dem Schneider...?
  5. Aber in der Schweiz haben sie mich dann auf dem Kieker, oder...? Ich bin hier studiumsmäßig noch neun Monate untewegs, sicher auch mit gelegentlichen Grenzübergängen, da werde ich ihnen kaum entgehen können. Wenn sie mich an der Grenze oder sonstwo anhalten, bin ich denn dann als Fahrer verpflichtet die Strafe zu begleichen, auch wenn sie mich als Schuldigen gar nicht identifizieren können?
  6. Hi, ich wurde gestern in Genf beim Überfahren einer roten Ampel (5 km/h zuviel waren vermutlich auch dabei) geblitzt. Aus irgendeinem Grund wurde aber nur von hinten geblitzt, ich werde als Fahrer also wohl kaum zu erkennen sein. Der Wagen ist in Deutschland zugelassen, allerdings auf ein Familienmitglied. Habe ich da etwas zu befürchten? Ist Post an den Halter in D zu erwarten, bzw. können mir die Schweizer selber etwas anhaben, wenn ich als Fahrer nichtmal zu identifizieren bin? Und dazu noch gleich eine technische Frage: Ich habe beim Überfahren der Ampel aus dem Augenwinkel noch orange g
  7. Ihr seid vielleicht penetrant. Der Mann will doch sinnvollerweise zunächst nur wissen, ob ein falsch aufgestelltes Schild überhaupt zu einer Ungültigkeit des Tempolimits führen könnte. Wenn dem grundsätzlich nicht so ist, braucht er das Schild überhaupt nicht mehr zu überprüfen, weil der Fall für ihn dann erledigt ist. Daher ist die Diskussion über das richtige oder falsche Aufstellen von Verkehrsschildern gerade zwecklos. Nochmal die eigentliche Antwort: Selbstverständlich gilt das Tempolimit trotzdem.
  8. Interessant...könnte es sein, dass genau das vormittags passiert? Müsste den Blitzer um ziemlich genau 10 Uhr morgens passiert haben. Den Berufsverkehr würde man sich um diese Uhrzeit dann allerdings entgehen lassen.
  9. Okay, vielen Dank an alle - dann hat es auf jeden Fall den anderen erwischt.
  10. Ich kann Entfernungen leider schlecht beurteilen, aber schätze, dass ich etwa 25 Meter vom Blitzer entfernt war. Wenn die Geräte in wesentlich kürzerer Entfernung blitzen, könnte es natürlich wirklich eine optische Täuschung gewesen sein
  11. Hallo, ich hatte heute ein etwas irritierendes Erlebnis und hätte doch gerne Gewissheit: Ich fuhr von der A5 kommend auf der B 656/37 nach Heidelberg ein. Dort steht in einer 70er Zone ein Starenkasten. Den kenne ich gut und fuhr dementsprechend schon mehrere hundert Meter vorher peinlich genau langsam, als gebranntes Kind ca. 65 km/h. Trotzdem hat es geblitzt (definitiv, Reflektion o.ä. ausgeschlossen. Dementsprechend überrascht war ich natürlich. Kurz vorher hatte mich ein anderes Fahrzeug überholt und wieder nach rechts gewechselt, dass durchaus schneller als 70 gewesen sein konnte, sich
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