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Sobbel

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  1. Im StVG steht nur was von "amtl. Verwahrung" - Hier nimmt jede Polizeiwache den Führerschein an. Bußgeldbescheid oder Urteil vorlegen und schon isser weg - gegen Quittung. Wird natürlich weitergeschickt. Wenn du mit "vollstreckender" Behörde die "anordnende" oder "verhängende" Stelle meinst, wäre es ja gar nicht die StA
  2. Moin Moin Guckst du hier: Bundesregierung zum Führerscheinumtausch Auszug: (unten auf der Seite) "Was passiert bei unterlassenem Umtausch? Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der Pandemie ein Umtausch in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fa
  3. Deswegen muss in Deutschland keiner seine Fleppe abgeben - aber lassen wir das mal dahingestellt. Doch wohl hoffentlich per Einschreiben ? (je nach dem gibts da sogar einen Rückschein). Üblicherweise gibts von der verwahrenden Stelle eine Quittung/Empfangsbestätigung - hast du so etwas bekommen ? Es besteht ja auch die Möglichkeit, das dein FS schon auf dem Hinweg durch die Post verloren gegangen ist (Man liest hier ganz oft das Anhörungsbögen oder andere Behördenpost nicht ankommen ) Du must den Nachweis liefern, dass der FS bei der Verwahrstelle angekommen ist b
  4. Entstammt dein Nick aus dem kirchlichen Bereich - dann bleib besser dabei
  5. Das könnte ich dir beantworten - wenn ich wollte.....
  6. Nein. Schweine sind eher die, die die Schilder ignorieren und rasen - Leute wie du also. Die, die da messen tun nur ihre Pflicht. Hier wird zwar hitzig diskutiert und auch mit sprachlichen Finessen aber dennoch mit einer anderen Gesprächskultur. Mit mehr Niveau - du verstehst.
  7. Wenn du km/h meinst, solltest du da nochmal drüber nachdenken. Du sollst doch nicht von dir auf andere schliessen. Du hast, trotz Aufforderung, auch noch nicht erklärt, wen du damit meinst Dieser Anwalt behauptet allerdings mehrfach Unwahrheiten, lässt aktuelle obergerichtliche Urteile völlig außer acht und zeigt überdies seine nicht vorhandene Sachkunde. Der ist also mit Vorsicht zu betrachten. Die Anlage (PSS) kann mehrere Fahrzeuge gleichzeitig messen und dokumentieren Er hat ja zu seinem Glück den Blitz gesehen
  8. Vielleicht kann man die Teile auch irgendwie in Grabsteinen verarbeiten. Ich find deine Idee mit dem Kunstharz gar nicht schlecht - Man könnte den Kopf des getöteten mit steckendem Schrapnell darin verarbeiten und auf den Grabstein kleben und dann den Grabsteinspruch als Mosaik aus den anderen Schrapnells verarbeiten. Der Grabsteinspruch könnte so lauten: "Viel zu plötzlich wurde unser Sohn mit seinen Acht Jahren im Vorbeifahren aus dem Leben zerrissen" Das klappt natürlich auch mit einer Tochter. Ach nee - das trifft ja nur die "Büttel"
  9. Ich weiß ja nicht, was du mit "Schwellwert" und seiner Festsetzung im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessung meinst. Ein Grenzwert z.B. steht auf den Schildern und ist sogar rot umrahmt. Die Raserfraktion muss also nicht mal darüber nachdenken, wann sie zu schnell fährt (ups - hab ich grad von "denken" im selben Satz wie Raser geschrieben? wollt ich gar nicht). Eine kleine Schüppe "Schwellwert"toleranz gesteht man zu - aber irgendwann ist jeder Schwellwert ausgereizt. Ja. Ganz schlimm die Ignoranz der Raserfraktion gegenüber den Verkehrszeichen.
