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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Üblicherweise wirst du während der Kontrolle gefragt, ob du das Video sehen willst. Das wirst du verneint haben. finde den Fehler. Und die wissen oft selber nicht was sie tun (müssen/sollten)
  2. Sobbel

    417 km/h

    Aber nur finanziell Bei 2:40 feiert der sich doch Die Einblendung ist unwichtig - kann man ausrechnen - sind genügend bekannte Größen/Strecken zu sehen
  3. Du brauchst dich nicht so vehement zu verteidigen. Du wolltest darlegen, dass du in deiner Firma alles im Griff hattest und das alles korrekt war und ach wie viel Genehmigungen ihr habt. Dich hat doch auch niemand aufgefordert Bilder zu posten oder zum Arbeiten (sprich raussuchen) animiert. Und ich hab dich aus der Ferne direkt mal an den Hammelbeinen gepackt. Und dabei war ich noch nicht mal vor Ort und hab "tiefer" geporkelt Ich hab lediglich festgestellt, dass die gezeigte Kombi nicht zur Genehmigung passt. In der Kontrolle vor Ort, wär die Fahrt erst mal zu Ende. Du hast
  4. Wenn die Skizze oben Bestandteil der Ausnahme ist, passt das Zugfahrzeug nicht zu der Ausnahme. Ich seh grad, dass in der Ausnahme die Achsfolge vorgeschrieben ist. Das passt nicht.
  5. Normalerweise nicht erwähnenswert, aber es hat grad gut gepasst
  6. Lies mal was du geschrieben hast . . . . Einen Stadtplan von meinem Essen bräuchte ich nur bei Spaghetti
  7. Seufz - die gute alte Zeit . . . . . ohne Servolenkung . . . . ohne Bremskraftverstärker . . . . aber mit Zwischengas Apropos Landkarten - Es gab vom ADAC oder auch an Tankstellen (es gab mal Tankwarte) da konnte man nen "Autoatlas" kaufen - wer erinnert sich noch an das Debakel des Zusammenfaltens? schon dafür brauchte man ABI (ach nee - die Theoretiker konnten das auch nicht)
  8. Passiert doch längst. Unser PoliScan Gerät z.B. ermittelt die Fahrstreifen und Geschwindigkeiten aller durchfahrenden Fahrzeuge. Ab und an übermittelt das Gerät dann, die von seinem LIDAR ermittelten Daten an unser Messfahrzeug. Unmittelbar vorher wird noch eine Lightshow entfacht und ein Foto geschossen. Im Nachgang erhält dann der Fahrer das Foto weil wir hoffen, ihm damit etwas Gutes zu tun. Das passiert dann allerdings analog. Kriegst du eigentlich so "Heureka" Momente? oder wo holst du deine blöden Fragen her?
  9. Da der Tatverdächtige nicht mitwirkungspflichtig ist, muß er nicht öffnen. Was allerdings nicht heisst, dass die Polizei dann schulterzuckend wieder geht "Na gut, dann entschuldigense die Störung. Wir kommen dann morgen Mittag wieder. Wenn es Ihnen Recht ist" Du glaubst nicht wirklich das die Polizei bis zum Alkoholabbau warten wird? Um da aber konkret zu werden, ist mir da zu wenig Fleisch am Sachverhalt
  10. Findest du selber den Fehler? Oder wolltest du mal wieder nur Buchstaben würfeln?
  11. Hawethie hat es ja schon angedeutet, für dich als Ottonormalo ist es völlig Latte wie du das bezeichnest - es ist immer gültig. Und wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es da nicht gesetzliche Bestimmungen gäbe: § 300 StPO i.v.m. § 67 OWiG
  12. Man könnte alternativ den Begriff "Rechtsmittel" verwenden - die Rechtsmittelbelehrung steht ja dann auch im BGB und wird sicher auch hier ausreichen.
