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Sobbel

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  1. Das Gute in Deutschland ist, du musst hier im Strassenverkehr nicht denken. Ist manchmal eher hinderlich. Wir haben hier nur ganz geringe Anforderungen an Autofahrer. Es stehen nämlich überall Schilder, die dir sagen, was du zu tun oder zu lassen hast. Und wenn mich nicht alles täuscht, gibt es die in Austria auch. Du musst nicht einmal neue Schilder lernen, dass sind die selben wie bei dir zu Hause. Na da gratulier ich aber. Wir sind hier im Land der Toleranzen, da geht noch was runter. Das solltest du unbedingt in Österreich erfragen. Bei euch gibts doch sowas
  2. Als Kradstaffel gibts die ganz sicher noch - aber ich glaub die sind heutzutage nicht mehr weiß. Mit den blauen Uniformen und der gelben Signalfarbe
  3. Au weia . . . . Frag besser nochmal die andere Maus. Die Echte, die, die Ahnung hat.
  4. Das dürfen sie und das tun sie. Aber immer lageangepasst. Was lageangepasst ist, entscheidet vor Ort ein Polizeiführer (ja, das heisst auch heute noch Führer). Das versteht ein Aussenstehender aber nicht immer. Macht auch nix. Würde auch zu weit führen dir das zu erklären. Beurteilt ein Polizeiführer die Lage falsch oder handelt falsch (oder lässt falsch handeln), steht er in der Kritik und wird sein Handeln (oder Unterlassen) ggf. verantworten müssen.
  5. Wenn das ein friedlicher Demonstrant wäre, der da mit seinem Pappplakat rumrennt, gäbe ich dir Recht. Isser aber nicht. Da sitzt jemand, der die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" stört und ein und ein Straftäter ist und eindrucksvoll zeigt, dass er sich einen Scheißdreck um unsere Gesetze schert. Der darauf baut, dass die Polizei ihrem übertragenen Gewaltmonopol nicht nachkommt. Und wir (Polizei)Trottel machen das auch glatt. Tolle Wolle. Zunächst einmal gälte es präventiv tätig zu werden und den angepappten "Störer" vor herannahenden Autos und dem "Mob" zu schützen - der muss also v
  6. Die "Junge Freiheit" wird dem sehr rechten Lager zugeschrieben. Aber deswegen muss ja nicht alles falsch sein was die schreiben. Wer Wind sät, wird Schmerz ernten - ach nee, das heisst ja anders. Ich dürfte da nicht hin. Ich bin nicht so gut im Gespräche führen. Ich stell mir grad vor, wie ein mit beiden Händen Festgeklebter "freiwillig" die Nötigung beendet. Das Recht auf friedliche Versammlung ist ja im Art. 8 Grundgesetz festgeschrieben und ist ein hohes Gut. Diese Versammlungen werden polizeilich geschützt. Dabei ist es unerheblich aus welche
  7. Thor steht mit seinem Hammer über allem Wie ich unsere verweichlichte, täterschützende Rechtsprechung kenne, wird das Festkleben als Gewalt verneint. Ich gebe dir aber recht und erweitere deine Nötigung auf tateinheitlichen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr (315b StGB)
  8. Beim Rechnen musst du mit allem rechnen - sogar mit unbekannten Variablen. Dann waren da früher 70er Schilder und jetzt 50er. Das hat also eher nichts mit Pech zu tun.
