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wolle63

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Everything posted by wolle63

  1. Solche Rennen verhindert man aber auch nicht mit solchen lächerlich geringen Strafen, wie sie bisher verhängt wurden! Sieht man ja an diesen beiden Herzchen. Mehrfach u.a. wegen illegaler Rennen vorbestraft. Und auch die Reaktion des einen auf das Urteil ("...das darf doch nicht wahr sein.... ") spricht Bände, was er als "Strafe" erwartet hat. Ein "dudu" und weiter geht's. Grüße Wolle
  2. In irgendeinem Text habe ich gelesen, dass das Urteil gerade wegen der "Vorgeschichte" dieser beiden Herzchen so hart ausgefallen ist. Grüße Wolle
  3. Sie haben nicht fahrlässig rote Ampeln überfahren, sie haben vorsätzlich ein illegales Rennen gefahren und dabei vorsätzlich die roten Ampeln überfahren. Grüße Wolle
  4. Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich. Wenn man sich in (s)ein Auto setzt, mit 160 durch die Stadt brettert, rote Ampeln ignoriert, dann macht man das nicht fahrlässig sondern vorsätzlich. Und was passiert, wenn man mit knapp 2 Tonnen Blech auf ein "Hindernis" trifft, das weiß man auch, wenn man sich nicht das Hirn weggekifft hat. Da das, wenn man die Aussagen interpretiert, bei weitem nicht das erste Mal war, dass die beiden Herzchen sowas gemacht haben (ich unterstelle mal, in dem Wissen, dass mehr als eine Geldstrafe, die aus der Portokasse bezahlt wird, nicht bei rauskommt), ist d
  5. Wäre sehr sehr schade! Zumal es ja, wie der Richter betont, eine Einzelfallentscheidung auf Grund der Vorgeschichte der beiden Herzchen ist. Grüße Wolle
  6. Die werden auf der Beifahrerseite eingebaut. Grüße Wolle
  7. Nutze ich nieeenicht. Wenn, dann nutzt ihn maximal der/die Beifahrer/in. Grüße Wolle
  8. Gott sei Dank gab es keine Verletzten. Aber zu so einem Verhalten fällt mir absolut nix Höfliches ein. Sie hätten auf dem Rückweg gleich die Personalien aller betreffenden Fahrzeugführer aufnehmen sollen, um entsprechende Sanktionen verteilen zu können..... Anders begreifen es die Leute nicht! Grüße Wolle
  9. Er hat auch keine. In seinem 2. Beitrag schreibt er: "Dashcam willkommen". Grüße Wolle
  10. Wenn ich "sowas" hätte, hätte ich schon nachgeguckt. Grüße Wolle
  11. Nicht gut, viel zu wenig! Grüße Wolle
  12. Wenn ich jetzt nicht total daneben liege, dann ist das 40er Schild zusammen mit dem Abstandsgebot (>70m, auch bei Stau) für LKWs an einem Mast. Grüße Wolle
  13. Je nun...... Das Aussageverweigerungsrecht ist aber ein gesetzlich legitimiertes Mittel, was ja aus gutem Grund nur bei einem eingeschränkten Personenkreis zur Anwendung kommt/kommen darf. Und dieses mit der AnDrohung eines Fahrtenbuches quasi aushebeln zu wollen, ist IMO sehr starker Tobak! Er muss nun mal keinen Familienangehörigen verpetzen, und wenn er 10 Mal weiß, wer es war!!! Und in diesem Fall mit dem (kostenpflichtigen) Fahrtenbuch zu drohen geht (fast) schon in Richtung Nötigung, um den TE von der Ausübung seines gesetzlich vorgesehenen Zeugnisverweigerungsrechtes abzubringen bzw.
  14. Hi, je nach dem, welche Fahrtrichtung Du meinst: Am 1.1. stand da in Richtung Süden definitiv ein 40er Schild. Und am 28.12. stand selbiges auch in Richtung Norden. Jeweils SEHR gut sichtbar nebst Hinweis auf die Radarkontrolle....... Grüße Wolle
  15. Umsonst schon, aber nicht kostenlos..... Grüße Wolle
  16. Vielleicht isser ja drauf reingefallen und will auf diesem Weg seinen Frust loswerden?! Grüße Wolle
  17. Wieso Halterung? Der TE schreibt doch eindeutig: "Tablet IN DER HAND"! Und ob er daraus was gelernt hat....?! Maximal dann, wenn es einen saftigen Bußgeldbescheid nebst Punkten gibt. Grüße Wolle
  18. Die großen Ohren hast Du aber?! *duckundwech* Grüße Wolle
  19. Ach Blaulicht...... Nix kapiert, aber Hauptsache was geschrieben. Mir ging es darum, dass der Rentner (eben genauso wie die User, die hier mit der genannten Aussage aufschlagen), "nur 2 Mal" auffällig geworden sein soll. Hier wie da liegen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch etliche Vorfälle in der Gegend rum, die nicht angezeigt/gemeldet worden sind. Jetzt kapiert? Grüße Wolle
  20. Genau! Das hier ist ziemlich genau so wie bei den Usern, die "immer anständig" fahren und beim ersten und einzigen Fehltritt in den letzten 100 Jahren geblitzt wurden. Grüße Wolle
  21. Die Aufnahmen sind vom "Täter" selber erstellt und (weltweit) veröffentlicht worden. Da greift vielleicht irgendwas, aber nicht das Argument "Schutz der Persönlichkeit". Grüße Wolle
  22. Wenn diese Frage von irgend einem anderen User als Dir gekommen wäre, würde ich sie beantworten. Aber bei Dir spare ich mir das.
  23. Also wenn ich sehe, dass in Magdeburg auf dem Ring seit 3 Wochen (fast) täglich geblitzt wird, dann muss ich die Ironie aus diesem Posting ignorieren.
  24. Klar, die Einhaltung einer zu dieser Uhrzeit (ab 6 Uhr) sinnlosen Geschwindigkeitsbegrenzung (wie erwähnt, ist diese Begrenzung alleine während der Weihnachtszeit zum Schutz der vielen Besucher des um 11 Uhr öffnenden Weihnachsmarktes gedacht) zu kontrollieren und Überschreitungen von 4 km/h zu ahnden stellt ausschließlich eine extreme Erhöhung der Verkehrssicherheit sicher. Aber ich finde es toll, dass solche Leute wie Du uns das Leben erklären! Grüße Wolle
  25. Wer geht für 15 Euro schon (bei obendrein ungewissem Ausgang) vor Gericht? Das ist es doch, weshalb dieses System überhaupt funktioniert. Grüße Wolle
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