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fiNal

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Everything posted by fiNal

  1. ja, ein guter anwalt wird (wie auch bei geschwindigkeiten) den wert magisch und mit reiner argumentationskraft unter die 0,5 promille grenzen drücken können. genau wie er die ungeliebten 41km/h verstösse in D jeweils runterbringt... Im Ernst: Du wurdest angehalten, es wurde festgehalten dass du das Fahrzeug gelenkt hast und dass dein Alkoholwert 0,6 Promille waren. Die Anklage ist idiotensicher. Allerdings ist das wohl der einzige Verstoss, in dem man in der CH etwas glimpfliger davon kommt als in D. Nicht punkto Bussgeld, aber immerhin gibts kein Fahrverbot, lediglich eine "Verwarnung". B
  2. Je nach Region. Es gibt Taxis, die dich abzocken, daher unbedingt an die (meist gelben) halten, da stehen die Preise auf der Tür. Ist mir in New York vom JFK Airport weg passiert, der Spass hat mich ca. 60$ extra gekostet oder das Vierfache, was die Fahrt ansonsten kostet. In NYC kostets z.B. $2.50 fürs Einsteigen und dann 40 Cent je 1/5 Mile. Dazu 40 Cent für 1 Minute stehen. Rund um Miami ists glaub ich anders geregelt. Dort zahlt man - anders als in NY - nach Regionen, wo man hin will. Die Fahrt vom Flughafen (Miami International Airport) nach South Beach wars 37$ für ca. 14 Miles. U
  3. Den ganzen psychischen Stress auf sich nehmen, eine illegale Handlung begehen, die Polizei anlügen und nicht mal sicher sein, dass man davon kommt für 10 (in Worten: Zehn) Euro? Das nenn ich mal ne billige ######. Bedenke dass die 10 Euro ein Verwangeldangebot seitens der Behörden sind, d.h. ein vereinfachtes Verfahren. Wenn man der Behörde zuviel Umtrieb macht, kommen da zügig mal noch die 25,xx Euro Bearbeitungsgebühr drauf. Und wahrscheinlich regst Du yesses dich auch als erster drüber auf, wenn die Steuern angehoben werden. Aber wenn ein Sachbearbeiter ein paar Stunden damit verbringen
  4. bin öfters in den usa, hab schon ca. 5 mal autos gemietet bei 3 verschiedenen anbietern und noch nie meinen internationalen führerschein zeigen müssen. licence in kreditkartenformat genügt bei weitem, wenigstens in den usa. allerdings kam ich auch bei ca. 20'000 miles bisher nie in eine kontrolle oder hatte sonstigen kontakt zur polizei. die underage-fee (also für leute unter 25) hängt übrigens vom state ab. das minimum sind glaub ich 25usd/tag (selbst ausprobiert in florida und california). in new york beträgt sie jedoch z.B. satte 110usd/tag, bei der gleichen vermietfirma. Woher das komm
  5. Man wird einen BGB (Bussgeldbescheid) gegen dich erlassen, und wenn dieser rechtskräftig ist, wirst du früher oder später Post betreffend Nachschulung und verlängerter Probezeit bekommen.
  6. Ich versteh nicht ganz, wie man wegen 10 Euro solche Scheissereien machen kann. Da würd ich mich nicht mal eine Sekunde ärgern, sondern froh sein, dass es nicht teurer war.
  7. Da der AB per normaler Post zugestellt wird, kann auch jeder behaupten, diesen nie erhalten zu haben. Ist sogar noch viel einfacher, als den Vermerk in der Akte zu fälschen @bube: was hat es damit zu tun, ob sie Halterin ist?