  9. Ernsthaft? Was räumt der denn ein? so ganz ohne Tatvorwurf des BGB. Und ihr haltet alles schriftlich fest was der so einräumt? Erlangt so eine "Strafe vor dem Urteil" überhaupt Rechtskraft ? und wann? Es gibt noch gar keinen beschwerenden Verwaltungsakt. Da dürfte das KBA schon komische Augen machen und hoffentlich stutzen beim Punkteeintrag wenn die FS Abgabe bzw. das Datum des FV vor dem BGB und seiner Rechtskraft liegt. Ich würd mich darauf nicht einlassen. Für genau sowas gibts diese 4 Monatsfrist, innerhalb derer die FS Abgabe geschoben werden darf wie es grad passt. Und
  10. Weil der Mensch an sich faul ist und dem Ein oder Anderen mangelt es auch an Intelligenz. Warum? Endet mit der Abgabe des FS die Haftpflicht des Autos? Der unverschuldete Unfallgegner kriegt immer sein Geld Nein. Dem Fahrverbot liegt ja eine "böse Tat" zugrunde. Warum sollte man da noch Bürgernähe zeigen? Der Delinquent/Täter setzt die Ursache doch allerhöchstselbst. Das Fahrverbot beginnt nach Rechtskraft des Bescheides mit der Abgabe des FS und endet mit "absitzen" der Abgabedauer. Innerhalb einer eingeräumten 4-Monatsfrist steht es dir frei, wann du abgibst.
  11. Das ist nicht etwa eine Ausnahme, sondern passiert so häufig, dass sich ein Blick aus dem Fenster immer lohnt. Zeigt auch eindrucksvoll die Intelligenz mancher Raser
  12. Ich bin keineswegs zimperlich. Da gibts beim Focus ein Video: Video vom Abreissen Schon lustig, dass das Mädchen neben dem Brüllaffen kaum zuckt als man ihr die Hand vom Boden "reisst" und lustig ist auch, dass die Hände so gut wie gar nicht bluten. Und richtig lustig ist, dass der Brüllaffe kurz vorm Ende des Clips wieder grinst als er neben dem Mädel sitzt. Irgendwie ein komisches Video - komisch im Sinne von merkwürdig, nicht lustig.
  13. Na ja, was soll man sagen: jetzt nicht mehr
  14. Genau. Die ziehen den Autos darüber den Saft aus der Batterie
  15. Beim AHB muß man zur Sache gar nichts sagen. Aber die Personalien muß man angeben. Wer aber zu träge oder zu lätschig ist einen Nachsendeauftrag zu verlängern oder ggf. einen neuen zu stellen und sich auf Corona beruft, hat keine Entschuldigung Nachsendeauftrag Zitat: "Wenn Ihr Nachsendeauftrag endet und Sie weiterhin sicherstellen möchten, dass Ihre gesamte Post automatisch an die gewünschte Adresse weitergeleitet wird, beauftragen Sie bitte einen neuen NACHSENDESERVICE" Das gute ist dabei, wenn die Behörde den Bußgeldbescheid zustellt, wird der nur durch dein Nichts
  16. Gern geschehen. Ich geb dir aber noch etwas mit auf den Weg - zum Lesen und Nachdenken über deine Art und Weise mit dem AHB umzugehen Aber ich konnte doch niemand sagen das ich umgezogen bin
  17. Wenn ich dir weitere Tipps gäbe, bekäme ich Bauchweh wegen meines Jobs, denn ich möchte ja, das du das Bußgeld nebst Fahrverbot bekommst
  18. Alleine das zeigt schon, dass du Spielchen spielen willst.
  19. Der kann auch öffentlich (Schaukasten im Amtsgericht) rechtmäßig zugestellt werden.
  20. https://www1.wdr.de/radio/wdr2/themen/frag-doch-mal-die-maus/frag-doch-mal-die-maus-rubrik-100~_v-gseagaleriexl.jpg
  21. Schimpfend gerne - da bin ich eh taub. Hauptsache es wird gemacht oder geduldet was gefordert ist. Beleidigend - nicht ratsam. Ob die pauschal rechtmäßig ist, weiß ich nicht. Aber zunächst musst du sie befolgen. Meist sind es ja einfache Sachen wie ein Platzverweis (der wird natürlich nicht über den 12er abgewickelt) oder so. Wenns zielführend ist. Man ist als Polizist ja immer im Dilemma, das eine pol. relevante Situation (wir sagen Lage) zu lösen ist und der Bürger so gering wie möglich beeinträchtigt werden soll. Je weniger wir bei der Arbeit gestört werden, dest
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