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wolle63

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Everything posted by wolle63

  1. @Qtreiberin: Boah, wat 'ne Heldentat.
  2. Die wir hier regelmäßig nicht mehr akzeptieren, da die Kopie eben nur eine Kopie ist und mehr nicht. Sie belegt nicht, ob oder daß der Besitzer auch tatsächlich im Besitz einer FE ist. Insbes. bei schwereren Verkehrsverstößen darf der VT also regelmäßig dafür sorgen, daß er diesen Nachweis erbringt. Andernfalls darf er nicht weiterfahren und bekommt ggf. eine Anzeige. Kann er sich gar nicht ausweisen, dauert's. Denn dann wird alles unternommen, um verläßlich seine Identität festzustellen. Man sollte also reichlich Zeit mitbringen. Wir reden hier nicht von einem schweren Verkehrsverstoß, sonde
  3. Dafür hat man nebst einer plausiblen Ausrede Begründung eine Kopie des Führerscheins dabei. Grüße Wolle
  4. Da die Zeit rum ist.... Es wurde nur ganz konkret an einem Tag gemessen. Also kann es auch nicht wirklich viele Trittbrettfahrer geben, die irgendwann vorher dort geblitzt wurden und nun nur behaupten, dass es da kein Schild gegeben hat. Klar könnte es sein, dass 100 Autofahrer (gleichzeitig) lügen, aber nicht so klar ist, weshalb ausgerechnet an diesem einen Tag so viele (fast alle) Autofahrer so viel zu schnell gewesen sein sollen. Aber wir nähern uns (hier und im "Mausefallen"-Fred) mit großen Schritten wieder dem Thema: Was ist glaubhafter? Die Aussage (der Haken im Protokoll, der ebenfall
  5. Wenn an konkret dieser Stelle urplötzlich so viele (vom Verkehrsaufkommen auf dieser Straße her fast jeder) Fahrer geblitzt werden, dann darf man den Aussagen der Fahrer schon etwas (mehr) Glauben schenken, oder?! Grüße Wolle
  6. Wenn er den Haken bei "Beschilderung geprüft" macht, ohne die wirklich gemacht zu haben, dann gibt er eine falsche Erklärung ab! Wenn dem nicht so sein sollte, dann kann man sich das ganze Protokoll nebst diesen Aussagen in den *schreibichjetztnicht* schieben. Sowas muss einfach Konsequenzen haben oder die "Erklärung" muss nachprüfbar (Foto) sein, sonst ist sie einfach überflüssig. Grüße Wolle
  7. Woher sollten sie wissen, dass sie zu Unrecht geblitzt wurden? Ich bin auch schon ein paar Mal (zu Unrecht) geblitzt worden, da ist nur jedes Mal nix gekommen. Wenn ich bei jedem dieser Blitze hätte umkehren und filmen wollen, dann hätte ich viel zu tun...... Außerdem: Das Schild ist und war definitiv nicht da, Punkt! Und aufgefallen ist es offenbar erst, als sich die ersten der geblitzten Fahrer beschwert haben, also Tage/Wochen später! Der unfehlbare Herr Polizist hat also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach der Aktion NICHT kontrolliert, ob es das Schild noch gibt. Und ob
  8. ".....dass sie dort 50 fahren sollten......" Wenn dort die 100 geblitzt worden wären, hätten sie 1. nicht über 100 Fahrer an dieser Stelle in der fraglichen Zeit dort erwischen können (die Örtlichkeit gibt eigentlich gar keine Geschwindigkeit von über 100 her, wenn man nicht schon durch durch den 70er Bereich mit viel zu viel durchbrettert) und es ist 2. (schrieb ich bereits mehrfach) eine temporäre Begrenzung für eine Baustelle, die genausogut ohne vorheriges Volksfest hätte weggeräumt sein können. ".....der gemeine Autofahrer....." kann sicher ein Schild übersehen, aber gleich ca.100 gem
  9. Hach, die guten, unfehlbaren Beamten...... Wenn der Beamte ankreuzt, dass er es geprüft hat, dann hat er das auch, basta! Und wenn viele (ca. 100) Autofahrer behaupten, dass da kein Schild stand (was ja auch wirklich weg war), dann lügen sie ALLE! Basta! Grüße Wolle
  10. Aufgefallen ist es ihnen, als sie ein Knöllchen bekommen haben in dem ihnen vorgeworfen wurde, schneller als 50 gewesen zu sein. Fachfrage: Worüber sollten sie sich denn zeitnah beschweren? Dass sie einen Blitz gesehen haben? Und warum sollte man, nur weil man meint, (zu Unrecht) geblitzt worden zu sein, sich "durchwühlen", eine Rufnummer eines aussagefähigen Menschen versuchen rauszubekommen (der Blitz sagt schließlich nicht, wer ihn aufgestellt hat, Polizei, Ordungsamt oderwasweißich) um sich dann Erklärung anzuhören, dass man erstmal warten soll, ob und was einem überhaupt vorgeworfen wurde
