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versuch

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  1. Noch ne andere Frage: Ist im Normalfall der Beifahrer auf einem Radarfoto zu sehen? Dann könnte man von einem Zeugenverweigerungsrecht nicht mehr Gebrauch machen, oder?
  2. Hatte ich nicht gesehen. thx Eine Frage noch, damit das bei der zuständigen Stelle angegeben werden kann: Gibt es einen § oder Ähnliches, worauf ich mich berufen kann? Habe gerade gesehen, dass er ja schweizer § angegeben hat. Super DANKE! Damit ist auch meine pn hinfällig.
  3. Gilt das auch für die schweiz? Da ist es nämlich passiert. Danke
  4. * Ändere Beitrag * Diesen Beitrag melden * Mit Zitat antworten Lenker Haftung in der Schweiz? Beitragvon versuch » Do, 17. Feb. 2011 23:03 Hallo, angenommen Frau x erhält einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz wegen zu schnellen Fahrens und fragt nach dem Bild, da Sie sicher nicht gefahren ist. Sie erhält fogende Antwort: Bei der vorerwähnten Übertretungsanzeige handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung welche im Ordnungsbussen-Verfahren durch Bezahlung rechtskräftig erledigt werden kann und in der Strafkontrolle nicht eingetragen wird. Als Fahrzeughalter sind Sie v
  5. Dafür wird jetzt ein schönes Zimmer mit Ausblick (leider vergittert) reserviert. Wer sich so dilettantisch verhält der hat es auch nicht anders verdient. Leider versuchte ich schon mehrfach darauf hinzuweisen: Wenn man dem Schreiber glauben darf handelt es sich um einen Strafbefehl. link Wie auch schon von user "traffic" korrekt geschrieben: Wenn der Strafbefehl aber rechtskräftig wird, kann er aber in jedem Fall in der Schweiz vollstreckt werden, auch wenn du den Verstoß gar nicht begangen hast. link Daher bleibe ich bei dieser Schlussfolgerung stehen: link Jetzt noch ein Tipp
  6. Ich denke wir alle sind froh wenn jemand ohne Geldstrafe davon kommt, aber nun mal zurück zum Thema: Wie hoch war die Überschreitung? Autobahn? 90 km/h anstatt 80 auf der Autobahn.
  7. Recht haben und Recht bekommen sind zwar paar Schuhe. Trotz allem konnte meine Frage nicht beantwortet werden, was nicht gutes erahnen lässt. 1. ist das hier wohl kein Problem 2. war da keine Frage und 4. kommt es mir langsam so vor, dass Du dich ärgerst, dass ich vll recht bekomme
  8. Wenn eine Busse nicht rechtskräftig wäre, könnte man schon gar nicht eine Haft androhen. Ohne den genauen Wortlaut zu kennen, aber dies wäre seltsam. Allgemein zum Verfahren. Der Einspruch muss ordentlich erfolgen. Bei einer Abweisung müssen die Rechtsmittel weiterhin ordentlich verfolgt werden. Geschieht dies nicht oder man verpasst eine Frist, so ist der Bescheid rechtskräftig. Die Schuldfrage stellt sich nicht mehr. Daher sollte das Schreiben schon von einem Anwalt geprüft werden. Dabei sollte man nicht vergessen, dass Anwälte auch was verdienen möchten und durchaus gewisse Dinge zu
  9. Das hat mir mein Anwalt und die schweizer Polizei aber anders erklärt. VG
  10. Hab nochmal mit der schweizer Polizei telefoniert: Es gibt NUR LEnkerhaftung! Mein Anwalt legt Einspruch ein und meint eigentlich haben die keine HAndhabe (auch wegen Zeugenveweigerungsrecht). Sorry, a ber nach zahlreicher Internetrecherche: Kann es sein, dass die Schweizer Bürger sich (fast) nie wehren und deswegen alles akzeptieren, wenn auch noh so klar ist, dass die Polizei im Unrecht ist? thx
  11. Jo, darauf hoffe ich auch muss aber wegen der Einspruchsfrist schnell gehen. thx
  12. Aber wie können die einen ohne Beweise erlassen? Das ist doch eine Riesensauerei und uss ich deswegen jetzt wirklich zum Anwalt?
  13. Also die genaue Bezeichnung ist Strafbefehl. Gegen den kann man Einspruch einlegen und es kann teurer werden und man müsste PERSÖNLICH zur Verhandlung. Ich muss wieder in die Schweiz, aber hier schlägt mein Gerechtigkeitssinn durch. Ich war es nicht und dies ist auf dem Foto EINDEUTIG zu erkennen! Das hatte ich der Sachbearbeiterin mitgeteilt, die nicht einmal wußte, dss in der Schweiz Lenkerhaftung gilt (wie gesagt, dies habe ich sogar schriftlich von einer Polizistin) Wegen deren Unkenntnis zu zahlen, Zeit zu opfern etc sehe ich nicht ein. Gibt es Tipps, Meinungen? thx
  14. [mod] Inhalt auf Wunsch des Users gelöscht, da Doppelposting. [/mod]
  15. [mod] Inhalt auf Wunsch des Users gelöscht, da Doppelposting. [/mod]
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