Jump to content

Sobbel

Member
  • Content Count

    3,109
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    160

Everything posted by Sobbel

  1. Kannst du dir ja als Grabsteinspruch in Marmor meißeln lassen
  2. Und da weißt du nichts besseres, als in einem Forum zu fragen? Du kennst die Hintergründe und Kompetenzen der hier Antwortenden doch gar nicht oder ob das, was hier geantwortet wird, richtig ist. Der Kontext jedenfalls, indem du erklärtest, Jurist zu sein, lies schon darauf schließen, dass du von der (Verkehrs) Materie Ahnung haben solltest. Da würde ich Bluey in seiner Skepsis voll zustimmen. Ich hätte da auch eine gänzlich andere Sachverhaltsschilderung erwartet. Aber dein Freund schon - siehe oben. Da ist der doch der bessere Ansprechpartner. Ich kan
  3. Das weiß ich nicht (das ist das Ding mit der hohen See und so)- zumal ja vorher noch das AG entscheiden müsste
  4. Oh Oh - hatte ich nicht gesehen - sonst hätte ich anders zitiert. Ich unterstütz deinen Vorschlag natürlich vehement (nein, nicht Zement)
  5. Ich hätte die festgeklebte Hand nicht gelöst. Ich hätte reichlich Essen und Trinken hingestellt mit dem Hinweis, dass ein WC oder wie auch immer geartetes Klo nicht erreichbar ist und das die Hand sich (vielleicht) irgendwann von selber loswächst
  6. Die ist vom OLG Braunschweig auch schon verneint worden - ebenso wie die gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 StGB, auf die ich gesetzt hätte. Da blieb nach dem OLG nur die ganz schnöde Sachbeschädigung nach § 303 StGB übrig (OLG Braunschweig, Beschl. v. 18.10.2013 - 1 Ss 6/13 Als Volltext hier: Volltext beim Burhoff Im Prinzip auch egal, der Schadenersatz dürfte ja auch schon erheblich gewesen sein.
  7. Das ist natürlich richtig. Aber diese Parteien haben wenigstens deutlich mehr Wähler auf ihre Seite gezogen als diese kleinen Parteien.
  8. Eigentlich stellst du sie ja ins Forum - aber bei dir oder noch besser wär die Frage bei der Bußgeldstelle aufgehoben. Dein 164 Ding geht totzdem nicht durch.
  9. Das wundert dich doch nicht ernsthaft oder? ist 1. eine Fahnenpartei und zweitens widerstrebt es meinem Demokratieverständnis zutiefst, eine Partei in der Regierung zu sehen, die ca. 89 % der Wähler gar nicht dort haben wollten.
  10. Ja. Ich denke, dass dieser Rückschluss durchaus zulässig ist. Du darfst das aber auch gerne anders sehen. Das wird allerdings für mich keine Diskussionsgrundlage sein.
  11. Sobbel

    417 km/h

    Obwohl das sicher richtig ist, muss noch was anderes bedacht werden. Ich glaube, dass sehr wohl in den Spiegel geguckt wird. Allerdings nur einmal und das sehr sehr kurz. Das generiert im Kopf nämlich nur ein Standbild von einer laufenden, fortschreitenden Situation. Bei dem "Einzelblick" fehlt eine wichtige Informationen (die Strecke) um überhaupt Geschwindigkeit zu erkennen und dann im nächsten Schritt die Höhe der Geschwindigkeit grob zu schätzen. Eigentlich müsste mindestens zweimal in den Spiegel geguckt werden, um die Geschwindigkeit abzuschätzen. Ein einzelner, dafür läng
  12. Eher die Höchststrafe. Muslim und alkoholisiert oh oh . . . das bedeutet Fegefeuer (oder Äquivalent)
  13. Solltest du denn ob des Wissens das Bild nicht besser rausnehmen?
  14. Wenn du das richtig gelesen hättest, hab ich von diesen online Kanzleien geschrieben. Und das sind zum Glück nicht alle Anwälte. Im Übrigen sehe ich meine Meinung durch Bluey bestätigt.
  15. Die Kommunen und die Polizei nehmen nur was ihnen zusteht und was der ignorante Verkehrsteilnehmer anbietet.
  16. Das solltest du besser nicht erwähnen - das könnte im Vorsatz enden Dann dürfte dir der Punkt doch egal sein.
  17. Auch wenn es tödlich geendet hätte, sähe ich keinerlei Anlass für die Behörde Grabsteine zu zahlen oder sonst wie eine Leistung zu erbringen. Ob überhöhte Geschwindigkeit im Spiel ist, könnte die Auswertung der Blitzbilder zeigen
  18. Falls du die Kanzlei aus deinem Werbelink meinst . . . vergiss es. Diese Kanzlei kenn ich gut aus deren Schriftwechseln. Da wird auch in den aussichtslosesten Fällen immer eine Chance gesehen. Das sind alles Copy and Paste Texte die die verschicken und fertig. Aus ganz viel Erfahrung ein Rat: Wenn ihr euch in die Hände eines Anwaltes begebt, nehmt wenigstens einen vom heimatlichen Wohnort. Da kriegt man einen Termin, kann sich kennen lernen, die Einzelfallsituation bequatschen und die Vorgehensweise im persönlich Gespräch beraten. Den Onlineanwalt lernt ihr nie kennen, der hat in aller
  19. Liest du nochmal durch was du geschrieben hast oder schickst du ab ohne nachzudenken? Das auf dem Bild ist der Blitzeranhänger von Jenoptics. Wie an dem oberen Fenster erkennbar, blitzt der rot. Wer mit der erforderlichen Aufmerksamkeit durch den Verkehr fährt, kann den blitzen sehen. Dann ist es aber zum Reagieren schon zu spät. Zur Information und ohne Werbegedanken (Und nein. ich arbeite nicht bei oder für die Firma): Jenoptik Trailer
  20. Ich weiss nicht, was ihr für Vorstellungen habt. Als ob in Deutschland eine unschuldige Halterin für ihren Sohn belangt wird. Natürlich guckt der SB aufs Bild und ggf. erhält die Halterin einen Fragebogen zum Fahrer. Das passiert auch beim Parkverstoß. Wenn der fest steht, dann ist es der Behörde egal von welchem Konto die kohle kommt.
  21. Bedeutet doch nicht, dass keiner da war. Er hat ihn nur nicht gesehen. Ausserdem ist ein Blitz (je nach Licht) gar nicht nötig.
  22. Die Verwarngeldgrenzen wurden ja nicht angepasst. Das heisst, ab 60 Euro ist es eine Owi Anzeige - nur ohne Punkte. Und bei Anzeigen werden standardmäßig die Flenspunkte abgefragt - und dann fällt das FV auf.
×
×
  • Create New...