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Sobbel

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  1. Wie würdest du das denn gern (rechtmäßig) gehandhabt haben?
  2. In der Regel steht da ein Name des Messbeamten/Messbeamtin. Aber ein Formfehler ist das nicht und selbst wenn, wäre das kein Formfehler der zur Nichtigkeit führen würde, der wäre heilbar
  3. Zeigt doch nur, das der Rechtsweg funktioniert. Was und ob überhaupt der Alois am Ende irgend etwas tatsächlich zahlen musste lässt der Beitrag offen. Auch hier gilt: Wie schnell ist nichts passiert
  4. Diese 24 Stunden sind eigentlich gar nicht erforderlich und sind wohl nur ein Entgegenkommen der belgischen Behörden um diesem dummen Geschwafel (wie deins) entgegenzutreten. Ich bin jetzt nicht sooo fit in belgischem Recht - muss ich ja auch nicht. Ich bin da weder Vollzugsbeamter noch möchte ich dorthin fahren. Aber sehr wahrscheinlich gilt auch in Belgien: Ignorantia legis non excusat
  5. Sobbel

    Motoröle

    Die fehlte auch, wenn man nicht in einem Papierkorb geschlafen hat. Diese Erfahrung kann man machen, muß man aber nicht.
  6. Nur weil Deutschland in Brüssel nachfragen muss, ob auf irgendetwas die Mehrwertsteuer erhoben werden muss oder nicht, existiert noch lange kein vereintes Europa. Ob ich was gut finde steht hier nicht zur Diskussion. Wenn du meine Beiträge gelesen hättest, wüsstest du, dass Belgien und Holland in einem Datenverbund arbeiten und über ihre Kennzeichen sehen, ob der Obulus bezahlt ist oder nicht. Wenn der nicht bezahlt wurde, zahlt auch der Holländer in Belgien, wegen des Umweltzonenverstoßes, ein Bußgeld. Ich seh da weder was schlimmes, noch eine Ungleichbehandlung. Lediglic
  7. Da du auf den ersten Teil meiner Frage nicht eingegangen bist, ist davon auszugehen, dass du die Stelle kennst und weißt wie schnell man da fahren darf. Dann hast du keinen Grund zur Beschwerde.
  8. Sobbel

