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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Wenn du wüsstest, wie lächerlich du dich gerade gemacht hast - wie niveaulos kannst du noch sein? Du machst dich hier mit jedem Beitrag zum Forentrottel - und nur weil mich das in höchstem Maße belustigt, bist du noch nicht auf Ignore Zitier mal meinen Beitrag, wo ich sowas behauptet habe
  2. Das ist aber ein Bedienfehler und kein Defekt im oder am Gerät. Im Übrigen sollte der TE mal einfach abwarten welche und wieviel Post er erhält. Nicht das ihn seine Wahrnehmung täuscht
  3. Moin Moin Zitat aus dem Artikel: " "Meine Ape könnte 64 km/h fahren, also rechtlich alles sauber", sagt Schenk. " Von den techn. Daten her kenne ich die Ape nicht. Aber es ist ja nicht die Frage, was die Ape könnte, sondern ob deren bbh über 60 km/h liegt. Und das der mit 55 über "meine" Autobahnen zuckelt fänd ich auch eher blöd und stiesse auf mein Unverständnis sowie im Wiederholungsfall auf einen von mir bestellten ASD.
  4. Du willst doch nicht etwa behaupten, du wärst zur Schule gegangen . . . . . lass mich raten . . . . . . du kannst deinen Namen tanzen - na wenigstens etwas, was du kannst
  5. Kann ich ertragen. Bin stark genug. Du gehst mir am Arsch vorbei............ Was mein ich? Ich könnte jetzt großherzig sein und mich nicht weiter über dich Deppen lustig machen - - - - aber hey scheiß drauf, ich kanns einfach nicht Wie war das doch gleich? Genau solche echt sehenswerten Eigentore sind es, die du hier regelmäßig ablieferst, wegen derer du noch nicht auf Ignore stehst Du kommst ja immer noch nicht mit einem einzigen § zurecht.
  6. In Deutschland gibt es die Verfolgungsverjährung und die Vollstreckungsverjährung. Sicher, das du nicht schon in der Vollstreckung bist? Vielleicht gibt es im EU-Ausland (hier Belgien) auch eine Vollstreckungsverjährung, wie bei uns (siehe § 34 OWiG).
  7. Und ich hab schon extra für dich den § 10 LImschG NRW dabei geschrieben. Es ging ursprünglich um folgendes: und Es ging also um Musik und rollende Discos und damit um genau die Dinge die der § 10 LImschG NRW anspricht. Was du aber bis 22 Uhr als erlaubt ansiehst. Du bist also nicht in der Lage gelesene Texte auch zu verstehen. Ich werde mir jetzt nicht angewöhnen Gesetzestexte für Dich als extrem Intelligenzverweigerer noch näher zu erläutern.
  8. Ich habe keinen Vergleich gemacht, wo es etwas zu unterscheiden gäbe. Mir schien es, als wolltest du mit dem Liedhinweis etwas verharmlosen. Daher die Richtigstellung mit dem weiteren Hinweis. Sollte ich dich falsch verstanden haben - sorry. Lärm ist Lärm - ohne Unterschied.
  9. Weil das hier ein Raser Forum ist äähh Radar Forum und die ganze Zeit schon von "Poser und Lärm" geschrieben ist (guck mal wie der Fred heisst) . Schon mal ne Wohnung gesehen die zu schnell war? Und ich meine keinen Wohnwagen oder WoMo. Ob die auf sind oder nicht spielt keine Geige - wenn es nach außen dringt ist es Lärm der u.U. andere belästigt (LImschG) und dein (Autofahrer)Gehör beeinträchigt. Ja. Von Grönemeyer. Das Mädchen dort fuhr aber nicht Auto, sondern sitzt auf der Fensterbank. Da heisst es aber auch: "Der Lärm aus ihrem Zimmer macht alle Nachb
  10. Ist ja eher scherzhaft gemeint. Den Hinweis auf LImschG NRW hatte ich gegeben - lass den doch auf dich "wirken". Sowas gibt es auch in deinem Bundesland. Da müssen deine Interessen von "wirksamer" Musik zurücktreten.
