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schweizer

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  1. Hi Albmensch, Also da mein Führerschein im Checkkartenformat ist, reichte die Kopie, da dort drauf eh kein Vermerk gemacht werden kann. Bei einem Führerschein aus Papier muss dieser wohl übersandt werden. Am besten auch auf der zuständigen Behörde anrufen, die haben mir bereitwillig geholfen. Habs jetzt jedenfalls hinter mir, hab auch nie etwas von den Schweizer Behörden gehört - zum Glück!
  2. Ich habe ja verstanden, dass theoretisch auch in der Schweiz ein Fahrverbot verhängt werden könnte - doch wie sieht es praktisch aus? Ist jemandem von einem Fall bekannt, dass die deutschen Behörden die Daten an die Schweiz übermittelt haben und es ein Fahrverbot zur Folge hatte? Meine Kopie ist übrigens unterwegs nach Deutschland, werde mich hier melden wenn ich wieder Post bekomme.
  3. Hab eben mit der Bussgeldstelle telefoniert, wurde kompetent beraten und mir wurde gesagt, da ich den Führerschein im Kreditkartenformat besitze reicht eine Kopie der Voder- und Rückseite. Diese schicke ich jetzt gleich los, dass ich meine Strafe sofort antreten kann und die schweizer Behörden möglichst keinen Wind davon bekommen.
  4. Oha, die Schweizer Regelung macht mir ja schon ein bisschen Angst. Da hoffe ich doch, dass die Schweizer Behörden davon nichts mitbekommen. Sollten sie ja eigentlich auch nicht. Ich denke ich werde heute wohl mal auf der Bussgeldstelle anrufen und denen schildern, dass ich das Fahrverbot gerne sofort antreten möchte, es mir aber nicht möglich sei den Führerausweis nach Deutschland zu schicken und dass ich auch bedenken hätte, dass dieser auf dem Postweg untergeht. So zeige ich immerhin den guten Willen meine Strafe anzutreten und hoffe etwas auf die Kulanz der Behörde, dass sie mir ein alter
  5. Dank schonmal für die Antworten. Dann ist diese Eintragung ein Kleber? D.h. man sieht im Nachhinein auch vom Eintrag nichts mehr, ich kann ihn nach Ablauf entfernen? Hinfahren klingt für mich ungut, schliesslich besteht das Fahrverbot ja bereits. Davon abgesehen ist das ganze Nähe Nürnberg passiert, also sehr weit weg von der Grenze. Oder kann ich diesen Kleber auch woanders holen (andere Bussgeldstelle o.Ä.)? Zusatzfrage: Ich fahre in einer Woche nach Spanien (durch Frankreich) in den Urlaub. Ich habe unterwegs aber nichts zu befürchten oder? Ist ja kein EU Fahrverbot sonder nur für Deu
  6. Hi, gegen mich wurde ein Bussgeldbescheid am 12.3.2010 erlassen, darin ein 1monatiges Fahrverbot. Ich besitze zwar einen deutschen Pass, wohne aber seit meiner Geburt in der Schweiz und habe dementsprechend einen schweizer Führerschein (im Kreditkartenformat). Heute (5.7) kam ein Brief (uneingeschrieben) zu mir der mich auf ein ab dem 12.7.2010 wirksames Fahrverbot von 1 Monat Dauer hinwies. Ich solle den Führerschein zur Eintragung übersenden. Zudem ein Hinweis auf Paragraph 21 des Strassenverkehrsgesetzes. Nun meine Frage: Ich brauche mein Auto hier in der Schweiz täglich aus beruflich
  7. Hi, gegen mich wurde ein Bussgeldbescheid am 12.3.2010 erlassen, darin ein 1monatiges Fahrverbot. Ich besitze zwar einen deutschen Pass, wohne aber seit meiner Geburt in der Schweiz und habe dementsprechend einen schweizer Führerschein (im Kreditkartenformat). Heute (5.7) kam ein Brief (uneingeschrieben) zu mir der mich auf ein ab dem 12.7.2010 wirksames Fahrverbot von 1 Monat Dauer hinwies. Ich solle den Führerschein zur Eintragung übersenden. Zudem ein Hinweis auf Paragraph 21 des Strassenverkehrsgesetzes. Nun meine Frage: Ich brauche mein Auto hier in der Schweiz täglich aus beruflich
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