Nach meinem letzten speziellen Eintrag nun eine allgemeine Frage, zu der ich durch Internet keine exakte Antwort finden konnte: Wenn ich in der Schweiz als deutscher Transiturlauber eine schwere Verzeigung wegen 25km/h+ innerorts (30km/h+ außerorts und 35km/h+ auf der Autobahn) erhalte, kann ich diese auch wie eine Ordnungswidrigkeit ignorieren (mit den logischen Konsequenzen, wenn ich schweizer Boden betreten werde) wenn ich nicht vorhabe in die Schweiz in den nächsten 3 Jahren einzureisen, ohne in D dafür bestraft zu werden? Hintergrund ist folgender: In der Schweiz ist man ja nach Geset