  10. Selbst wenn ich den § 40 StVO zusätzlich erwähnt hätte, ginge es immer noch nicht um den von dir ins spiel gebrachte § 3 StVO. Du bist doch mit einem § schon überfordert, was meinst du wie es dir ginge wenn ich von §§ spräche? Du weisst was "Gefahrzeichen" sind? Zeig mal die Stelle in diesem Thread (oder auch in dem Artikel) wo ein Gefahrzeichen erwähnt ist? Die Raserfraktion ist ja nicht mal in der Lage auf das VZ 274 zu reagieren - geschweige denn zusätzlich auf VZ 103 oder 123 oder 133. Du überschätzt da sowohl deine, als auch die Intelligenz der Raser. Die vielen Kreuze am Straß
  11. Wenn ein Schild da steht geht es nicht um § 3 StVO, sondern um § 41 StVO. Und Unfallfreiheit wird vorausgesetzt für eine (billige)Verwarnung mit VG, dient aber nicht als kostenloser Bonus oder als "Eintritt" zum Rasen. Wieder sehr eindrucksvoll deine Intelligenzferne bewiesen. Na ja, du hast ja selber die StVO und km/h erwähnt, da geht es also nicht um mp/h. Und wenn es mp/h wären auf dem Schild, hätten andere Länder das Problem, was uns hier aber egal sein darf. Du siehst also, zwei mal richtig
  12. Aber nur dann, wenn eine Frage zugrunde liegt. Außerdem kommt er mit seiner Forschungsarbeit zu spät - jedenfalls in NRW: https://lzpd.polizei.nrw/artikel/pilotprojekt-des-lzpd-nrw-erfolgreich-beendet
  13. Lies nochmal, ob ich so eine Behauptung aufgestellt habe. Bin ich eigentlich nur von bekloppten umgeben.....?
  14. Ach ja , ich hab dich vergessen. Soll ich nochmal ne Mail hinschicken? Dann machen die bestimmt auch Buchstaben drauf - oder kannst du damit nichts anfangen?
  15. Dann dürfen die auch gerne den Bußgeldbescheid zur Kenntnis nehmen und das Bußgeld zahlen - gern reichlich. Hast du im Zusammenhang mit "vorbildlich" wieder Buchstaben gewürfelt? Wenn man auf die Schilder achtet, muss man sich nicht "wähnen", dann weiß auch der vorbildliche Raserdepp wie schnell er darf. Hatte ich schon erwähnt, dass das der Raserdepp doch erst wissen kann, nachdem er dort vorschriftsmäßig gefahren ist und dann darf er mit einem Verwaltungsverfahren die Sinnhaftigkeit des Schildes prüfen lassen. Auf dem Raserbild stehen allerdings
  16. Ich habe mich ob deines Einwandes mal an den ADAC gewandt und eine entsprechende Frage gestellt. Der ADAC beruft sich demnach auf von den jeweiligen Landesbehörden erhaltene Ausnahmen nach § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO. Wenn das nicht eine bloße Phrase von dir gewesen wäre, sondern echtes Interesse, hättest du dich auch selber um Antwort kümmern können.
  17. Können wird Audi das heute immer noch - oder Daimler Benz - oder Bei Mercedes Weggeworfen. Die Möglichkeiten werden aber wohl nicht gerne gesehen. Das wächst sich raus.
  18. Ich bin überrascht, dass dem gemeinen Pöbel überhaupt unterstellt wird, er könne denken. Zukünftig? Informier dich doch mal, was in den Steuergeräten schon länger nachgehalten wird.
  19. Bis die damit auf Malle sind, ist deren Urlaub allerdings auch schon vorbei (Den ÖPNV hab ich da mal rausgenommen weil das N ja nicht hinkommt)
  20. Da besteht ja die faire Chance für dich, dass die dir wegen deines frühzeitigen Ablebens, nicht mehr lange auf den Sack gehen.
  21. Das musst du anders fragen: "Wer mag ihn denn überhaupt?"
  22. Guck mal ab Seite 33 Verkehrsstrategie NRW 2020 Ist zwar nicht aktuell von der Jahreszahl her, aber was aktuelleres hat NRW zur Zeit nicht zu bieten. Unser Herbert ist da etwas hintendran
  23. Wenn du wirklich dieser Meinung bist, ist es völlig unverständlich, dass du dich so aufregst. Sei einfach ehrlich zu dir selber und rechne mal gegen, wie oft du zu schnell warst und/oder dem Vordermann zu dicht auf der Pelle - und wie selten du erwischt wurdest. Also schön ruhig durch die Hose atmen und den Ball flach halten - wie wir Niederrheiner sagen. Doch, das gab es schon immer. Nur ist das Unrechtsbewusstsein heutzutage auf einem sehr niedrigen stand.
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