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Bussgeldkatalog

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  1. Hallo, wie lange beträgt die Verjährungsfrist in einer Bußgeldsache (Geschwindigkeitsüberschreitung) nach Einspruch und erfolgter Akteneinsicht, wenn von der Behörde nichts weiter ergeht? Gruß
  2. Tatsächlich ! Es gibt die Oberlehrer also nicht nur als "Ordnungshüter" auf der Straße, sondern auch in der Anonymität des Internets.... Herrlich, dass sich tatsächlich Leute finden, die bei diesem Wetter Ihre Zeit mit sinnlosen Belehrungsversuchen verbringen. Das Liegt vermutlich an der, mangels Sozialkompetenz, eingetretenen "Einzelgänger-Mentalität" - Danke, dass ich Euch hier gefunden habe Es gibt Menschen, die schreiben oder reden viel, ohne dabei etwas zu sagen! Ich zieh' mich dann jetzt aus diesem Thread zurück, da das ganze sowieso am Thema vorbeiläuft und zu absolutem Nonsens fü
  3. Wenn der Sachbearbeiter, bei dem Du den Antrag stellst, fit und gut drauf ist, lehnt er den Antrag ab. Und wenn ich u.a. diese genauso dämlichen wie dümmlichen Sprüche lese, würde mir das sehr gefallen, glaube ich. Das hätte dann auch den Vorteil, daß der ohnehin überlasteten Justiz ein weiteres Verfahren erspart bliebe. Kannst du auch einen sachlichen Grund benennen, welcher eine Ablehnung dieses Antrags berechtigen würde? - Andernfalls ist Dein Beitrag vollkommen als sinnfrei und Spam anzusehen. Im Übrigen kann ich nirgendwo lesen, dass ich dazu aufgerufen habe, meine Aussagen zu bewert
  4. Zunächst mal gilt es abzuwarten, ob überhaupt der Vorwurf des "Rennens" erhoben wird. Ich habe ja noch längst keinen Bußgeldbescheid bzw. Anhörungsbogen... bei meinem Glück kommt dies alles während meiner 4-wöchigen USA-Reise - juhu, ein weiterer Bürokratieakt "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Ich habe den nachgeschobenen Vorwurf bzgl. des Rennens erstmal nur als "Angstmacherei" des jünglichen Schnittlauchs angesehen. Ich vermute, dass man sich bei der "Sternchenjagd" mit einem Bußgeld nebst Fahrverbot zufrieden gibt. Ansonsten war ich, sowie mein vermeintlicher "Renngegner
  5. Das ist jetzt eben die Frage, ob dies in Bezug auf Messgenauigkeit Hand und Fuß hat. Laut ADAC-Artikel wird bei einigen Lasermessgeräten vom Hersteller dazu geraten ein Messergebnis zu verwerfen, wenn sich unmittelbar dahinter oder daneben ein weiteres KFZ befindet.... Es kann evtl. nicht ausgeschlossen werden, dass das "falsche" Fahrzeug gemessen wird. ...aber erstmal den BuGeBe abwarten und dann muss wohl tatswahrhaftig der Verkehrsanwalt nebst Gutachter dran... Trotzdem mies, klar war ich schneller als erlaubt, sehe ich ein, aber ich zweifel an, dass dies korrekt gemessen wurde. Bishe
  6. Hallo Wolle, warum werden dann Blitzerfotos auf denen beide Fahrspuren mit je einem Fahrzeug nebeneinander zu sehen sind, in der Regel verworfen? Die gleiche Geschwindigkeit halte ich für eine wage Vermutung/Schätzung, hier können durchaus schnell 5-10 km/h Unterschied entstehen, z.B. bei unterschiedlich schneller Beschleunigung - wenn die Fahrzeuge zuvor leicht versetzt waren.
  7. Hallo zusammen, Bundesstraße, etwa 300m vor Ortsausgang im ländlichen Bereich ohne Bebauung - eine unmittelbar vor Ortsausgang angebrachte Ampelanlage war Nachts ausgeschaltet, sodass man schon lange vor dem Ortsausgangsschild in Versuchung gerät, zu beschleunigen. Situation: zwei Fahrzeuge ziemlich auf gleicher Höhe (nicht exakt nebeneinander) ansonsten KEINE anderen Verkehrsteilnehmer vor oder hinter den Beiden. Beide Fahrzeuge beginnen aus der Fahrt heraus vor dem Ortsausgang leicht bis mittelschnell zu beschleunigen (4. Gang bei 90 KW) ohne Ambitionen ein Rennen zu fahren, ein "Kolonne
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