  8. Beim AB reicht dessen blosse Erstellung und den entsprechenden Vermerk in der Akte. Selbst wenn du den AB gar nie erhalten hättest, würde er dennoch die Verjährung unterbrechen. steht übrigens auch in den FAQs: http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=24074
  9. Das Gerät misst ja 24km/h zuviel auf der Uhr. Das ist übrigens auch schon abgerundet. Wenn das Gerät also 24.99 zuviel gemessen hat, wirds auf 24 abgerundet. Aber falls sich das Gerät zu Ungunsten des Lenkers geirrt haben sollte, was eigentlich nie passiert, zieht man noch 3km/h ab. Man zieht sie natürlich auch darum ab, dass eben an der Geschwindigkeit nach Toleranzabzug eigentlich nichts mehr zu rütteln ist. De facto müssen die Geräte aber viel genauer sein, als auf 3km/h genau. Die meisten Geräte, die heutzutage verwendet werden, sind eher auf 0.5 (radar) bis 0.1 (laser) km/h genau. Zumin
  10. Warhscheinlich wegen Abschnitt 14 der Weisung "Technische Weisungen über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr" des Bundesrates: Wenn die Kontrolle also "bemannt" ist, d.h. da sowieso Polizisten rumstehen und von Hand messen, kann man nur aus "wichtigen Gründen" die Person nicht anhalten. In der Verordnung sind überigens auch alle Bestimmungen zu Sicherheitsabzügen und zulässigen Messmethoden. Für Schweizer oder Schweizfahrer sehr lesenswert: http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/1998-08-10_480_d.pdf So müssen z.B. in Kurven bei Geschwindigkeiten bis 100km/h 10km/h Tolleranz
  11. Abwarten solte man einfach mal, bin sich das einigermaßen eingespielt hat. Wenn man ein volles Vergleichsjahr hat, kann man sicher auch vergleichen. Fünf Monate reichen hierzu nicht aus, oder hast du geglaubt, mit der Einführung einer neuen Regel wird ein Schalter umgelegt? Gruß Goose Eigentlich Ja! War zumindest bei uns so (CH), bei der Senkung von 0.8 auf 0.5 Promille. Wie von Experten richtig vorausgesagt führt es kurzfristig zu einem massiven Rückgang der Unfälle und Trunkenheitsfahrten, da durch die Publicity der neuen Regel viele darauf achteten, wieviel sie trinken. Mit der Zeit wi
  12. der blitzer ist sehr giftig. ohne das wissen, dass er da ist, sieht man den auch nicht. insbesondere nachts... hab an der stelle schon den ein oder anderen deutschen per lichthupe vor schlimmeren bewahrt
  13. @werner: lass den moral appostel bei solchen geschichten doch stecken. wenn die behörde alle meine verstösse, die ich je begangen habe, ahnden würde (könnte), hätte ich wahrscheinlich lebenslanges fahrverbot und bussgelder über mehrere millionen euro. und kein verkehrspsychologe dieser welt würde mir jemals wieder erlauben, ein kfz auch nur aus der nähe anzugucken. und ich bin überzeugt, dass es nicht wenigen hier drinnen so geht. es ist ja nicht so, dass der TE mit 200 durch ein dorf gerast ist, die verstösse sind ja alle einzeln nicht mal im FV-Bereich.
  14. was denkst du, wie lange man dir die fahrerlaubnis entzieht, wenn eine medizinisch-psychologische untersuchung besagt, dass du nicht geeignet bist, kraftfahrzeuge zu führen? richtig, für immer (bzw. solange, bis du mit einer neuerlichen MPU das gegenteil beweist) wie bereits erwähnt wird man dich wegen beidem bzw. allem ausfragen. man will ja feststellen, ob du grundsätzlich geeignet bist, kraftfahrzeuge zu führen... da können wohl auch hypothtetische fragen kommen, und man wird dir situationen beschreiben und dich fragen, wie du reagieren würdest. solche psycho-tests sind oft mit etwas g
  15. der hohe ausländeranteil liegt auch daran, dass wir sehr "sparsam" mit einbürgerungen umgehen... den antrag kann man erst nach 10 jahren aufenthalt stellen, aber normalerweise sollte man schon etwa 15 jahre im land sein, damit man eine realistische chance hat, den pass zu bekommen. man muss dann zusätzlich recht merkwürdige nachweise erbringen, z.b. dass man gut integriert ist. dies tut man beispielsweise über mitgliedschaften in vereinen oder ähnlichem. "letters of recommendation" von nachbaren, freunden und bekannten sind ebenfalls sehr hilfreich. kommt hinzu, dass viele deutsche gar nie e
  16. Das mit dem in 3 1/2 Minuten einmarschieren könnte ein Problem werden... Wenn ich mich recht erinnere, hat die Schweiz das grössere stehende Herr als Deutschland Also passt auf, sonst kommen wir!!
