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Axel77

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  1. Ich habe die die Tat nicht begangen.Wie jeder Bürger hab ich Rcht und Pflichten und habe von diesem in meinen Fall gebraucht gemacht. Deswegen nun schlechter gestellt oder sogar bestraft zu werden entzieht meiner rechtlichen Erkenntnis. Gemäss der Schweizer Rechtsprechung gilt folgendes „Der in einem Strafverfahren Beschuldigte ist demnach aufgrund seines Aussageverweigerungsrechts berechtigt zu schweigen, ohne dass ihm daraus Nachteile erwachsen dürfen“. § 15. 1 Der Halter eines Motorfahrzeuges oder Fahrrades ist verpflichtet, der Polizei Auskunft zu geben, wer das Fahrzeug geführt oder w
  2. Besten Dank für dein Feedback.. Meint ihr ich kann das nicht selbst klären ohne Anwalt und Verfahren wird dann eingestellt...
  3. Hallo Miteinander Ich bin echt verwirrt. Ich war nun vor einiger Zeit bei der Polizei und habe wegen den Fall Angaben zu meinen Personen gegeben und haben sonst auf mein Zeugnis und Aussageverweigerungssrecht berufen. Der Polizist war locker drauf und meint das wohl das Verfahren eingestellt wird, da man den Fahrzeuglenker nicht ermitteln kann. Dacht es kommt nichts mehr. Nun habe ich Strafbefehl bekommen und würde das eigentlich euch gerne zeigen aber weiss ehrlich gesagt nicht wie ich das Dok. (PDF) hier in Forum hochladen kann. Also schlussendlich steht nun im Strafbefehl folgendes: S
  4. Besten Dank für eure Hilfe. Na dann werde ich Enspruch erheben. Was mir bisschen beschäftigt ist meine Bewährungsstraffe von 1 Jahr. Waren wegen einer blöden Sache wo ich reingeritten wurde. Hat aber mit Auto oder so nichts zu tun. Meint Ihr wenn es ein Verfahren gibt und ich verliere das es einen Einfluss auf meine Bewährung hat? Ich habe Verkehrsrechtschutz (AXA Winterthur). Meint ihr die Spruchgebühren und sonstige Kosten würden von denen getragen? Hatte das mal irgendwo gelesenn. Mit welchen Kosten kann ich überhaupt rechnen, wenn ich eine Rechtschutzversicherung habe? Sorry Fragen
  5. Habe den Polizisten heute nochmals gesehen und habe ich gesagt das ich Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen werde und er dann gerne herumforschen kann wer das Vergehen von meinen Verwandten in Deutschland begangen hat. Er meint das könne ich aber meine Verwandten könnten sie trotzdem nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht beziehen und seien verpflichtet eine Aussage zu machen. Stimmt das? Sie könnten doch auf ihr Aussageverweigerungsrecht dann berufen? Wie gehe ich am geschicktesten vor? Wäre für jeden Tipp sehr dankbar. Gruss Axel
  6. Hallo Miteinander Brauch mal dringend eure Hilfe. Bin echt am verzweifeln… Bin seit einigen Wochen auf Kriegsfuss mit einem Polizisten Habe heute wieder eine Parkbusse von ihm bekommen. Wollte nun Einspruch einlegen und auf mein Zeugnisverweigerungsrecht (Paragrafen 15 des kantonalen Verkehrsabgabegesetzes berufen. In der Tat wurde das Fahrzeug nicht von mir geparkt. Ich hatte Besuch von meiner Familie aus Deutschland. Reicht es beim Einspruch, wenn ich einfach nur auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufe oder muss ich auch gleich auf mein Aussageverweigerung berufen? Weiss ehrlich ge
  7. Festeinbau wäre natürlich super...aber das kostet doch alles wieder ein haufen Kohle ausserdem weiss ich nicht wo man das machen lassen kann... Habe von einem Kollegen gehört das mit der Klimascheibe der V1 nicht so gut funktioniert aber mit Grünkeil schon. Ach keine Ahnung..Dachte ich Frag mal die Profis ;-) Grüsschen Axel