    Motoröle

    Applaus Applaus (oh, ich seh grad, für Leute mit einfachem Geist kann das missverständlich sein - Applaus hat nichts mit irgendeiner App zu tun)
  9. Kennst du diese Stelle und bist evtl. sogar Anwohnerin? Was denn nu - kann man's sehen oder nicht? Wichtig ist, das du das Schild von vorne sehen musst, also die bunte Seite. Dein "Schulterblick" klingt für mich eher so, das du nur die graue Rückseite gesehen hast. Im Prinzip ist es unerheblich, ob du das Schild tatsächlich gesehen hast. Es reicht, dass du die Möglichkeit hattest es (von Vorne) zu sehen. Wenn du es nämlich gesehen hättest, wärst du ja im Vorsatz und dann käme ein Sahnehäubchen sprich eine Bußgelderhöhung dazu. Es reicht aber auch, dass du, z.B.
  10. Es ist nicht eine Frage des Könnens, sondern des Dürfens. Der Hersteller entwickelt die Geräte, durchläuft das Konformitätsbewertungsverfahren oder beantragt (altes Eichrecht) eine Bauartzulassung bei der PTB. Das ist dann maßgebend. Da gibt es keine Vorgaben. Poliscan "beobachtet" über eine gewisse Strecke. Warum sollte das nicht zulässig sein?
  11. Ihr könntet euch auf "einige Jahrzehnte" oder "paar Jahrzehnte" einigen. Dann kämt ihr auf 13 - 20 Wenn dann auch noch eine geschminkte Frau in dem Auto fährt, hast du direkt einen Doppelverbraucher.
  12. Das Wirkungsgrad Argument zieht aber nicht. Wenn man "überproduzierten" Strom "wegschmeissen" würde, also ungenutzt verpuffen liesse, hätte man gar nix. Das ist nicht ökonomisch. Wenn man hingegen mit überproduziertem Ökostrom Wasserstoff gewönne, hätte man einen enormen Wirkungsgrad. Das kannst du in % gar nicht ausrechnen. Da mach ich mir gerne mit diesem wirkungsgradlosen, übriggebliebenen 1/4 Strom den Wasserstofftank voll. Man darf diesen Strom also gar nicht speichern, der muss volle Kanone rausgehauen werden - macht Wasserstoff damit - Tag und Nacht.
  13. Ich habe kein Problem beschrieben. .... stellt die Leichtigkeit des Verkehrs wieder her.
  14. Diese "Überproduktion" könnte man verwenden, um "grünen" Wasserstoff herzustellen. Mit dem Wasserstoff könnten Autos mit Brennstoffzellen betrieben werden. Dann könnte man wieder "tanken" wie bisher und führe trotzdem mit Strom. Der ist doch nicht wertlos dieser Strom . . .
  15. Der Vorschlag ist schon öfter gekommen. Aber immer noch ne nette Vorstellung. Fachfirma? Diese Bezeichnung hab ich für meine Firma noch nicht gehört . Oft ist es ja so, dass wir unsere Dienstleistungen für den Bürger "für Umme" zur Verfügung stellen. Aber Popo abputzen nach AA machen gehört nicht dazu. Auch nicht gegen Entgeld. Wird Beton allgemein beim Abbinden nicht furchtbar heiß? oder ist das erträglich?
  16. Ups, ich seh grad, ich hab grad bei einem Link (Und noch eine) was falsch gemacht - der funktioniert nicht. Hier die korrigierte Version: Und noch eine - (jetzt klappts)
  17. Die "Bringschuld" ist doch erbracht. Wieviel Info will der geneigte aber faule ausl. Fahrer noch erhalten. Außerdem bist du auf dem Holzweg an eine "Bringschuld" zu glauben. Das Gegenteil ist der Fall, du hast eine "Holschuld" ausländischen Bestimmungen gegenüber wenn du ins Ausland fährst. Wie ich schon mehrfach sagte, die Informationen sind ja sehr reichlich vorhanden. Nicht nur von Deutschland aus, sondern auch von Belgischer Seite aus. Die werden dir allerdings nicht auf dem Tablett serviert. Auch in Deutschland nicht. Spätestens wenn man in Belgien an so einem Schild
  18. Gerne. Die Führerscheinkarten hatten den meines Wissens nicht mehr. Den Balken gabs nur in der grauen Pappe und zwar unabhängig davon, ob der mal wegen Sauferei weg war. Gab ja auch andere Gründe warum man den bekam.
  19. In Deutschland gibt es die Umweltzonen. Wie ignorant muss man sein, oder dumm, anzunehmen sowas gäbe es nur hier.
  20. Ich werde Sinn oder Unsinn nicht diskutieren. Ist auch nicht Sinn dieses Threads. Das sind nunmal geltende Bestimmungen und für jeden nachlesbar - und im Falle Antwerpen sogar bis 24 Std danach "heilbar" durch nachträgliche kostenlose Registrierung. Wer das nicht macht, muss blechen. Nenn es Pech oder sonst wie. Ich nenne es Ignoranz. Auch in Belgien gilt wohl die alte Leier "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
  21. Das ist falsch. Und deine Erklärung vom 20.05. ist auch falsch. Das ist auch falsch, bis auf die Registrierungspflicht. Die Belgier und Niederländer haben einen Datenverbund und haben Einsicht in die techn. Daten der jeweiligen Fahrzeuge. In Belgien werden diese Kennzeichen per Kamera erfasst und u.a. auf die Umweltregistrierung abgeglichen. Deshalb gibt es da auch keine Plakette. Auf "ausländische" Fahrzeuge haben die belgischen Behörden natürlich keinen Zugriff. Deshalb muss die Registrierung erfolgen. Man möchte dort nämlich wissen mit welcher Dreckschleuder man g
  22. Wenn überhaupt, dann vermutlich hier: Stad Antwerpen Übrigens benutzen fast ausschließlich die Betroffenen und Zahlungspflichtigen das Argument der "Abzocke". Und wenn du mal ehrlich zu dir selber bist, du hast doch dieses Forum hier auch gefunden, um dich zu beschweren und dich mitzuteilen. Warum also konntest/wolltest/hast du dich vor deiner Reise nach Belgien nicht über die dortigen Bestimmungen informiert? Da möchte ich gern wieder mal Goethe zitieren und die analoge Anwendung empfehlen: Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.
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