Hi blue, glaube ich hab mich da extrem dämlich angestellt, mangels besseren Wissens. Nachdem was hier im Forum geschrieben wurde hätte ich mal besser Einspruch eingelegt. Übrigens kann man als Ausländer wohl gar nicht so leicht die Strafe absitzen. Daher mein Tip: 1. warte erstmal auf den Bußgeldbescheid 2. lege fristgemäß Einspruch ein, und warte ab was passiert 3. sollte es daraufhin Antwort geben, frag nochmal die Schweiz-Experten hier im Forum. Konsens war jedenfalls, daß auch in CH erstmal der Fahrer identifiziert werden & Deine "Straftat" nachgewiesen sein muß! Ich habe nicht