  8. Hallo Miteinander Bei meinem BWM 330d / E90 ist die Frontscheibe gerissen. Wollte nun nach einem Ersatz umschauen und habe gehört das der V1 bei bestimmten Frontscheiben- Beschichtungen nicht so gut funktioniert. Könntet ihr mir kurz sagen auf was ich beim Kauf achten muss? Besten Dank im Voraus Gruss und schönen Tag Axel
  9. Hast recht das habe ich auch schon bemerkt Aber wie soll ein Neuling da noch wissen welche Einstellung am besten ist? Gruss Axel
  10. Und zur Vervollständigung der V1 Einstellung habe ich hier im Forum noch folgende Einstellung für den V1 für Deutschland/ Schweiz gefunden. 1 unten 2 oben 3 oben 4 oben 5 unten 6 oben 7 unten 8 oben A oben b unten C unten d unten E oben F oben G unten H oben J unten u unten u_Dach oben Bin kein Profi aber verstehe nicht ganz warum es soviele verschiedene V1 Einstellungen gibt? Besten Dank im voraus für die Aufklärung Gruss Axel
  11. Nachtrag: Das wäre die Einstellung von Pferdest... http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...st&id=17535 zum Vergleich. Frage mich nur warum es soviele unterschiedliche Einstellungen gibt. Vielleicht ist das auch der Grunde warum hier einige User mit ihrem V1 unzufrieden sind, da einfach die Einstellung nicht korrekt ist.. Danke Gruss und schönes Wochenende Axel
  12. Hallo Radar Freunde Hab von jemanden aus dem Forum folgende Einstellungsempfehlung bekommen. Wollte ihn Fragen ob es o.k ist wenn ich das hier veröffentliche, habe aber leider nichts mehr von ihm gehört. Aber easy kein Problem bin ja froh für die Hilfe. Hoffe das es trotzdem o.k ist. An was kann es liegen das es so viele unterschiedliche Einstellung für den V1 gibt?. Für die Schweiz wie auch Deutschland wurde folgende Einstellungen empfohlen (gilt ab FW 3.864): 1: Pfeil nach unten 2: oben 3: oben 4: oben 5: oben 6: oben 7: unten 8: oben A: unten b: oben C: oben d: oben E: unten F: un
  13. Hallo Es war eine 30er Zone und ich wurde mit 35km/h geblitzt und davon wurde 3km/h Toleranz abgezogen. Als 2 km/h war ich zu schnell. Geblitzt wurde ich am 22.12.2010 und hab erst jetzt ein Strafbefehl bekommen. Aber warum Strafbefehl und keine Ordnungswidrigkeit? Ein Zahlungsaufforderung habe ich nie bekommen Gruss
  14. Hallo Miteinander Ich wurde in einer 30er Zone abzüglich Sicherheitsmarge mt 32km/h geblitzt. Hatte vor ca. 1.5 Jahre schon mal eine Buse wegen 155km/h auf Autobahn und wurde da verwarnt. (Fahrzeuglenker war ich aber nicht, aber da ich ein Deal mit meiner Versicherung gemacht hatte, habe ich die Buse auf mich genommen und meine Rechtschutzversicherung hat meine Strafe beglichen ) Muss jetzt zu der Strafe von 40 Franken nochmals 70 CHF Spruchgebühren und 25 Franken Schreibgebühren bezahlen. Versteh nicht ganz warum zu der Buse von CHF 40 noch obige Kosten kommen? Hab doch keine Zahlungs
  15. Hallo Miteinander Wollte nicht ein neues Thema eröffnen und stelle deshalb meine Frage gleich hier. Ich wurde in einer 30er Zone abzüglich Sicherheitsmarge mt 32km/h geblitzt. Hatte vor ca. 1.5 Jahre schon mal eine Buse wegen 155km/h auf Autobahn und wurde da verwarnt. (Fahrzeuglenker war ich aber nicht, aber da ich ein Deal mit meiner Versicherung gemacht hatte, habe ich die Buse auf mich genommen und meine Rechtschutzversicherung hat meine Strafe beglichen) Muss jetzt zu der Strafe von 40 Franken nochmals 70 CHF Spruchgebühren und 25 Franken Schreibgebühren bezahlen. Versteh nicht ganz
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