Jump to content

Dirtyharry

Member
  • Content Count

    9
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About Dirtyharry

  • Rank
    Anfänger
  1. Danke. Sieht fast so aus... AN ALLE, DIE BEREITS EINE "STRAFTAT" IN DER SCHWEIZ BEGANGEN HABEN: Kam im Anschluss auch Post aus Flensburg zur Zahlung der Strafe nach deutschem Maß? Es geht mir um Folgendes: angenommen ich fahre in der Schweiz 2x über 30km/h zu schnell... Das bedeutet ja 2x Straftat. Meines Wissens wird die dann ja auch nach D durchgeleitet und dort nach deutschem Recht neu bewertet. In D läuft man zwar erst ab 40km/h zu schnell, aber auch schon ab 2x >26km/h innerhalb von (ich glaub) 6 Monaten. Heißt das, dass man dann auch auf deutschem Boden laufen müsste?
  2. Nach meinem letzten speziellen Eintrag nun eine allgemeine Frage, zu der ich durch Internet keine exakte Antwort finden konnte: Wenn ich in der Schweiz als deutscher Transiturlauber eine schwere Verzeigung wegen 25km/h+ innerorts (30km/h+ außerorts und 35km/h+ auf der Autobahn) erhalte, kann ich diese auch wie eine Ordnungswidrigkeit ignorieren (mit den logischen Konsequenzen, wenn ich schweizer Boden betreten werde) wenn ich nicht vorhabe in die Schweiz in den nächsten 3 Jahren einzureisen, ohne in D dafür bestraft zu werden? Hintergrund ist folgender: In der Schweiz ist man ja nach Geset
×
×
  • Create New...