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Maddy1223

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  1. Die alten Kennzeichen werden entwertet? Muss ich der Versicherung danach das neue Kennzeichen mitteilen?
  2. Also ist es unklar, ob ich neue Kennzeichen brauche oder die alten Übernehmen kann? Da Morgen mein letzter Urlaubstag ist und es bis zur Zulassungsstelle auch ca. 70 km sind wollte ich das alles morgen abreißen
  3. Moin! Folgender Sachverhalt: Ich werde mir Morgen von Privat ein Motorrad kaufen,was in einem anderen LK zugelassen ist, in welchem ich gemeldet bin. Mein Plan ist, dass ich mir als erstes die EVB Nummer von meiner Versicherung hole. Danach fahre ich mit dem Bike zur Zulassungsstelle meines LK (mit allen Unterlagen) und melde es auf mich um. Jetzt die eigentliche Frage! Wie läuft das mit dem Nummernschild?! Kann ich das Kennzeichen aus dem anderen LK behalten. Die Regelung mit dem Wohnortwechsel greift hier ja nicht... Also wahrscheinlich nicht! Zur Not kann ich auch die Kennzeichen vom Motor
  4. Er ist bei der Firma nicht mehr tätig. Er will es nun rückwirkend einklagen, sein Anwalt hat das angeblich schon alles angefragt und geklärt. Mir wäre das auch neu da ich es bis dato noch nie gefragt wurde und wenn ich immer aktiv werden musste um es zu bekommen.
  5. Hat er schon und angeblich muss man es als AG anbieten. Wenn man es einklagen könnte wie sollte man dann auf die Summe kommen ? Der AG kann ja bestimmen wieviel gezahlt wird. Somit hat man ja nichtmal einen Wert wonach man gehen könnte. Danke schonmal für Deine Meinung!
  6. Maddy1223

    Vwl Frage

    Moin Moin. Kleine Frage an Euch Ist ein AG dazu verpflichtet, beim Abschluss des Arbeitsvertrages VWL anzubieten. Ein guter Freund von mir hat über 8 Ecken und Kanten gehört das er es anbieten muss und man sich dann überlegen kann ob man es A. Annimmt oder B. Ablehnt, dieses aber unterschreiben muss. Er meint, er kann nach 2 Jahren Betriebszugehörigekeit die VWL einklagen da es ihm nicht angeboten wurde. Meines Erachtens Quatsch, er schwört drauf. Was sagt ihr. Im Netz findet man leider auch nichts. Danke Schonmal Mfg Maddy
  7. Nee, leider noch keine Zeit gehabt... Werde berichten
  8. Nee, er ist komplett mit dem Identisch den man käuflich erwerben kann! Ich bin auf das Gesicht des Kinomitarbeiters am Schalter gespannt wenn ich mit dem Urteil da vorspreche. Ich werde berichten!Danke für Eure Bemühungen.
  9. Anruf erfolgt und es kam zu der Aussage " Nee wenn das Datum überschritten ist können wir da auch nichts machen". Das drucken wir ja nicht zum Spass drauf :think:Warum hab ich sowas erwartet Gibt ja jetzt kein Argument mehr mit dem ich noch kontern könnte, oder?
  10. Bei dem Gutschein ist Geld geflossen. Ich hab ihn zwar gewonnen, dennoch kann man diesen gegen 20€ auch bar an der Kinokasse erwerben.
  11. Beim aufräumen habe ich gestern einen Kino und Speisegutschein für eine bekanne Kinokette gefunden, leider mit dem Aufdruck " Gültig bis Juni 2012". Gewonnen hatte ich diesen im Juni 2011. Im Internet lies man unterschiedlichste Meinungen zwecks Verfall von Gutscheinen etc. Da hier ja auch ein paar schlaue Jungs zu dem Gebiet rummschwirren dachte ich es kann mir hier jemand definitiv sagen ob ich noch ne Chance habe oder ob er wirklich verfallen ist. Danke für die Bemühungen Martin
  12. Dann muß er die halt einzeln 'rauspopeln - dass da solche Brocken auf der Autobahn umeinanderfliegen geht gar nicht! btw: Die Vollkasko stuft im Schadensfall hoch -das würd' ich mir bei überschaubarer Schadenshöhe gut überlegen... Wo du natürlich auch wieder Recht hast... Es ist wirklich fast nich zu sehen was mich echt wundert so wie das gerumst hat Wie läuft das mit der Scheibe ab? Muss ich dort auch was zahlen oder ist das nur die Selbstbeteiligung?
  13. Warnblinker setzen -> auf dem Standstreifen anhalten -> zu Fuß zum Rastplatz marschieren, dabei Warndreieck aufstellen nicht vergessen -> Fahrer suchen und auf den Vorfall ansprechen -> bei Bedarf hinzuziehen War nicht möglich. War eh spät dran (Arbeit ) und konnte ja nich so langsam auf dem rechten Fahrstreifen fahren das mich alle überholen... Ich musste leider auch die nächste Abfahrt runter.
  14. Vollkaskoversicherung ist vorhanden. Fahr Montag mal zur Werkstatt, mal schauen was die sagen. Vielleicht kurz noch zu der Sache mit der Ladungssicherung und dem LKW. Die Steine, die er verloren hat kamen meines erachtens aus den Reifen des Baggers wo die sich verklemmt hatten. Die konnte er ja nicht wirklich sichern. Aber das ist wahrscheinlich ähnlich wie im Winter mit den LKW Planen und den Eisplatten... Wegen dem Glasschaden mal zu Carg..ss und den Spezialharz testen oder würdet ihr die Scheibe komplett ersetzen lassen. Habe in der Hinsicht leider 0 Erfahrung!
  15. Moin Jungs, hab wieder mal ne kleine Frage. Heute auf dem Weg zur Arbeit (BAB) ca. 130km/h habe ich einen Sattelschlepper mit einem Bagger auf dem Änhänger überholt. Wahrscheinlich durch Erschütterung flog mir beim Überholen 5,6 Golfballgroße Steine von rechts vorne auf die Frontscheibe und den Radkasten. Nummernschild des LKW`S konnte ich nicht erkennen da er hinter mir auf einen Rastplatz fuhr. Was macht man in so einem Fall. Es sind 2 kleine Schäden an der Frontscheibe sowie am Radkasten und der Motorhaube. Ist nichts riesiges, trotzdem irgendwie ärgerlich. Mfg Maddy
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