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Russenmafiabescheisser

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  1. Hallo, mein Auto ist aktuell noch finanziert mit drei Jahre Restlaufzeit. Theoretisch könnte ich die Restsumme begleichen um die Finanzierung aufzulösen, das würde mir natürlich auch Zinsen sparen. Mein Gedankengang ist aber, dass eine mögliche Konfiszierung vom Fahrzeug bei einem Geschwindigkeitsverstoß im Ausland dadurch wahrscheinlicher wird wenn das Fahrzeug in meinem Besitz ist und nicht mehr der Bank. Wie schätzt ihr die Lage ein? Ich halte den Fall zwar für unwahrscheinlich, allerdings liest man ja immer häufiger dass eine Konfiszierung drohen kann. Viele Grüße
  2. Ausgang: Bruder hat den Bußgeldbescheid bekommen, alles paletti.
  3. Hallo, hat sich bei der aktuellen Version von ESO Guard was getan oder gibt es eine bessere Alternative?
  4. Das Bild ist nachts geschossen worden, daher tatsächlich nicht sehr deutlich. Ich werde morgen mal einen Anwalt konsultieren, aber aktuell denke ich ich hätte noch eine bessere Chance wenn sich mein Bruder noch mal bei der Polizei meldet.
  5. Wobei da die Alberto Methode bis zum Schluss erfolgreich durchgezogenen wurde. Da ist es etwas verständlich dass die Behörden versuchen da jemanden zu greifen.
  6. Welche Straftat soll das sein? Sich selbst zu belasten ist ja keine Straftat oder?
  7. Besteht noch eine Chance dass sie den falschen Fahrer schlucken wenn er sich noch mal bei der Polizei meldet? Die Behörde die den Brief geschickt hat ist eine ganz andere Behörde als die Polizei die ermittelt, weil es weiter weg war.
  8. Hallo, ich wurde geblitzt mit Fahrverbot, Fahrer zugleich Halter. Da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin hat mein Bruder den Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben. Keine Alberto Methode, er wird kein Einspruch erheben sondern die Strafe auf sich nehmen. Die Polizei hat letzte Woche geklingelt an meiner Adresse, an der auch mein Bruder wohnhaft ist, meine Mutter war da und hat gesagt dass ich nicht da bin. Nach meinem Bruder haben sie nicht gefragt. Sollte sich mein Bruder am besten bei der Polizei melden und sich als Fahrer noch mal bekennen oder könnte das
  9. Hallo, erstmal vielen Dank an alle die hier unentgeltlich ihre Zeit und ihr Knowhow einsetzen, um andere Leute zu helfen. Tatzeitpunkt 22.11.18 Der Halter erhielt den Anhörungsbogen datiert auf 07.12.18. Die geblitzte Person sieht dem Halter sehr ähnlich. Ein Ersatzfahrer hat sich als Fahrer im Anhörungsbogen angegeben. Der Ersatzfahrer sieht dem Halter und der geblitzten Person relativ ähnlich. Ersatzfahrer hat einen Anhörungsbogen bekommen, datiert auf 10.01.19. Er wird die Tat zugeben, und anschließend den Bußgeldbescheid bekommen. Soweit klar, aber jetzt wird es interessant: Besteht
  10. Hallo, heute hab ich von einem Fachmann der sich eigentlich auskennen sollte die Aussage gehört, dass bei einem Geschwindigkeitsverstoß dass sich im Fahrverbot befindet, automatisch ein Gutachten erstellt wird wenn der Halter einen anderen Fahrer abgibt. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Kennt jemand die genaue Lage? Fällt es auf, wenn man zum Beispiel als männlicher Fahrer einen weiblichen Fahrer angibt? viele Grüße
  11. Hallo, vllt kennt jemand diese Strecke sehr gut und kann mir sagen, ob auf der A66 von Fulda Richtung Frankfurt an der Ausfahrt 45 Bad Orb / Wächtersbach ein Tempolimit von 120 besteht. Ich bin dort diesen Monat geblitzt worden, aber meine mich zu erinnern, dass noch vor der Ausfahrt ein Tempolimit mit dem beliebten "Ende sämtlicher Streckenverbote"-Schild aufgehoben wird. Ungefähr wo hier der Punkt A ist, müsste ein bergab Stück sein: http://goo.gl/maps/pNazW Eine Erklärung wäre,dass ich das Schild fatalerweise einfach mit dem "Tempolimit 120"-Schild verwechselt habe, warum auch immer. v
  12. Meinen Namen hat er bestimmt nicht ins Spiel gebracht... Auf den Brief den ich bestimmt auch bekommen hab kann ich erst am Dienstag reagieren, weil ich noch im Ausland bin. Sonst noch irgendwelche Ratschläge?
  13. genau über dieses strafmaß ist jetzt ein bußgelbescheid eingetrudelt. widerspruch einlegen?
  14. Vielen Dank für die Antwort. Auf der Rückseite des Schreibens steht aber "Sie sind aber in jedem Falle - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Fragen zur Person (Nr. 1) vollständig und richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht." Das werd ich also wohl ausfüllen müssen?
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