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wolle63

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Everything posted by wolle63

  1. Hi, da Du einen Anhörungsbogen bekommen hast, ist der Drops gelutscht. Man hat konkret Dich namentlich als Fahrer am Haken. Auch wenn Du Dich auf dem Foto als "schlecht erkennbar" sehen willst (hier ist sicher eher der Wunsch der Vater des Gedankens ), wird das Original so gut sein, dass Du eindeutig identifizierbar bist. Und bei dieser Überschreitung wird der SB garantiert 2 Mal genau hingucken. Grüße Wolle PS: Tja, da fallen die Weihnachtsgeschenke dieses Jahr etwas kleiner aus...... PPS: "Traurige Sache" stimmt; ein Fahrer in der Probezeit mit so einer Überschreitung!
  2. War irgendwie Föhn oder so? Was will er denn anzeigen? Rechts "überholen" (igO isses Vorbeifahren) ist erlaubt. Wenn ich die Schilderung richtig interpretiere, ist er in Deine Fahrspur gefahren und nicht umgekehrt?! Höchstens, dass Du auf der Rechtsabbiegerspur geradeaus gefahren bist, wäre etwas, aber so what?! Kannst den Bolzen wieder reinschieben und Dich auf Weihnachten freuen. Grüße Wolle
  3. Hi, Das siehst Du mittelschwer falsch (bzw. willst es falsch sehen)! Drängeln findet hier Niemand gerechtfertigt und fahren >200 bei freier Strecke ist völlig legitim. Genau DAS isses! Weil Du mangels vorausschauender Fahrweise nicht "voll in die Eisen gehen" wolltest, hast DU den (bösen) Raser/Drängler dazu gezwungen. Ich bin für regelmäßige Sehtests! Aus der Ferne Lichthupe ist erstmal kein Drängeln! Aber das schrieb ich bereits....... Der Typ wird sicher neben Dir gefahren sein, um Dir noch die Meinung zu sagen, aber das hast Du ja durch stur nach vorne gucken erfolg
  4. Hi, ich will jetzt den pöhsen Drängler nicht verteidigen (das was er gemacht hat, ist auf jeden Fall sehr grenzwertig!), aber ein bissl verstehen kann ich ihn schon..... Da ist die Autobahn 4spurig und relativ frei, so dass er (endlich mal) gepflegte 200+ fahren kann und dann zieht so ein Vollhonk mit 120 auf die linke Spur und schert sich einen Dreck um den, der da von hinten angeflogen kommt. Er hätte ja kurz den Fuß vom Gas nehmen und so die 3 Sekunden warten können, bis der Tiefflieger vorbei ist; aber wozu?! Statt wenigstens Gas zu geben, bummelt er dann gemütlich neben der Kolonne her,
  5. Hi, Du warst nicht "genau 1km/h zu schnell", Du warst 1 bis 4km/h zu schnell. Es werden ja 3km/h Toleranz abgezogen, egal ob die reale Toleranz wirklich so groß ist. Im Messprotokoll wird auch nix anderes drin stehen. Grüße Wolle
  6. Hi, man rasiert sich also während der Fahrt mit einem Elektrorasierer ein Zickzackmuster an der Schläfe?! Ja neeee, is klar! Grüße Wolle PS: Sehen Sie den Kran hinter mir?
  7. Och Kinners, ist doch gar kein Föhn draußen und Schulferien sind auch noch nicht! kopfschüttelnde Grüße Wolle
  8. Hi, wenn Du die Lustigkeit mit der Cousine aus Polen wirklich versuchen willst, dann solltest Du einen Kasten Glühwein dazu liefern. Wenn der/die SBs richtig vollgedröhnt sind, hast Du eine kleine Chance, dass sie Dir das glauben..... Die Chance, gegen ein erhöhtes Bußgeld um das Fahrverbot rumzukommen liegen bei Deiner "Vorgeschichte" im Bereich von 0,0%. Schließlich hast Du das erste Fahrverbot ja schon als "WiederholungstäterIn" bekommen und nicht mal das hat was genützt. Grüße Wolle
  9. Hi, er hat keine (funktionstüchtigen) Nebler! Er will kombinierte Leuchten, bei denen die Reflektoren für Nebler und TFL nebeneinander in einem Gehäuse sind einbauen und will nur die TFL anschließen. Grüße Wolle PS: Die Nebler dürfen auch zusammen mit den Stand-/Begrenzungsleuchten leuchten.
  10. Stimmt! Aber dann muss man auch mit den Konsequenzen leben. Grüße Wolle PS: Permanente Überschreitungen im Bereich >25km/h gehören für mich nicht mehr zum "nicht dem Unsinn unterwerfen" .
