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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. So ein Bild würde bei uns das Haus nicht verlassen. Gruß
  2. Es begab sich zu einer längst vergangenen Zeit, als man den Rasern als Betroffenen die Bußgeldbescheide noch zugeschickt hat, wo die Fotos aller Insassen unverpixelt waren. Da waren sicher lustige Bilder dabei. Apropos lustige Bilder: Eines Tages aber wurde möglicherweise eine Geliebte als Mitfahrerin fotografiert. Aus irgendwelchen Gründen kriegt die Ehefrau des rasenden Fahrers das dumme Foto in die Hand. Das findet die nicht so spaßig und schon darf der Fahrer im Falle einer Scheidung Unterhalt löhnen und/oder verliert den Aufsichtsratsposten in der Firma seiner Ex-Frau. Der so beim S
  3. Hauptsache du hattest Lust aufs Zuschnellfahren- Wollen wir mal hoffen, dass dein Schutzengel immer Lust hat zu arbeiten......
  4. Kannst du machen. Auf den zu reagieren ist keine Pflicht. Dann kommt trotzdem ein Bußgeldbescheid. Da ist der Begriff "angeblich" fragwürdig. Quellenprüfung zwingend erforderlich. Es muss in den drei Monaten lediglich ein Bußgeldbescheid erstellt sein. Wenn die Behörde dich für den Täter hält, hängst du am Fliegenfänger Das Eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Erkennst du dich wieder? Wenn ja, was denkst du wird ein ggf. zu beauftragender Gutachter feststellen? Ja klar. Die haben ein Foto von dir und halten dich für den Fahrer. Ich persö
  5. Noch einmal langsam für dich zum Schönschreiben: Das kann dir hier niemand sagen ohne in eine Glaskugel zu gucken. - - - - Das kann dir nur die bescheiderstellende Behörde sagen Danach, oder ob man einen möglicherweise kränkelnden Verwaltungsakt (wenn er denn schon den Bußgeldbescheid hat) heilen kann, darf oder muss, hat er doch gar nicht gefragt.
  6. Ich finde, dass meine Antwort sogar sehr hilfreich ist. Warum unterschiedliche Koordinaten genannt sind, können wir hier nur mutmaßen. Glaskugel gucken ist grad nicht en vogue.
  7. Das solltest du besser bei der Bußgeldstelle erfragen. Die wissen das bestimmt. Woher weisst du schon was in der Akte steht, wenn du erst die Anhörung hast?
  8. Mögliche Beifahrer sind ja auch nicht "DEIN" Bild wovon ich weiter oben geschrieben habe. Mögliche Beifahrer sind auch für die Beurteilung "DEINES" Tatfotos auf evtl. Messfehler völlig nebensächlich. Da kannst du auch mit dem Yeti fahren oder mit Zeus oder mit Obelix - das interessiert niemanden. Im Übrigen erhalten Anwälte, Sachverständige und Richter vermehrt Einsicht in die Bilder der kompletten Messreihe. Unverpixelt wohlgemerkt. Da interessiert das auch niemand mehr wer mit wem vögelt und welch fetten Burger man (fr)isst Und je mehr Bilder gemacht werden, desto h
  9. Vermutest du das mit dem Datenschutz nur oder hast du das auf eine Anfrage zur Antwort bekommen? Bei deinem eigenen Blitzerbild gibt's keinen Datenschutz. Das ist das Beweismittel gegen dich und das einzusehen (vollständig) ist dein Recht (ggf. mit Anwalt)
  10. Waren doch nur 16 Jahre Apropos Tote ausbuddeln: https://www.fluter.de/ma'nene-ritual-tote-ausgraben Gruß
  11. Moin Moin Wen es interessiert möge sich die DIN 1076 reinziehen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/dokumentation-bauwerkspruefung-nach-din-1076.pdf?__blob=publicationFile Gruß
  12. Man hätte präventiv die GEZ Gebühren zahlen können. Die Kralle kommt ja nicht wirklich plötzlich. So eine Maßnahme meldet sich langsam an. Üblicherweise werden solche Maßnahmen nach reichlich Schriftverkehr (z.B. Mahnverfahren) angekündigt. Die Kralle dürfte eine Pfändungsmaßnahme sein. Darum Augen auf, wem man sein Auto "überlässt". Das ist sicherlich kein Fremder. Gruß
  13. Moin Moin Nur mal so am Rande -falls da ein Bußgeldbescheid kommt: Ich würd stur bei deiner Entschuldigung bleiben. Damit hast du gute Aussichten, dass du ein Sahnehäubchen wegen Vorsatz kriegst. Wegen einer "Notdurft" anderer Leut Gesundheit zu gefährden reicht für die Inanspruchnahme des § 16 OWiG (das ist die Rechtsgrundlage deiner Ausrede) nicht aus. Warum gehst du nicht aufs Klo der Gaststätte? und warum fährst du überhaupt mit "Darm" auf die Autobahn auf? Mir persönlich ist es ja egal wann du dir in die Hose machst und einem möglichen Richter auch
  14. Wie schnell ist nichts passiert.......
  15. Was bist du denn für ein Kasper. Nährst du deine Weisheiten aus dem Kaffeesatz?
  16. Genau. Und das machen die in etwa so: Na ja - es sind halt auch schon Mini Ohrfeigen verboten und nicht erst der Mord. Ja - aber dazu müssen (beim Richter) Zweifel vorhanden sein und nicht schon bei der Polizei oder Bußgeldstelle. Welches Prinzip den? Dass deine Töchter fahren dürfen wie sie wollen, solange sie nur "Mini Owis" begehen? Gruß
  17. für Interessierte: Tatbestandskatalog
  18. Du müsstest doch inzwischen wissen, dass m3_ nichts substanzielles abliefert
  19. Eindrucksvoll wie du dich und dein Lesevermögen zur Schau stellst. Die wichtigen Tabellen (PKW) stehen auf Seite 33 (untere Tabelle) und Seite 34 ab "c) andere als die in Buchstaben a oder b genannten Kraftfahrzeuge" Das kostet 70 bzw 60 Euro - das ist natürlich seeehr teuer.
  20. Du hast den Gesetzestext doch selber zitiert: bis zu 5 Jahren "bis zu" bedeutet - können auch drei Monate auf Bewährung sein (aber eben nicht mehr als 5 Jahre) oder nur Geldstrafe
  21. Da können Ausweise hin und her geschickt werden noch und nöcher. Wenns um ne Fahrereigenschaft geht, möchte der Richter alle Beteiligten persönlich sehen. Die Befreiung seh ich da nicht. Das kriegt man aber nicht so ohne weiteres. Der Richter muss da selber Zweifel haben. Sonst hört der Antragsteller möglicherweise das: "Zur Wahrheitsfindung nicht erforderlich - abgelehnt" Möglicherweise ist ein Anthropologe bereist in der Verhandlung und macht das Gutachten während der Verhandlung. Passiert hier oft.
  22. Ja gerne. Wenn du das so freimütig anbietest. Der hält das hier nicht aus. Das ist der Forentroll Gruß
  23. Was hast du denn erreicht? Einstellung oder ein Freispruch? Und ein feuchter Schlüpfer. Gruß
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