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Stingray

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  1. Du erinnerst Dich vielleicht an diesen Beitrag von Dir wo Du behauptet hast, dass ich hier irgendeine Kacke auftische und kein Polizist eine Strafanzeige aufnimmt bzw. einen Finger rührt? Diese Einschätzung von Dir war auch total falsch, denn meine Strafanezige wurde aufgenommen und offensichtlich rühren die Kollegen aufgrund meiner Anzeige doch einen Finger und gehen der Sache nach. Ob und was aus meinen Strafantrag wird, kann ich natürlich nicht beeinflussen. Aber ich kann den ermittelnden Kollegen zumindest meine Erkenntnisse in der Sache mitteilen, die ich schon sehr seltsam finde. Denn da
  2. Auch wenn die Gemüter hier teilweise hochgekocht sind und der ein oder andere das von mir geschriebene aus welchen gründen auch immer sehr persönlich genommen hat, möchte ich hier noch einmal ganz sachlich was zun Thema schreiben. Wer möchte kann sich ja dazu äußern. Mir ist durchaus klar das hier auch User im Forum unterwegs sind die solche Verkehrsverstöße oder Ordnungswidrigkeiten zu Anzeige bringen müssen und auch sollen. Aber was in meiner Sache abgelaufen ist, finde ich schon recht eigenartig und merkwürdig. Mittlerweile hat sich auch die Polizei aufgrund meiner Anzeige gemeldet und
  3. Ich gebe der Behörde ja auch zwei Wochen Zeit für die Info das das Verfahren gegen mich eingestellt ist. Das ist mehr Zeit als die knappe eine Woche, die ich zum Antworten hatte. Kommt keine Antwort, kommt von mir der T5F. Dafür brauch ich keinen Anwalt. Und wie bereits geschrieben. Sollte die Behörde der Meinung sein, sie müsse das ganze warum auch immer weiterverfolgen, dann geht es ebend vor Gericht mit anwaltlicher Vertretung weiter. Ab da wird es für die Behörde dann halt kostenpflichtig.
  4. Nun wenn die Behörde noch nicht einmal für nötig hält den zu unrecht Beschuldigten darüber zu informieren, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, schreit das wohl frömlich nach einem T5F.
  5. Wie bereits schon gestern geschrieben, habe ich der Behörde schriftlich mitgeteilt, dass ich selbst bzw. jemand anderes mit meinem PKW den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen hat, weil mein PKW zum fraglichen Zeitpunkt nicht an diesem Ort gewesen ist. Nach dieser Mitteilung erwarte ich von der Behörde, dass ein Abgleich mit dem Beweisfoto erfolgt und der Vorgang entsprechend geprüft und eingestellt wird. Warum sollte ich der Behörde Zugang zu meinem GPS-Trackingsystem gewähren und entsprechende Daten von meinem PKW liefern? Ist nicht die Behörde in der Pflicht mir nachzuweisen, dass
  6. Derjenige der die Kennzeichen gefälscht und mißbraucht hat? https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-luedenscheid-nummernschild-doublette-zwei-blaue-autos-ein-kennzeichen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210208-99-353589
  7. Fragt sich halt wer hier die Kacke auftischt. Schon einmal etwas davon gehört, dass man heutzutage auch Strafanzeigen online stellen kann, oder ist das etwa #Neuland? Muß ich noch erwähnen das es zu meiner Anzeige auch ein Aktenzeichen gibt?
  8. Dann war der Halter möglichweise schlecht Beraten, denn zumindest für Ordnungswidrigkeiten gegen unschuldige haftet die Behörde bzw. der Landkreis.
  9. Es kann zu 100% ausgeschlossen werden, dass sich mein Fahrzeug an dem fraglichen Ort befunden hat. Wie bereits geschrieben ist mein Fahrzeug mit einem GPS-Tracker inklusive änderungssicherem elektronischem Fahrtenbuch ausgestattet. Es kann demzufolge jederzeit überprüft werden, wann und wo sich das Fahrzeug gerade befindet oder auch in der Vergangheit befunden hat. Es ist sogar sichtbar welchen Straßen wann und wo befahren wurden. Das zusätzlich aktivierte Geofencing gibt zudem sofort eine Warnmeldung, wenn das Fahrzeug sich aus dem 1km Umkreis der Garage entfernt. Es hat auch kein anderer an
  10. Damit das die Behauptung die der Zeuge / Anzeigende laut dem Scheiben der Behörde gemacht hat, dass mein PKW zur fraglichen Zeit an dem Ort verkehrswidrig geparkt haben soll sowie das Beweisfoto das mein PKW zeigen soll wie er dort verbotswidrig abgestellt wurde, falsch sind. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man als Zeuge bzw. Anzeigender die Wahrheit sagen muss. Gilt das etwa nicht für Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung?
  11. Die Spielchen hat doch hier die Behörde gemacht und nicht gery41, weil die Behörde wohl einfach zu dumm war auf dem Foto einen 7er BMW von einem Mini zu unterscheiden und es dafür offensichtlich keine entsprechenden Mechanissmen und Kontrollfunktionen gibt die solche Fehler verhindern. Auch mit den entsprechenden Mechanissmen und Kontrollfunktionen könnte man Verwaltungskosten und Steuergelder sparen.
  12. Das ist mir schon klar, dass die Behörde erwartet, dass der zu unrecht beschuldigte Betroffene möglichst unbürokratisch durch Zahlung des Verwarnungsgeldes die Sache beendet. Nicht ohne Grund wird man in dem Schreiben Beweismittel und Zeugen benennen die den begangenen Verkehrsverstoß als Fakt darstellen und untermauern sollen. Ist ja so auch viel einfach ohne entsprechende Mechanissmen und Kontrollfunktionen. Und vielleicht zahlt der zu unrecht beschuldigte Betroffene auch einfach, weil Gegenwehr für ihn zu viel Aufwand bedeuten würde. Gibt es dazu, wieviel zu unrecht beschuldigte Personen un
  13. Ich habe den Anzeigenden keinen erfundenen Parkverstoß unterstellt. Ich untestelle dem Anzeigenden lediglich das die Behauptung, dass mein PKW zur fraglichen Zeit an dem Ort verkehrswidrig gepackt haben soll sowie das Beweisfoto das mein Fahrzeug zeigen soll, falsch sind. Wenn es also der Anzeigenschreiber persönlich nimmt, wenn man ihn quasi bei seinen gemachten Fehlern ertappt, dann fehlt da wohl die Selbstreflektion und das eingestehen von eigenen Fehlern. Ich erwart als Betroffener, dass es in der Behörde entsprechende Mechanissmen und Kontrollfunktionen gibt (z.B. vier Augenprinzip),
  14. Klar hab ich aufgepaßt. Der Verstoß in dieser Form wurde von Person X bzw. mit dem PKW von Person X nicht begangen, daher kann der vorgeworfene Verstoß, das der PKW vom Person X dort verbotswidrig geparkt hat nicht existieren. Ja, möglichweise hat ein anderes Fahrzeug dort verbotswidrig geparkt. Dann handelt es sich aber auch um einen anderen Verstoß der nichts mit dem PKW von Person X oder der Person X zu tun hat. Ich dachte wenn da steht, laut Zeuge war das Auto ein XY Modell Soundso in der Farbe und dem Kennzeichen, hat der Zeuge das vor Ort so notiert. Du meintest, er schaut d
  15. Ja stellt Dir vor das hab ich tatsächlich schon gemacht. Siehe mein Beitrag vor Deinem.
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