  11. Hi, Du kannst doch glauben, was Du willst. Ich kann Dir einen TÜV-Bericht zeigen, auf dem ein erheblicher Mangel "Fernlicht zu hoch eingestellt, Plakette nicht erteilt" steht. Und im Octi-Forum findest Du die Schote mit dem defekten Reflektor. Grüße Wolle
  12. Hi, Mängel an lichttechnischen Einrichtungen sind seit einiger Zeit erhebliche Mängel. Das geht sogar so weit, dass ein defekter Reflektor zur Nichterteilung der Plakette führt! Der Schwachsinn dabei: Ein fehlender Reflektor ist ein geringer Mangel. Grüße Wolle
  13. Hi, zum "Problem" Audi und Rückfahrscheinwerfer schrieb ich bereits, dass nur ein Rückfahrscheinwerfer gefordert ist. Deshalb reicht es, wenn einer der beiden funktioniert. Außerdem dürfen sie während des Fahrbetriebs nicht leuchten sondern nur beim Rückwärtsfahren. Grüße Wolle
  14. Hi, Rückfahrscheinwerfer sind eine gaaaanz andere Baustelle, da sie ja während des normalen Fahrbetriebes überhaupt nicht leuchten dürfen. Außerdem sind an Fahrzeugen "...ein oder zwei...." Rückfahrleuchten vorgeschrieben. Und wenn einer davon funktioniert, isses ok. Ess sind ganz einfach zugelassene Nebelscheinwerfer, die lediglich in einem gemeinsamen Gehäuse mit den TFL sind. Da sie aber eigene Reflektoren haben, haben sie mit dem TFL an sich überhaupt nix zu tun. Stop stop stop! Es sind an Fahrzeugen 2 Paar Stand-/Begenzungsleuchten zulässig. StVZO §51: "Zulässig sind z
  15. Hi, ich hoffe mal, das Kabel hat mindestens 1,5²?! Dünner wird problematisch. Relais, wie geschrieben, popliges KFZ-Relais für um die 2 bis 3 EUs rum (die haben i.d.R. einen 30A-Kontakt) reicht. Dann viel Erfolg! Grüße Wolle
  16. Hi, ist denn bei den Scheinwerfern nix dabei? Den Kabelsatz kannst Du prinzipiell nehmen, aber der ist arg teuer! Mehr als ein KFZ-Relais (kostet was um die 3 EUs) und einen Sicherungshalter (2,50) nebst Kabelschuhen und ein paar Stücken Kabel brauchst Du nicht. Der Schalter, der bei dem Satz dabei ist, ist auch Ü. Du musst eine Dauerplus nehmen, an die Du (über die Sicherung) den Eingang vom Relaiskontakt schaltest. Der Ausgang geht dann an die Scheinwerfer. Der andere Anschluss der Scheinwerfer an Masse. Die Relaisspule kommt an den Kontakt "HighBeam" des Fußraumschalters und an Masse,
  17. Hi, was hast Du denn konkret für ein Auto? Weil,die TFL-Leitungen müssen nicht zwingend vorhanden sein! Bei VW, Skoda und Co, gibt es diese nur, wenn auch separate TFL verbaut wurden. Sonst ist das eine reine Programmiersache, was und wie im Bordnetz- bzw. Zentralsteuergerät eingestellt wird. Bei Skoda isses z.B. so, dass beim RS die Tagfahrleuchten gedimmt als Standlicht genutzt werden. Dazu hängen sie trotzdem an den Ausgängen für die vorderen Standleuchten und das Zentralsteuergerät ist entsprechend anders parametriert. Je nach dem, was Du für ein Auto hast, kannst Du die Scheinwerfer im
  18. Hi, auch wenn ich mich wiederhole.... "Tot" stellen wäre IMHO die risikoärmste Variante, zumal ja das Bild auch nicht mitgeschickt wurde. Kommt noch ein "Mahnschreiben", kann man es immer noch anfordern. Aber bis dahin ist einiges Wasser den Rhein runter geflossen und man muss sich dann nicht mehr unbedingt erinnern, kann aber dann wohlwollend Aktivitäten vortäuschen...... Grüße Wolle
  19. Hi, wenn aber der Halter jeden Meineid schwört, den Bogen nicht bekommen zu haben? Er braucht ja keine (kostenpflichtige) "Gedächtnisstütze", er weiß ja, wer es war, ihn hat nur niemand gefragt. In dubio pro reo, oder?! Grüße Wolle
  20. Hi, bei dieser Konstellation kannst Du eins tun: Gehe in Dich (auch auf die Gefahr, dort niemanden vorzufinden ) und nimm es wie ein Mann! Bezahle das Bußgeld und sitze das Fahrverbot ab. Alles andere kostet nur viel Zeit und Nerven bei einer "Erfolgs"chance von weit unter 3%. Grüße Wolle
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