  11. Das blanke wahrheitswidrige Ausfüllen ist sicher erstmal keine Straftat, aber wenn es mit so einer "Urkunde" vor Gericht geht, dann ist (bissl konstruiert) diese Urkunde eine (Zeugen)aussage. Eine falsch ausgefüllte Urkunde wäre dann erstmal eine uneidliche Falschaussage. Und wenn der Polizist selber noch als Zeuge vernommen wird, dann wird das Bein dicke....... Grüße Wolle
  12. Unsere Beiträge haben sich übershnitten. Wenn da so viele Fahrer (über 100) geblitzt werden und sich auch viele von denen beschweren und auf das fehlende Schild (das auf jeden Fall weg war) verweisen, dann muss da was faul gewesen sein. Oder bist Du da anderer Meinung? Grüße Wolle
  13. Hi, @Sobbel: Es wurden definitiv die 50 gemessen. Seht auch in dem von mir verlinkten Beitrag (wenn Du ihn lesen würdest). Hier: http://www.volksstimme.de/lokal/wolmirstedt/radarfalle-geblitzte-empfiehlt-nicht-zahlen ist noch ein Beitrag. Wenn auf dieser nicht soooo extrem befahrenen Straße an dieser Stelle so viele (über 100) Autofahrer geblitzt wurden, da hätte eigentlich auch der (sorry) dümmste Polizist stutzig werden können...... Ich finde die Argumentation von @Bluey immer noch mehr als abenteuerlich. Wie soll denn ein Autofahrer nach 2 oder 3 Wochen "glaubhaft nachweisen", dass da ke
  14. Die Anfahrt zu dieser Messstelle erfolgt aus der anderen Richtung, man kommt also nicht an diesem Schild vorbei. Also hätte man sich, zumal es nur ein "temporäres", also auf so einem stsksigen Draht aufgestelktes Schild handelt, besonders gucken müssen! Grüße Wolle
  15. Wir können jetzt hier auch Korinthen k..... Wir reden hier davon, dass der Polizist wissentlich eine falsche Aussage macht bzw. eine falsche Behauptung zum Nachteil der Autofahrer aufstellt und diese (laut @Bluey) beweisen müssen, dass diese "Aussage" falsch ist. Also in diesem Fall bin ich für verpflichtende Dashcams in jedem Fahrzeug. Dann herrscht wenigstens Waffengleichheit. Und wenn man dem Polizisten beweisen kann, dass er hier gelogen hat, dann hat das gefälligst Konsequenzen für ihn zu haben. Grüße Wolle
  16. So, es steht ein neues Schild da. Die Frage, die sich mir stellt: So ein Messprotokoll ist doch irgendwie ein "amtliches", gerichtsrelevantes Dokument? Was passiert demjenigen, der es wissentlich falsch ausgefüllt hat? Er hat ja nicht nur ein Dokument falsch ausgefüllt, sondern auch noch einen nicht unerheblichen Schaden verursacht! In der privaten Wirtschaft wäre sowas mindestens eine Abmahnung wert. Aber wenn ich die Antwort von @Bluey im anderen Fred nehme, laut der (angeblich) die Autofahrer ihre Unschuld beweisen müssen, dann habe ich wenig Hoffnung, dass da was passiert. Grüße Wol
  17. Also diese Argumentation finde ich irgendwie cool: Der Messbeamte macht einfach sein Kreuz bei "geprüft" und der (in diesem Fall zu Unrecht geblitzte) Autofahrer muss seine Unschuld beweisen?! Verkehrte Welt.... Grüße Wolle
  18. Mir fällt schon mehr ein, aber ich füttere keine Trolle; Dich schon gar nicht. Grüße Wolle
  19. Kann ja eigentlich nur letzteres sein..... Grüße Wolle
  20. Ich bin da heute Vormittag lang gefahren. Das Schild ist immer noch weg. Grüße Wolle
  21. @Biber: Einfach mal die Örtlichkeit angucken und dann weiter Kakeln.
  22. Tja, aber auch das wurde hier offenbar nicht gemacht. Und da sich diverse Autofahrer beschwert haben, liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es bereits bei Beginn der Messung nicht (mehr) da war. Dass es während der Messung geklaut wurde, scheidet zu 100% aus, dafür ist das ganze Gebiet viel zu übersichtlich. So tief können nicht mal die Beiden geschlafen haben, dass sie das nicht bemerkt hätten. Das ganze Tempolimit ist sowieso Unfug. Die Stelle ist weit einsehbar, auch die einmündende "Straße" (wegen der es eingerichtet wurde) geht quer über einen Acker, kurz davor und dahinter ist oh
  23. Hi, So viel zum Thema Prüfung der Beschilderung vor der Messung und Dokumentation derselben...... http://www.volksstimme.de/lokal/wolmirstedt/polizei-schild-weg---geblitzt Am härtesten finde ich die Aussage des Polizeisprechers: "Polizeisprecher Joachim Albrecht empfiehlt den Betroffenen, sich schriftlich zu diesem Sachverhalt zu äußern. Dann wird entschieden." Was gibts denn da zu entscheiden? Wenn kein Schild da war, dann haben die Herrschaften, die sich da postiert haben, einen sowas von Fehler gemacht! Alle Bescheide, die sich auf eine Geschwindigkeit <100 beziehen, haben gar ni
  24. Was, außer die eigene Blindheit zu dokumentieren, soll denn eine Dashcam in so einem Fall bewirken?
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