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Sabinus0

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  1. Oh, das ist die denkbar beste Antwort, ich danke Dir, meine Heldin!
  2. Hallo, nehmen wir an, Frau S. ist über eine Rotel Ampel gefahren, Rotphase war schon mehr als eine Sekunde. Es folgt Bußgeldbescheid mit einem Monat Fahrverbot (mit 4-Monatsfrist), zugestellt am 14. Oktober. 1) Wann würde der Bußgeldbescheid rechtskräftig? Die Behörde hat Frau S. telefonisch mitgeteilt, dass sie bis Montag, den 30. Oktober, 23.59 Uhr Einspruch einlegen kann, weil der 28. Oktober ja ein Samstag ist. Stimmt das? 2) Was wäre davon zu halten, wenn Frau S. Einspruch einlegt und etwa Mitte November den Einspruch zurücknimmmt? Rechtskraft wäre dann erst Mitte November, das Fahr
  3. Hallo, nehmen wir an, jemand wird geblitzt bei roter Ampel, innerorts, Rotphase länger als eine Sekunde. Er behauptet, nicht am Steuer gewesen zu sein und sich nicht zu erinnern. Wie ist es aber, wenn die zuständige Behörde eindeutig ihn als Fahrer auf dem Foto erkennt? Wird der Bußgeldbescheid dann teurer? Wie ist dann der übliche Ablauf? Danke, Sabine
  4. Noch eine Frage dazu: Ist es möglich, dass die Schweizer noch ein Strafverfahren eröffnen? Also, parallel zum deutschen Bußgeldverfahren?
  5. Hmm, also wie oben geschrieben: Wenn man nun behauptet, nicht der Fahrer gewesen zu sein und sich auch nicht an den Fahrer zu erinnnern, was dann? Die gleichen das Foto dann mit dem Passbild ab, und wenn sie sich nicht sicher sind, kann die deutsche Behörde doch nur ein Fahrtenbuch auferlegen, oder? Und diese Auflage würde wohl kaum für die Schweiz gelten, nicht wahr? Danke, Sabine
  6. Nein, aber ich bezahle gerne jede Anwaltsrechnung, wenn Aussicht darauf besteht, dass ich in der Schweiz keine Sanktion bekomme.
  7. Bietet denn die Messstelle BAB 81 Singen-Stuttgart bei km 704,884 oder das "Lasergerät Poliscan Speed PS" Angriffspunkte für Rechtsmittel? Es gibt da einen google-Treffer, der mir aber unseriös vorkommt: https://blitzerkanzlei.de/messstellen/geschwindigkeitsmessung-in-immendingen-auf-der-bab-81-bei-km-704884-singen-stuttgart/
  8. Danke, QTreiberin! Es gibt aber doch den Art. 16c SVG: Führerausweisentzug nach einer Widerhandlung im Ausland 1 Nach einer Widerhandlung im Ausland wird der Lernfahr- oder der Führerausweis entzogen, wenn: a. im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde; und b. die Widerhandlung nach den Artikeln 16b und 16c als mittelschwer oder schwer zu qualifizieren ist. 2 Bei der Festlegung der Entzugsdauer sind die Auswirkungen des ausländischen Fahrverbotes auf die betroffene Person angemessen zu berücksichtigen. Die Mindestentzugsdauer darf unterschritten werden. Die Entzugsdauer darf bei Pers
  9. Werden die CH-Behörden nicht automatisch informiert? Und: Der Anhörungsbogen kam per Post an meine Adresse in CH, die Anschrift müssen die Deutschen von CH-Behörden über mein CH-Pkw-Kennzeichen bekommen haben. Ist da eine Amtshilfe nicht ohnehin schon erfolgt? Oder schläft das ein, wenn jetzt einfach bezahlt wird? Danke!
  10. Ergänzung: Ich habe natürlich einen Schweizer Führerschein.
  11. Hallo, ich bin deutsche Staatsbürgerin und lebe in der Schweiz. Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, laut dem mein Pkw (mit CH-Kennzeichen) auf der BAB 81 Singen-Stuttgart (bei km 704,884) geblitzt worden ist. Statt max. 80 km/h wurde nach Toleranzabzug mit 133 km/h gefahren, also 53 km/h zu schnell. Messung mit Lasergerät Poliscan Speed PS laut Anhörungsbogen. Auf dem Foto kann ich nicht sicher erkennen, wer am Steuer sitzt. Ein Bußgeld in D wäre für mich nicht tragisch, ebenso ein Punkte und ein Fahrverbot, das nur in D. gilt. Ich möchte aber unbedingt in der Schweiz weiterhin fahren
  12. Sabinus0

    Blitzer.de

    Na ja, wie gesagt, andere Medien sind wesentlich lauter.
  13. Sabinus0

    Blitzer.de

    Doch, die Medienlautstärke wirkt sich in der Blitzer-App aus bei mir. Ich hab das gerade nochmal getestet.
  14. Sabinus0

    Blitzer.de

    ? Ich weiß nicht, wozu, ich weiß nicht, was das ist, ich weiß nicht, wie ich das einstelle. Die Lautstärke ist jedenfalls maximal: http://img296.imagevenue.com/loc593/th_944814702_lautst_122_593lo.jpeg
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