  11. Ach ja - - - jetzt hab ichs StGB natürlich - Flüchtigkeitsfehler - nicht schlimm
  12. Da isser wieder unser Nichtswisser. Dir sei die Kenntnisnahme der Landesimmissionsschutzgesetze empfohlen. In NRW z.B. der § 10 LImschG Natürlich nicht. Es gibt Musik die ich mag und Lärm
  13. Dann kannst du ja wieder unter deinem Stein rauskriechen, wenn du das enträtselt hast
  14. Man könnte auch über die Anwendnung des § 74 StPO nachdenken. (gefettetes durch mich)
  15. Sobbel

    417 km/h

    Solche Leute wickeln sich oft selber ab. Man muss nur warten. Der kauft so ein Auto ja nicht zum langsam fahren. Manchmal ist man eben der Hund und manchmal der Baum
  16. Der Nichtumtauscher könnte aber im Ausland Probleme kriegen
  17. Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Goethe
  18. Das ist natürlich immer richtig. Der ist intellektuell einfach nicht in der Lage Autoritäten oder Reglementierungen zu akzeptieren. Der ist als Kleinkind in der Trotzphase steckengeblieben. Die Wattzahl ist nicht das Ausschlaggebende. Man kann auch mit wenig Watt (so 10-15) recht hohe Lautstärken erreichen die störend sind. Watt bezeichnet ja nur eine Leistung und keine Lautstärke (siehe kW statt PS) Besser wäre eine Begrenzung in Sone oder Phon. Das sind Lautstärkeeinheiten. Man könnte auch Schalldruckpegel begrenzen - der wird in Dezibel angegeben (z.b. Auspu
  19. Von der Felgengröße her hast du 1 Zoll unterschied - das sind ca. 2,54 cm Die Reifenhöhe sind 55% der Breite (205mm) zu 60% der Breite (205mm) - das sind etwa 2 cm. Dein Werkstattmeister hat also recht (die fehlenden 5 mm lassen wir mal unbeachtet)
  20. Tracking Nummer kenn ich nur bei Päckchen. Vermutlich hast du einen Einlieferungsschein bekommen. Das ist gut - das wäre deine Quittung Das ist nicht nötig
  21. Im StVG steht nur was von "amtl. Verwahrung" - Hier nimmt jede Polizeiwache den Führerschein an. Bußgeldbescheid oder Urteil vorlegen und schon isser weg - gegen Quittung. Wird natürlich weitergeschickt. Wenn du mit "vollstreckender" Behörde die "anordnende" oder "verhängende" Stelle meinst, wäre es ja gar nicht die StA
  22. Moin Moin Guckst du hier: Bundesregierung zum Führerscheinumtausch Auszug: (unten auf der Seite) "Was passiert bei unterlassenem Umtausch? Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der Pandemie ein Umtausch in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fa
  23. Deswegen muss in Deutschland keiner seine Fleppe abgeben - aber lassen wir das mal dahingestellt. Doch wohl hoffentlich per Einschreiben ? (je nach dem gibts da sogar einen Rückschein). Üblicherweise gibts von der verwahrenden Stelle eine Quittung/Empfangsbestätigung - hast du so etwas bekommen ? Es besteht ja auch die Möglichkeit, das dein FS schon auf dem Hinweg durch die Post verloren gegangen ist (Man liest hier ganz oft das Anhörungsbögen oder andere Behördenpost nicht ankommen ) Du must den Nachweis liefern, dass der FS bei der Verwahrstelle angekommen ist b
  24. Entstammt dein Nick aus dem kirchlichen Bereich - dann bleib besser dabei
  25. Das könnte ich dir beantworten - wenn ich wollte.....
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