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wolle63

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  1. Also Männlein und Weiblein kann sogar ich ohne Gutachter unterscheiden. Einen Gutachter braucht es IMO nur, wenn die Kongruenz des Delinquenten zum Fahrer strittig ist bzw. bestritten wird. Grüße Wolle
  2. Wenn das kurz vor dem Abzweig Schneidlingen war, da ist IMHO auch 70 wegen der Linksabbieger. Grüße Wolle
  3. Hi, "Sensormessung" spricht IMO für einen festen Blitzer. Auf dieser Strecke wechselt alle Nase lang das Limit. Vor den Kreuzungen ist generell (auch auf der 2spurigen Strecke) 70. Grüße Wolle
  4. Dieses Schreiben kann man als klassisches Eigentor bezeichnen..... Grüße Wolle
  5. Ich glaube, wir reden irgendwie aneinander vorbei...... Bei dem im ersten Beitrag genannten Fall ist lediglich "passiert", dass die Blitzekiste falsch eingestellt wurde. Und da sind eben viele PKW-Fahrer (zu Unrecht) geblitzt worden, weil (bzw. obwohl) sie weder zu schnell waren noch gegen die StVO verstoßen haben. Mehr ist nicht "passiert". Oder?! Grüße Wolle
  6. Befehl ausgeführt! Gelesen und verstanden. Trotzdem: Die Fahrzeuge sind gefahren und wurden geblitzt. Aber eben nicht weil sie ZU schnell (also nicht schneller als erlaubt) waren, sondern weil das Blitzgerät falsch eingestellt war. Grüße Wolle
  7. Nein, es wurde nicht ZU schnell gefahren! Es wurden Fahrzeuge geblitzt, die NICHT zu schnell waren. Weil sie nicht zu schnell waren, sondern unrechtmäßig geblitzt wurden, ist (ihnen) nichts passiert.
  8. Tja, so schnell kann's gehen...... Erst einen auf dicke Hose machen und ratzbatz ist die Hose voll. Grüße Wolle
  9. Hi, wenn beide Fahrzeuge (egal ob exakt oder leicht versetzt) nebeneinander gefahren sind, hatten sie auch die gleiche Geschwindigkeit. Also wenn der eine mit 90 gelasert wurde, war der andere genauso schnell...... Sieht nicht sehr gut aus. Grüße Wolle
  10. Dann geht es Dir wie mir. Meine Schrift ist auch weiter. Die ist schon Doktor...... Grüße Wolle
  11. Hi, also ich weiß ja nicht, was die Tante geraucht hat, aber zum einen ist in diesem Fall ein Platzverweis IMO völlig unverhältnismäßig (zur gepflegten Erinnerung: "Der Platzverweis stellt eine polizeirechtliche Maßnahme im deutschen Recht dar, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung abzuwehren. Er dient somit der Gefahrenabwehr." Bei Wikipedia "geklaut") und zum anderen geht das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum Staatsanwalt. Die Tante wollte wohl nur einen auf dicke Hose machen. Falls sie sich doch lächerlich machen will, kann sie ja d
  12. Da die Frage offenbar wirklich Dein Ernst ist...... Wenn (nach Deiner Interpretation) das Zusatzschild ungültig ist, dann gelten dort immer 30. Punkt, Ende. Grüße Snyder
  13. @QTreiberin: Du (Ärmste) "musst" hier Aussagen korrigieren? Mein aufrichtiges Mitgefühl. Ich bin nur freiwillig hier und muss gar nix. Grüße Wolle PS: Gartenwetter ist momentan eh nicht........
  14. Der TE kann versuchen, straffrei aus der Sache rauszukommen (wenn auch die Chancen dafür sehr gering sind). Nur, jeder der ihm beim Vertuschen dieser Straftat hilft, macht sich selbst strafbar. Sollte man sich überlegen....... Grüße Wolle
  15. Ja neeee, is klar. Der TE ist selbstverständlich in den vergangenen 3 Jahren, seit er seine Pappe los ist, nicht mehr gefahren, sondern ausnahmsweise dieses eine Mal und hatte dann das unverschämte Pech, bei der dabei (selbstverständlich auch nur einmaligen, kurzzeitigen) Überschreitung von schlappen 51km/h erwischt zu werden. Sorry, aber meine Kneifzange, mit der ich mir für gewöhnlich die Hosen anziehe, ist gerade kaputt. Grüße Wolle PS: Man könnte den TE ja mal fragen, weshalb er damals die Pappe abgeben "durfte" und sie bisher nicht wiederbekommen hat.
  16. Stimmt! Gewünscht habe ich ihm nichts. Aber der TE begeht seit 3 Jahren permanent Straftaten und will hier im Forum Hilfe, wie er da straffrei rauskommt. Anderen Usern, die bei einer OWi "nur" einen anderen Fahrer angeben wollen, wird gleich der größte Unbill aufgezählt, weil auch das eine Straftat sein kann/ist und hier erntet er dafür von Usern wie ausgerechnet @QTreiberin für "sowas" auch noch Verständnis?! Verkehrte Welt! Grüße Wolle
  17. Ich hoffe es, ehrlich gesagt. Wenn jemand seine Pappe losgeworden ist (die wird man ja nicht einfach so los), dann 3 Jahre einfach ohne weiter fährt und sich jetzt mit so einer Überschreitung erwischen lässt, dann will ich gar nicht weiter denken.....
  18. Der wird auch nicht mehr viel wuppen können....... Grüße Wolle
  19. Du schreibst es doch, das ist eine (An)Weisung, keine Bitte! Das Wort "bitte" ist reine Höflichkeit, weiter nix. Schließlich muss eine Anweisung nicht per se unhöflich vorgetragen werden. Eine Bitte wäre: Würden Sie (bitte) den Wagen stehen lassen?! Dann könnte er weiterfahren.... Grüße Wolle
  20. Nicht unbedingt! Du kennst meinen Chef nicht...... Eben! Polizeibeamte sind weisungsberechtigt und geben Graf Koks die Weisung, das Auto stehen zu lassen. Würden sie ihn z. B. bitten, zu "pusten", kann er diese Bitte ablehnen. Genauso wie die Bitte (wenn sie denn als solche vorgetragen wird), das Auto nicht mehr zu bewegen. Wenn sie ihm mit Konsequenzen "drohen" sollten, isses auch keine Bitte mehr..... Grüße Wolle
  21. Graf Koks wird nicht "gebeten", er wird "aufgefordert", sein Fahrzeug stehen zu lassen. Einer Bitte muss man schließlich nicht nachkommen...... Grüße Wolle
  22. Yo, und ohne KFZ keine Möglichkeit, mit einem irgendwie angemessenen Aufwand zur Arbeit zu komnen, also arbeitslos oder Hartz IV, also kein Steuerzahler mehr, sondern im Gegenteil. Quasi eine Win-win-Situation. Fragt sich nur, für wen..... Grüße Wolle
  23. Frei nach Wilhelm Busch: Es allen recht getan ist eine Kunst, die Niemand kann. Grüße Wolle
  24. Hi, Du solltest Dich fragen, weshalb sie beim (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durchgeführten) Passbildvergleich nicht nur Deinen Vater ausgeschlossen, sondern auch Dich "hingehängt" haben. Ich würde auch sagen: Treffer, versenkt! Grüße Wolle
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