  17. Ohne den ganzen Thread gelesen zu haben, hier noch ein paar Ansichten eines Schweizers: Die Deutschen sind mittlerweile die zweitgrösste Minderheit in der Schweiz, und die Schweiz ist das #1 Auswanderungsland für Deutschte. Letztes Jahr kamen ca. 30'000 zu uns, per Dezember 07 lebten über 200'000 Deutsche in der Schweiz. Mit vielen habe ich schon gequatscht, und die Motive ähneln sich oft und wurden bereits genannt: - Massiv bessere Arbeitssituation (aktuelle Arbeitslosigkeit in der CH: 2.9%, ab 2.5% spricht man von Vollbeschäftigung) und oft bessere Arbeitsbedingungen - Höhere Löhne (das D
  18. Was ist denn das für ein Argument? Der Firmenbesitzer stellt dich dazu ein, ihm ein Datenbanksystem zu schreiben. Dafür einigt ihr euch auf eine gewisse Entlohnung. Zu Beginn des Vertrages waren du und er damit einverstanden, ansonsten wäre die Sache ja nicht zustande gekommen. So, und als du dann siehst, dass er damit richtig Kohle macht, willst du ein Stück davon? Schön. Und angenommen, das System hätte nur Ärger gemacht und hätte nicht so wirklich funktioniert, hättest du dann auf deine Entlohnung verzichtet? Natürlich nicht, denn du hast ja gearbeitet. Sorry, aber hast du den Mauerfall
  19. das argument zieht genau so wenig, da gefaehrliche streckenabschnitte mit einem tempolimit versehen werden. ergo passieren auf den ungefaehrlichen strecken (ohne tempolimit) gleich viele unfaelle wie auf den gefaehrlichen (mit tempolimit). das deutet dann schon eher wieder in die richtung, dass das unfallrisiko auf strecken ohne tempolimit erhoeht ist
  20. pirnzipiell kann man jeden von geburt an amerikaischen buerger, der in amerika wohnhaft ist, waehlen. zumindest bei der praesidentschaftswahl im november. allerdings haben genau zwei dieser ca. 250 millionen amerikaner die empfehlungen der republikaner bzw. der demokraten, und werden damit mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit am meisten stimmen erhalten. da es eine majorzwahl ist, ist es also eine verschwendung der eigenen stimme, jemand anderen zu waehlen als die kandidaten der parteien. seit 1828 gab es keinen president mehr, der nicht einer der beiden parteien angehoerte. per
  21. ohrstoepsel sind verboten, aber taube duerfen dennoch autofahren? und die anlage mit 5000 watt gesammtleistung voll aufgedreht ist auch ok? schoenes verkehrsrecht .... zum thema "haette man merken muessen": ich hab die stossstange von papas mercedes E kombi so 3 monate nach der fuehrerscheinpruefung seitlich an einem stein beim rueckwaertsfahren angekratzt. laenge: bisschen ueber einen meter. ich habe waehrend des kratzens nichts gemerkt, erst spaeter gesehen. ich weiss nicht, ob ich sowas heute merken wuerde, seither ist mir nichts mehr passiert. aber nachdem der te mit 19 jahren auch noc
  22. Ich hab mir das szenario auch schon ausgemalt, weil bei uns stehen die Dinger auch ab und zu auf dem Standstreifen (etwa in der Mitte dessen). Was, wenn mir ein Reifen platzt, ich dann (aus Sicherheitsgründen) nicht stark abbremsen kann, so bei 50km/h auf den Standstreifen wechsle und dabei den Radar halt gerade noch erwische? Ich mein, jedes Pannenfahrzeug muss sich mit Warndreieck und Pannenblinkern erkenntlich machen, genau damit man es eben nicht übersieht. Das Radar steht einfach so da und ist gerade nachts nur schwer zu erkennen.
  23. naja, du musst sagen können, wem du es überlassen hast. dann wird die polizei zu diesem gehen, und dessen story "stimmt, an dem tag hatte ich das auto von [halter], aber ich weiss nicht mehr, an wen ich es weiter gegeben habe" kauft kein säugling ab.
  24. Dass es eine Verpflichtung gibt, als Halter jederzeit die Fahrer des Autos angeben zu können, ist mir unbekannt. Dass die "Vergessens-Ausrede" sehr nachteilig ist, wurde im Forum schon hinreichend diskutiert. "In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass gemäss § 15 Verkehrsabgabegesetz des Kantons Zürich (GVVSB) der Halter eines Motorfahrzeuges verpflichtet ist, der Polizei Auskunft zu geben, wer das Fahrzeug geführt oder wem er es überlassen hat. Vorbehalten bleibt das Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber nahen Familienangehörigen sowie der berufsbedingte Geheimnisschutz bei Geistl
  25. Der Halter muss für ca. 2-3 Monate wenigstens angeben können, wem er zum Tatzeitpunkt sein Auto überlassen hat. Ein "Vergessen" gilt als unglaubwürdig bzw wird als selbstschutz gewertet, womit der Verdacht auf den Halter fällt. Ist also eine quasi Halterhaftung. Im Ordnungsbussenbereich interessierts ausserdem niemanden, wer gefahren ist. Sollte sogar dabei stehen, dass es sich um eine anonyme Buses handelt, d.h. solange bezahlt wird, ists der Behörde wurscht. Ausser die Sache war deftiger.... Die Beweislage ist allerdings in Deutschland unzulässig, womit das Bussgeld in D nicht eingetrieb
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