  13. Das sind doch nur die (nicht objektiven) Angaben dieser Überwachungsfirma. Natürlich schreiben die da hin, dass alles ok ist. Ist es das wirklich? Wer mag das überprüft haben? Ich kann das nicht nachvollziehen - der Polizei (ja, die böse) wird ständig misstraut (verdachtsunabhängige Videoüberwachung [Abstand] ist nicht erlaubt) aber die lieben Parkraumgauner - da ist alles o.k. Ja Nee - is klar. Man könnte das auf die Spitze treiben: Gibts eine PTB (oder sonstige) Zulassung? Eichscheine? Handbücher? Schulungsnachweise der Benutzer? Reparaturnachweise? Nachwei
  14. Was mir zu dieser privaten Videoüberwachungsgeschichte noch einfällt Ich nehme mal folgendes Szenario an: 1. Einfahrt mir dem Auto um 09:00 2. Ausfahrt mit dem Auto um 10:30 (erlaubte 90 Min.) jetzt fahr ich nach hause und merke - Mist hab Schnitzel vergessen - also fahr ich nochmal zurück 3. erneute Einfahrt um 11:00 4. erneute Ausfahrt um 12:30 (wieder erlaubte 90 min) Jetzt könnte es passieren, dass 2. und 3. unterschlagen wird und mit Standbildern von 1. und 4. der Nachweis erbracht werden kann, man hätte unerlaubte 210 Minuten dort geparkt. Wer
  15. So meinte ich das nicht. Steht bei der Einfahrt zum Parkplatz oder wenigstens irgendwo auf dem Parkplatz ein Hinweis, das jeder per verdachtsunabhängiger Videoaufzeichnung aufgenommen wird? Wenn wir als Polizei sowas machen würden (da gibts ein BVerfG Urteil), würde die Bevölkerung aufschreien, zumindest aber würde der Ein oder Andere hier im Forum Amok schreiben.
  16. Warum krieg ich Bauchschmerzen, wenn ich lese, dass eine private Firma mich videografiert? Zumindest das Filmen beim Auffahren geschieht ja verdachtsunabhängig - aber plötzlich steht man da unter Generalverdacht. Gibts da irgendwo einen Hinweis, dass man videografiert wird?
  17. Ich bin sicher, für Zorro sind die Hinweise keine "Kinkerlitzchen" - und Zirkus hab ich auch keinen gemacht. Ich hab darauf hingewiesen, das es die von Zorro geschilderten Probleme gar nicht geben bräuchte.
  18. Die Kollegen werden dich rausgeschmissen haben. Was tischt du hier für eine Kacke auf. In einem laufenden Bußgeldverfahren, in dem du zunächst nichts hast, ausser wüsten Behauptungen, wird kein Polizist eine Strafanzeige aufnehmen. Ohne dass du bei der Bußgeldstelle nachfragst, was denn da passiert sein mag, rührt kein Kollege einen Finger. Du solltest dich mal damit beschäftigen, ob der Täter bei der falschen Verdächtigung aus der Behörde selber kommen kann und was "wider besseres Wissen" bedeutet. Sonst würde jeder Polizist zum Straftäter werden, wenn er einen Tatverd
  19. So ist die Wirklichkeit nunmal. In einer guten Welt bräuchte es die Polizei nicht - aber die Praxis sieht anders aus. Dein verlinktes "Frachtangebot" würde ich als Frachtpapier nicht anerkennen - da steht ja nicht mal die Bezeichnung des beförderten Gutes drauf. Das ist nur ein Angebot sonst nichts. Was soll der Fahrer mit der Angabe des Entladeortes z.b. "Köln" anfangen? Bußgeldbestimmungen stehen im § 19 GüKG. Wir leiten, wenn wir Verstöße feststellen, sowas in Form einer Anzeige an das BAG weiter und die setzen dann die Bußgelder fest. Wobei die au
  20. Wenn es ein Guter ist, beguckt er seinen LKW und macht ne Abfahrtskontrolle. Dann wärs echt Klasse, wenn er sich die Frachtpapiere (CMR, CEMT, Beförderungspapier etc.) anguckt, bevor er hochsteigt. Es könnte ADR Zeugs drauf sein. Da wärs gut, wenn er wüsste wo auf der Ladefläche das steht, wie es gesichert ist und was für benachbarte Waren drumherum stehen und - ganz wichtig- wo das hingeht. Im Übrigen sollte auf das Geschwätz von AKA hinsichtlich der unwichtigen, unbeachteten und u.U. gar nicht mehr mitgeführten Frachtbriefe nicht soviel Wert gelegt werden. Er kann das Lieferschein
  21. Polizeilicher Alltag. Selbst wenn du die Fleppe nur beruflich nutzt, ändert das nichts an den Pflichten und Verantwortlichkeiten.
  22. Ist doch nur ein Wegweiser - was ordnet der denn deiner Meinung nach an?
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